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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 838 / DGUV Information 251-004 - Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Vertiefende Informationen für Unternehmer und angehende Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

- Jan Gardiewski -

(Ausgabe 2004; 2009; 07/2011aufgehoben)



implementiert mit Genehmigung der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften

Archiv 2009

1 Historie

Erste Festlegungen über die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgten mit einem Schreiben vom 31. Oktober 1974, also kurz vor In-Kraft-Treten des Arbeitssicherheitsgesetzes ( ASiG) - am 1. Dezember 1974.

Das Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) - heute Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - legte seinerzeit die Grundsätze für die Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit fest.

Aufgrund der vielfältigen Entwicklungen in der Arbeitswelt, der Zunahme wissenschaftlicher Erkenntnisse und der erfolgten rechtlichen Änderungen, musste das bisher gültige Ausbildungskonzept an aktuelle und zukünftige Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz angepasst werden.

In Anbetracht dieser Tatsache wurde am 29. Dezember 1997 ein 2. Fachaufsichtsschreiben des BMa erlassen, das auf Basis von drei umfangreichen Forschungsprojekten 14 Grundsätze der "neuen" Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit formuliert.

"Leitlinie der neuen Ausbildungskonzeption ist ein zeitgemäßes, ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis, welches konsequent auf Prävention setzt. Charakteristisch für die neue Ausbildungskonzeption ist ein aufgaben- und handlungsbezogenes Lernen, welches den Erwerb fachlich-inhaltlicher, methodischer und betriebspraktischer Kompetenz in geeigneter Weise miteinander verknüpft". (Fachaufsichtsschreiben des BMa vom 29.12.1997)

Die Ausbildungsunterlagen für die neue Ausbildung sind von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeinsam entwickelt worden.

Für die Erarbeitung der Unterlagen für die Präsenzphasen sowie der Inhalte für die Selbstlernphasen haben die Berufsgenossenschaften unter Leitung der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) ein gemeinsames Projekt aufgelegt, zu dessen Unterstützung die BAua eine prozessbegleitende Supervision eingerichtet hatte.

Der Auftrag für die Erstellung der Selbstlernphasen, bei denen es sich um computergestützte interaktive Lernprogramme, so genannte computer-basedtrainings (CBT) handelt, wurde durch die DGUV an eine Fachfirma vergeben.

Bei den Ausbildungsunterlagen der Präsenzphasen handelt es sich um Dozentenleitfäden, Folien und Teilnehmerunterlagen und sind alle auf einer DVD erhältlich.

2 Aufbau und Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit umfasst drei aufeinander aufbauende Ausbildungsstufen (Bild 2-1).

In der Ausbildungsstufe I (Grundausbildung) wird insbesondere Grundlagenwissen über arbeitsbedingte Belastungen und Gefährdungen sowie zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme vermittelt. Die Teilnehmer erwerben Verständnis für die Rolle und das Aufgabenspektrum der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie Kenntnisse über das überbetriebliche Arbeitsschutzsystem und das Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes.

In der Ausbildungsstufe II (vertiefende Ausbildung) wird das in der Grundausbildung erworbene Wissen zur Planung, Umsetzung und Lösung komplexerer Aufgaben, insbesondere anhand von Fallbeispielen, angewendet.

In der Ausbildungsstufe III (bereichsbezogene Ausbildung) werden die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Die konkrete Ausgestaltung der Ausbildungsstufe III wird durch die zuständigen Unfallversicherungsträger entsprechend dem Bedarf an bereichsbezogener Vervollständigung der Fachkunde in ihren Unfallverhütungsvorschriften "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" festgelegt.

Bild 2-1: Aufbau und Ablauf der Ausbildung

(*) Die Selbstlernphasen 1, 2 und 3 werden tutoriell betreut. Die Selbstlernphasen 2 und 3 zusätzlich von einer Wissensstandabfrage begleitet.
Quelle: Ausbildungsbroschüre BGHM


Dabei sind die in der Anlage aufgeführten Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption zu berücksichtigen.

Die zeitliche Abfolge einzelner Ausbildungseinheiten kann bereichsbezogen variieren, soweit die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Präsenzphasen (SFP 1 bis SFP 5) - diese finden in den berufsgenossenschaftlichen Bildungsstätten statt - und Selbstlernphasen (SFS 1 bis SFS 3). Diese sind inhaltlich eng miteinander verbunden.

