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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8687 / DGUV Information 208-041 - Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 01/2011)aufgehoben



Zur Aktuellen Fassung


Vorbemerkung

Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.

Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere bei den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.

1. Anwendungsbereich

Die Arbeitsstättenverordnung [ 1] fordert, dass Fußböden u. a. rutschhemmend ausgeführt sein müssen. Die Arbeitsstättenregel, ASR A1.5 "Fußböden" [ 2] konkretisiert diese Forderung und verweist dabei auf die Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber durchzuführen ist.

Diese Information dient zur Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen durch Prüfung der Rutschhemmung. Diese Prüfung ist keine Baumusterprüfung und kann somit weder zur Auswahl von Bodenbelägen im Planungsstadium noch zu einer Eingruppierung in eine Bewertungsklasse, R, der Rutschhemmung herangezogen werden. Hierfür ist die Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR/GUV-R 181) [ 3] anzuwenden.

Zwei typische Beispiele für die Anwendung dieser Information sind:

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Gleitreibungskoeffizient, µ, ist der dimensionslose Quotient aus der horizontalen Reibungskraft und der vertikal wirkenden Kraft während der Bewegung zwischen dem Gleiter und dem horizontal liegenden Fußboden bei konstanter Geschwindigkeit.

µBM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung gemäß DIN 51131 unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes, der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und des Schuhwerks ergibt (BM ist die Abkürzung für Betriebsmessung).

µNM ist der Gleitreibungskoeffizient im Neuzustand, der sich bei einer Messung nach DIN 51131 mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (NM ist die Abkürzung für Nullmessung).

µKM ist der Gleitreibungskoeffizient im Betriebszustand, der sich bei einer Messung nach DIN 51131 mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser ergibt (KM ist die Abkürzung für die standardisierte Kontrollmessung).

2.2 Bewertungsgruppe ist der Maßstab für den Grad der Rutschhemmung eines Bodenbelags, die im Rahmen der Baumusterprüfung nach DIN 51130 [ 4] ermittelt wird. R 9 ist die geringste und R 13 die höchste Bewertungsgruppe, die gemäß BGR/GUV-R 181 der Auswahl des Bodenbelages zu Grunde liegt.

2.3 Verdrängungsraum ist der zur Gehebene hin offene Hohlraum eines Bodenbelags unterhalb der Gehebene. Der Verdrängungsraum wird klassifiziert in V 4, V 6, V 8 und V 10. Der Zahlenwert nach dem "V" ist das Mindestvolumen des Hohlraums in cm3/dm2, z.B. bedeutet V 4 ein Volumen von mindestens 4 cm3/dm2.

ANMERKUNG: Die Messung des Verdrängungsraumes erfolgt nach DIN 51130.

2.4 Gleitmittel sind die bei der Messung eingesetzten gleitfördernden Stoffe wie z.B.: Öle, Fette, Wachse, Stäube, Krümel, Nässe, Abfälle, Lebensmittelreste usw... Sie erhöhen die Rutschgefahr, da sie den Kontakt zwischen Schuh und Boden verringern.

2.5 NaLS-Wasser ist das nach DIN 51131 [ 5] standardisierte Gleitmittel für die Messung im nassen Zustand, bestehend aus einer ist die 0,1 %igen Lösung von NaLS (Natriumlaurylsulfat) in entionisiertem Wasser.

2.6 Gleiter sind die Kufen des Gleitmessgerätes, die über die Bodenoberfläche gleiten.

2.7 SBR-Gleiter ist der nach DIN 51131 standardisierte Gleiter (Gummi-Material).

2.8 Gleitstrecke ist die Strecke, über die der Gleitkörper bei einer einzelnen Messung gezogen wird.

2.9 Messstrecke ist die Strecke, über die der Gleitreibungskoeffizient ermittelt wird.

2.10 Messreihe ist die Reihe, die aus fünf Einzelmessungen einer Messstrecke besteht.

2.11 Prüfzyklus ist der Zyklus bestehend aus drei Messreihen.

2.12 Bodensystem ist das System der Rutschhemmung im Betriebszustand, bestehend aus den Komponenten Bodenbelag einschließlich möglicher Beschichtungen oder Abnutzungen, gleitfördernde Stoffe, Schuhwerk sowie Umgebungsbedingungen.

