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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8662 / DGUV Information 205-020 - Feuerwehrschutzkleidung
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 10/2012)




1 Vorbemerkung

Diese Informationsschrift richtet sich an die Verantwortlichen der kommunalen Aufgabenträger in Verwaltung und Feuerwehr und soll eine praktische Hilfestellung bei der Ausschreibung der Schutzkleidung, der Beurteilung der Angebote und der Kontrolle der Lieferung geben.

Die Information erläutert eine Auswahl von Bestimmungen der DIN EN 469 "Schutzkleidung für die Feuerwehr - Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung; Deutsche Fassung EN 469:2005 + A1:2006 + AC:2006".

Die hier enthaltenen Erläuterungen konkretisieren die Anforderungen an Feuerwehrschutzkleidung und ergänzen insofern die Empfehlungen der Informationsschrift "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren - Empfehlung zur Auswahl von Feuerwehr-Schutzausrüstung"

(BGI/GUV-I 8675, inhaltsgleich mit vfdb-Richtlinie 0805). Wer den Empfehlungen nach BGI/GUV-I 8675 folgt, hat damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren getroffen.

Um einen umfassenden Schutz der Angehörigen der Feuerwehr sicher zu stellen, sind weitere persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz von Kopf, Gesicht, Händen und Füßen erforderlich, die nicht Gegenstand der vorliegenden BGI/GUV-I 8662 sind.

Die in dieser Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

In dieser Informationsschrift sind das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG), die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) sowie die Unfallverhütungsvorschriften ( UVV) "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) und "Feuerwehren" (GUV-V C53) und damit die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Schrift bezüglich der Schutzkleidung der Feuerwehr für die Brandbekämpfung geltenden europäischen und nationalen Vorschriften berücksichtigt.

2 Erläuterungen zur DIN EN 469

"Schutzkleidung für die Feuerwehr - Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für die Brandbekämpfung; Deutsche Fassung EN 469:2005 + A1:2006 + AC:2006"

Die DIN EN 469 legt Mindestanforderungen an Schutzkleidung fest, die bei der Brandbekämpfung und den damit verbundenen Tätigkeiten, wie z.B. Rettungsarbeiten bzw. Hilfeleistungen bei Katastrophen, getragen werden soll. Die Bekleidung nach dieser Norm bietet keinen hinreichenden Schutz für Einsätze nach FwDV 500 "Einheiten im ABC - Einsatz" (z.B. Gefahrstoffeinsätze) oder andere hoch gefährliche Einsatzbereiche.

Das Normblatt enthält Regelungen über die Ausführung der Kleidung, die grundlegenden Leistungsstufen der verwendeten Materialien sowie die bei der Bestimmung dieser Leistungsstufen anzuwendenden Prüfverfahren. Für die Beschaffer in Verwaltung und die Praktiker in Feuerwehr sind diese Leistungsstufen von besonderer Bedeutung. Grundsätzlich ist neben den in Leistungsstufen eingeteilten Anforderungen, auf die hier ausführlich eingegangen wird, die "Begrenzte Flammausbreitung" (DIN EN 469, Absatz 6) von besonderer Bedeutung und muss immer von allen Teilen der Schutzkleidung die mit Flammen in Berührung kommen können erfüllt sein.

In der Norm sind für die Anforderungen

je zwei Leistungsstufen angegeben - Stufe 1 ist die niedrigere, Stufe 2 die höhere Stufe.

Die Auswahl der geeigneten Leistungsstufe hängt von den Ergebnissen einer Gefährdungsbeurteilung ab. Im Anhang zur DIN EN 469 ist eine Auflistung von Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen aufgeführt und die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung beschrieben. Diese Gefährdungsbeurteilung ist auch die Grundlage der Empfehlungen der bereits zuvor genannten Informationsschrift "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren - Empfehlung zur Auswahl von Feuerwehr-Schutzausrüstung" (BGI/GUV-I 8675).

2.1 Leistungsstufen: Wärmeübergang (X)

Für die Bewertung der Schutzwirkung von Materialien gegenüber Wärmeeinwirkung ist das Schmerzempfinden und die Schädigung des menschlichen Gewebes maßgebend. Der Übergang von der Schmerzgrenze zur Verbrennung 2. Grades lässt sich bei der Prüfung des Wärmeübergangs bei Flammeneinwirkung bzw. bei Wärmestrahlung erfassen und die gewonnen Daten in einer "Grenzkurve" darstellen. Der Wärmedurchgang durch eine Schutzkleidung wird allerdings wesentlich durch Luftschichten in bzw. zwischen den Materialschichten beeinflusst, die isolierend wirken. Diese Luftschichten können in einer Schutzkleidung unterschiedlich ausgebildet sein, weil die Kleidung verschiedene Bereiche des Körpers (z.B. Gelenke, Schritt) abdeckt. Objektiv lassen deshalb Laborverfahren nur die Klassifizierung der verwendeten Materialien zu.

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