Die in den Präsenzphasen vermittelten Lerninhalte werden in den jeweils nachfolgenden Selbstlernphasen wieder aufgenommen und vertieft.

Die darauf folgenden Präsenzphasen wiederum knüpfen an die Inhalte der vorangegangenen Selbstlernphasen an.

Das Arbeiten mit den Selbstlernphasen setzt eine PC-Ausstattung voraus, die folgenden Mindestanforderungen genügen muss:

Erforderliche Systemausstattung

Hardware:

Betriebssysteme:

Benötigte zusätzliche Software:

Browser Plugins:

Begleitend zur theoretischen Ausbildung führt der Teilnehmer zwischen Präsenzphase 3 und 4 ein Praktikum durch, in dem er das erworbene Wissen in der Praxis selbstständig, aufgabenorientiert und betriebsbezogen anwenden soll.

Dies kann insbesondere in Form von Arbeitsaufgaben zur Lösung konkreter betrieblicher Arbeitsschutzprobleme geschehen. Die Praktikumsaufgabe soll innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen werden.

Die Teilnehmer absolvieren in der Ausbildung mehrere Lernerfolgskontrollen. Nach der Selbstlernphase 1 findet eine bei allen Ausbildungsträgern bundesweit einheitliche Prüfung (LEK 1) statt.

Die Prüfungsfragen werden einem zentralen Fragenpool entnommen, der bei der "Zentralstelle Lernerfolgskontrolle 1" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Dresden verwaltet wird.

Die Prüfung umfasst die fachlichen Kenntnisse, die in der Präsenzphase 1 und der Selbstlernphase 1 vermittelt wurden.

Die Lernerfolgskontrolle 2 (LEK 2) besteht aus einem Bericht zum Praktikum. Hierzu wird mit dem Teilnehmer und seinem Betrieb ein Thema zur Bearbeitung abgestimmt. Die schriftliche Ausarbeitung der Ergebnisse wird bewertet. Der Teilnehmer weist dabei nach, dass er seine Kenntnisse bei der Lösung eines Arbeitsschutzproblems in der Praxis anwenden kann.

Die Lernerfolgskontrolle 3 (LEK 3) besteht aus einer Präsentation innerhalb der Präsenzphase 4. Dabei soll der Teilnehmer nachweisen, dass er die Ergebnisse seines Praktikums/seines Praktikumsberichtes verständlich und überzeugend präsentieren kann.

Im Rahmen der Lernerfolgskontrolle 4 (LEK 4) werden die Inhalte der Ausbildungsstufe III (Präsenzphase 5) in Form einer schriftlichen Prüfung abgefragt.

3 Grundgedanken und Inhalte der "neuen" Ausbildung

3.1 Zeitgemäßes Arbeitsschutzverständnis

Der Handlungsrahmen für den Arbeitsschutz unterliegt gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, aber auch dem Wandel betrieblicher Strukturen und Prozesse. Dies hat natürlich auch direkt Einfluss auf die Rolle und Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Ein zeitgemäßes Arbeitsschutzverständnis ist durch die nachfolgend auf der rechten Seite des Bildes 3-1 aufgeführten Stichworte charakterisiert: Der Arbeitsschutz muss seine eigene "enge Welt" verlassen, zumindest erweitern. Er kann sich nicht auf den klassischen Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten beschränken. Arbeitsschutz ist mehr als Schutz der Gesundheit.

Bild 3-1: Wandel des betrieblichen Arbeitsschutzhandelns

3.2 Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat (Bild 3-2).

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden drei Aufgabenkomplexen:

Die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit hat je nach Ansatzpunkt eine unterschiedliche Wirksamkeit. Die Komplexität der Aufgaben steigt von der Beschäftigung mit unfall- und krankheitsbewirkenden Faktoren über die Gestaltung von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitssystemen hin zur Integration des Anliegens des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation. Die zunehmende Komplexität der Aufgabenbereiche bedingt auch eine größere Wirksamkeit (Bild 3-3).