2.13 Neuzustand ist der Zustand des nutzungsfertigen Belages entweder ab Werk (d. h. unverlegt) oder, soweit der Belag vor Ort hergestellt wird, im eingebauten Zustand vor der erstmaligen Nutzung.

2.14 Nullmessung ist die Messung des µNM, die nach DIN 51131 (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Neuzustand durchgeführt wird. Das Ergebnis der Nullmessung ermöglicht den späteren Vergleich mit dem eingebauten Bodenbelag.

2.15 Betriebsmessung ist die Messung des Bodensystems gemäß DIN 51131 unter Berücksichtigung des Ist-Zustandes, der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und des Schuhwerks.

2.16 Kontrollmessung ist die Messung des µKM, die nach DIN 51131 (mit SBR-Gleiter und NaLS-Wasser) auf dem Bodenbelag im Gebrauchszustand durchgeführt wird.

3. Grundlagen

3.1 Unfallgeschehen und Rechtsgrundlagen

Wie hoch die Gefahr ist, durch Ausrutschen beim Gehen einen Unfall zu erleiden, zeigt sich anhand der Unfallhäufigkeit und -schwere:

Rechtsgrundlagen sind:

3.2 Einflussgrößen der Rutschhemmung

Einflussgrößen der Rutschhemmung sind u. a. der Bodenbelag, die gleitfördernden Stoffe, die Reinigung und die dabei verwendeten Reinigungsmittel, die Schuhe, das Verhalten beim Gehen sowie weitere Umgebungsparameter (siehe Bild 1).

Die Einflüsse wirken im top-System (Technik, Organisation, Person) zusammen und sind bei der Gefährdungsbeurteilung bzw. bei der Rangfolge der Präventionsmaßnahmen (siehe ArbSchG §§ 4, 5) zu berücksichtigen.

Bild 1: Einflussfaktoren auf die Rutschhemmung

3.3 Einrichten der Arbeitsstätte

Ein Arbeitsraum oder Arbeitsbereich ist mit einem nutzungsgerechten Bodenbelag einzurichten. Für die Auswahl des Bodenbelags ist die BGR/GUV-R 181 anzuwenden Sie hat als Prüfgrundlage die "Schiefe Ebene" nach DIN 51130 und als Bewertungsgrundlage die Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 sowie die Gruppen des Verdrängungsraums, V 4 bis V 10. Nur mit diesem Verfahren ist es möglich, alle Bodenbelagsarten zu prüfen, unabhängig davon, ob die Oberfläche glatt, profiliert oder als Gitterrost ausgebildet ist.

Um Änderungen zwischen der Rutschhemmung im Neuzustand und im späteren Betriebszustand zu erkennen (siehe auch Abs. 4.3), empfiehlt sich an dem Belag im Neuzustand eine Messung des Gleitreibungskoeffizienten µ unter standardisierten Bedingungen durchzuführen (Nullmessung, siehe Abs. 2.14).

3.4 Betreiben der Arbeitsstätte

Während der Benutzung von Fußböden können sich deren rutschhemmende Eigenschaften verändern. Ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Rutschhemmung zu überprüfen, sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Das in der Praxis übliche Verfahren für die Ermittlung der Gleitreibungskoeffizienten ist in der DIN 51131 geregelt. Dabei wird ein Körper, der mit Gleitern ausgerüstet ist (Gleitkörper), mit konstanter Geschwindigkeit über den Bodenbelag gezogen und die hierzu erforderliche Kraft gemessen. Zur Berechnung des Gleitreibungskoeffizienten wird die gemessene Kraft durch die Gewichtskraft des Körpers dividiert. Das Verfahren eignet sich für alle Bodenbeläge ohne großen Verdrängungsraum, max. bis V 4 (siehe Abs. 2.3). Beispiele für die Anwendbarkeit des Gleitmessverfahrens zeigt Tabelle 1.

