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5.3 Überlaufen bei Abgabe
5.4 Verkehrsunfall
5.4.1 Allgemeine Maßnahmen
Jedem Kraftfahrer müssen die zu treffenden allgemeinen Maßnahmen bekannt sein. Das Ladegut Mineralöl erfordert darüber hinaus besondere Maßnahmen, deren Reihenfolge von den jeweiligen Gegebenheiten abhängt.
5.4.2 Zusätzliche Maßnahmen bei Leckagen
Produktspezifische Hinweise enthalten die schriftlichen Weisungen nach GGVSE (Unfallmerkblätter auch Abschnitt 12). Allgemein gilt:
Möglichst Hilfe vertrauenswürdiger anderer Personen in Anspruch nehmen, damit der Fahrer unmittelbar an der Schadensstelle bleiben kann. Weitere Personen aus dem Gefahrbereich heraushalten. Die Absicherung der Unfallstelle im unmittelbaren Bereich darf hier nur mit explosionsgeschützten Leuchten erfolgen.
5.4.3 Zusätzliche Maßnahmen bei Bränden
Brand bei der Befüllung : siehe Abschnitt 3.1.5
Brand unterwegs:
Reifenbrand:
6 Erste Hilfe bei Verletzungen und Unglücksfällen
Mineralölprodukte können gesundheitsgefährliche Stoffe enthalten (beispielsweise Benzol) oder auch durch hohe Temperaturen zu Hautschädigungen führen (beispielsweise Bitumen). Bei unsachgemäßer Verwendung, bei Hautkontakten und beim Einatmen von Gasen und Dämpfen können Gesundheitsstörungen oder -schäden auftreten (siehe auch Abschnitt 11 "Gesundheitsschädliche Wirkungen der Mineralölprodukte"). Dies gilt auch für die Nahrungsaufnahme.
6.1 Benetzung
6.2 Vergiftung
6.3 Verbrennungen
Besonders wichtig:
Anhang |
7 Das Rohöl und seine Produkte
7.1 Allgemeines
Das Rohöl - auch Erdöl oder Mineralöl genannt - besteht aus Kohlenwasserstoffen, also Verbindungen, die Kohlenstoff und Wasserstoff enthalten. Daneben sind im Rohöl noch eine Anzahl anderer Stoffe enthalten, z.B. organische Sauerstoff-, Schwefel- und Stickstoffverbindungen.
So, wie es gefördert wird, ist das Erdöl kaum zu gebrauchen, man muss es aufbereiten, d. h., für die einzelnen Verwendungszwecke werden ganz bestimmte Bestandteile des Rohöls abgetrennt, um Produkte mit den jeweils gewünschten Eigenschaften zu erhalten.
Ausgangspunkt der Trennvorgänge ist die Destillation. Das Prinzip ist dabei folgendes: Das Rohöl wird auf etwa 360 °C erhitzt, wobei die meisten Bestandteile verdampfen. Anschließend werden die Dämpfe in Fraktioniertürmen stufenweise abgekühlt, wo sich bei unterschiedlichen Temperaturen die verschiedenen Produkte wieder als Flüssigkeit niederschlagen.
Als "Gase" bezeichnet man im allgemeinen Stoffe, die unter normalem Druck und unter normalen Umgebungstemperaturen gasförmig sind, z.B. Stickstoff, Wasserstoff, Propan und Butan, sowie die Gasgemische Luft, Leuchtgas, Erdgas.
Als "Dämpfe" werden dagegen die flüchtigen Bestandteile bezeichnet, die durch Verdunsten bei normalem Druck und bei normalen Umgebungstemperaturen (z.B. Benzindampf) oder beim Erhitzen über den Siedepunkt aus einer Flüssigkeit entweichen (z.B. Wasserdampf).
Ehe im folgenden auf die einzelnen Mineralölprodukte eingegangen wird, sollen die für den TKW- Betrieb wichtigen Eigenschaften dieser Produkte genannt und erläutert werden. Dabei werden insbesondere die Kenngrößen beschrieben, welche die Brand- und Explosionsgefährlichkeit bestimmen.
7.2 Wichtige allgemeine Eigenschaften von Mineralölprodukten
Mineralölprodukte besitzen einige besondere Eigenschaften, die bekannt sein müssen, damit sicher mit diesen Stoffen umgegangen werden kann. Nachstehend werden nur die Merkmale der Stoffe beschrieben, deren Transport hier behandelt wird.
