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BGI/GUV-I 790-23 / DGUV Information 213-723 - Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(Ausgabe 06/2009zurückgezogen)
DGUV-Newsletter 01/2024:
Folgende Publikationen aus der 213-700-Serie "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung" des Fachbereichs "Rohstoffe und chemische Industrie" wurden zurückgezogen:
DGUV Information 213-710 "Verwendung von Trichlorethen bei der Extraktion von Bitumen aus Asphalt nach dem Waschtrommelverfahren"
DGUV Information 213-715 "Verwendung von reaktiven PUR-Schmelzklebstoffen bei der Verarbeitung von Holz, Papier und Leder"
DGUV Information 213-723 "Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung"
BGHM 11/2023: zurückgezogen
vergleiche TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Informationen der Unfallversicherungsträger enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Informationen der Unfallversicherungsträger richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere bei den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.
Vorbemerkung
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung werden von
in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als Information in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Bestellnummer BGI/GUV-I 790.001 ff. aufgenommen.
Diese BG/BGIA-Empfehlungen wurden erarbeitet in Zusammenarbeit mit
1 Anwendungsbereich
Diese BG/BGIA-Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf den Einsatz von Kühlschmierstoffen (KSS) bei der spanenden Metallbearbeitung nach DIN 8589 in Werkzeugmaschinen mit Minimalmengenschmierung (MMS).
Siehe DIN 8589-0 "Fertigungsverfahren Spanen - Teil 0: Allgemeines; Einordnung, Unterteilung, Begriffe".
Der Schmierstoff muss einen Flammpunkt von mindestens 150 °C, einen Verdampfungsverlust bei 250 °C nach Noack von maximal 65 % sowie eine Viskosität bei 40 °C von > 10 mm2/s aufweisen.
Siehe DIN EN ISO 2592 "Mineralölerzeugnisse - Bestimmung des Flamm- und Brennpunktes - Verfahren mit offenem Tiegel nach Cleveland";DIN 51581-1 "Prüfung von Mineralölerzeugnissen - Bestimmung des Verdampfungsverlustes - Teil 1: Verfahren nach Noack" sowie DIN 51562-1 "Viskosimetrie - Messung der kinematischen Viskosität mit dem Ubbelohde-Viskosimeter - Teil 1: Bauform und Durchführung der Messung".
Es werden Kriterien für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen bezogen auf die Summe aus Kühlschmierstoff-Aerosolen und -Dämpfen sowie möglicherweise entstehenden Zersetzungsprodukte beschrieben.
Sollte im gleichen Arbeitsbereich konventionelle Nassbearbeitung stattfinden, ist eine zusätzliche Ermittlung und Beurteilung nach dem BIA-Report 4/2004 durchzuführen.
Siehe BIA-Report 4/2004 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung".
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:
2.1 Exposition
Unter Exposition versteht man im Rahmen dieser BG/BGIA-Empfehlungen das Ausgesetztsein des Körpers gegenüber Kühlschmierstoff für Minimalmengenschmierung. Die Exposition wird durch Angabe von Konzentration und zugehörigem zeitlichen Bezug beschrieben. Der zeitliche Bezug ist in der Regel die Schichtlänge.
2.2 Minimalmengenschmierung
Minimalmengenschmierung ist definitionsgemäß der Einsatz von nicht wassermisch- baren KSS bei der Metallbearbeitung, wenn bei kontinuierlichem Betrieb der Schmierstoffbedarf den Wert von 50 ml/h nicht übersteigt.
3 Arbeitsverfahren/ Tätigkeiten
Im Gegensatz zur konventionellen Überflutungsschmierung bei der Nassbearbeitung zeichnet sich die Minimalmengenschmierung durch eine Verbrauchsreduzierung der eingesetzten Schmierstoffe aus. Anstelle von mehreren 100 l Kühlschmierstoffemulsion in einer Maschine benötigt man mit der neuen Technologie für denselben Vorgang nur wenige ml Schmierstoff pro Stunde. Eine gezielte Zufuhr des Schmierstoffes unmittelbar an die Wirkstelle gewährleistet eine Schmierung der Reibstellen zwischen Werkzeug, Werkstück und Span. Je nach Zerspanverfahren, zu zerspanendem Material und den gewählten Einstellparametern beträgt die Dosierung der Schmierstoffmenge weniger als 50 ml/h.
