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4. Persönliche Schutzausrüstungen bei Arbeiten in Kraftstofftanks sind insbesondere
Hinweise und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in Kraftstofftanks (zu Abschnitt 5.23) |
Anhang 2 |
Kategorie 1 | Tankräume, die einen direkten Zugang von außen besitzen, die jedoch aufgrund ihrer geringen Abmessungen nicht vollständig, d.h. nicht mit dem ganzen Körper "begangen" werden können. |
Kategorie 2 | Tankräume, die einen direkten Zugang von außen besitzen und vollständig, d.h. mit dem ganzen Körper "begangen" werden können |
Kategorie 3 | Tankräume, die keinen direkten Zugang von außen besitzen, sondern durch Öffnungen in Schlingerwänden oder Tankkammern begangen werden und in den Abmessungen so groß sind, dass Verletzte von einem Ersthelfer innerhalb eines Tanks ausreichend versorgt werden können. |
Kategorie 4 | Tankräume wie Kategorie 3, es besteht jedoch keine Zugangsmöglichkeit für Ersthelfer. Durch Auftrennen der Tankaußenhaut kann ein Zustand gemäß Kategorie 2 hergestellt werden. |
Tankräume der Kategorien 1 und 2 werden als "direkt begehbar", die der Kategorien 3 und 4 als "indirekt begehbar" bezeichnet.
Kraftstoffsorten | ||
Charakteristik | Wide cut gasolin Jet B | Kerosin Jet A-1 |
Flammpunkt (1 bar) | -23 °C bis 1 °C | +38 °C bis+60 °C |
Zündtemperatur | 251 °C | 249 °C |
Die höchstzulässige Konzentration von Kraftstoffdämpfen in der Atemluft beträgt 100 ml/m3.
Siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 404 "Bewertung von Kohlenwasserstoffdämpfen in der Luft am Arbeitsplatz (nur kohlenstoff- und wasserstoffhaltig) (Anm.: TRGS 404 aufgehoben s. TRGS 901 Nr. 72).
(Stand: 07.08.2018)
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