7.2.1 Fließfähigkeit
Ein Maß für das Fließverhalten von Stoffen ist die Viskosität. Sie wird vom stofflichen Aufbau eines Produktes bestimmt und ändert sich unterschiedlich stark bei Erwärmung.
Für den Transport ist die Viskosität vor allem ein Hinweis darauf, ob das betreffende Produkt vor einer Verladung erwärmt und ggf. in isolierten Tanks befördert werden muss.
7.2.2 Löslichkeit in Wasser
Mineralölprodukte sind in Wasser nahezu unlöslich. Es können aber Geschmackstoffe in das Wasser übergehen und es damit für den Menschen ungenießbar machen. Außerdem können die in einigen Produkten enthaltenen Zusätze sich in Wasser lösen und Verbindungen mit dem Wasser eingehen.
Bei intensiver Vewirbelung von Mineralölprodukten mit Wasser, wie das in schnell strömenden Gewässern möglich ist, können Emulsionen entstehen. Das Öl schwebt dann in kleinsten Tröpfchen im Wasser wie das Butterfett in der Milch. Eine Trennung beider Stoffe kann dadurch erreicht werden, dass das Gemisch gestaut und damit eine Beruhigungszeit eingeschaltet wird. Man kann das Öl auch durch "Bindemittel" herausziehen.
Mineralölprodukte sind leichter als Wasser. Sie werden also - außer bei der vorgenannten Verwirbelung - stets auf dem Wasser schwimmen. Deshalb kann brennendes Mineralöl nicht mit Wasser abgelöscht werden.
7.2.3 Ausdehnung bei Erwärmung
Im Gegensatz zu Wasser dehnen sich flüssige Mineralölprodukte bei Erwärmung stark aus. Deshalb dürfen Tanks nicht voll gefüllt werden:
Wird beispielsweise ein mit Dieselkraftstoff bis an den Rand gefülltes offenes 200-l-Faß von 20 °C auf 40 °C erwärmt, wie es an einem heißen Sommertag leicht vorkommen kann, dann würden etwa 3 l ausfließen. Wäre ein derart gefülltes Fass verschlossen, dann würde es durch den Flüssigkeitsdruck bersten.
7.2.4 Elektrostatische Aufladbarkeit
Die hier behandelten Produkte besitzen eine geringe elektrische Leitfähigkeit. Das sich beim Fließen aufladende Mineralölprodukt gibt seine elektrischen Ladungen daher nur langsam an die Behälterwand ab. Die gesamte im Behälter angesammelte elektrische Ladung darf nicht so groß werden, dass es zu zündfähigen Funkenentladungen kommt. Sie würden ein in der Kammer vorhandenes explosionsfähiges Dampf-/Luft-Gemisch entzünden. Um das zu vermeiden, sind die unter Abschnitt 3.1 aufgeführten Füllanweisungen zu beachten.
7.2.5 Entzündbarkeit
Nicht die Mineralöle selbst, sondern die aus ihnen sich entwickelnden Dämpfe sind mit Luft vermischt entzündbar!
Für einen derartigen Brand müssen wenigstens drei Voraussetzungen gegeben sein:
Eine Entzündung ist möglich, wenn der Anteil der Mineralöldämpfe im Dampf-/Luft-Gemisch in einem bestimmten Bereich liegt und eine ausreichend starke Zündquelle vorhanden ist.
7.3 Sicherheitstechnische Kennzahlen für die Brand- und Explosionsgefährlichkeit von Mineralölprodukten
7.3.1 Der Flammpunkt
Der Flammpunkt ist die niedrigste Flüssigkeitstemperatur, bei der sich unter festgelegten Bedingungen Dämpfe in solcher Menge entwickeln, dass diese über dem Flüssigkeitsspiegel durch eine herangeführte Flamme entzündet werden können.
Der Flammpunkt bildet in der VbF und der GGVSE die Grundlage für eine Einteilung in Stoffe unterschiedlicher Gefährlichkeit. Dabei unterliegen flüssige Produkte mit einem Flammpunkt bis einschließlich 100 °C der VbF/der GGVSE.
Flammpunkt | Gefahrklasse nach VbF | Bezeichnung nach GGVSE |
unter 21 °C | a I | Klasse 3, Ziff. 3b |
von 21 bis 55 °C | a II | Klasse 3, Ziff. 31c |
über 55 bis 100 °C | a III | Klasse 3, Ziff. 32c |
Werden a II-/a III-Produkte auf oder über ihren Flammpunkt erhitzt, dann entstehen wie bei a I-Produkten entzündbare oder explosionsfähige Dampf-/Luft-Gemische.
