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4. Persönliche Schutzausrüstungen bei Arbeiten in Kraftstofftanks sind insbesondere

  1. Geeignete Schutzkleidung
  2. Geeigneter Atemschutz

.

Hinweise und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten in Kraftstofftanks
(zu Abschnitt 5.23)
Anhang 2


  1. Vor Beginn von Arbeiten in Kraftstofftanks muss die Bauart des zu begehenden Tanks ermittelt werden, um geeignete Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Entsprechend ihrer Bauart sind die Tanks den nachfolgend aufgeführten Kategorien zuzuordnen:
    Kategorie 1 Tankräume, die einen direkten Zugang von außen besitzen, die jedoch aufgrund ihrer geringen Abmessungen nicht vollständig, d.h. nicht mit dem ganzen Körper "begangen" werden können.
    Kategorie 2 Tankräume, die einen direkten Zugang von außen besitzen und vollständig, d.h. mit dem ganzen Körper "begangen" werden können
    Kategorie 3 Tankräume, die keinen direkten Zugang von außen besitzen, sondern durch Öffnungen in Schlingerwänden oder Tankkammern begangen werden und in den Abmessungen so groß sind, dass Verletzte von einem Ersthelfer innerhalb eines Tanks ausreichend versorgt werden können.
    Kategorie 4 Tankräume wie Kategorie 3, es besteht jedoch keine Zugangsmöglichkeit für Ersthelfer. Durch Auftrennen der Tankaußenhaut kann ein Zustand gemäß Kategorie 2 hergestellt werden.


    Tankräume der Kategorien 1 und 2 werden als "direkt begehbar", die der Kategorien 3 und 4 als "indirekt begehbar" bezeichnet.


  2. Vor Beginn von Arbeiten in Kraftstofftanks muss festgestellt werden, welche Kraftstoffsorte enthalten war
    Kraftstoffsorten
    Charakteristik Wide cut gasolin Jet B Kerosin Jet A-1
    Flammpunkt (1 bar) -23 °C bis 1 °C +38 °C bis+60 °C
    Zündtemperatur 251 °C 249 °C


    Die höchstzulässige Konzentration von Kraftstoffdämpfen in der Atemluft beträgt 100 ml/m3.
    Siehe Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 404 "Bewertung von Kohlenwasserstoffdämpfen in der Luft am Arbeitsplatz  (nur kohlenstoff- und wasserstoffhaltig) (Anm.: TRGS 404 aufgehoben s. TRGS 901 Nr. 72).

  3. Vor Beginn der Arbeiten im Kraftstofftank müssen die Gefahrstoffe, die sich im Tank befinden, ermittelt werden.
    Zum Schutz gegen Mikrobenbefall wird dem Kraftstoff Biobor zugesetzt. Nach den Angaben der Hersteller-Firma handelt es sich bei Biobor um eine schleimhautreizende Substanz, weshalb ein Kontakt mit den Augen verhindert und ein längerer Kontakt mit der Haut vermieden werden soll. Bei Kontamination werden die üblichen Schutzmaßnahmen, wie Augenspülungen und Waschen der Haut, genannt. Es wird empfohlen, geeigneten Körperschutz (Handschutz, Augenschutz, Atemschutz) zu verwenden. Die bei Tankbegehungen üblichen Schutzmaßnahmen sind in diesem Falle ausreichend.
    In den Tankzellen von Luftfahrzeugen können immer noch Strontium-Chromat- tabletten als Korrosionsschutz eingesetzt sein. Strontium-Chromat kann als Rückstand im Tank auftreten. Bei Strontium-Chromat handelt es sich um einen krebserzeugenden sehr giftigen Gefahrstoff.
    Beim Umgang ist darauf zu achten, dass keine Strontium-Partikel verschluckt werden, in offene Wunden gelangen oder als Staub ein geatmet werden.
    Schutzanzüge mit Chromatrückständen sind rechtzeitig zu wechseln, insbesondere vor Pausen. Für Aufbewahrung und Transport von gebrauchten Schutzanzügen müssen geeignete Behälter bereitstehen.
  4. Vor und während der Arbeiten in Kraftstofftanks muss durch ausreichende Lüftung angestrebt werden, dass keine Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gesundheitsschädlicher Konzentration, keine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre oder Sauerstoffmangel auftreten können.
    Lüftung kann natürlich oder technisch erfolgen.

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(Stand: 07.08.2018)

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