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Änderungstext
Bekanntmachung von Technischen Regeln: ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
Vom 26. November 2021
(GMBl. Nr. 62 vom 01.12.2021 S. 1364)
- Bek. d. BMAS v. 26.11.2021 - IIIb4 - 34602 - 18 -
Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" bekannt.
Die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (GMBl 2012, S. 663), zuletzt geändert mit GMBl 2021, S. 1036, wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 3.1 werden nach Satz 2 folgende Sätze 3 und 4 angefügt:
"Behinderungen können z.B. sein: eine Gehbehinderung, eine Lähmung, die die Benutzung einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls erforderlich macht, Kleinwüchsigkeit oder eine starke Seheinschränkung, die sich mit üblichen Sehhilfen wie Brillen bzw. Kontaktlinsen nicht oder nur unzureichend kompensieren lässt. Zu Behinderungen zählen z.B. auch Schwerhörigkeit oder erhebliche Krafteinbußen durch Muskelerkrankungen."
ENDE |
(Stand: 02.12.2021)
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