Ein Minimalschmiersystem dosiert die Schmierstoffe und befördert sie an die Bearbeitungsstelle. Der Schmierstoffauftrag auf die Werkzeugschneide kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Bei der Außenschmierung von Zerspanwerkzeugen wird der Schmierstoff über mehrere Sprühdüsen am Umfang des Werkzeuges aufgebracht. Bei der Innenschmierung von Werkzeugen erfolgt der Schmierstofftransport durch das Spindelsystem der Maschine und durch im Werkzeug eingebrachte Kanäle zur Bearbeitungs- stelle. Dieses System kommt insbesondere bei flexiblen Bearbeitungszentren und Neumaschinen sowie bei der Hochgeschwindigkeitsbearbeitung (HSC) zum Einsatz.
Die Arbeitsverfahren beim Zerspanen von Metallen sind im Allgemeinen sehr vielfältig und werden für diese BG/BGIA-Empfehlungen nicht weiter eingeschränkt, da häufig mehrere verschiedene Arbeitsverfahren während der Bearbeitung eines Werkstückes auf einer Werkzeugmaschine angewendet werden.
Für die MMS sind spezielle Schmierstoffe mit guten tribologischen Eigenschaften und hoher thermischer Belastbarkeit im Handel erhältlich. Sie können aus Mineralöl, synthetischen Estern oder höheren Fettalkoholen bestehen.
Gegenüber der Nassbearbeitung wird bei der MMS-Bearbeitung aufgrund der geringen Menge der Schmierstoffe eine Herabsetzung des hautschädigenden Potenziales erreicht.
4 Gefahrstoffexposition
4.1 Gefahrstoffe
Die inhalative Exposition bei der spanenden Metallbearbeitung mit Minimalmengenschmierung wird wesentlich durch den Gefahrstoff Kühlschmierstoff bestimmt. Aufgrund von Voruntersuchungen im Labor und am Prüfstand werden in den Arbeitsbereichen die in Tabelle 1 aufgeführten expositionsrelevanten Gefahrstoffe betrachtet.
Siehe "Gefährdungsbeurteilung bei der Trockenbearbeitung metallischer Werkstoffe" (Projektabschlussbericht der damaligen Süddeutschen Metall-BG, Mainz).
Die viele Jahre gültige Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) für Kühlschmierstoff von 10 mg/m3 wurde mittlerweile zurückgezogen. Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann der ehemalige Grenzwert als Schichtmittelwert nur als Orientierungsmaßstab dienen und ist durch entsprechende Maßnahmen so weit wie möglich zu unterschreiten, bis ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) vorliegt oder verfahrens- und stoffspezifische Kriterien festgelegt worden sind.
Tabelle 1: Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte und Einstufung
Gefahrstoff | Einstufung | Arbeitsplatzgrenzwert | Spitzenbegrenzung; Überschreitungsfaktor |
|
in mg/m3 | in ml/m3 | |||
KSS | (10)* | - | ||
Formaldehyd | DFG K4 Schwangerschaft C Keimzellmutagen 5 R23/24/25-34-40-43 |
(0,62)* ** |
- | =1= ehemaliger KZW |
Acetaldehyd | TRGS 905 K3 DFG K5 Schwangerschaft C Keimzellmutagen 5 R12-36/37-40 |
91 | 50 | 1; = 2 = (I) |
Acrylaldehyd | DFG 3B R11-24/25-26-34-50 |
0,2 | 0,1 | 2(I) |
Butyraldehyd | R11 | 64 | 20 | 1(I) |
Siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz -- Luftgrenzwerte" (Stand 08/2004).
* | ehemaliger Luftgrenzwert, TRGS 900, Stand 08/2004 |
** | Bearbeitung durch den Unterausschuss III (Ua III) des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) |
Aus den Voruntersuchungen geht hervor, dass die Gefahrstoffe Benzo[a]pyren sowie A- und E-Staub nicht relevant sind (siehe Anhang).
4.2 Expositionsmessungen am Arbeitsplatz
Die diesen BG/BGIA-Empfehlungen zugrunde liegenden Messwerte wurden in den Jahren 2001 bis 2002 im Rahmen eines Projektes ermittelt. Die Messwerte wurden in zwölf Messserien an Werkzeugmaschinen in der Produktion erhoben. Jede Messserie besteht aus drei Messungen in verschiedenen Schichten, jeweils an folgenden Messpunkten:
Messergebnisse der Projektmessungen sind in Tabelle 3 im Anhang aufgeführt. Die Messung im Arbeitsraum der Maschine diente zur orientierenden Abschätzung der Emissionen. So konnten z.B. bei einigen Messungen Aldehyde, die stationär am Bedienpult der Maschine gemessen wurden, im Arbeitsraum der Maschine nicht nachgewiesen werden, was auf einen äußeren Einfluss schließen lässt. Ebenfalls wurden die im Arbeitsraum der Maschine gemessenen KSS-Aerosole meist nicht mehr an den Messpunkten a) und b) nachgewiesen, oder zumindest nur noch ein geringer Teil davon.