Bitumen gilt nicht als "brennbare Flüssigkeit" im Sinne der GGVSE/VbF, kann jedoch, wenn es stark erhitzt wird, beispielsweise bei Schweißarbeiten an einem leeren Tank, an dessen Wänden noch Bitumenreste haften, brennen und auch explosionsfähige Dampf-/Luft-Gemische bilden.
Veränderung des Flammpunktes durch Vermischen
Bereits Beimengungen von weniger als einem Prozent Ottokraftstoff senken den Flammpunkt des zur Gefahrklasse a III gehörenden Dieselkraftstoffes oder leichten Heizöles erheblich herab; 1 Liter a I-Produkt auf 1000 Liter a III-Produkt ergibt eine Flammpunktabsenkung von ca. 3 °C.
Derartige Mischungen sind sehr gefährlich!
Aus diesem Grund muss alles getan werden, um derartige Vermischungen bei Transport und Lagerung zu verhindern.
Sortenwechsel
Vor Sortenwechsel von Ottokraftstoff auf Dieselkraftstoff sind nachstehende Maßnahmen durchzuführen:
Winterfahrbetrieb
Im Winterfahrbetrieb sind filtergängige Dieselkraftstoffe erforderlich. Hierfür sind Zumischungen von Normalbenzin nur im Fahrzeugtank erlaubt. Sie sind aber wegen der oben geschilderten Flammpunktabsenkung gefährlich und sollten deshalb unbedingt vermieden werden.
7.3.2 Der Explosionsbereich
Mineralöldämpfe können nur entzündet werden, wenn der dafür notwendige Sauerstoff, also ausreichend Luft, vorhanden ist.
Die Dämpfe von Benzinen, Petroleum, Düsenkraftstoffen, Dieselkraftstoffen und leichten Heizölen sind nur dann entzündbar, wenn ihr Volumengehalt im Dampf-/Luft-Gemisch etwa zwischen 0,6 (untere Explosionsgrenze) und 8 (obere Explosionsgrenze) Prozent liegt. Ein Gemisch mit einem Volumengehalt von weniger als 0,6 Prozent Mineralöldämpfen wird als "zu mager" bezeichnet. Liegt der Volumengehalt über 8 Prozent, spricht man von einem "zu fetten" Gemisch; ein zu fettes Gemisch kann nur an der Grenze zur umgebenden Luft brennen.
7.3.3 Die Zündtemperatur
Die Zündtemperatur ist die nach einem festgelegten Verfahren ermittelte niedrigste Temperatur eines erhitzten Gegenstandes, an dem sich aufgrund der Oberflächentemperatur Dampf-/Luft-Gemische entzünden.
Diese Temperaturen sind unterschiedlich hoch und können für Dampf-/Luft-Gemische von Benzinen, Petroleum, Düsenkraftstoffen, Dieselkraftstoffen und Heizölen zwischen 220 °C und 280 °C liegen.
7.3.4 Zündquellen
Als Zündquellen kommen offene Flammen oder Gegenstände mit hoher Temperatur in Betracht.
Zündquellen können z.B. sein:
7.4 Andere wichtige Eigenschaften der Mineralöldämpfe
Die Dämpfe von Mineralölprodukten besitzen neben der Entzündbarkeit drei wichtige Eigenschaften:
Sie sind farblos
Vorhandene Dämpfe lassen sich daher nur mit speziellen Messgeräten feststellen.
Sie sind schwerer als Luft
Sie können daher über weite Strecken in Gräben, Rohren oder der Kanalisation kriechen und an einer entfernt liegenden Stelle entzündet werden. Darüber hinaus besteht Erstickungsgefahr durch Luftverdrängung.
Sie verdünnen sich
Durch Verdünnung mit Luft kann die obere Explosionsgrenze unterschritten werden, so dass gefährliche, explosionsfähige Dampf-/Luft-Gemische entstehen können.
Achtung:
Da nicht zu erkennen ist, wie die Durchmischung erfolgt, ist im unmittelbaren Bereich von möglichen Austrittsstellen immer mit gefährlichen explosionsfähigen Dampf-/Luft-Gemischen zu rechnen.
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann beispielsweise entstehen, wenn Dämpfe während der Befüllung eines unterirdischen Tanks aus einem vorschriftswidrig offenen Peilstutzen austreten.
Sie werden hier beim Fließen über den Boden nicht schnell genug "mager" und können dadurch noch in größerer Entfernung entzündet werden.
