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3.3.3.2 Befüllen mit Sauerstoff
Sauerstoffflaschen dürfen unter Beachtung des zulässigen Fülldruckes befüllt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Die Summe der einzelnen Gase dürfen 5000 ml/m³ nicht übersteigen.
Achtung Brandgefahr: Es ist auf höchste Reinheit sowie Fett- und Ölfreiheit zu achten!
3.3.3.3 Transport von Druckgasflaschen
Druckgasflaschen mit Ventil sind stoßgesichert zu transportieren und zu lagern. Ihre Ventile sind mit der zugehörigen Verschlusskappe zu verschließen.
Für den Transport der Druckgasflaschen, die nicht mit Atemschutzgeräten verbunden sind, gelten die gefahrgut- und transportrechtlichen Regeln und Vorschriften (siehe auch "Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" ( GGVSEB)). Druckgasflaschen als fest montierter Bestandteil des Atemschutzgerätes unterliegen nicht den Vorgaben der Gefahrgutgesetzgebung.
3.3.4 Lagerung von Atemschutzgeräten
Atemschutzgeräte sollen so gelagert werden, dass sie vor schädlichen Einwirkungen, z.B. Staub, Feuchtigkeit, Wärme, Kälte, Sonnenlicht sowie aggressiv wirkenden Stoffen geschützt sind. Lagerräume sollen sich nicht in unmittelbarer Nähe von besonders gefährlichen Bereichen, z.B. Chlorlagern, befinden. Ferner ist sicher zu stellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Atemschutzgeräte erhalten.
Zur Verwendung bereitgehaltene Atemschutzgeräte sind gesondert, verformungsfrei, geordnet und übersichtlich zu lagern.
Nicht einsatzbereite Atemschutzgeräte sollen gekennzeichnet oder ausgesondert werden, so dass eine Verwechslung mit einsatzbereiten Geräten vermieden wird.
3.3.4.1 Lagerung am Verwendungsort
Werden Atemschutzgeräte am Verwendungsort gelagert, bei Arbeitspausen oder sonstigen Arbeitsunterbrechungen abgelegt und danach wieder benutzt, müssen sie in einem schadstoff- und schmutzfreien Bereich aufbewahrt werden.
3.3.4.2 Lagerfristen
Die vom Hersteller festgesetzten Lagerfristen für Atemschutzgeräte und deren Bauteile sind einzuhalten.
Teile oder Geräte, z .B . Gasfilter, Regenerationspatronen oder Elastomerteile, deren Lagerfrist abgelaufen ist, sind auch wenn sie noch ungebraucht sind, der Verwendung zu entziehen. Angaben dazu finden sich auf dem Gerät, der Verpackung oder in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers.
3.3.5 Entsorgung
Kontaminierte und der Verwendung entzogene Geräte oder Bestandteile, z.B. Atemfilter, sind in geeigneten, sicher verschließbaren Behältnissen zu sammeln, zu lagern und fachgerecht zu entsorgen.
Bei der Entsorgung sind die entsprechenden Vorschriften, z.B. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie die Gefahrstoffverordnung, zu beachten.
Atemschutzgeräte | Anhang 1 |
Nachfolgend werden Atemschutzgeräte beschrieben, die aus einem Atemanschluss und dazu kombinierbaren Funktionsteilen bestehen.
a 1.1 Atemanschlüsse
Der Atemanschluss ist der Teil des Atemschutzgerätes, der die Verbindung zum Benutzer eines Atemschutzgerätes herstellt. Diese Verbindung ist naturgemäß mit einer Leckage verbunden, deren Ausmaß von der Art des Atemanschlusses und der Gesichtsform/ -beschaffenheit des Gerätträgers bestimmt wird.
Atemanschlüsse werden eingeteilt in Mundstückgarnituren, Halb- und Viertelmasken, Vollmasken, Atemschutzhauben, -helme und -anzüge.
