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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8671 / DGUV Information 205-011 - Auswahl von Chemikalienschutzanzügen bei den Feuerwehren
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 07/2010aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung

09/2016: BGI/GUV-I 8675 / DGUV Information 205-014 ersetzt Auswahl von Chemikalienschutzanzügen (BGI/GUV-I 8671 / DGUV Information 205-011, RL 0801) Auswahl von Atemschutzgeräten (BGI/GUV-I 8672 / DGUV Information 205-012, RL 0802) Auswahl von Leichttauchgeräten (RL 0803) und Auswahl von Infektionsschutzanzügen (DGUV Information 205-015, RL 0806)

Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch professionelle Grundlagenarbeit die Gefahren in unserer Gesellschaft zu vermindern. Dafür arbeiten in der vfdb Fachleute der Feuerwehren und Behörden, aus Industrie, Forschung und anderen Organisationen interdisziplinär zusammen.

Der Technisch-Wissenschaftliche Beirat (TWB) ist ein Organ der vfdb. Der TWB vertritt die vfdb im Einvernehmen mit dem Präsidium in technisch-wissenschaftlichen Angelegenheiten des Brandschutzes. Er verfolgt die Fortschritte, Trends und Weiterentwicklungen und unterrichtet darüber die Fachöffentlichkeit in geeigneter Art und Weise, z.B. durch Veröffentlichung von Richtlinien, die in den einzelnen Referaten (z.B. Referat 8 "Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)") erstellt werden. Insbesondere organisiert der TWB Maßnahmen zur Umsetzung des Satzungszweckes der vfdb, d.h. er ist um die Förderung der wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr für mehr Sicherheit in Bezug auf den Brandschutz, die technische Hilfeleistung, den Umweltschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz bemüht.

Die vfdb, Referat 8 "PSA", ist im Jahr 2006 eine Kooperation mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Fachgruppe "Feuerwehren - Hilfeleistung" eingegangen. Die Richtlinien des Referates 8 "PSA" stellen beispielhafte Lösungsmöglichkeiten dar, wie Sicherheit und Gesundheitsschutz in den deutschen Feuerwehren im Sinne der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewährleistet werden können. Die Richtlinie 0801 wurde im Wortlaut in die vorliegende Information (BGI/GUV-I 8671) übernommen.
Weitere Informationen unter www.vfdb.de bzw. www.dguv.de

Vorbemerkung

Dieses Dokument wurde sorgfältigst von den Experten der vfdb erarbeitet und vom Präsidium der vfdb verabschiedet. Der Verwender muss die Anwendbarkeit auf seinen Fall und die Aktualität der ihm vorliegenden Fassung in eigener Verantwortung prüfen. Eine Haftung der vfdb und derjenigen, die an der Ausarbeitung beteiligt waren, ist ausgeschlossen.

Die vfdb verweist auf die Notwendigkeit, bei Vertragsabschlüssen unter Bezug auf vfdb-Dokumente, die konkreten Leistungen gesondert zu vereinbaren. Die vfdb übernimmt keinerlei Regressansprüche, insbesondere auch nicht aus unklarer Vertragsgestaltung.

Der Schriftleiter der vfdb gibt die Veröffentlichungen der vfdb-Dokumente in der vfdb-Zeitschrift bekannt.

Die vorliegende Information wurde vom Technisch-Wissenschaftlichen Beirat (TWB) - dem vfdb-Referat 8 "Persönliche Schutzausrüstung" - erarbeitet und wird den deutschen Feuerwehren als Handlungsempfehlung zur Verfügung gestellt.

1 Grundlagen

1.1 Durch diese Information wird berücksichtigt, dass die Organisationsstruktur der deutschen Feuerwehren zur Absicherung des Grundschutzes häufig die Zusammenarbeit von Feuerwehren unterschiedlicher Hoheitsträger erforderlich macht.

1.2 Auf Grund einer vom Referat 8 durchgeführten Bewertung der Risiken bei Einsätzen der deutschen Feuerwehren in Verbindung mit Chemikalienschutzanzügen wurde eine Geräteauswahl getroffen, die diese Risiken berücksichtigt. Ergeben sich aus der örtlichen Risikoanalyse oder aus den spezifischen Einsatzverantwortlichkeiten der deutschen Feuerwehren besondere Anforderungen an Chemikalienschutzanzüge (z.B. Beständigkeit gegen Flammeneinwirkung, Wiederverwendbarkeit), sind diese bei der Auswahl zu berücksichtigen.

1.3 Die Chemikalienschutzanzüge müssen der PSA-Richtlinie 89/686/EWG und, soweit anwendbar, den entsprechenden EN Normen entsprechen. Es sind nur Chemikalienschutzanzüge nach PSA-Richtlinie 89/686/EWG und nach DIN EN 943-2 * "Schutzkleidung gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikel Teil 2: Leistungsanforderungen für gasdichte (Typ 1) Chemikalienschutzanzüge für Notfallteams (ET)" auszuwählen.