Tabelle 1: Anwendbarkeit des Gleitmessverfahrens auf unterschiedlich ausgeprägten Bodenoberflächen

Bodenbelag Anwendbarkeit
Gute Anwendbarkeit auf glatten, kaum profilierten Oberflächen.

Anmerkung: Auf sehr glatten Oberflächen (z.B. hochglanzpoliertem Steinzeug) kann es zu einem "Ansaugen" der Gleiter kommen und dadurch zu einem hohen µ-Wert, der der tatsächlich geringen Rutschhemmung nicht entspricht.

Eingeschränkte Anwendbarkeit auf profilierten Oberflächen.

Wenn nur die Profiloberflächen gemessen werden, wird die zweite Komponente der Rutschhemmung, der Formschluss mit den Profilkanten, nicht erfasst. Der µ-Wert kann geringer als die tatsächliche Rutschhemmung sein.

Keine Anwendbarkeit auf Rosten.


Die Messung kann auf trockenen oder nassen, auf geraden oder geneigten Bodenoberflächen oder auf Bodenoberflächen mit dem Gleitmittel des Betriebszustandes durchgeführt werden.

4. Konzept zur Analyse und Bewertung der Rutschhemmung

4.1 Gefährdungsbeurteilung

Anlässe, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sind beispielsweise:

Die Gefährdungsbeurteilung kann anhand des folgenden Ablaufplans durchgeführt werden (Bild 2):

Bild 2: Ablaufplan zur Gefährdungsbeurteilung

4.2 Analyse

4.2.1 Auswahl der Messtechnik

Es ist ein Messgerät auszuwählen, welches den Anforderungen der DIN 51131 entspricht (siehe Abs. 5.1). In Bereichen, in denen definierte Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe zur Verfügung gestellt und getragen werden, kann die Messung mit Gleitern aus diesem Schuhsohlenmaterial erfolgen. In allen anderen Bereichen (z.B. öffentliche Bereiche) ist für die Messung der SBR-Gleiter nach DIN 51131 zu verwenden.

4.2.2 Festlegung der Messstellen

Es erfolgt eine Begehung der betrieblichen Bereiche, die von Personen begangen werden, mit dem Ziel, die kritischen Bereiche zu ermitteln. Die Anzahl und Lage der Messstellen orientiert sich an:

4.2.3 Messung des Betriebszustands

Kritische Situationen beschreiben ungünstige Betriebszustände (siehe Tabelle 2). Diese sind unter Berücksichtigung der im Betrieb auftretenden gleitfördernden Stoffe und der Organisation der Reinigung zu ermitteln. Hierbei sind die Informationen des Arbeitgebers/Betreibers und deren Arbeitsschutzorganisationen einzubeziehen.

Tabelle 2: Betriebszustände

Kritische Situation / Gleitfördernde Stoffe Beispiele Durchführung / Gleitmittel
Trocken Trockener Fußboden im genutzten Ist-Zustand vor und nach der Reinigung Als Orientierungsmessung SBR-Gleiter oder Ledergleiter gemäß DIN 51131
Nicht waagerechte Flächen: Neigung > 1° (ca. 2 %) Begehbare Schrägrampe Messung in Richtung der geringsten Rutschhemmung (siehe Abs. 5.5)
Nässe, Feuchtigkeit Reinigungsmittel, Regenwasser, Getränke, Taupunktbildung, Dispersionen a) Ist-Zustand der Nässe

b) NaLS-Wasser gemäß DIN 51131

Mittelviskose Flüssigkeiten Öle, Schmierstoffe, Lacke, Farben a) Ist-Zustand

b) Motoröl, SAE 10W-30 gemäß DIN 51130

Fette, pastöse Feststoffe Montagefett, Tier- und Pflanzenfette, Lebensmittel, Kosmetik, Pflanzenblätter Art und Menge des Gleitmittels gemäß Situation vor Ort festlegen
Partikel, Stäube, trockene Feststoffe (produktionsbedingt, umweltbedingt) Laub, Sand, Granulate, Staub, Krümel


4.3 Bewertung der Messergebnisse

Das Messergebnis der Betriebsmessung ist entsprechend dem Bewertungskonzept (Tabelle 3) wie folgt einzustufen:

Tabelle 3: Bewertungskonzept der Rutschgefahr1)

Gleitreibungskoeffizient µ Bewertung / Maßnahmen4)
Betriebsmessung BM Nullmessung vorhanden? NM2) Kontrollmessung KM
µ> 0,45 keine - Bodensystem uneingeschränkt betriebstauglich
µ> 0,30

µ < 0,45

keine - Bodensystem betriebstauglich, evtl. besondere Maßnahmen erforderlich
µ < 0,30 keine - Bodensystem kritisch, besondere Maßnahmen erforderlich
µ < 0,30 ja µKM> 0,9 * µNM2, 3) Bodensystem betriebstauglich, evtl. besondere Maßnahmen erforderlich
µ < 0,30 ja µKM < 0,9 * µNM3) Bodensystem kritisch, besondere Maßnahmen erforderlich
1) Bewertung der Betriebsmessung in Anlehnung an die Wuppertaler Grenzwerte für sicheres Gehen nach Skiba [ 6].
2) Die Praxis zeigt, dass Bodenbeläge, die durch Prüfung nach DIN 51130 den Bewertungsgruppen, R, zugeordnet wurden, in seltenen Fällen bei der Nullmessung Gleitreibungskoeffizienten von µNM < 0,3 aufweisen. Dieser Umstand ist auf die Unterschiede der Messmethoden zurückzuführen und deshalb akzeptabel.
3) Ist ein Bodenbelag gemäß den Anforderungen nach BGR/GUV-R 181 eingebaut und das Messergebnis der Kontrollmessung mindestens 90 % (Messunsicherheit bereits enthalten) dem des Bodenbelags im Neuzustand, d. h. mindestens 90 % des Ergebnisses der Nullmessung, dann gilt die Rutschhemmung des Bodenbelages als eingehalten.
4) Maßnahmen, die ergriffen werden können, sind in Tabelle 4 aufgeführt (siehe auch Abs. 6).


ANMERKUNG: Durch Messungen von Gleitreibungskoeffizienten kann grundsätzlich keine Einstufung der Bodenbeläge in Rutschhemmungsklassen der BGR/GUV-R 181 erfolgen. Die Eignung eines Bodenbelags kann nur über die Prüfung mit der schiefen Ebene nach DIN 51130 bewertet werden.

4.4 Dokumentation

Die Messergebnisse und Maßnahmen sind zu dokumentieren (siehe Anhang).

4.5 Planung von Prüfintervallen

In Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen und den Ergebnissen der Prüfungen sind die Prüfintervalle festzulegen.

5. Messung der rutschhemmenden Eigenschaften nach DIN 51131

Im Folgenden wird das Messverfahren beschrieben und es werden wichtige Hinweise für die Durchführung der Messung gegeben. Weiterführende Detailinformationen sind der DIN 51131 oder der Bedienungsanleitung des jeweiligen Messgeräteherstellers zu entnehmen.

5.1 Messgerät

Die DIN 51131 legt das Prüfprinzip und die bei der Messung einzuhaltenden Prüfparameter fest. Ein Messgerät, das diesen Anforderungen genügt, ist z.B. das Gleitmessgerät GMG 100 bzw. GMG 200 (Bild 3).

Bild 3: Gleitmessgerät GMG 200

Die Unterseite des Gleitmessgerätes kann mit unterschiedlichen Gleitern bestückt werden (Bild 4). Der SBR-Gleiter wird für alle Arten von Betriebszuständen und Gleitmitteln verwendet. Für trockene Fußböden kann auch der Ledergleiter gemäß DIN 51131 genutzt werden. Da Leder ein Naturprodukt ist, können größere Messungenauigkeiten auftreten, so dass die Messungen nur eine geringe Aussagekraft haben. Für spezielle Messungen, die den Betriebszustand widerspiegeln oder z.B. im Rahmen von Unfalluntersuchungen, können auch Gleiter aus anderen Materialien, z.B. aus den Laufsohlen von Sicherheitsschuhen, verwendet werden.

Bild 4: Gleiter auf Gleiterplatten

5.2 Kalibrierung und Funktionskontrolle

Die Kalibrierung des Messgerätes erfolgt in der Regel jährlich entsprechend der Herstellerangaben bzw. nach DIN 51131.

Die Gleitermaterialien SBR-Gleiter und Leder-Gleiter müssen regelmäßig mit Hilfe von Referenzbelägen (Beispiele, siehe DIN 51131) überprüft werden. Eine Überprüfung ist in jedem Falle notwendig, wenn die Gleiter mit aggressiven Medien (z.B. Öle, Fette, Lösungsmittel) in Kontakt gekommen oder aber bereits älter als zwei Jahre sind. Neu beschaffte Gleiter müssen vor dem erstmaligen Einsatz anhand von Referenzbelägen überprüft werden.

5.3 Gleitmittel

Für die Kontrollmessung dient als Gleitmittel NaLS-Wasser gemäß DIN 51131.

Entsprechend der Tabelle 2 können Messungen im Betriebszustand mit den vor Ort anzutreffenden gleitfördernden Medien, wie z.B. Öle, Fette, Stäube, Abfallstoffe, Lebensmittelreste, Rückstände von Reinigungsmitteln, durchgeführt werden.

5.4 Vorbereitung der Messung

Die Messungen sollen an repräsentativen Stellen des Bodens erfolgen (siehe Abs. 4.2.2). Mit einem Prüfzyklus werden innerhalb eines Betriebszustandes drei Messstellen des Bodens gemessen.

Wichtig ist, dass die regelmäßig verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel, Reinigungsverfahren und Reinigungszyklen notiert werden. Dies ist für die Ursachenfindung oder für die Festlegung eventuell nötiger Maßnahmen von Bedeutung. Ferner sollte der Boden visuell auf sichtbare Schäden untersucht werden.

Das zu prüfende Bodensystem wird in dem vor Ort herrschenden Klima getestet. Hierfür müssen das Messgerät und die verwendeten Gleitmittel mindestens 30 Minuten dem Umgebungsklima angepasst werden.

Eine eventuell erforderliche Reinigung erfolgt nach der Reinigungsanleitung des Herstellers bzw. Nutzers des Bodens. Alternativ kann eine Lösung aus 50 % Wasser und 50 % Ethanol gem. DIN 51131 verwendet werden.

Nach Vorbereitung der Gleiter und des Messgerätes wird die Prüffläche unmittelbar vor den Messungen mit dem Gleitmittel vollständig benetzt. Zur gleichmäßigen Verteilung dient z.B. eine grobe Bürste, die möglichst selbst kaum Gleitmittel aufnimmt (Bild 5). Es ist darauf zu achten, dass der Gleitmittelfilm während der Messungen nicht austrocknet. Gegebenenfalls ist rechtzeitig Gleitmittel nachzugeben.

Bild 5: Verteilen des Gleitmittels auf dem Boden

Für Messungen mit Gleitmitteln müssen die Gleiter vor Beginn einer Versuchsreihe mindestens 10 Minuten in Gleitmittel gelegt werden. Danach werden die Oberflächen der Gleiter mit Schleifpapier der Körnung 320 unter Verwendung einer definierten Trägerplatte plan angeschliffen (Bild 6). Die Schleifhübe (Vor- und Zurückbewegung ohne zusätzlichen Druck auf die Trägerplatte) müssen gleichmäßig in Längsrichtung der Gleiter hin und her gehen. Der Schleifvorgang ist mit mindestens 20 Schleifhüben durchzuführen. Der Abrieb auf dem Schleifpapier ist regelmäßig zu entfernen (Bild 7). Für jedes Gleitermaterial wird ein neues Schleifpapier verwendet. Diese Vorbereitung wird vor jeder Messreihe wiederholt.