Atemanschlüsse mit Dichtlinien (Masken) müssen am Gesicht dicht sitzen. Um das zu erreichen, kann es notwendig sein, unterschiedliche Größen bzw. Fabrikate auszuwählen. Werden dadurch keine befriedigenden Ergebnisse erzielt, muss eine andere Art von Atemanschluss gewählt werden, sofern sie für den Anwendungsfall geeignet ist.
a 1.1.1 Mundstückgarnituren
Mundstückgarnituren sind bei vorschriftsmäßiger Anwendung gut abdichtende Atemanschlüsse. Wegen ihrer Besonderheiten erfordern sie jedoch geübte Träger bei Arbeits- und Rettungseinsätzen.
Das Mundstück wird mit den Lippen und die Nase mit einer Nasenklemme abgedichtet. Dies schließt jedoch aus, dass ein Durchbruch des Schadstoffes durch ein Filter mit dem Geruchssinn wahrgenommen werden kann. Gerätträger, die eine Mundstückgarnitur verwenden, dürfen dabei nicht sprechen. Mundstückgarnituren können für Personen mit Zahnvollprothesen ungeeignet sein.
Bestimmte Nasenformen können das Tragen einer Nasenklemme so beeinträchtigen, dass ein ausreichender Dichtsitz nicht erreicht wird.
Bild 6: Mundstückgarnitur
a 1.1.2 Halb- und Viertelmasken
Halbmasken umschließen Mund, Nase und Kinn, Viertelmasken nur Mund und Nase. Die Dichtlinie verläuft über den knöchernen Nasenrücken, die Wangen und bei Halbmasken unterhalb bzw. bei Viertelmasken oberhalb des Kinns. Halb- und Viertelmasken können Ein- und Ausatemventile besitzen.
Bild 7a: Halbmaske mit zwei Filtern | Bild 7b: Halbmaske mit Steckfilter | Bild 7c: Halbmaske mit Anschlussgewinde |
a 1.1.3 Vollmasken
Vollmasken umschließen das ganze Gesicht und schützen damit gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns. Vollmasken sind meistens mit Innenmasken ausgestattet, die einerseits den Masken-Totraum (Verringerung der Ansammlung verbrauchter Atemluft) gering halten, andererseits durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheiben verhindern.
Vollmasken werden nach DIN EN 136 in 3 Klassen eingeteilt, die die gleiche Atemschutzfunktion, z.B. zulässige Gesamtleckage erfüllen, jedoch hinsichtlich mechanischer Festigkeit, Beständigkeit gegen Einwirkung von Flammen und Wärmestrahlung deutliche Unterschiede aufweisen.
Klasseneinteilung:
Die geringsten Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 1 gestellt. Hier sind die Anforderungen bezüglich Zugfestigkeit des Geräteanschlussstückes, der Bänderung und des Ausatemventiles sowie der Flammenbeständigkeit deutlich reduziert. Ferner werden keine Anforderungen an die Beständigkeit gegen Wärmestrahlung gestellt.
Um in der betrieblichen Praxis gefährliche Kombinationen auszuschließen, dürfen Vollmasken der Klasse 1 nicht mit genormten Anschlussgewinden nach DIN EN 148 Teile 1, 2 und 3 ausgestattet sein.
Vollmasken der Klasse 2 unterscheiden sich von denen der Klasse 3 lediglich durch eine geringere Widerstandsfähigkeit (insbesondere der Sichtscheibe) gegen Wärmestrahlung.
Die höchsten Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 3 gestellt, die z.B. bei Feuerwehren sowie den Gruben- und Gasschutzwehren Verwendung finden. Vollmasken der Klasse 3 können mit einem Adapter ausgestattet sein, der eine Verbindung zu einem Feuerwehrhelm nach DIN EN 443 herstellt. Bei diesen Masken entfällt die Kopfbänderung. Diese Verbindung wird auch Masken-Helm-Kombination (MHK) genannt und muss der DIN 58610 entsprechen.
Masken aller 3 Klassen können für Brillenträger mit optischen Sehhilfen, z.B. Maskenbrille, versehen werden. Brillen mit Bügeln sind für die Benutzung unter einer Vollmaske ungeeignet.
Einen Überblick über die Zuordnung der 3 Klassen von Vollmasken zu den verschiedenen Atemschutzgeräten bzw. deren Funktionsteile gibt Tabelle 12.
