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Nr. Beispiel Merkmale/Bemerkungen/
Voraussetzungen/Hinweise
Schutzmaß-
nahmen nach TRGS 722
Festlegung der Zonen zur Zündquellenvermeidung nach TRGS 723 Schutzmaßnahmen nach TRGS 724
(Sp. 1) (Sp. 2) (Sp. 3) (Sp. 4) (Sp. 5) (Sp. 6)
3.3 Fallbeispiele - mögliche praxisnahe Varianten der Umsetzung von Nr. 3.1 und 3.2
3.3.1 Läger
3.3.1.1 Läger in Speichern und Hallen a) Lagerung in staubdichten Gebinden. Mit dem Auftreten von g. e. A. ist nicht zu rechnen. Wenn z.B. durch Beschädigung von Gebinden größere Staubablagerungen auftreten, werden diese sofort beseitigt. 4.2.3 Abs. 6 - 9 keine Zone keine
b) Lagerung in staubdurchlässigen Gebinden, wie z.B. Jutesäcken. Staubablagerungen sind vorhanden. 4.2.3 Abs. 6 - 9 Zone 22: gR keine
c) Offene Lagerung als Schüttgut mit geringer Staubfreisetzung (abhängig von den Stoffeigenschaften, wie Korngrößenverteilung, Dichte, Feuchte, Staubungsneigung). G. e. A. ist im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle nicht zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden. 4.2.3 Abs. 6 - 9 Zone 22: gR keine
d) Wie c), jedoch ist g. e. A. gelegentlich im Bereich der Abwurf- bzw. Auftreffstelle zu erwarten. Staubablagerungen sind vorhanden. 4.2.3 Abs. 6 - 9 Zone 21: im Nahbereich der Abwurfstelle bzw. des Auftreffbereichs; Zone 22: üR keine
3.3.2 Umgebung von Befüll- und Entleerstellen (z.B. Big-Bag Absackung, automatische Absackung, Waagen, Sackaufgabe) (siehe auch Punkt 3.1.2.1)
3.3.2.1 In Räumen a) Es werden nur geringe Mengen gehandhabt, z.B. Waage im Laborbereich. Unmittelbare Reinigung bei geringen Staubfreisetzungen, z.B. Verschütten. 3.1

4.2.3 Abs. 6 - 9

keine Zone keine
b) Es kommt betriebsmäßig zu keiner Staubfreisetzung, z.B. durch Unterdruckfahrweise, Objektabsaugung. Unmittelbare Reinigung bei geringen störungsbedingten Staubfreisetzungen. 4.5.4

4.6.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

keine Zone keine
c) Wie a), jedoch keine unmittelbare Reinigung. 4.5.4

4.6.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig keine
d) Es kann zu Staubfreisetzungen kommen, die nicht unmittelbar zur Bildung von g.e.A. führen. Trotz regelmäßiger Reinigung können begrenzte Staubablagerungen nicht vermieden werden. 4.5.4

4.6.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

Zone 22: Ausdehnung der Zone vom Einzelfall abhängig keine
e) Wie d), jedoch treten Staubablagerungen im gesamten Raum auf. Trotz regelmäßiger Reinigung können Staubablagerungen nicht vermieden werden. 4.2.3

Abs. 6 - 9

Zone 22: R keine
f) Es kann verfahrensbedingt gelegentlich zu Staubfreisetzungen kommen, die zur Bildung von g. e. A. führen (z.B. bei Befüllung: Abriss oder Platzen eines Packmittels). 4.5.4

4.6.4

4.2.3 Abs. 6 - 9

Zone 21: Ausdehnung abhängig von der möglichen Staubwolke

Zone 22: weitere Ausdehnung vom Einzelfall abhängig.

keine
3.3.2.2 Im Freien Wie 3.3.2.1,aber:
Im Freien kann die Zonenausdehnung infolge von Witterungseinflüssen gegenüber vergleichbaren Situationen in Räumen verändert sein, in der Regel kann sie reduziert werden.
3.3.3 Beladen
3.3.3.1 Beladen von offenen Fahrzeugen mit groben Schüttgütern mit Staubanteil (z.B. Getreide und Futtermittel)
3.3.3.1.1 In Räumen

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