Bild 3-2: Anforderungen an Arbeitgeber und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Bild 3-3: Wirkungsgrad der Unterstützung

3.3 Handlungsschritte der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit orientiert sich an einer managementorientierten systematischen Vorgehensweise. Nicht das Handeln in der Form, dass für Probleme aus einem vorhandenen Maßnahmeninventar sofort eine Lösung umgesetzt wird, sondern ein am PDCa (plando-checkact)-Prinzip orientiertes Handeln ist zielführend. Es handelt sich um insgesamt sieben Handlungsschritte, welche die Fachkraft für Arbeitssicherheit abarbeiten soll (Bild 3-4).

Die notwendige Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz.

Hinzuzufügen sind weitere Bausteine, die aus den Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit resultieren (Bild 3-5), und zwar

Bild 3-4: Sieben Handlungsschritte der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Bild 3-5: Qualifikationsfelder der Ausbildung

3.4 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildungsstufe I (Grundausbildung)

Im Zentrum der Ausbildungsstufe I steht der Inhalt der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für die drei Qualifikationsfelder

werden nachfolgend die Lerninhalte charakterisiert.

3.4.1 Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernde Faktoren

Es gehört zu den grundlegenden Anforderungen an die Fachkraft, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen.

Damit ist Kompetenz bezogen auf das Vermeiden bzw. Bekämpfen von verletzungs- und krankheitsbewirkenden Faktoren erforderlich.

Bild 3-6: Gefährdungsfaktoren und gesundheitsfördernde Faktoren

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die Gesamtpalette aller Gefährdungsfaktoren konsequent beachten. Dabei sind alle Gefährdungen mit hohem Stellenwert zu sehen. Die Lerninhalte zu den verschiedenen Faktoren folgen einem im Wesentlichen gleichen Grundmuster.

So werden vermittelt

Zur Philosophie dieses Lernabschnitts gehört es, grundlegende Denkweisen zu entwickeln. So wird Wert darauf gelegt, - dass die Leistungsvoraussetzungen des Menschen als Grundlage des Gestaltens verstanden werden. Das notwendige Verknüpfen mit den Leistungsvoraussetzungen des Menschen wird insbesondere - soweit dies zweckmäßig ist - bei den verschiedenen Faktoren hergestellt (Bild 3-6). So soll die Handlungsrelevanz solcher Kenntnisse bei den Teilnehmern besser erkannt und verstanden werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund: Die Ausbildung muss den Menschen als Maß der Anforderungen an den Arbeitsschutz jeweils konkret in Sachzusammenhänge einbeziehen.

Zum prinzipiellen Anliegen dieses Ausbildungsabschnitts gehört es, Grundverständnis zum Entstehen von Verletzungen und zum Entstehen von arbeitsbedingten Erkrankungen sowie zu Interventionsansätzen, zur Rangfolge von Zielen und Maßnahmen beim Gestalten von Sicherheit - und Gesundheitsschutz zu verinnerlichen. Solche Denkmodelle werden am Anfang eingeführt. Sie sind dann bezogen auf den jeweiligen Gefährdungsfaktor aber immer wieder zu konkretisieren. So kann über 14 Lerneinheiten das Denken in solchen Zusammenhängen gefestigt werden. Das Bestehen einer Gefahr setzt das Vorhandensein einer Gefahrenquelle/eines Gefährdungsfaktors und das mögliche räumliche und zeitliche Zusammentreffen mit dem Menschen voraus - ein klassisches Denkmodell des Arbeitsschutzes. Dieses Denkmodell ist hier die Grundphilosophie des gesamten Ausbildungsabschnitts und der verschiedenen Lerneinheiten zu den einzelnen Gefährdungsfaktoren.

3.4.2 Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme

Was beim Behandeln der verschiedenen Gefährdungsfaktoren mehr oder weniger isoliert erlernt wurde, wird jetzt auf den eigentlichen Gestaltungsgegenstand bezogen - das Arbeitssystem. Zeitgemäßer Arbeitsschutz muss von Arbeitssystembetrachtungen ausgehen, darf Technikkonzepte nicht isoliert sehen (Bild 3-7).

In diesem Ausbildungsabschnitt sind Inhalte zu sicherheitstechnischen Prinzipien, zu Anforderungen an Sicherheitstechnik, Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeitsstellen, zum ergonomischen Gestalten enthalten. Zeitgemäßer Arbeitsschutz ist aber auch Gestalten von Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgaben, Gestalten von Arbeitsablauf, Arbeitsorganisation, Bewegungsergonomie, gesundheitsgerechtes Gestalten von Pausensystemen und vieles mehr.