Tabelle 12: Zuordnung Vollmaskenklassen zu Atemschutzgeräten/ Funktionsteilen
DIN EN | Atemschutzgeräte / Funktionsteil | DIN EN 136 | ||
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | ||
137 | Behältergeräte mit Druckluft | X | X | |
138 | Frischluft-Schlauchgeräte | X | X | |
14594 | Druckluft-Schlauchgeräte Klasse B | X | X | |
14387 | Gas- und Kombinationsfilter | X | X | X |
143 | Partikelfilter | X | X | X |
DIN 58621 | Reaktorfilter | X | X | X |
DIN 58620 | CO-Filter | X | X | X |
145 | Regenerationsgeräte mit Druck-Sauerstoff | X | ||
14387 | AX-Gas- und Kombinationsfilter | X | X | X |
14387 | SX-Gas- und Kombinationsfilter | X | X | X |
13794 | Drucksauerstoff-Selbstretter | X | X | |
13794 | Chemikalsauerstoff-Selbstretter | X | X | |
13794 | Druckluft-Selbstretter | X | X | |
12083 | Filter mit Atemschlauch | X | X | X |
14594 | Druckluft-Schlauchgeräte Klasse A | X | X | X |
12942 | Filtergeräte mit Gebläse | X | X | X |
DIN 58610 | Masken-Helm-Kombination | X |
Bei Vollmasken kann die Sprachverständlichkeit durch eine Sprechmembran verbessert werden. Sie muss sorgfältig gegen Beschädigung geschützt sein. Eine etwa vorhandene Abdeckung darf nicht entfernt werden.
Die Sprachübertragung aus der Vollmaske kann auch elektroakustisch oder funktechnisch erfolgen. Dafür ist gewöhnlich ein Mikrofon im Maskeninnern angebracht, während der Verstärker, die Batterien und der Lautsprecher oder Sender außen an der Maske angebracht sind, am Körper getragen werden oder sich weiter entfernt befinden. Der Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre kann dadurch eingeschränkt sein.
Bild 8: Vollmaske
a 1.1.4 Atemschutzhauben und -helme
Atemschutzhauben und -helme umhüllen mindestens das Gesicht (Augen, Nase, Mund und Kinn), häufig aber den gesamten Kopf und Hals. Sie benötigen zur sicheren Funktionsweise die Zufuhr eines Mindestvolumenstroms von Atemluft (gilt nicht für Filterfluchthauben). Die Ausatemluft strömt zusammen mit dem Luftüberschuss aus dem Atemanschluss an dafür vorgesehenen offenen Stellen ab, z.B. an der Halskrause. Bei Hauben mit integrierter Halbmaske oder Mundstückgarnitur bilden diese den Atemanschluss.
Atemschutzhelme müssen zusätzlich die Forderungen der DIN EN 397 für Industrieschutzhelme erfüllen.
Bild 9: Haube und Helm
a 1.1.5 Atemschutzanzüge
Atemschutzanzug ist ein Anzug, der Kopf und Körper vollständig oder teilweise umschließt und über eine Atemluftversorgung den Gerätträger direkt aus dem Anzug mit Atemluft versorgt. Er stellt somit den Atemanschluss dar. Sollen diese Atemschutzanzüge weitere Anforderungen erfüllen, z.B. Schutz gegen Gase und Dämpfe, Flüssigkeiten, radioaktive Kontamination durch feste Partikel oder Infektionserreger, müssen zusätzliche Anforderungen aus den entsprechenden Normen erfüllt sein.
Bild 10: Atemschutzanzug
a 1.1.5.1 Geschlossener Atemschutzanzug
Ein geschlossener Atemschutzanzug ist mit einer Vorrichtung zur Atemluftversorgung ausgestattet und umschließt den Körper vollständig. Die Atemluftversorgung, erzeugt einen Überdruck im Inneren des Anzugs. Die ausgeatmete und überschüssige Luft tritt aus dem Anzug durch ein oder mehrere Ausatemventile in die Umgebungsluft aus.
Geschlossene Atemschutzanzüge können gegen feste, flüssige und gasförmige Schadstoffe schützen.