Beim Zerspanen von Metallen mit Minimalmengenschmierung ist die Summe aus Kühlschmierstoff-Aerosolen und -Dampf die expositionsbestimmende Komponente. Aldehyde wurden lediglich in Spuren (<< 1 % des Arbeitsplatzgrenzwertes bzw. für Formaldehyd des früheren Luftgrenzwertes) in wenigen Fällen nachgewiesen. Formaldehyd mit dem jeweils größten Beitrag zur Aldehydbelastung kann als Leitkomponente für Aldehyde angesehen werden. Eine Staubbelastung durch das Zerspanen mit Minimalmengenschmierung konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Werkzeugmaschinen in den gemessenen Arbeitsbereichen waren teilweise mit Absaugung ausgerüstet, teilweise waren sie nicht abgesaugt. Auf die Messergebnisse hatte die Absaugung keinen signifikanten Einfluss.
Tabelle 2 zeigt die Auswertung der KSS-Messergebnisse des Messprojektes von 2001 bis 2002. Hier werden nur die personengetragenen Messungen berücksichtigt.
Tabelle 2: Auswertung der Messergebnisse aus Projekt (zwölf Messserien und zwei Einzelmessungen)
Gefahrstoff | Anzahl der Betriebe | Anzahl der Messwerte | 50-%-Wert in mg/m³ | 95-%-Wert in mg/m³ | Maximalwert in mg/m³ |
Kühlschmierstoff | 13 | 38 | 1,4 | 4,85 | 5,3 |
Im Rahmen der Überarbeitung dieser BG/BGIA-Empfehlungen wurde eine Datenbankrecherche der Expositionsdatenbank MEGa der DGUV durchgeführt. Für den Zeitraum 2003 bis 2008 wurden weitere 16 Messergebnisse für KSS-Minimalmengenschmierung ermittelt.
Zwölf Messergebnisse liegen unter der Nachweisgrenze von 2 mg/m3 (BGIA-Analysenverfahren für KSS-Minimalmengenschmierung). Die übrigen Messergebnisse liegen zwischen 2,1 mg/m3 und 6 mg/m3. Ursache dafür kann die nicht optimal eingestellte Zufuhr des KSS sein, was in zwei Fällen belegt werden konnte.
4.3 Bewertung der Gefahrstoffexposition
Für Kühlschmierstoff gibt es keinen Arbeitsplatzgrenzwert mehr. Zur Bewertung werden als Anhaltswert die früheren Luftgrenzwerte herangezogen. Die Einteilung der komplexen Kohlenwasserstoffe in Emissionsgruppen war in der TRGS 901, Nr. 72 aufgeführt (jetzt zurückgezogen). Der frühere Grenzwert für KSS nach DIN 51385 bei spanender Metallbearbeitung betrug 10 mg/m3. Die Bewertung erfolgt nach TRGS 402.
Siehe DIN 51385 "Schmierstoffe; Kühlschmierstoffe; Begriffe" sowie Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition".
Die Messergebnisse sind repräsentativ für die Schichtlänge. Die Ergebnisse der Expositionsmessungen (siehe Anhang) liegen für KSS weit unter dem Beurteilungsmaßstab, hier der alte MAK-Wert aus der Bearbeitungsliste des AGS. Die Bewertungsindizes für Stoffgemische sind bei allen Messserien kleiner als eins.
Zusätzliche Kurzzeitwert-Messungen wurden nicht durchgeführt. Aufgrund einer rechnerischen Abschätzung ist davon auszugehen, dass die Kurzzeitwerte der berücksichtigten Stoffe zu keiner Zeit überschritten wurden.
5 Schutzmaßnahmen
5.1 Technische Schutzmaßnahmen
5.1.1 Art des verwendeten Kühlschmierstoffes
Für die emissionsarme Metallbearbeitung mit MMS ist die richtige Auswahl des Schmierstoffes von entscheidender Bedeutung.