1.4 Die Chemikalienschutzanzüge sind für den kurzzeitigen Einsatz bei den deutschen Feuerwehren (Tragedauer etwa 30 min) bei einer möglichen Gefährdung des Atemschutzgeräteträgers durch Einwirkung von ABC-Gefahrstoffen vorgesehen. Sie ermöglichen, einen Pressluftatmer unter bzw. über dem Chemikalienschutzanzug zu tragen.

1.5 In dieser Information werden sowohl wiederverwendbare (reusable) Chemikalienschutzanzüge als auch Chemikalienschutzanzüge für den begrenzten (limited use) Einsatz (wie z.B.: Absperren und Überwachen von Gefahrenbereichen bzw. Aufspüren und Messen von ABC-Gefahrstoffen) beschrieben

2 Bauart und Beschreibung

2.1 Typ 1a-ET- "gasdichter" Chemikalienschutzanzug

Gasdichter Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit einem innerhalb des Chemikalienschutzanzuges getragenen Pressluftatmer nach BGI/GUV-I 8672 mit einem max. Atemluftvorrat von 2000 l.

Der Chemikalienschutzanzug Typ 1a-ET hat sich für Grundschutzaufgaben bei ABC-Einsätzen bei den deutschen Feuerwehren bewährt.

Die Verwendung einer Luftzuführungsvorrichtung ist nur bei Reinigungs- und Dekontaminationsarbeiten vorgesehen. Die unterschiedlichen PSa (Pressluftatmer, Chemikalienschutzanzug und Druckluft-Schlauchgerät) müssen untereinander kompatibel und als eine Einheit geprüft und zertifiziert sein. Eine generelle Austauschbarkeit der unterschiedlichen PSa verschiedener Hersteller ist hierbei - sofern diese nicht zertifiziert sind - nicht gegeben.

2.2 Typ 1b-ET- "gasdichter" Chemikalienschutzanzug

Gasdichter Chemikalienschutzanzug für die Verwendung durch Notfallteams mit außerhalb des Chemikalienschutzanzuges getragenen Pressluftatmer nach Information "Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren" (BGI/GUV-I 8672 ) mit einem max. Atemluftvorrat von 2000 l bzw. einem Atemfilter nach BGI/GUV-I 8672 .

Es ist zu beachten, dass bei der Verwendung des Chemikalienschutzanzuges Typ 1b-ET das jeweils verwendete Atemschutzgerät (Pressluftatmer oder Atemfilter) nicht gegen die Einwirkung von Chemikalien geschützt ist.

3 Allgemeines

3.1 Die Chemikalienschutzanzüge müssen das Tragen von Pressluftatmern nach BGI/GUV-I 8672 mit einem max. Atemluftvorrat von 2000 l und das Tragen eines Feuerwehrhelmes nach DIN EN 443 bzw. einer Masken/Helm-Kombination nach BGI/GUV-I 8672 unter bzw. über dem Schutzanzug ermöglichen.

3.2 Als Atemanschluss ist eine Vollmaske oder Masken/Helm-Kombination nach BGI/GUV-I 8672 auszuwählen.

3.3 Beim Tragen von Chemikalienschutzanzügen muss eine Kommunikation über Einsatzstellenfunk möglich sein.

3.4 Die Chemikalienschutzanzüge 1a-ET müssen das Tragen einer für den Feuerwehrdienst geeigneten Hör-Sprechgarnitur in Verbindung mit einem Handsprechfunkgerät unter dem Chemikalienschutzanzug ermöglichen.

3.5 Die Chemikalienschutzanzüge müssen die Erreichbarkeit der Regeleinrichtung bzw. die Ablesemöglichkeit des Manometers für den Atemschutzgeräteträger gewährleisten.

4 Informationsbroschüre des Herstellers

Sie sollte zusätzlich Informationen über die Verwendung geeigneter Feuerwehrhelme bzw. über die Verwendung geeigneter Masken/Helm-Kombinationen enthalten, wenn diese unter dem Chemikalienschutzanzug getragen werden.

5 Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Chemikalienschutzanzügen für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser Richtlinie, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, kann nur durch eine vom Referat 8 benannte Fachstelle ** bestätigt werden.

Die Chemikalienschutzanzüge, die dieser Richtlinie entsprechen, können unter der Homepage http://www.vfdb.de eingesehen werden.


_________
* Achtung: Bei den nach EN 943-2 zugelassenen Chemikalienschutzanzügen sind große Unterschiede im Anwendungsspektrum und der Einsatzdauer gegeben. Dieses ist den jeweiligen Informationsbroschüren der Hersteller zu entnehmen.

** Die Benennung einer Fachstelle erfolgt nach der vfdb-Richtlinie 0800 "Voraussetzungen und Verfahren zur Eignungsfeststellung von persönlicher Schutzausrüstung für Einsatzaufgaben bei deutschen Feuerwehren".


ENDE  

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