Hierunter fallen z.B. Anzüge nach DIN EN 1073-1 und DIN EN 943-1 Typ 1c und Typ 2 sowie DIN EN 14594.
a 1.1.5.2 Offener Atemschutzanzug
Ein offener Atemschutzanzug ist mit einer Vorrichtung zur Atemluftversorgung ausgestattet, und bedeckt den Kopf und den Körper des Gerätträgers. Füße und/oder Hände sind nicht umschlossen. Die ausgeatmete und überschüssige Luft kann aus dem Anzug durch ein oder mehrere Ausatemventile in die Umgebungsluft austreten.
Offene Atemschutzanzüge können gegen feste und flüssige Schadstoffe schützen.
Hierunter fallen z.B. Anzüge mit Anschluss für Druckluftzuführung nach DIN EN 14594.
a 1.2 Filter
Filter werden jeweils nach ihrem Partikeldurchlassgrad bzw. Gasaufnahmevermögen in 3 Klassen unterteilt.
Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikeln, ein Partikelfilter nicht gegen Gase.
Ist ein Schutz gegen Gase und Dämpfe (Schadgase) erforderlich, werden Gasfilter, beim Schutz gegen Partikeln werden Partikelfilter eingesetzt. Tritt beides gemeinsam auf, so ist ein Kombinationsfilter zu verwenden.
a 1.2.1 Partikelfilter
Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikeln in die folgenden Partikelfilterklassen eingeteilt:
Sie sind nach DIN EN 143 durch den Kennbuchstaben P, die Partikelfilterklasse, den Kennbuchstaben bezüglich der Wiederbenutzbarkeit und die Kennfarbe Weiß gekennzeichnet.
Die höhere Partikelfilterklasse schließt bei gleicher Art des Atemanschlusses das Anwendungsgebiet der niedrigeren Partikelfilterklasse ein. Üblicherweise ist der Atemwiderstand und damit die Belastung des Gerätträgers für die höhere Partikelfilterklasse größer als für die niedrigere.
Partikelfilter werden gegen feste und flüssige Aerosole, z.B. Staub, Rauch, Nebel, benutzt. Gegen Partikel radioaktiver Stoffe sowie CMR-Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 dürfen Partikelfilter der Klasse P3 eingesetzt werden. Partikelfilter der Klasse P2 dürfen gegen CMR-Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 nur dann eingesetzt werden, wenn eine ausreichende Schutzwirkung des Atemschutzgerätes nachgewiesen und in der Gefährdungsbeurteilung für diesen Einzelfall dokumentiert ist.
Die Wiederbenutzbarkeit ist durch die Kennbuchstaben "R" und "NR" geregelt. Die durch "R" gekennzeichneten Partikelfilter können über eine Arbeitsschicht hinaus unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen eingesetzt und gebraucht werden.
Partikelfilter mit der Kennzeichnung "NR" haben die Einschränkung, dass sie nicht über eine Arbeitsschicht hinaus eingesetzt und gebraucht werden dürfen.
Ein Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht ist unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen möglich.
Partikelfilter werden wie folgt bezeichnet:
z.B. EN 143:2000 P2 R oder EN 143:2000 P1 NR
Bild 11: Partikelfilter
a 1.2.2 Gasfilter
Im Gegensatz zu den Partikelfilterklassen geben die höheren Gasfilterklassen keinen höheren Schutz als die niedrigeren Klassen im Sinne eines "niedrigeren Durchlassgrades". Unter sonst gleichen Einsatzbedingungen ist wegen der höheren Gaskapazität der höheren Gasfilterklasse die mögliche Gebrauchsdauer länger als die der niedrigeren Gasfilterklasse, bzw. die Filter können bei höheren Gaskonzentrationen etwa gleich lang gebraucht werden.
Die Gasfiltertypen werden durch Kennbuchstaben und Kennfarben, die Gasfilterklassen durch Kennziffern nach DIN EN 14387, DIN 58620 und DIN 58621 wie folgt bezeichnet:
z.B. Gasfilter EN 14387 A2
Bild 12: Gasfilter
Tabelle 13: Gas- und Spezialfilter und ihre Hauptanwendungsbereich
Typen, Kennfarben, Hauptanwendungsbereiche, Klassen und höchstzulässige Gaskonzentrationen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Typ | Kenn- farbe |
Hauptanwendungsbereich | Klasse | Einsatzgrenzen |
A | braun | Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C | 1 | 1000 ml/m³ (0,1 Vol.-%) |
2 | 5000 ml/m³ (0,5 Vol.-%) | |||
3 | 10000 ml/m³ (1,0 Vol.-%) | |||
B | grau | Anorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff) Hydrogencyanid (Blausäure) - nicht gegen Kohlenstoffmonoxid |
1 | 1000 ml/m³ (0,1 Vol.-%) |
2 | 5000 ml/m³ (0,5 Vol.-%) | |||
3 | 10000 ml/m³ (1,0 Vol.-%) | |||
E | gelb | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase | 1 | 1000 ml/m³ (0,1 Vol.-%) |
2 | 5000 ml/m³ (0,5 Vol.-%) | |||
3 | 10000 ml/m³ (1,0 Vol.-%) | |||
K | grün | Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate | 1 | 1000 ml/m³ (0,1 Vol.-%) |
2 | 5000 ml/m³ (0,5 Vol.-%) | |||
3 | 10000 ml/m³ (1,0 Vol.-%) | |||
AX | braun | niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt< 65 °C) der Niedrigsiedergruppen 1 und 2 (siehe Abschnitt 1.2.2.1) | - | Gr1 100 ml/m³ für max. 40 min * |
Gr1 500 ml/m³ für max. 20 min * | ||||
Gr2 1000 ml/m³ für max. 60 min * | ||||
Gr2 5000 ml/m³ für max. 20 min * | ||||
SX | violett | wie vom Hersteller festgelegt | - | 5000 ml/m³ (0,5 Vol.-%) |
NO-P3 | blau- weiß | nitrose Gase, z.B. NO, NO2, NOx | - | Herstellerangaben beachten |
Hg-P3 | rot- weiß | Quecksilber | - | Herstellerangaben beachten |
CO | schwarz | Kohlenstoffmonoxid | 20 60 180 60 W 180 W |
20 min* 60 min* 180 min* W = Wiederbenutzbarkeit innerhalb einer Woche |
Reaktor | orange- weiß | radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan auch gegen radioaktiv kontaminierte Partikel | - | Herstellerangaben beachten |
*) Mehrfachgebrauch ausschließlich innerhalb einer Arbeitsschicht. |
Die in der vorstehenden Tabelle genannten Filtertypen sind nicht wirksam gegen bestimmte Gase, z.B. N2, CO2, und die in der Tabelle für Niedrigsieder der Gruppe 4 aufgeführten Gase.
Über die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Filtertypen hinaus gibt es auch Mehrbereichsfilter, z.B. ABEK, die entsprechend bezeichnet sind. Solche Filter müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen für jeden einzelnen entsprechenden Gasfiltertyp der angegebenen Gasfilterklassen erfüllen und können dementsprechend eingesetzt werden. Sie werden gekennzeichnet, z.B. mit
a 1.2.2.1 AX-Filter
Gase und Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt< 65 °C - Kennfarbe braun -, kurz: Niedrigsieder, werden in vier Gruppen unterteilt:
Acetaldehyd | 1,1-Difluorethen |
2-Aminobutan | Dimethylether |
2-Amino-2-methylpropan | 1,1-Dimethylethylamin |
2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan | 1,2-Epoxypropan |
Brommethan | Ethanthiol |
1,3-Butadien | Ethylenoxid |
1-Chlor-1,1-difluorethan | Iodmethan |
Chlorfluormethan | Methanol |
2-Chlor-1,3-butadien | Monochlordimethylether |
3-Chlor-1-propen | 2-Propenal (Acrolein) |
1,1-Dichlorethen | Propylenimin |
Dichlormethan | Trichlormethan |
Diethylamin | Vinylchlorid |
Aceton | Dimethoxymethan |
Bromethan | Dimethylpropan |
Butan | 1,3-Epoxypropan |
Chlorethan | Ethylformiat |
2-Chlorpropan | Glyoxal |
1,3-Cyclopentadien | Methylacetat |
Dibromdifluormethan | Methylbutan |
1,1-Dichlorethan | Methylformiat |
1,2-Dichlorethen (cis) | Methylpropan |
1,2-Dichlorethen (trans) | n-Pentan |
1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetrafluorethan | Propanal |
Diethylether |
2-Aminopropan | Ethylquecksilberchlorid |
Carbonylchlorid (Phosgen) | Formaldehyd |
Diazomethan | Kohlendisulfid (Schwefelkohlenstoff) |
Dimethylamin | Methanthiol |
1,1-Dimethylhydrazin | Methylamin |
Ethylamin | Methylisocyanat |
Ethyldimethylamin (N,N-Dimethylethylamin) | Oxalsäuredinitril (Dicyan) |
Ethylenimin |
Niedrigsieder, deren Grenzwert höher liegt als die jeweilige höchstzulässige Einsatzkonzentration der Tabelle 13, sind in die nachfolgenden Tabellen mit aufgenommen worden. Das bedeutet jedoch in der Regel nicht, dass Atemschutz gegen diese Stoffe bereits unterhalb der Konzentration ihrer Grenzwerte anzuwenden ist.
