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3.11 Wasserversorgung
Mindestlöschwasserleistung:
Bei der Schutzfläche von 25 m2und der geforderten Löschwasserbeaufschlagung von mindestens 7,5 l/(m2* mm) ergibt sich eine Mindestlöschwasserleistung von 25 m2x 7,5 l/(m2* mm) = 187,5 l/min.
Düsenwasserleistung:
Der Löschwasserüberdruck an den Löschdüsen muss mindestens 0,5 bar betragen. An den Löschdüsen steht jedoch durch die Wasserversorgung ein Leitungsdruck von 2 bar zur Verfügung. Bei der ausgewählten Löschdüse ergibt sich nach Herstellerangabe bei 2 bar für jede Löschdüse eine Düsenleistung von 56 l/min. Weil 4 Löschdüsen für eine vollständige Besprühung der Schutzfläche notwendig sind, ergibt sich eine gesamte Düsenwasserleistung von 4 x 56 l/min = 224 l/min. Die geforderte Mindestlöschwasserleistung von 187,5 l/min ist damit eingehalten.
Löschwasservorrat:
Die Mindestlöschzeit beträgt 30 min. Die 4 ausgewählten Löschdüsen mit der Löschwasserleistung von 4 x 56 l/min benötigen innerhalb dieser Zeit einen Mindestwasservorrat von 30 min x 4 x 56 l/min - 6720 l Löschwasser.
Rohrleitungsnetz:
3.12 Funkenlöschanlagen in Förderleitungen
3.13 Notwendigkeit
Funken oder glimmende Teilchen können z.B. bei der Spanplatten- und Türenherstellung in Mehrblattkreissägemaschinen und Breitbandschleifmaschinen entstehen. In diesen Fällen besteht erhöhte Brand- und Explosionsgefahr. Wenn bei solchen Maschinen die Absauganlage mit einer Luftrückführung ausgestattet ist, ist zusätzlich zu einer ortsfesten Löscheinrichtung im Silo eine Funkenlöschanlage in der Absaugleitung erforderlich.
Führen mehrere Absaugleitungen zum Silo oder in die Filteranlage, sind Funkenlöschanlagen nur in den Absaugleitungen notwendig, an die die genannten Maschinen angeschlossen sind.
3.14 Wirkungsweise
Funkenlöschanlagen bestehen im wesentlichen aus einem oder mehreren Funkenmeldern sowie Löschdüsen zum Einsprühen von Löschwasser. Die Funken werden gelöscht, bevor sie das Silo erreichen.
Durch nachgeschaltete Funkenmelder können die Löschwirkung überwacht und gegebenenfalls die Fördereinrichtungen stillgesetzt werden.
3.15 Abstand zwischen Funkenmelder und Löschdüse
Für den Einbau einer Funkenlöschanlage ist eine ausreichende Länge der Förderleitung zwischen Funkenmelder und Löschdüsen (Mindestabstand) erforderlich, der von der Transportgeschwindigkeit des Fördergutes und der Gesamtverzögerungszeit des Anlagensystems abhängt.
Bei der Projektierung kann davon ausgegangen werden, dass sich die Funken mit der gleichen Geschwindigkeit wie das Fördergut durch die Rohre bewegen.
Beispiel:
Fördergeschwindigkeit v - 20 m/s
Gesamtverzögerungszeit der Anlage tVZ = 0,3 s Abstand
a= v * tVZ = 20 m/s * 0,3 s = 6 m
Der Abstand zwischen Funkenmelder und Löschdüsen muss in diesem Fall also mindestens 6 m betragen.
4 Explosionsschutz
4.1 Notwendigkeit, Wirkung, Auftragsvergabe
In Silos besteht die Gefahr von Staubexplosionen, weil
In Silos für Holzstaub und -späne können Explosionen auch durch vorbeugende Maßnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden. Deshalb müssen die gefährlichen Auswirkungen von Explosionen vermieden werden.
Da bei einer Explosion Überdrücke bis 10 bar auftreten können und eine explosionsdruckfeste Bauweise von Silo und Filteranlagen kaum möglich ist, ist als konstruktive Maßnahme Explosionsdruckentlastung notwendig.
Unter Explosionsdruckentlastung versteht man das sehr schnelle Offnen des gefährdeten Raumes oder Behälters im Explosionsfall an bestimmten Stellen. Dazu sind Öffnungen eingebaut, die mit Folien, Berstscheiben oder Explosionsklappen verschlossen sind. Durch diese "Sollbruchstellen" - Druckentlastungseinrichtungen -wird der Explosionsdruck so weit reduziert, dass das Silo nicht über seine Festigkeit beansprucht wird.
Der noch verbleibende Überdruck (als maximaler reduzierter Explosionsüberdruck bezeichnet) ist wesentlich kleiner als der maximale Explosionsüberdruck. Die Räume und Behälter müssen so dimensioniert sein, dass sie diesem maximalen reduzierten Explosionsüberdruck standhalten. Dies gilt auch für Zugänge wie Türen und Klappen.
Bei Silos mit ein- oder aufgebauter Filteranlage ist der Filterraum unabhängig vom Siloraum mit Druckentlastungseinrichtungen auszurüsten.
Da alle grundlegenden Untersuchungen zur Frage der Explosionsdruckentlastung mit Berstscheiben mit Membranen aus Polyethylen oder Aluminium durchgeführt wurden, müssen alle andersgearteten Entlastungseinrichtungen, die nicht als massearme Einrichtungen trägheitslos -ansprechen, auf ihre Entlastungsfähigkeit geprüft werden.
Vor der Auftragsvergabe und Installation von Druckentlastungseinrichtungen sollten die notwendigen Maßnahmen mit dem Schadenversicherer abgesprochen werden.
4.2 Ausführungen von Druckentlastungseinrichtungen
Die Druckentlastungseinrichtungen müssen nach VDI 3673 "Druckentlastung von Staubexplosionen" ausgeführt sein.
4.3 Berstscheiben und Reißfolien
Bei einer Explosion und beim Ansprechen der Berstscheiben dürfen Personen durch fortgeschleuderte oder herabfallende Teile nicht gefährdet werden können.
(Stand: 16.06.2018)
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