Das Neue an der Ausbildungskonzeption ist, dass die verschiedenen facetten zusammengeführt und auf Arbeitssystembetrachtungen erweitert werden.

Bild 3-7: Arbeitssystemgestaltung mit den Ansatzpunkten T-O-P

Zum Gang des Lernprozesses in diesem Lernabschnitt: Das Arbeitssystemverständnis wird eingeführt, im Folgenden wird Basiswissen zu den verschiedenen Ansatzpunkten Technik, Organisation und Personal im Einzelnen vermittelt und es wird wieder zusammengeführt, indem systembezogene Anwendungsbeispiele genutzt werden. Als besondere Aspekte werden hier Lerneinheiten zu persönlichen Schutzausrüstungen sowie zu arbeitsmedizinischen Maßnahmen eingeordnet. Letzteres übrigens verbunden mit den Aufgaben des Betriebsarztes als einem der entscheidenden Partner der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

3.4.3 Arbeitsschutzmanagement

Im Allgemeinen finden wir auf diesem Feld eine stark reduzierte Sichtweise auf Pflichtenübertragung, Beauftragtenorganisation u.ä. Aspekte. Das neue Ausbildungskonzept folgt einem ganzheitlichen Ansatz der Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation (Bild 3-8).

Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation wird in der Ausbildung zunächst als Gesamtaufgabe des Betriebes betrachtet.

Prävention im Arbeitsschutz bedeutet auch, auf Prozesse, die der Arbeitssystemgestaltung vorgeschaltet sind, Einfluss zu nehmen. Schon hier wird über das Entstehen oder Vermeiden von Unfallgefahren oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren maßgeblich entschieden.

Hier liegen die Wurzeln, wenn Gefährdungen in den Arbeitssystemen sichtbar werden. Linienleiter können oft nur noch mit den Gegebenheiten leben und mit den vorhandenen Bedingungen alles tun, was dem Arbeitsschutz dient. Es sind aber in sehr starkem Maße Stabs- und Querschnittsbereiche, die über das Niveau des Arbeitsschutzes vor Ort entscheiden, und zwar Führungskräfte und Mitarbeiter in solchen Funktionen. Hier beginnt Prävention und damit der Ansatzpunkt für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Beherrschen von Gefährdungsfaktoren, Gestalten sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme - dies sind wichtige Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Aber sie konzentrieren sich immer auf Einzelaufgaben, auf Beseitigen eines bestehenden Problems, auf Einflussnahme beim konkreten Neueinführen oder Verändern von Arbeitssystemen. Präventives Arbeitsschutzverständnis erfordert, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit Einfluss darauf nimmt, dass der Betrieb insgesamt ständig und immer Arbeitsschutz sichert und weiterentwickelt. Es darf nicht dem Zufall überlassen sein, dass an Arbeitsschutz gedacht wird, wenn Veränderungen vorbereitet werden. Es darf nicht an der einzelnen engagierten Führungskraft hängen oder dem einzelnen Querschnittsverantwortlichen, der vielleicht morgen schon nicht mehr im Betrieb ist. Es geht also um stabile und zuverlässige Organisationsformen, die gewährleisten, dass der Arbeitsschutz überall im Betrieb integriert ist.

Bild 3-8: Arbeitsschutzmanagement

3.5 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildungsstufe II (vertiefende Ausbildung)

In der Ausbildungsstufe II werden die in der Grundausbildung erworbenen Kompetenzen vertieft. Es geht hier nicht um die Addition neuer Wissensbausteine, z.B. zu Gefährdungsfaktoren oder Gestaltungsanforderungen im Hinblick auf T-O-P, sondern um die Erweiterung der Betrachtungsweise.

