Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk; BGI / DGUV-I |
BGI 697 - Prüfpflichten - Schutzalter - Alleinarbeit
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 1/635)
(Ausgabe 1998)
nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten
Einleitung
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk enthält eine Vielzahl von Vorschriften, in denen festgelegt ist,
In dieser Broschüre sind abschnittsweise diejenigen Bestimmungen zusammengestellt, die in den von der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft erlassenen Unfallverhütungsvorschriften und den für eine Reihe wichtiger Arbeiten geltenden Richtlinien, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz und Merkblätter enthalten sind. Das Verzeichnis ist vollständig überarbeitet worden und entspricht dem Stand Mai 1998.
Um den sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind verschiedene Maschinen, Geräte und Einrichtungen
einer Prüfung ihres sicherheitstechnischen Zustandes zu unterziehen. Neben dem Prüfumfang ist auch angegeben, welche Personen die Prüfungen durchführen müssen.
In einigen Fällen wird auch ein schriftlicher Nachweis über die durchgeführte Prüfung und dabei festgestellte Mängel verlangt.
"Allgemeine Vorschriften" (BGV A1)
vom 01.04.1977 i. d. F. vom 01.09.1991 mit Durchführungsanweisungen vom April 1996
Prüfgegenstand | Bestimmung | Prüfumfang | Prüfender | Prüffrist | Prüfnachweis | Bemerkungen |
1 Einrichtungen
- allgemein - |
§ 39 (1), (2) | Überprüfung auf sicheren Zustand, mindestens jedoch auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel | Unternehmer, im Einzelfall auf Anordnung der BG durch Sachverständigen | vor der ersten Inbetriebnahme, in Zeiträumen, nach Änderungen angemessenen oder Instandsetzungen | - | - |
2 Sicherheitseinrichtungen, z.B.
|
§ 39 (3) | Prüfung auf Funktionsfähigkeit | Unternehmer | vor der ersten Inbetriebnahme, in Zeiträumen, nach Änderungen angemessenen oder Instandsetzungen, mindestens jährlich einmal | - | - |
3 Besondere Sicherheitseinrichtungen | ||||||
3.1 Feuerlöscheinrichtungen | § 39 (3) § 43 (8) |
Prüfung auf Funktionsfähigkeit | Unternehmer | vor der ersten Inbetriebnahme, in Zeiträumen, nach Änderungen angemessenen oder Instandsetzungen, mindestens jährlich einmal | Schriftlich: Prüfvermerk an der Feuerlöscheinrichtung oder Prüfbericht | - |
3.2 Feuerlöscher | § 39 (3) § 43 (8) |
Prüfung auf Funktionsfähigkeit | Unternehmer | mindestens alle zwei Jahre | Prüfvermerk am Feuerlöscher oder Prüfbericht | |
3.3 Lüftungstechnische Anlagen mit Luftreinigung | § 39 (3) | Prüfung auf Funktionsfähigkeit | Unternehmer | vor der ersten Inbetriebnahme, in Zeiträumen, nach Änderungen angemessenen oder Instandsetzungen, mindestens alle zwei Jahre | - |
"Kohlenstaubanlagen" (BGV C15)
vom 01.04.1992 i. d. F. vom 01.01.1997 mit Durchführungsanweisungen vom April 1992
Prüfgegenstand | Bestimmung | Prüfumfang | Prüfender | Prüffrist | Prüfnachweis | Bemerkungen |
1 Sicherheitstechnische Einrichtungen | § 30 (1) | Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand | Sachkundiger | vor der ersten Inbetriebnahme, danach mindestens alle 6 Monate | Prüfbuch | - |
2 Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen von Kohlenstaubanlagen | § 30 (2) | entsprechend der "Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen" vom 27.02.1980 (BGBl. I S. 214), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31.10.1990 (BGBl. I S. 2422) | auf Veranlassung des Unternehmers | mindestens jährlich | Prüfbuch | - |
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A2)
vom 01.04.1979 i. d. F. vom 01.01.1997 mit Durchführungsanweisungen vom April 1997
Prüfgegenstand | Bestimmung | Prüfumfang | Prüfender | Prüffrist | Prüfnachweis | Bemerkungen |
1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | § 5 (1) Nr. 1, (3) § 5 (4) |
Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes | Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht | vor der ersten Inbetriebnahme,
nach Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme |
Prüfbuch auf Verlangen der Berufsgenossenschaft | - |
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion