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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8696 / DGUV Information 211-031 - Einsatz von bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 08/2009)




1 Was bietet Ihnen diese Schrift?

Moderne Fahrerarbeitsplätze 1), beispielsweise von Flurförderfahrzeugen in der Logistik oder Fahrzeugen im Transport, werden zunehmend mit bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen ausgestattet. Diese Systeme sollen die Disposition oder die Flottensteuerung vereinfachen und effizienter machen. Für die Fahrer stellt ihre Integration in den Arbeitsablauf eine neue Herausforderung dar, die mit zusätzlichen Belastungen verbunden sein kann. Bei sinnvoller Anwendung können sie den Fahrer auch von fahrfremden Tätigkeiten entlasten und ein stressfreieres Arbeiten ermöglichen.

Diese Information gibt Hinweise, wie die Arbeit mit bordeigenen Kommunikations- und Informationssystemen mit Bildschirmen am Fahrerarbeitsplatz so gestaltet werden kann, dass diese zusätzlichen Belastungen möglichst minimiert und so mögliche Gefährdungen und negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten so weit wie möglich vermieden werden können. Sie wendet sich an die zuständigen Führungskräfte, an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie an andere betriebliche Praktiker, die in ihrem jeweiligen Unternehmen mit der Gestaltung von Fahrerarbeitsplätzen, den dafür erforderlichen betrieblichen Prozessen oder deren Unterstützung durch Informationstechnologie verantwortlich sind.

2 Einführung

Die zunehmende Verbreitung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Arbeitswelt sowie der Einsatz moderner Konzepte und Technologien zur Prozesssteuerung haben dazu geführt, dass sich auch die Arbeit an Fahrerarbeitsplätzen schon seit längerem nicht mehr nur auf das reine Führen des Fahrzeugs - einschließlich zugehöriger Tätigkeiten, wie z.B. Be- und Entladen, kleine Wartungsarbeiten etc. - beschränkt sondern oft auch die Bedienung eines bordeigenen Informations- und Kommunikationssystems mit Bildschirmen 2) umfasst. In der Regel dienen diese Systeme der zentral gesteuerten Auftragsvergabe, Disposition und Navigation und/oder der technisch unterstützen Ausführung festgelegter Tätigkeiten, wie z.B. der mit einem zentralen Steuerungssystem verbundenen Datenerfassung.

Die Gestaltung der Arbeit an Fahrerarbeitsplätzen sowie die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze selbst sind heutzutage durch Vorschriften, Normen und Empfehlungen sowie durch arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse weitestgehend im Sinne einer menschengerechten Ausgestaltung geregelt. Für die Arbeit mit Bildschirmgeräten1 an Fahrerarbeitsplätzen existieren bisher jedoch nur wenig praxisgerechte Gestaltungsrichtlinien, die sich zudem meist auf die technischen Aspekte der Bildschirme beschränken. Die isolierte Betrachtung der Bildschirmgeräte an Fahrerarbeitsplätzen unter technischen Gesichtspunkten wird jedoch weder dem Arbeitssystem Fahrerarbeitsplatz gerecht, noch erfüllt sie die Ansprüche einer ganzheitlichen menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung.

Die vorliegende Schrift soll Empfehlungen für die Auswahl und Benutzung von Bildschirmgeräten an Fahrerarbeitsplätzen geben, die im Zusammenhang mit den allgemeinen Vorschriften und Gestaltungsempfehlungen für Fahrerarbeitsplätze in der Praxis eine ganzheitliche menschengerechte Gestaltung des Arbeitssystems Fahrerarbeitsplatz ermöglichen.

3 Wozu dienen bordeigene Kommunikations- und Informationssysteme mit Bildschirmen an Fahrerarbeitsplätzen?

Die Arbeitsaufgaben an Fahrerarbeitsplätze lassen sich in primäre und sekundäre Arbeitsaufgaben einteilen.

Die primären Aufgaben ("Fahrtätigkeit" im öffentlichen Straßenverkehr), für die das Fahrzeug von seinem ureigenen Zweck her vorgesehen ist und die durch die Steuerung und Bedienung des Fahrzeugs in der vorgesehenen Weise durch den Fahrer erfüllt werden. Beispiele hierfür sind die Beförderung von Menschen im Personenverkehr, der Transport von Waren und Material auf Umschlagplätzen oder die Kommissionierung von Aufträgen in Lagern. Die Erfüllung der primären Arbeitsaufgaben am Fahrerarbeitsplatz kann lediglich durch die zweckdienliche Verwendung des Fahrzeugs als Arbeitsmittel erfolgen. Zunehmend unterstützen Bildschirmgeräte auch diese primären Aufgaben wie z.B. Navigationssysteme, Abstandsanzeigen, Kamerabilder bei Rückwärts- und Rangierfahrten.

Die sekundären Aufgaben ("fahrfremde Tätigkeiten" im öffentlichen Straßenverkehr) sind diejenigen, die sich nicht auf den ureigenen Zweck beziehen sondern auf Zwecke in neben- oder nachgelagerten Bereichen der Fahrtätigkeit. Beispiele hierfür sind die Steuerung und Überwachung von an- bzw. aufgebauten Geräten, der Fahrkartenverkauf im ÖPNV durch den Busfahrer, die Disposition im Materialtransport oder die in Echtzeit stattfindende Aktualisierung des Warenwirtschaftssystems im Lager.

Für die Erfüllung der sekundären Arbeitsaufgaben ist unter Umständen die Ausstattung des Fahrzeugs bzw. des Fahrerarbeitsplatzes mit einer zusätzlichen Technologie erforderlich. Häufig handelt es sich hierbei um ein Bildschirmgerät, das vom Fahrer zusätzlich zur primären Aufgabe kontrolliert bzw. bedient werden muss.

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