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Regelwerk, BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 826 - Schutz gegen Absturz
Persönliche Absturzschutzausrüstung sachkundig auswählen, anwenden und prüfen Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/396)

- Peter Boddenberg, Edmund Bornhold, Rüdiger Meyer -

(Ausgabe 2005; 12/2010; 06/2013)



Archiv 12/2010

nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

Vorwort

Absturzunfälle bilden einen besonderen Schwerpunkt des Unfallgeschehens im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Jährlich kommt es in Deutschland zu etwa 7000 schweren und zum Teil tödlichen Absturzunfällen.

Abstürze führen meist zu schwersten Verletzungen. Diese Unfälle haben neben einer Beeinträchtigung von Körper und Seele der Verletzten (Trauma) häufig langwierige Heilungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Folge. Ursachen für diese Art von Unfällen sind nicht selten fehlende oder unzureichende Absturzsicherungen.

Diese Informationsschrift soll den Verantwortlichen praxisbezogene Ratschläge zu folgenden Schwerpunkten geben:

Auswahl und Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz

Mögliche Beschädigungen an Bestandteilen der PSa sowie Kriterien für deren Prüfung werden anschaulich aufgezeigt.

Die Verfasser danken für die zahlreichen Hinweise, die bei der Überarbeitung dieser Broschüre Berücksichtigung fanden.

1. Einführung, Allgemeines, Grundsätze

Um den Absturz von Personen an Arbeitsplätzen zu verhindern, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden.

1.1 Allgemeine Forderungen gegen Absturz an Arbeitsplätzen

Wann spricht man von Absturz?

Wo kann es zu einem Absturz kommen?

Absturzunfälle von hochgelegenen Arbeitsplätzen können z.B. vorkommen

Bild 1-1: "H" = senkrechter Höhenunterschied zwischen dem Arbeitsplatz "A" bzw. der Absturzkante und der Auftrefffläche "F" im absturzgefährdeten Bereich

Eine Absturzgefahr liegt vor, wenn der Höhenunterschied "H" zwischen der Absturzkante oder Standfläche "A" und der Aufprallfläche "F" größer ist als 1,0 m.

Handelt es sich bei der Aufprallfläche "F" nicht um eine feste und ausreichend große und tragfähige Fläche, sondern um Stoffe, in denen man versinken kann, spielt der Höhenunterschied "H" keine Rolle (beträgt also 0 m), da sich die Gefährdung nicht aus dem Aufschlagen auf eine Fläche, sondern aus der Gefahr des Versinkens ergibt.

Abstürze sind auch möglich in Gruben, Gräben und Schächten.

Wo und wann müssen Sicherheitsmaßnahmen gegen Absturz von Personen ergriffen werden?

Die folgende Abbildung verdeutlicht, ab welchen Absturzhöhen Sicherungsmaßnahmen auf Baustellen gem. der Unfallverhütungsvorschrift BGV C22 "Bauarbeiten" zwingend vorgeschrieben sind. Unabhängig davon sollte im konkreten Fall immer eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.

Bild 1-2: Erforderliche Absturzsicherungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen

1.2 Grundsätzliches zu persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSa gA)

Wann dürfen PSa gegen Absturz eingesetzt werden?

An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch kollektiv wirkende Maßnahmen (z.B. Einsatz von Gerüsten oder Hubarbeitsbühnen oder technische Maßnahmen wie die Verwendung von Seitenschutz, Fangnetzen oder Fanggerüsten) nicht beseitigt werden kann, darf Anseilschutz als individuelle Maßnahme eingesetzt werden.

Beachte!
Von allen denkbaren Maßnahmen zur Verhinderung eines Absturzes ist der Anseilschutz die schlechteste. Aber es ist eine wirksame Maßnahme.
Keine Maßnahme ist auch keine Lösung.

Bild 1-3: Rangfolge der Maßnahmen

Wer legt den Einsatz von PSa gegen Absturz fest?

Die Unternehmer ermitteln durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen, welches Arbeitsverfahren die geringsten Gefährdungen mit sich bringt und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

Es ist stets die Schutzmaßnahme auszuwählen, welche die größte Schutzwirkung hat (Bild 1-3).

Bei der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz legt der Unternehmer oder der verantwortliche Vorgesetzte die Anschlageinrichtungen fest und gewährleistet durch Überwachung, dass der Anseilschutz bestimmungsgemäß benutzt wird.

Bild 1-4: Übersicht "Persönliche Absturzschutzausrüstung" (nach EN 363)


Beachte!
Bei allen Einsatzzwecken ist die Gebrauchsanleitung/Betriebsanweisung zu beachten sowie eine Gefährdungsermittlung vor Benutzung durchzuführen.

Was versteht man unter "Persönlicher Absturzschutzausrüstung"?

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