7.5 Aus Rohöl gewonnene Produkte
7.5.1 Raffineriegase
Wenn auch das Rohöl bereits bei seiner Förderung von Gasen befreit wird, so enthält es doch Restmengen an leichtflüchtigen Bestandteilen, die dann bei der Destillation und der weiteren Verarbeitung in der Raffinerie abgezogen werden. Sie werden meist unter Überdruck in Kugelbehältern flüssig gelagert und in Druckgaswagen befördert. Diese Gase werden vor allem für die Herstellung von Kunststoffen und zur Wärmeerzeugung verwendet.
Transport, Lagerung und Eigenschaften dieser Gase werden in diesen Regeln nicht behandelt.
7.5.2 Benzine
Diese Gruppe umfasst eine Vielzahl von Produkten. Sie zählen zu den "brennbaren Flüssigkeiten" gemäß VbF.
Ihrer Verwendung nach unterscheidet man zwei Hauptgruppen; diese sind
Entsprechend ihrem Flammpunkt besitzen sie eine sehr unterschiedliche Explosionsgefährlichkeit. Da sie meist für ganz bestimmte Zwecke verwendet werden, muss ihre Reinheit unbedingt erhalten bleiben.
7.5.3 Petroleum
Als Petroleum bezeichnet man ein Produkt, das im Siedebereich zwischen Benzin und Dieselkraftstoff liegt und einen Flammpunkt hat, der zwischen 40 °C und 60 °C liegen kann. Es gehört damit entweder der Gefahrklasse a II oder a III an. Früher verwendete man Petroleum vor allem für Beleuchtungszwecke sowie als Traktorenkraftstoff. Heute wird es besonders als Löse- und Entfettungsmittel eingesetzt.
In diesen Fällen ist darauf zu achten, dass es wie die Spezialbenzine nicht mit Ottokraftstoff vermischt werden darf.
7.5.4 Flugkraftstoffe
Flugkraftstoffe werden für den Antrieb von Flugzeugen und Hubschraubern verwendet.
Man unterscheidet folgende Sorten:
|
a I-Produkt (VbF) |
|
a I-Produkt (VbF) |
|
a II-Produkt (VbF) |
An diese Produkte werden genau festgelegte Anforderungen gestellt, die streng überwacht werden. Für den Transport dieser Stoffe gilt vor allem, dass sie wasserfrei bleiben. Bei Jet B sind darüber hinaus besondere Maßnahmen gegen Entzündung durch elektrostatische Entladungen notwendig, wie unter Abschnitt 8.5.2 beschrieben.
7.5.5 Dieselkraftstoffe (DK)
Dieselkraftstoffe entstehen nach der Destillation durch zusätzliche Behandlung, die sie schwefelarm und entsprechend kältefest werden lässt. Sie müssen einen Flammpunkt von über 55 °C haben. Für größere Schiffsdiesel werden auch zähflüssigere Sorten (Marinedieselöle) eingesetzt, deren Flammpunkt über 60 °C liegt.
7.5.6 Heizöle
Heizöle unterscheiden sich gegenüber Dieselkraftstoffen vor allem darin, dass sie höhere Anteile an Schwefel, Paraffinen und sonstigen Rohölbestandteilen enthalten können, weil sie in Kesselanlagen verbrannt werden.
7.5.7 Bitumen
Bitumen fällt als Rückstand bei der Destillation an, sein Flammpunkt liegt zwischen 210 °C und 300 °C (Verschnittbitumen ab 110 °C). Es zählt also nicht zu den "brennbaren Flüssigkeiten" nach VbF.
8 Tankfahrzeuge
8.1 Allgemeines
Die hier beschriebenen Tankfahrzeuge dienen dem Transport von Mineralölprodukten. Sie müssen daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (unter anderem GGVSE/ ADR, StVZO, m TRbF, UVV "Fahrzeuge" BGV D29) gebaut und ausgerüstet sein.
Für schweres Heizöl und Bitumen werden normalerweise "Drucktanks" (Tanks, die mit innerem Überdruck betrieben werden dürfen) verwendet, da sich diese zähflüssigen Produkte am besten mit Druckluft entladen lassen.
8.2 Bauweise der Tankfahrzeuge
Nachstehend die gebräuchlichsten Ausführungen von Tankaufbauten und Tankfahrzeugen:
Aufsetztank (kann auf Pritschen- LKW bei Bedarf aufgesetzt werden und muss mit diesem vorschriftsmäßig verbunden werden)
Tankfahrzeug (mit Kofferaufbau)
Spezialanhänger mit Tankaufbau
Satteltankkraftfahrzeug (bestehend aus Spezial-Sattelkraftfahrzeug mit Satteltankanhänger)
Die Fahreigenschaften eines Tankfahrzeuges sind unter anderem auch von der Schwerpunkthöhe abhängig. Es wird angestrebt, den Schwerpunkt möglichst tief zu legen. Seine Lage wird wesentlich vom Tankquerschnitt beeinflusst.