Beispiele für den inhaltlichen Vertiefungsbedarf (fachlich, methodisch, sozial) sind

3.6 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildungsstufe III (wirtschaftsbereichsbezogene Erweiterung und Vertiefung der Fachkunde)

Es geht in der wirtschaftsbereichsbezogenen Erweiterung und Vertiefung der Fachkunde darum,

Bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall werden folgende Themen behandelt:

4 Praktikum

Allgemeine Hinweise

Unter Ziffer 9 führt das Fachaufsichtsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vom 29.12.1997 aus:

"Begleitend zu der theoretischen Ausbildung ist ein Praktikum durchzuführen, in dem das erworbene Wissen in der Praxis selbstständig, aufgabenorientiert und betriebsbezogen angewendet wird; dies kann insbesondere in Form von Arbeitsaufgaben zur Lösung konkreter betrieblicher Arbeitsschutzprobleme geschehen. Die Praktikumsaufgaben sollen in der Regel innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen werden".

Das Praktikum ist also fester Bestandteil der "neuen" Ausbildung. Den groben Ablauf verdeutlicht Bild 4-1.

Das Praktikum ist daher nicht als ein im landläufigen Sinne übliches Praktikum zu verstehen, bei dem es nur darum geht, erste betriebspraktische Erfahrungen zu sammeln.

Dem Praktikum kommt vielmehr die Funktion einer qualifizierten betriebspraktischen Arbeit zu, die dem Betrieb und dem Lehrgangsteilnehmer nützt.

Die Praktikumsaufgabe ist in Absprache mit dem Betrieb und dem Ausbildungsträger zu formulieren. Sie ist so anzulegen, dass die Absolventen die Beherrschung des bisher erlernten Handwerkzeugs

durch Lösen umfassender Aufgaben unter Beweis stellen müssen.

Bild 4-1: Ablauf des Praktikums

Die Aufgabenstellung muss außerdem gewährleisten, dass folgende Schlüsselqualifikationen bei der Lösung angewendet werden:

Das erfordert zum Beispiel:

Prüfungsgegenstand des Praktikums sind die Lerninhalte der Präsenzphasen 1 bis 3 und der Selbstlernphasen 1 bis 3.

Gegenstand der Lernerfolgskontrolle 2 (LEK 2) ist ein auf der Basis des abgeleisteten Praktikums durch den Teilnehmer zu fertigender Praktikumsbericht.

Der Praktikumsbericht soll

Der Ausbildungsträger prüft und bewertet die eingereichte Arbeit.

Bewertung

Die Bewertung des Praktikumsberichtes erfolgt nach folgenden Kriterien:

  Kriterien Erläuterungen: Beispiele der Aufgabenschritte Punkte
1 Charakterisierung der betrieblichen Problemlage hinsichtlich der Aufgabenstellung
  • Beschreibung/Abgrenzung des Projektes (Teilprojektes) hinsichtlich der Aufgabenstellung
  • Beschreibung der Aufgaben in den einzelnen Bearbeitungsphasen wie: Planen, Beschaffen, Bauen, Außerbetriebnahme, Durchführung von z.B. Instandhaltungsmaßnahmen, Wiederinbetriebnahme, Einrichten von z.B. Bildschirmarbeitsplätzen, ...
5
2 Handlungsschritte zur Lösung der Aufgabenstellung unter Beachtung der betrieblichen Situation
  • (Reihenfolge:)
    Analyse - Beurteilung - Setzen von Zielen - Entwickeln von Lösungsalterantiven - Auswahl der Lösung (auch unter Erörterung wirtschaftlicher Aspekte) - Wirkungskontrolle
20
3 Beachten des in der Ausbildung vermittelten Verständnisses
  • von Prävention
  • zur Entstehung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • bzgl. Gesundheitsförderung
  • zu Interventionsansätzen
  • zu Anforderungen an die sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssystemgestaltung
  • zum Arbeitsschutzmanagement
  • präventive Maßnahmen vor korrektiven Maßnahmen
  • räumliche und/oder zeitliche Kontaktmöglichkeiten Mensch/Faktor
  • Möglichkeiten der Gesundheitsförderung ggf. mit externen Kooperationspartnern
  • Gestalten im gesamten Arbeitssystem (T-O-P)
  • Beraten, Unterstützen, Hinwirken, ...
  • Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation/ in alle Führungsebenen
15
4 Aufgaben- und problemangemessene Methoden
  • Gefährdungs-Belastungs-Beurteilung
  • Risikoabschätzung - Risikobewertung
  • Beschreiben der Arbeitsschutzdefizite
  • Maßnahmen ableiten/vorschlagen
  • Adressaten der Vorschläge (Verantwortliche)
  • Einbeziehen von Kooperationspartnern, z.B. Koordinatoren
  • Termine
  • Kontrollen
20
5 Fachliche Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich der Anwendung des Grundwissens
  • zu Gefährdungsfaktoren
  • zu Anforderungen an die sichere und gesundheitsgerechte Arbeitssystemgestaltung
  • zum Arbeitsschutzmanagement
  • Benennen des nicht akzeptablen Risikos
  • Maßnahmenvorschläge nach dem Stand Technik, ggf. Rechtsgrundlage(n) angeben (oder z.B. "Betriebserfahrung")
  • in den Bereichen Technik - Organisation - Personal
  • unter Beachtung der Maßnahmenhierarchie (primäre, sekundäre, tertiäre Maßnahmen)
20
6 Art und Weise der Aufbereitung der Ergebnisse für den Praktikumsbericht
  • logischer Aufbau
  • Nachvollziehbarkeit
  • Umfang Zusammenfassung (Vorblatt)
20
Summe 100

