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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 810-2 - Arbeitssicherheit in Produktionsstätten - Aufhängungen
Fernsehen, Hörfunk und Film
Erläuterungen zur BG-Vorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (BGV C1)
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 01/2002)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

1 Anwendungsbereich

Aufhängungen werden in Produktions- und Veranstaltungsstätten für szenische Darstellung zum Halten und Bewegen von Lasten (z.B. Dekorationsteile, Traversen, beleuchtungs-, video- und tontechnische Geräte) über Personen eingesetzt.

2 Bereitstellung

Der Unternehmer hat Aufhängungen und Zubehör mit folgenden Merkmalen gemäß der folgenden Tabelle bereitzustellen.

Arten der Aufhängungen (Tragsystem) Dimensionierung Material Hinweise
1. Anschlageinrichtungen an Bauwerken
Anschlagkonstruktion Anschlagpunkt Trägerklammern
Nennbelastung nach Angaben der Statik verschiedene Baustoffe nach Gebäudeart Lastannahmen für Bauten nach DIN 1055, DIN 18800, 1052, 1045.
Anschlageinrichtungen z.B. nach DIN EN 795
2. Anschlagmittel (oben)
Trägerklammern Schäkel
Rundschlingen
Hebebänder in Verbindung mit Stahlseilen, Stahlketten
Nennbelastung mit dem 0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft Metallische Werkstoffe, Drahtseile, Seile und Bänder aus synthetischen Fasern mit Stahlseil als Sicherung Kantenschutz beachten z.B. Kantenradius
> Seildurchmesser
3. Tragmittel
Punktzüge
Leuchtenhänger
Prospektzüge
Nennbelastung nach Herstellerangaben Drahtseile, Stahlketten, Stahlbänder DIN 15560-46, DIN 56925, DIN 56921,

BG-Info "Punktzüge"

4. Lastaufnahme- mittel
Traversen
Laststangen
Nennbelastung mit dem 0,5fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit oder Nennbelastung nach Herstellerangaben ist für den vorgesehenen Einsatzbereich nachgewiesen Stahl oder Aluminium DIN 18800, DIN 4113 Normenreihe DIN 15560
5. Sicherungsseile und Sicherungsketten
  • für Lasten bis 60 kg DIN VDE 0711 T 217 oder DIN 56927
  • für Lasten über 60 kg eigenständige Dimensionierung z.B. Falltest 10 x 30 cm
Stahl Drahtseil nach DIN 3060, Stahlketten.

Bei Ausfall einer Aufhängung darf die Last nicht abstürzen

6. Verbindungselemente zur Lastaufnahme
Hülsen/Zapfen, Rohrschellen, Spannschlösser, Seilkürzer (Lautsprecher, Monitore, Scheinwerfer)
Siehe Punkt 4 Metallischer Werkstoff Normenreihe DIN 15560

Anmerkungen zur Tabelle:


3
Benutzung

Bei der Aufhängung von Produktionsmittel und Dekorationen werden in Produktionsstätten und Versammlungsstätten erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der Aufhängepunkte, Aufhängehilfsmittel und Aufhängegeräte gestellt. Je nach Art der Aufhängung sind die Mindestanforderungen gemäß Tabelle 1 auszuwählen.


1 Hallendecke, Konstruktion; Hängepunkt 10 Anschlagmittel / Stahlseil, geschlungen / hochfester Schäkel
2 Kantenschutz 11 Anschlagmittel / Stahlseil, einseitig geschlungen
3 Trägerklaue 12 Anschlagmittel / Stahlseile mit ausdrehsicherem Seilkürzer
4 Aufhängung nach Baustatik, wenn die Laststange (15) fest eingebaut ist 13 Anschlagmittel / Kette
5 Anschlagmittel wenn Laststange (15) nur temporär eingehängt 14 Anschlagmittel / Stahlseil
6 Verbindungselement / Rohrschelle mit Auge 15 Lastaufnahmemittel / Traverse / Laststange
7 Tragmittel / Zug nach BGV C1 16 Verbindungselement / Klaue
8 Tragmittel / Zug nach BGV D8 zur Montage, völlig entlastet in Anschlagmittel / Stahlseil 17 Sicherungsseil nach DIN bis 60 kg
9 Hebeband mit berechnetem Sicherheitsseil    


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