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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 505-57 / DGUV Information 213-557 - Verfahren zur Bestimmung von 4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin)
Von den Berufsgenossenschaften anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender Arbeitsstoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/120.57)

(Ausgabe 06/1995)




Erprobtes und von den Berufsgenossenschaften anerkanntes, diskontinuierliches Verfahren zur Bestimmung von 4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin) in Arbeitsbereichen.

Es sind personenbezogene oder ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich:

1. Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem imprägnierten Filter, Flüssigchromatographie (HPLC) nach Desorption.
"4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin) - 1 - HPLC".
(Ausgabe: Juni 1995).
IUPAC-Name: 4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin), Bis-(4-dimethylaminophenyl)-methan
CAS-Nr.: 101-61-1

Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem imprägnierten Filter, HPLC nach Desorption

Kurzfassung

Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von 4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin) im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip: Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Schwefelsäure imprägniertes Glasfaserfilter gesaugt. Das abgeschiedene 4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin) wird mit Wasser desorbiert und flüssigchromatographisch bestimmt.
Technische Daten
Bestimmungsgrenze: absolut: 0,09 µg,
relativ: 0,015 mg/m3 bei 500 l Probeluft, 4 ml Desorptionslösung und 50 µl Injektionsvolumen.
Selektivität: Die Selektivität ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
Vorteile: Personenbezogene und selektive Messungen möglich.
Nachteile: Keine Anzeige von Konzentrationsspitzen.
Apparativer Aufwand: Pumpe, Gasmengenzähler oder Volumenstromanzeiger, sauer imprägniertes Glasfaserfilter mit Filterhalter,
Flüssigchromatograph mit UV-Detektor.

Ausführliche Verfahrensbeschreibung

1 Geräte, Chemikalien und Lösungen

1.1 Geräte

1.2 Chemikalien und Lösungen


Pufferlösung:

Kaliumbihydrogenphosphatlösung 30 mmol/l.

4,1 g Kaliumdihydrogenphosphat werden in 1 l UHQ-Wasser gelöst.

Stammlösung:

Lösung von 2 mg 4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin)/ml Methanol.

In einen 50-ml-Messkolben werden 100 mg 4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin) auf 0,1 mg genau eingewogen und mit Methanol bis zur Marke aufgefüllt.

Kalibrierlösungen:

Lösungen von 0,4; 2,0; 4,0; 12; 24 und 40 µg 4,4'-Methylen-bis(N,N-dimethylanilin)/ml Wasser-Methanol-Gemisch.

Es werden 2, 10, 20, 60, 120 und 200 µl der Stammlösung in jeweils einen 10-ml Messkolben vorgelegt und mit einem Gemisch aus gleichen Teilen UHQ Wasser und Methanol (v/v) bis zur Marke aufgefüllt. Mit diesen Lösungen wird bei einem Probeluftvolumen von 500 l ein Konzentrationsbereich von 0,003 bis 0,3 mg/m3 abgedeckt.

1.3 Imprägnieren des Filters

Die Glasfaserfilter werden in die Schwefelsäure eingetaucht, danach 30 Minuten an der Luft vorgetrocknet und anschließend im Trockenschrank bei 40 °C vollständig getrocknet. Die imprägnierten Filter werden im Exsikkator gelagert und sind acht Wochen haltbar.

2 Probenahme

Zur Probenahme wird der Probenahmekopf GSP mit dem sauer imprägnierten Glasfaserfilter bestückt und mit der Pumpe verbunden. Pumpe und Filterhalter werden von einer Person während der Arbeitszeit getragen oder ortsfest aufgestellt. Der Volumenstrom wird auf 3,5 l/min eingestellt, damit an der Eintrittsöffnung gemäß Gesamtstaubdefinition eine Strömungsgeschwindigkeit von 1,25 m/s gewährleistet ist. Bei einer Probenahmedauer von zweieinhalb Stunden entspricht dies einem Probeluftvolumen von 525 l.

3 Analytische Bestimmung

3.1 Probenaufbereitung und Analyse

Zur Aufbereitung wird das Filter in ein Schnappdeckelgläschen gegeben und mit 4 ml UHQ-Wasser versetzt. Nach der anschließenden 15-minütigen Behandlung im Ultraschallbad werden die festen Bestandteile mit einem 0,2 µm PTFE-Spritzenvorsatzfilter von der Flüssigkeit abgetrennt (Elutionslösung).

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(Stand: 16.06.2018)

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