Eingesetzt werden sollen Schmierstoffe mit niedrigem toxikologischem und dermatologischem Gefährdungspotenzial, mit möglichst gutem Schmiervermögen und hoher thermischer Belastbarkeit. Synthetische Esteröle und Fettalkohole mit günstigem Verdampfungsverhalten und hohem Flammpunkt haben sich in der Praxis besonders bewährt.
Für die Minimalmengenschmierung nicht einzusetzen sind:
Weitere Hinweise zum Thema "Schmierstoffe für die Minimalmengenschmierung" enthält der VDI Bericht Nr. 1458.
Siehe "Systeme, Werkzeuge und Medien für die Minimalmenge" VDI-Bericht 1458.
Jährlich ist zu prüfen, ob die verwendeten KSS für die entsprechenden Arbeitsverfahren mit Minimalmengenschmierung dieser BG/BGIA-Empfehlungen geeignet sind. Werden andere KSS eingesetzt, so ist zu prüfen, ob diese den Vorgaben dieser BG/BGIA-Empfehlungen entsprechen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren und das Verzeichnis zu ergänzen.
5.1.2 Schmierstoffsysteme/ Dosiergeräte
Von besonderer Bedeutung für die Prozesssicherheit und Emission ist es, eine kontinuierliche unterbrechungsfreie Zufuhr des Schmiermittels an die Wirkstelle zu gewährleisten. Für die Zuführung und Dosierung des Schmiermittels sind daher nur sichere Systeme, die folgende Anforderungen erfüllen, zu verwenden:
Siehe BIA-Report 4/2004 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung".
Die Funktion und die Einstellungsparameter der Schmierstoffsysteme/Dosiergeräte sind regelmäßig zu prüfen.
5.1.3 Werkzeugparameter
Die vom Werkzeughersteller vorgegebenen, werkstoff- und werkzeugspezifischen Schnittparameter für die Werkzeuge sind einzuhalten. Regelmäßig ist zu prüfen, ob die Schnittparameter den Herstellervorgaben für die jeweiligen Arbeitsvorgänge entsprechen.
5.1.4 Lufttechnische Maßnahmen
Die Werkzeugmaschinen sind zu kapseln und mit einer Absaugung auszustatten. Dadurch ist sichergestellt, dass die relevanten Randbedingungen langfristig stabil bleiben und eine Minimierung der Gefahrstoffexposition nach dem Stand der Technik erfolgt. Lufttechnische Maßnahmen sind regelmäßig zu prüfen, siehe BGR 121. Das Ergebnis der jährlichen Wirksamkeitsprüfung ist zu dokumentieren.
Siehe BGR 121 "Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen".
5.2 Unterweisung
Die Beschäftigten sind regelmäßig anhand der Betriebsanweisung, insbesondere hinsichtlich der Schutzmaßnahmen, zu unterweisen.
5.3 Hautschutz
Durch Minimalmengenschmierung lässt sich im Vergleich zur konventionellen Nassbearbeitung eine Verringerung des hautschädigenden Potenziales erreichen. Kann ein unmittelbarer Hautkontakt zu Kühlschmierstoffen nicht vermieden werden, sind Hautschutzmaßnahmen durchzuführen:
Siehe BGI 658 "Hautschutz in Metallbetrieben"; BGR 189 "Benutzung von Schutzkleidung"; BGR 195 Benutzung von Schutzhandschuhen" sowie BGR 197 "Benutzung von Hautschutz".
6 Anwendungshinweise
Der Anwender dieser BG/BGIA-Empfehlungen muss bei Verfahrensänderungen und ansonsten regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich, die Gültigkeit der Voraussetzungen überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Hierzu zählt unter Anderem die Prüfung der unveränderten Gültigkeit dieser BG/BGIA-Empfehlungen. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 7 der Gefahrstoffverordnung.
BG/BGIA-Empfehlungen geben dem Arbeitgeber praxisgerechte Hinweise darauf, wie er sicherstellen kann, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) eingehalten sind bzw. der Stand der Technik erreicht ist, wenn keine AGW vorhanden sind. Bei Anwendung dieser BG/BGIA-Empfehlungen bleiben andere Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Informationsermittlung ( § 7), die Verpflichtung zur Beachtung der Rangordnung der Schutzmaßnahmen ( § 9), die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen und zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten ( § 14) sowie zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV ( § 3) bestehen.