Bild 6: Anschleifen der Gleiter

Bild 7: Entfernen des Abriebs

Gleiter, die durch Messungen mit abweichenden Gleitmitteln (z.B. Ölen oder Fetten) verunreinigt sind, sind für die weitere Verwendung für Messungen nach DIN 51131 (mit dem Gleitmittel Wasser) nicht mehr geeignet.

Verunreinigungen der Gleiter, die aufgrund von Messungen vor Ort auf stark verschmutzen Bodenbelägen entstehen, können mit dem Schleifpapier der Körnung 120 entfernt werden. Anschließend ist der Schleifvorgang mit dem Schleifpapier Korn 320 mit mindestens 40 Schleifhüben durchzuführen.
Ist es entsprechend der Problemstellung erforderlich, andere Gleitermaterialien einzusetzen, sollten sie in gleicher Weise vorbehandelt werden (siehe Beispiel, Bild 4, rechte Gleiterplatte).

5.5 Durchführung der Messung

Die Messung (Bild 8) wird in der Richtung mit der geringsten Rutschhemmung durchgeführt. Diese ist erforderlichenfalls durch einen Vorversuch zu ermitteln, wobei die Neigung des Fußbodens zusätzlich zu bestimmen ist (siehe auch Abs. 4.3, Tabelle 3). Bei der Messung wird das Messgerät mit konstanter Geschwindigkeit auf der Prüffläche gezogen. Der Mittelwert der Reibungskraft wird über die Messstrecke von 0,5 m berechnet.

Bild 8: Durchführung der Messung

Das Messgerät kann so konstruiert sein, dass der Gleitreibungskoeffizient, µ, während der Messung gespeichert, direkt angezeigt oder im Messprotokoll dokumentiert wird. Ein Beispiel für ein entsprechendes Messprotokoll zeigt Bild 9.

Bild 9: Beispiel eines Messprotokolls

Zuweilen treten bei Messungen nach DIN 51131 auf nassen Böden mit glatter Oberfläche sehr starke, periodische Schwankungen des Gleitreibungskoeffizienten (Stick-Slip-Effekt) auf, die zu unbrauchbaren Messergebnissen führen (Bild 10). Der Stick-Slip-Effekt kann durch das Anheben und Führen des Messgerätes von Hand in der Anlaufphase reduziert werden (Bild 11).

Bild 10: Stick-Slip-Effekt

Bild 11: Vermeidung von Stick-Slip durch gleitendes Aufsetzen des Messgeräts

Eine Messreihe besteht aus fünf unter gleichen Bedingungen durchgeführten Einzelmessungen.

5.6 Berechnung und Angabe der Ergebnisse

Für jedes verwendete Gleitermaterial und Gleitmittel wird der Mittelwert des Gleitreibungskoeffizienten, µ, auf zwei Dezimalen berechnet. Dabei werden die erste und zweite Messung der Messreihe verworfen und die dritte bis fünfte für die Mittelwertbildung verwendet.

5.7 Vergleich der Ergebnisse mit denjenigen nach DIN 51130

Die ermittelten Gleitreibungskoeffizienten können nicht zur Einordnung in eine Bewertungsgruppe R 9 bis R 13 nach DIN 51130 herangezogen werden.

6. Maßnahmen zur Verbesserung und zum Erhalt der Rutschhemmung

Zur Verringerung der Anzahl von Unfällen durch Ausrutschen sind die Präventionsmaßnahmen im Verbund technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen (top-System, siehe auch Bild 1) zu sehen. In Abhängigkeit von der Rutschhemmungssituation vor Ort sind die Maßnahmen der nachfolgenden Tabelle 4 zu wählen. Abweichungen von der Art und der Rangfolge der Maßnahmen in Tabelle 4 sind möglich, wenn die Maßnahmen im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen und das gleiche Schutzziel auch auf anderem Wege erreicht werden kann.

