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Prüfungen auf Schwerentflammbarkeit nach dem 7. Luxemburger Bericht | Anhang 1 |
Die hier kurz beschriebenen Verfahren sind im
"7. Bericht über Anforderungen und Prüfungen schwerentflammbarer Hydraulikflüssigkeiten zur hydrostatischen und hydrokinetischen Kraftübertragung und Steuerung im Bergbau" der Europäischen Kommission/Ständiger Ausschuss für die Betriebssicherheit und den Gesundheitsschutz im Steinkohlenbergbau und in den anderen mineralgewinnenden Industriezweigen, Dok. Nr.: 4746/10/91 DE in allen Einzelheiten dokumentiert und für die Verwendung von Druckflüssigkeiten im Steinkohlenbergbau festgelegt.
Entsprechende Prüfungen werden z.B. durchgeführt bei DMT - Fachstelle für Brand- und Explosionsschutz unter Tage, Versuchsgrube Tremonia, 44137 Dortmund.
1 | Sprühstrahlprüfung (7. Luxemburger Bericht, Abschnitt 3.1) |
Prinzip Eine Acetylen/Sauerstoffflamme wird auf einen unter Druck versprühten Strahl der Testflüssigkeit gerichtet und die Einwirkung der Flamme auf den Strahl beobachtet. |
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Versuchsdurchführung Durch eine definierte Düse wird die auf 65 °C erwärmte Flüssigkeit bei einem Druck von 70 bar versprüht. In Richtung des Sprühstrahls befindet sich in einer Entfernung von 175 cm von der Düse ein Metallschirm mit einer Höhe von 100 cm und einer Breite von 75cm. Mit Hilfe einer definierten Acetylen/Sauerstoffflamme wird versucht, den Sprühstrahl von der Düsenöffnung an bis zu einer Entfernung von 120 cm von der Düse zu entzünden. |
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Bewertung Wenn der Strahl nicht entflammt, wird die Wertnote 1 erteilt, wenn er entflammt, ohne dass die Flamme den Metallschirm erreicht, wird die Note 2 erteilt. Eine Entflammung bis zum Metallschirm hin führt zur Note 3. Die Flüssigkeit soll bei fünf aufeinanderfolgenden Versuchen die Wertnote 1 oder 2 erreichen. |
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2 | Bestimmung der Nachbrennzeit mit Flammen an einem Docht (7. Luxemburger Bericht, Abschnitt 3.2.1) Ein Stück Aluminiumsilikatband (Isoplan 1100) wird mit der Versuchsflüssigkeit getränkt und dann in einen Flüssigkeitsbehälter so eingelegt, dass eine Kante herausragt und einen Docht bildet. Eine kleine Zündflamme wird mit der herausragenden Kante des Bandes in Berührung gebracht; nach Entfernen der Zündflamme misst man die Zeit, während der das Band weiterbrennt. Der Versuch wird mit fünf verschiedenen Zeiten für die Einwirkung der Zündflamme (Expositionszeiten) durchgeführt, wobei jede der Expositionszeiten sechsmal gemessen wird. Zu verwenden ist Aluminiumsilikatband mit einer Länge von 195 ± 5 mm, einer Breite von 25 ± 1 mm und einer Stärke von 2 ± 0,2 mm, das einer größeren Platte entnommen wird. |
3 | Bestimmung der Flammenausbreitung in einem Gemisch aus Kohlenstaub und Flüssigkeit (7. Luxemburger Bericht, Abschnitt 3.2.2) |
Prinzip An einer Mischung aus Kohlenstaub und Flüssigkeit wird die Ausbreitung eines Brandes in der Mischung nach der Entzündung mit einer Propangasflamme gemessen. |
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Versuchsdurchführung Aus 75 g eines definierten Kohlenstaubes und 37,5 cm3 Flüssigkeit wird ein Gemisch hergestellt. Eine Probe dieses Gemisches wird als Streifen mit einer Mindestlänge von 150 mm, einer Breite von 20 mm und einer Dicke von 3 mm auf einer Blechplatte aufgetragen und an ihrem Anfang mit einem festgelegten Propangasbrenner 5 Minuten auf etwa 1000 °C erhitzt. Nachdem der Brenner entfernt worden ist, wird die Flammenausbreitung sowie die Zeit bis zum Erlöschen der Flamme bestimmt. |
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Bewertung Die Flamme darf sich nicht nennenswert über den Einwirkungsbereich der Propanbrennerflamme hinaus ausbreiten. Bei 20 Einzelversuchen darf der arithmetische Mittelwert der Ausbreitungszone 10cm nicht überschreiten. Zusätzlich müssen 95% der Einzelwerte unter 13 cm liegen. |
Prüfverfahren zur Ermittlung der Entflammbarkeit von Druckflüssigkeiten in Kontakt mit heißen Metallschmelzen | Anhang 2 |
Prinzip Eine Probe der Druckflüssigkeit wird auf die Oberfläche einer Aluminiumschmelze gegeben. Die Zeit von der Aufgabe der Druckflüssigkeit bis zu deren Zündung wird ermittelt. |
Versuchsdurchführung In einer definierten Versuchseinrichtung befindet sich eine Aluminiumschmelze von 800 °C. Die zu prüfende Druckflüssigkeit wird im Vollstrahl auf die Schmelze gegeben. Die Zündung der Flüssigkeit bewirkt einen Temperaturanstieg, der oberhalb der Schmelze gemessen wird. Die Zeit von der Aufgabe der Druckflüssigkeit bis zur Zündung gilt als Kenngröße für die Schwerentflammbarkeit. |
Bewertung Eine Druckflüssigkeit im Neuzustand gilt als schwerentflammbar, wenn die Zündverzögerung mindestens 25 Sekunden beträgt. Entsprechende Prüfungen werden durchgeführt beim RWTÜV Anlagentechnik GmbH, 45141 Essen. |
VDMA-Einheitsblatt 24314 "Fluidtechnik-Hydraulik; Wechseln von Druckflüssigkeiten; Richtlinien" (Abdruck mit Genehmigung des VDMA) | Anhang 3 |
DK tel: 665.767.004.68: 62122 | VDMA-Einheitsblätter | November 1981 | ||
Fluidtechnik-Hydraulik Wechsel von Druckflüssigkeiten Richtlinien |
VDMA 24 314 |
(Stand: 15.06.2023)
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