Die vorgenannten Bewertungskriterien sind den Teilnehmern bekannt. Dies ist auch in der Prüfungsordnung so gefordert.

Bestanden hat, wer sowohl mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl als auch mindestens 50 % der Punktzahl für das Kriterium "Fachliche Richtigkeit" erreicht.

Wird die notwendige Punktzahl nicht + erreicht, wird der Praktikumsbericht zur Neubearbeitung zurückgegeben.

Der Praktikumsbericht soll erkennbar machen, dass die Begriffe und Inhalte der bisherigen Ausbildung bis einschließlich der Selbstlernphase 3 verstanden worden sind.

Besonderer Wert wird dabei auf die zutreffende Darstellung

gelegt.

5 Präsentation

Intention der Lernerfolgskontrolle 3 ist der Nachweis von Medien- und Präsentationskompetenz. Beide sind notwendig, um später im Betrieb wirksame Überzeugungsarbeit leisten zu können.

Die Lernerfolgskontrolle 3 wird dabei im Rahmen der Präsenzphase 4 (SFP 4) durchgeführt.

Auf der Basis des Praktikumsberichtes ist eine Präsentation durchzuführen, die insbesondere die betriebliche Durch- und Umsetzungsstrategie von Maßnahmen widerspiegelt.

Für die Präsentation sind 10 Min. vorgesehen.

Die Bewertungskriterien sind den Teilnehmern bekannt.

Bestanden hat, wer mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht.

Wird die notwendige Punktzahl nicht erreicht, können Defizite durch - Nacharbeit während des Lehrgangs kompensiert werden.

Kriterien

Botschaft
   
Kernbotschaft nicht erkennbar Kernbotschaft eher nicht erkennbar   Kernbotschaft eher erkennbar Kernbotschaft erkennbar
0 2 4 6 8

Fachlich richtige Argumentationsstrategie
   
fachlich unlogische Abfolge eher fachlich unlogische Abfolge   eher fachlich folgerichtig fachlich folgerichtig
0 1 2 3 4

Logischer Aufbau
   
zusammenhanglos eher zusammenhanglos   eher gegliedert gegliedert
   

Anschaulichkeit/Anregung
   
abstrakt eher abstrakt   eher anregend/ anschaulich anregend anschaulich
0 1 2 3 4

Einfachheit/ Kürze/ Prägnanz
   
weitschweifig kompliziert eher weitschweifig   eher einfach/ prägnant einfach/ prägnant
0 1 2 3 4

Medieneinsatz - der Einsatz der Medien (Folien, Tafel, Flipchart usw.) war:
   
schlecht eher schlecht mittel eher gelungen gelungen
0 1 2 3 4

Mediengestaltung
   
schlecht eher schlecht   eher gelungen gelungen
0 1 2 3 4

Sprache
   
unpassend eher unpassend   eher unterstützend unterstützend/ wirkungsvoll
0 1 2 3 4

Nonverbale Körpersprache, teilnehmerorientiertes Verhalten
   
negativ wenig positiv   eher positiv sehr positiv
0 1 2 3 4

Maximal erreichbare Punkte: 40


6 Literaturverzeichnis


ENDE

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