Bromtrifluormethan | 1,1-Difluorethen |
Chlordifluormethan | Keten |
Chlormethan | Methylacetylen |
Chlortrifluormethan | Propan |
Dichlordifluormethan | Trichlorfluormethan |
Dichlorfluormethan | 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan |
Gegen die Niedrigsieder der Gruppen 1 und 2 sind Gasfilter des Typs bzw. der Klasse AX gemäß DIN EN 14387 zu verwenden; dabei gelten die in der Tabelle 13 aufgeführten maximalen Einsatzkonzentrationen und -zeiten.
a 1.2.2.2 SX-Filter
SX-Filter nach DIN EN 14387 Kennfarbe violett dürfen nur gegen Gase eingesetzt werden, mit deren Namen sie gekennzeichnet sind.
a 1.2.2.3 CO-Filter
CO-Filter nach DIN 58 620 werden mit der Kennfarbe schwarz gekennzeichnet. Sie werden nach ihrer nominellen Haltezeit (Minuten) in die Klassen 20, 60 und 180 eingeteilt und können einmal geöffnet, mehrfach, aber nur noch in dieser einen Arbeitsschicht gebraucht werden. Filter der Klasse 60 und 180, die mit "W" gekennzeichnet sind, können, einmal geöffnet, mehrfach innerhalb einer Woche (7 Tage) gebraucht werden.
Diese Filter sind z.B. gekennzeichnet:
CO 20,
CO 180 W,
CO 60 W P3 R,
A2B2E2K2 CO 20 P3 NR.
a 1.2.2.4 Reaktorfilter
Reaktorfilter nach DIN 58621 - Kennfarbe orange/weiß - sind nur als Kombinationsfilter verfügbar. Sie werden wie folgt gekennzeichnet:
DIN 58621 - Reaktor - Nur für einmaligen Gebrauch
Reaktorfilter können auch als Mehrbereichsfilter ausgelegt sein, d.h. dass sie dann auch zusätzlich gegen andere Gase schützen. In diesem Fall ist ihre Kennzeichnung zweizeilig, z.B.:
DIN 58621 - Reaktor - Nur für einmaligen Gebrauch
DIN EN 14387 A2B2E1 P3 R D
a 1.2.3 Kombinationsfilter
Kombinationsfilter sind Filter zum Schutz vor Gasen, Dämpfen und Partikeln. Sie bestehen aus einem Gasfilterteil und einem vorgeschalteten Partikelfilterteil.
Kombinationsfilter sind als Partikelfilter und als Gasfilter gekennzeichnet. Beispiel: EN 14 387 A2B2P3 R. Dies gilt analog für filtrierende Halbmasken; Beispiel: EN 405 FFA1P2 NR.
Die Filter NO-P3, Hg-P3 und Reaktorfilter sind immer Kombinationsfilter.
Bild 13: Kombinationsfilter
a 1.3 Filtergeräte
a 1.3.1 Allgemeines
Filtergeräte setzen sich aus dem Atemanschluss und dem Funktionsteil "Filtereinheit" zusammen. Die Filtereinheit kann aus einem oder mehreren Filtern mit oder ohne Zubehör, z.B. Gebläse, bestehen.
