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BGI/GUV-I 790-21 / DGUV Information 213-721 - Textilglasweberei
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(Ausgabe 01/2009)
vergleiche TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Informationen der Unfallversicherungsträger enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Informationen der Unfallversicherungsträger richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere bei den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.
Vorbemerkung
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung werden von
in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als Information in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Bestellnummer BGI/GUV-I 790-001 ff. aufgenommen.
Diese BG/BGIA-Empfehlungen wurden erarbeitet von der
1 Anwendungsbereich
Diese BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung sind in Textilglaswebereien anzuwenden. Textilglaswebereien im Sinne dieser Empfehlungen sind Webereien, in denen Textilglasfasern verarbeitet werden. Nach DIN 61850 unterscheidet man zwischen Glasfilamenten und Glasstapelfasern. Der Anwendungsbereich dieser Empfehlungen erstreckt sich auf die Verarbeitung von Glasfilamenten mit mittlerem Faserdurchmesser von 5 bis 24 µm.
Siehe DIN 61850 "Textilglas und Verarbeitungshilfsmittel; Begriffe".
2 Begriffbestimmungen
Im Sinne dieser Empfehlungen werden folgende Begriffe bestimmt:
3 Arbeitsverfahren/ Tätigkeiten
Anwendungsbereiche für Textilglasfasern sind:
In Textilglaswebereien werden auf Webmaschinen (Greiferwebmaschinen, Luftdüsenwebmaschinen, Schützenwebmaschinen und anderen) aus Kett- und Schussfäden Textilglasgewebe hergestellt. Es handelt sich um einen automatisch ablaufenden Prozess. Von den Beschäftigten sind darüber hinaus bei Bedarf im Wesentlichen folgende Tätigkeiten durchzuführen:
4 Gefahrstoffexposition
4.1 Gefahrstoffe
Nach TRGS 905 erfolgt die Bewertung glasiger Fasern mit einer Länge > 5 µm, einem Durchmesser < 3 µm und einem Längezu-Durchmesser-Verhältnis von > 3:1 (WHO-Fasern) nach den Kategorien für krebserzeugende Stoffe in Anhang VI Nr. 4.2.1 der Richtlinie 67/548/EWG und auf der Grundlage des Kanzerogenitätsindexes KI. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen der Summe der Massengehalte (in v. H.) der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massengehalt (in v. H.) von Aluminiumoxid. Glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI< 30 werden in die Kategorie 2 eingestuft, glasige WHO-Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI > 30 und < 40 in die Kategorie 3. Für glasige WHO-Fasern erfolgt keine Einstufung als krebserzeugend, wenn ihr Kanzerogenitätsindex KI>
(Stand: 23.07.2018)
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