Tabelle 4: Maßnahmen bei unzureichender Rutschhemmung

    Maßnahmen Bemerkungen Literatur
Technisch T 4.1 Neuer rutschhemmender Bodenbelag
  • Keramische Bodenbeläge
  • Bodenbeschichtungen
  • Gitter-, Blechprofilroste
  • Elastische, Holz- und Textilbodenbeläge
  • Beton-, Natur-, Kunstwerkstein, Glasplatten
  • Robuste und dauerhafte Lösung
BGR/GUV-R 181 und BGIA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste [ 7]
T 4.2 Nachbehandlung des Bodenbelages
  • mechanische Nachbehandlung
  • chemische Nachbehandlung
  • Oberflächenfinish
  • (Flämmen)
  • Optik des Bodens kann leiden
  • Dauerhaftigkeit der Nachbehandlung beachten
BGR/GUV-R 181, Abs. 3.5 und Merkblatt M9 [ 8] der BGHW
T 4.3 Rutschhemmende Matten
  • gegen Wegrutschen zu sichern
  • Hygieneprobleme, z.B. im Frischebereich bei Lebensmitteln
BGIA-Handbuch Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste
T 4.4 Sauberlaufzonen
  • z.B. in Eingangsbereichen oder an Hygiene- schleusen
BGR/GUV-R 181, Abs. 4 und Merkblatt M10 [ 9] der BGHW
T 4.5 Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch technische Einrichtungen
z.B. Überdachung in Außenbereichen, Absaugung an einer Maschine
  BGR/GUV-R 181, Abs. 4
T 4.6 Reinigung des Bodenbelages
  • Reinigungsplan erstellen
  • Ungeeignete Reinigungsverfahren können die Rutschhemmung herabsetzen
  • Besondere Gefährdungen in Außenbereichen beachten
  • Herstellervorgaben beachten
BGR/GUV-R 181, Abs. 5.1
T 4.7 Pflege des Bodenbelages
  • Ungeeignete Pflegemittel setzen häufig die Rutschhemmung herab
  • Geeignete Pflegemittel in präziser Dosierung verwenden
  • Herstellervorgaben beachten
BGR/GUV-R 181, Abs. 5.1
T 4.8 Vermeidung von gleitfördernden Stoffen auf dem Boden durch Gestaltung der Arbeitsabläufe   BGR/GUV-R 181, Abs. 5.2
T 4.9 Kontrolle der Rutschhemmung von Fußböden
  • Regelmäßig
  • Nach Nutzungsänderung
  • Nach Änderung der Reinigungsverfahren
siehe Abs. 4, 5 und 7
T 4.10 Auswahl von rutschhemmendem Schuhwerk
  • insbesondere in kontrollierbaren Bereichen einsetzbar
BGR/GUV-R 191 [ 10]
T 4.11 Regelmäßige Kontrolle des Schuhwerks
  • Sichtkontrolle
BGR/GUV-R 191
T 4.12 Bereiche mit besonderer Rutschgefahr
  • Hinweisschilder aufstellen
  • Sperrung des Bereiches
  ASR A1.3 [ 11]
T 4.13 Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten Unterweisungsinhalte u.a.:
  • Geeignetes Schuhwerk tragen
  • Vermeidung gleitfördernder Stoffe
  • Direkte Beseitigung von gleitfördernden Verunreinigungen
  • Sicherheitsgerechtes Gehen
BGI 527 [ 12] - Sicherheit durch Unterweisung
T 4.14 Regelmäßige Unterweisung des Reinigungspersonals Ggf. mehrsprachige Arbeitsanweisungen anbieten  


7. Dokumentation

7.1 Messprotokoll

Das Messprotokoll dient zur systematischen Erfassung der Messparameter, Messaufgabe, Betriebsbedingungen und zur Dokumentation der Maßnahmen (siehe Anhang).