Tanks werden aus Leichtmetall oder Stahl hergestellt. Wird in einem Tank ein heißes Produkt, beispielsweise Bitumen oder schweres Heizöl, transportiert, das nur in erwärmtem Zustand abgegeben werden kann, ist eine Isolierung der Tankwandungen zweckmäßig. Bei "drucklosen Tanks", in denen brennbare Flüssigkeiten transportiert werden, sind maximale Kammerinhalte von 7500 Liter zugelassen.
Bei "Drucktanks" ist eine Kammerbegrenzung nicht vorgeschrieben, jedoch muss der Füllungsgrad, wenn die Tanks nicht durch Trenn- oder Schwallwände in Abteile von höchstens 7500 Liter Fassungsraum unterteilt sind, mindestens 80 % betragen.
8.3 Befülleinrichtungen
Bis vor einiger Zeit erfolgte die Befüllung in jedem Fall über den offenen Dom. Heutzutage sollen aus Immissionsschutzgründen die Dämpfe von Ottokraftstoffen aufgefangen werden, wobei es Übergangsregelungen gibt. Über entsprechende Rückgewinnungsanlagen werden die darin enthaltenen Kohlenwasserstoffe zurückgewonnen. Für die Emissionswerte wurden vom Gesetzgeber sehr enge Grenzwerte vorgegeben. Deshalb erfolgt die Beladung von Ottokraftstoffen - und im Rahmen von gemeinsamer Beförderung auch Dieselkraftstoff - durch Untenbefüllung (Bottom Loading). Bei diesem Verfahren ist eine vollständige Absaugung der Dämpfe möglich. Die hierfür vorgesehenen TKW sind gegenüber den Fahrzeugen mit Obenbefüllung in der Regel auf der linken Seite mit einem weiteren Armaturenschrank versehen, in dem die dafür erforderlichen Trockenkupplungen und Hilfseinrichtungen untergebracht sind. Im Bereich jeder Kupplung ist die maximale Füllmenge der betreffenden Kammer angegeben. Dies ist besonders wichtig, weil an der Mengenvoreinstellung der Befüllanlage keinesfalls ein Wert eingestellt werden darf, der größer ist als dieser Wert! Einige Anlagen und Fahrzeuge sind mit Einrichtungen zur Sicherung der Produktqualität ausgerüstet.
8.4 Abgabeeinrichtungen
Tankfahrzeuge werden mit unterschiedlichen Abgabeeinrichtungen ausgerüstet.
Aus Tankfahrzeugen ohne Messanlagen können nur vorgegebene Mengen durch restloses Entleeren einer oder mehrerer Kammern abgegeben werden.
Muss "gemessen" abgegeben werden, so benötigt man eine geeichte Messstrecke. Diese besteht normalerweise aus:
Gasabscheider oder Gasmessverhüter,
Zähler (Messuhr),
Schauglas.
Tankfahrzeuge für den Transport von brennbaren Flüssigkeiten (z.B. OK, DK, HEL) sind mit einer Abfüllsicherung ausgerüstet. Sie hat den Zweck, im Zusammenwirken mit dem im Kundentank installierten Grenzwertgeber ein Überfüllen zu verhindern. Die Abfüllsicherung am TKW besteht in der Regel aus:
Die Abfüllsicherung wirkt folgendermaßen:
Bei einer Entladestelle mit Gaspendelsystem entspricht die Anlage dem Stand der Technik, wenn der Kraftstofffluss nur bei Anschluss des Gaspendelsystems freigegeben wird.
8.5 Sicherheitseinrichtungen
8.5.1 Arbeitsplätze auf Fahrzeugen, Absturzsicherungen
Arbeitsplätze auf Fahrzeugen, die betriebsmäßig begangen werden, müssen einen sicheren Aufenthalt gewährleisten; dies gilt insbesondere für Arbeitsplätze, von denen aus Betriebs-, Kontroll- oder Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
Ein sicherer Aufenthalt ist unter anderem von den äußeren Abmessungen und der rutschhemmenden Ausführung der Standflächen, Laufstege oder Arbeitsbühnen und - bei hochgelegenen Arbeitsplätzen - dem Vorhandensein geeigneter Absturzsicherungen abhängig.
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(Stand: 16.06.2018)
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