7 Überprüfung
Diese BG/BGIA-Empfehlungen wurden erstmals im Februar 2003 und in überarbeiteter Form im März 2009 verabschiedet. Sie werden mindestens im Abstand von drei Jahren überprüft und bei Bedarf in überarbeiteter Form veröffentlicht.
8 Weiterführende Literatur
Nachstehend sind die in dieser Information in Bezug genommenen Vorschriften und Regeln aufgeführt:
Gefahrstoffverordnung ( GefStoffV), mit zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe ( TRGS), insbesondere | |
TRGS 402 | Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition |
TRGS 900 | Luftgrenzwerte (Stand: 8/2004) |
DIN 8589 | Fertigungsverfahren Spanen - Teil 0: Allgemeines; Einordnung, Unterteilung, Begriffe |
DIN 51385 | Schmierstoffe; Kühlschmierstoffe; Begriffe |
DIN 51562-1 | Viskosimetrie - Messung der kinematischen Viskosität mit dem Ubbelohde-Viskosimeter - Teil 1: Bauform und Durchführung der Messung |
DIN 51581-1 | Prüfung von Mineralölerzeugnissen - Bestimmung des Verdampfungsverlustes - Teil 1: Verfahren nach Noack |
DIN EN ISO 2592 | Mineralölerzeugnisse - Bestimmung des Flamm- und Brennpunktes - Verfahren mit offenem Tiegel nach Cleveland |
BIA-Report 4/2004 | Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung |
Regeln | Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (BGR 121)
Benutzung von Schutzkleidung (BGR/GUV-R 189) Benutzung von Schutzhandschuhen (BGR/GUV-R 195) Benutzung von Hautschutz (BGR 197) |
Information | Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658) |
Stäbler, D.; Schönwald, H.; Sefrin, H.; Wolf, M.: Gefährdungsbeurteilung bei der Trockenbearbeitung metallischer Werkstoffe. Projekt-Abschlussbericht der Süddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft, Mainz | |
Klocke, R.; Eisenblätter, G.: Systeme, Werkzeuge und Medien für die Minimalmenge. Praxis der Trockenbearbeitung. VDI-Berichte Nr. 1458, Düsseldorf |
Die zitierten Arbeitsschutznormen sind in der jeweils aktuellen Fassung anzuwenden. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht (Bundesarbeitsblatt bzw. Gemeinsames Ministerialblatt).
Übersicht der Messergebnisse | Anhang 1 |
Tabelle 3: Messergebnisse der Kühlschmierstoff-Emissionen. Probenahmedauer jeweils 2 Stunden (Projektmessung 2001-2002)
Nr. | Maschinenart | Werkstoff | MMS- Zufuhr |
Absau- gung |
Perso- nengetra- gen in mg/m3 |
Stationär am Bedienpult in mg/m3 |
1 | Drehmaschine gekapselt |
Stahl | innen | ja | 0,8 0,6 0,6 |
- - - |
2 | Drehmaschine gekapselt |
Stahl | innen | ja | 0,9 0,8 0,6 |
- - - |
3 | Bohrwerk offen (KSS = Salatöl) |
St52 | innen | nein | 3,8 2,1 6,2 |
5,2 2,1 6,0 |
4 | Fertigungszentrum 8 Maschinen |
Aluminium- Knetlegierung |
innen | ja | 1,4 1,4 1,3 |
1,1 1,5 2,4 |
5 | Drehmaschine gekapselt |
16MnCr5 | innen/ außen |
ja | 1,7 1,51,3 |
1,8 1,8 |
6 | Fräsmaschine gekapselt |
C45N | innen/ außen |
ja | 4,1 5,3 4,4 |
- 5,3 4,4 |
7 | Sägen offen | Stahl | außen | nein | < 0,5 < 0,5 < 0,5 |
< 0,5 < 0,5 < 0,5 |
8 | Fräsmaschine gekapselt, steht aber offen |
Nickelstahl Aluminium Werkzeugstahl |
außen | nein | 2,5 2,4 2,5 |
- - - |
9 | Bohr-Fräsmaschi- ne gekapselt |
Al-Legierung | innen | ja | 3,6 4,8 4,2 |
4,0 5,2 4,4 |
10 | Fräsmaschine gekapselt |
C45k | innen | ja nein | 1,7 0,8 - |
1,4 1,0 - |
11 | Fräsmaschine offen |
Al-Legierung | außen | nein | 0,9 2,7 0,8 |
0,9 2,5 - |
12 | Fräsmaschine gekapselt |
Al-Legierung | außen | nein | 1,7 2,1 1,1 |
1,7 2,1 1,1 |
13 | 5-Achs-Fräsma- schine gekapselt |
Al-Legierung | außen | ja | 0,6 0,6 0,7 |
<0,5 <0,5 0,6 |
Ergebnisse der Untersuchungen im Labor und im Spindelprüfstand | Anhang 2 |
Zwei Schmierstoffgruppen wurden untersucht. Die erste Gruppe setzte sich aus reinen, synthetischen Esterölen unterschiedlicher Viskositäten zusammen. Die zweite Gruppe umfasste verschiedene Schmierstoff-Fertigprodukte, die bereits in der Praxis im Einsatz sind. Die Fertigprodukte bestanden aus verschiedensten Basisfluiden, versetzt mit anwendungsspezifischen Additiven.