7.2 Rutschhemmungskataster

Ein nützliches Instrument zur besseren Veranschaulichung und zum Dokumentieren der Messergebnisse in der Betriebsstätte kann auch ein Rutschhemmungskataster sein. Hier werden die bewerteten Messergebnisse als Katasterzeichen in einem Gebäudegrundrissplan eingetragen. Es stellt eine Möglichkeit für den Unternehmer dar, bei umfangreichen und längerfristig angelegten Messungen die gemessenen Werte zu dokumentieren.

Literaturverzeichnis

[ 1] Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV), 08.2004
[ 2] Arbeitsstättenregel "Fußböden", ASR A1.5/1,2, Entwurf 12.2009
[ 3] Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR/GUV-R 181), 10.1993, aktualisierte Fassung 2003
[ 4] DIN 51130 "Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr, Begehungsverfahren - Schiefe Ebene", 10.2010
[ 5] DIN 51131 "Prüfung von Bodenbelägen - Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft - Verfahren zur Messung des Gleitreibungskoeffizienten", 08.2008
[ 6] "Taschenbuch Arbeitssicherheit", G. Lehder / R. Skiba, 11. Auflage, Erich Schmidt Verlag
[ 7] BGIA-Handbuch "Geprüfte Bodenbeläge - Positivliste" (BGHW, Bestell-Nr. B 16)
[ 8] Merkblatt "Verbesserung der Rutschhemmung von keramischen und anderen mineralischen Bodenbelägen durch chemische Nachbehandlung" (BGHW, Bestell-Nr. M 9)
[ 9] Merkblatt "Fußböden in Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGHW, Bestell-Nr. M 10)
[ 10] Regel "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" (BGR/GUV-R 191), 01.2007
[ 11] Arbeitsstättenregel "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung", ASR A1.3, 04.2007
[ 12] Information "Sicherheit durch Unterweisung" (BGI 527), 11.2008


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Messprotokoll "Rutschhemmung" nach BGI/GUV-I 8687 Anhang


Messprotokoll "Rutschhemmung" nach BGI/GUV-I 8687
Betrieb:
Anschrift:
Anzahl MA:
Teilnehmer / Prüfer:
Datum der Messung: Uhrzeit:
1. Umgebungsbedingungen:
  Temperatur: ° C, Relative Luftfeuchte: %
2. Messgerät:
  Seriennr.: Letzte Kalibrierung:
3. Messpunkt:
Nr.: Messort:
Beschreibung der Messstrecke:
Bodenbelag:
Zustand des Bodenbelags:
Neigung des Fußbodens: °, %,
Gleitfördernde Stoffe im Arbeitsbereich:
4. Reinigung des Bodenbelages
Reinigungsverfahren:
Reinigungsmittel:
Reinigungszyklus:
5. Messung:
Betriebsmessung (BM):
  [ ] Fußboden im Ist-Zustand:
[ ] trocken [ ] NaLS-Wasser [ ] Anderes Gleitmittel:
[ ] Leder-Gleiter [ ] SBR-Gleiter [ ] Anderer Gleiter:
Kontrollmessung (KM):
  [ ] SBR-Gleiter und NaLS-Wasser
Auffälligkeiten bei der Messung:
6. Prüfzyklus bestehend aus drei Messreihen
Mess-
reihe
Gleiter µ-Wert aus Messstrecke Mittelwert
Scan 3-5
Scan 1 Scan 2 Scan 3 Scan 4 Scan 5
1              
2              
3              
Mittelwert Prüfzyklus: µ=
7. Bewertung der Messungen gemäß BGI/GUV-I 8687, Abs. 4.3
Betriebsmessung (BM)
  [ ] µBM < 0,30 [ ] µBM = 0,30 * 0,44 [ ] µBM> 0,45
Kontrollmessung (KM)
  µKM = _ _ _
[ ] µKM > 0,9 µNM
µNM = _ _ _
[ ] µKM < 0,9 µNM
8. Getroffene Maßnahmen:
9. Nächste Kontrollmessung:
10. Ort, Datum und Unterschrift des Prüfers:
 


ENDE

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