Die Untersuchungen wurden in folgende Phasen unterteilt:
Phase I: | Laboruntersuchungen zu Spalt- bzw. Pyrolyseprodukten an beiden Schmierstoffgruppen |
Phase II: | Grundlagenuntersuchungen am Spindelprüfstand des Fraunhofer-Instituts für Chemische Technologie (ICT) |
Phase III: | Expositionsmessungen am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 4.2). |
2.1 Gefahrstoffermittlung im Labor (Phase I)
In Vorversuchen wurden die Schmierstoffe für die Minimalmengenschmierung vom BGIa - Institut für Arbeitsschutz in synthetischer Luft auf 400 °C bzw. auf 800 °C erhitzt (pyrolysiert) und die flüchtigen Komponenten mittels Gaschromatografie bzw. Massenspektroskopie analysiert.
Die Pyrolyseversuche dienten zur Untersuchung von eventuell auftretenden Gefahrstoffen bei thermischer Belastung der Schmierstoffe während der Bearbeitung am Werkzeug. Die Ergebnisse wurden zur Auswahl geeigneter Probenahmesysteme für die nachfolgenden Zerspanversuche herangezogen. Die Pyrolyseuntersuchungen aller eingesetzten Schmierstoffe zeigten folgende qualitativen Ergebnisse:
Es wurden Spuren von gesättigten und ungesättigten Kohlenwasserstoffen, Aldehyden und Ketonen, gesättigten und ungesättigten Estern (C16 bis C25) sowie höherwertigen Alkoholen (> C15) nachgewiesen.
2.2 Gefahrstoffermittlung im Prüfstand (Phase II)
Unter Einsatz der Minimalmengenschmierung mit innerer Zufuhr wurden Zerspanversuche an einem Prüfstand des Fraunhofer ICT durchgeführt. Unter Variation der Schnittparameter sowie der Werkstoffe wurde das Emissionsverhalten verschiedener Schmierstoffe unter reproduzierbaren Bedingungen ermittelt. Die Emissionen konnten während der Zerspanung im Innern der Prüfstandsumhausung unmittelbar am Entstehungsort bestimmt werden. Es wurden Normalbedingungen mit üblichen Schnittgeschwindigkeiten (Vorschubgeschwindigkeit f = 800 bis 1000 mm/min) und Worst-Case-Bedingungen mit langer Verweildauer des Bohrers im Werkstück und dadurch verursachter extremer Wärmeentwicklung (Vorschubgeschwindigkeit f = 200 mm/min) bei gleichbleibender Bohrlochtiefe gemessen.
Um eine Aussage zu einer eventuell erhöhten Staubexposition durch die Bearbeitung mit MMS treffen zu können, wurde jeweils die A- und E-Staub-Fraktion gemessen. Die Konzentration von Pyrolyseprodukten konnte bei allen Versuchen als sehr gering, auch bei Messung direkt an der Entstehungsstelle, eingestuft werden. Unter praxisrelevanten, üblichen Schnittbedingungen wurden nur geringste Konzentrationen an Pyrolyseprodukten festgestellt, während bei starker thermischer Belastung des Schmierstoffes (f = 200 mm/min) höhere Werte gemessen wurden. Als Leitkomponente der Pyrolyseprodukte wurde Formaldehyd ermittelt. Die gemessenen Konzentrationen der Pyrolyseprodukte liegen im Arbeitsinnenraum der Maschine in einer Größenordnung von maximal 0,1 mg/m3.
Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen sind ausführlich beschrieben.
Siehe "Gefährdungsbeurteilung bei der Trockenbearbeitung metallischer Werkstoffe".
ENDE |
(Stand: 01.02.2024)
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