Das Schutzziel, den Träger des Atemschutzgerätes mit Atemluft zu versorgen, wird bei Filtergeräten durch Entfernen der Schadstoffe mittels Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter erreicht. Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw. Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen. Im Zweifelsfalle können Auskünfte über den einzusetzenden Filtertyp beim Hersteller eingeholt werden.
Filtergeräte schützen nicht bei Sauerstoffmangel. Voraussetzung für ihre Verwendung sind mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre. Bei Gebrauch von CO-Filtern und bei Arbeiten in speziellen Bereichen, z .B . Arbeiten unter Erdgleiche, müssen mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre vorhanden sein.
Bei unbekannter Umgebungsatmosphäre dürfen Filtergeräte nicht benutzt werden. Bestehen Zweifel, ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten, z.B. Art und Konzentration der Schadstoffe, Gebrauchsdauer, unzulässige Temperaturerhöhung des Filters, sind Isoliergeräte zu benutzen.
a 1.3.2 Filtergeräte gegen Partikeln
a 1.3.2.1 Halb- und Viertelmasken mit Partikelfilter(n)
Halb- und Viertelmasken können einen oder mehrere Filter besitzen.
Filter, die mehr als 300 g wiegen, dürfen nicht unmittelbar angeschlossen werden. Ansonsten müssen die Filter über einen Schlauch gewichtsentlastet angeschlossen werden.
Bild 14 a: Halbmaske mit Standardfilter | Bild 14 b: 2-Filter-Halbmaske |
a 1.3.2.2 Partikelfiltrierende Halbmasken
Die partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht. Sie schützt gegen Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln.
Es gibt partikelfiltrierende Halbmasken, die über ein Ausatemventil verfügen. Das Ausatemventil verringert hier den Ausatemwiderstand. Geräte mit Ausatemventil sind bevorzugt zu benutzen, da die Gerätträger geringer belastet werden.
Partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP3 dürfen gegen CMR-Stoffe eingesetzt werden. Für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe, die in Risikogruppe 2 eingestuft oder für die Werte festgelegt sind, muss mindestens ein Atemschutzgerät der Klasse FFP2 benutzt werden. Biologische Arbeitsstoffe, die der Risikogruppe 3 zugeordnet sind, erfordern ein solches der Klasse FFP3.
Partikelfiltrierende Halbmasken sollten bei unzumutbar hohem Atemwiderstand oder spätestens nach einer Schicht ausgetauscht werden. Beim Umgang mit luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen sind diese Atemschutzgeräte in die erforderlichen Hygienemaßnahmen einzubeziehen. Da eine Desinfektion und Dekontamination für solche Geräte nicht vorgesehen ist, sollten diese beim Verlassen des Arbeitsplatzes entsorgt werden.
Partikelfiltrierende Halbmasken werden wie folgt bezeichnet:
z.B. EN 149 FFP1 NR
Die nachfolgende Tabelle gibt Hinweise zum Einsatz der beschriebenen Atemschutzgeräte.
Tabelle 14: Anwendung von Halb- oder Viertelmasken mit Partikelfilter(n) oder für partikelfiltrierende Halbmasken
Geräteart | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
Halb-/Viertelmaske mit P1-Filter, partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 4 | Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme |
Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter, luftgepartikelfiltrierende Halbmaske FFP2 | 10 | Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung (siehe Auswahlprinzipien) . |
Halb-/Viertelmaske mit P3-Filter, partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 30 |
Bild 15 a: Partikelfiltrierende Halbmaske ohne Ausatemventil | Bild 15 b: Partikelfiltrierende Halbmaske mit Ausatemventil | Bild 15 c: Partikelfiltrierende Halbmaske mit Ausatemventil und Nasenklemme |
a 1.3.2.3 Vollmasken und Mundstückgarnituren mit Partikelfilter
Filter mit mehr als 300 g Gewicht dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit Mundstückgarnituren, Filter von mehr als 500 g Gewicht nicht in unmittelbarer Verbindung mit Vollmasken der Klassen 2 und 3 verwendet werden. Mit Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Filter verwendet werden. Schwerere Filter können mit den jeweils genannten Atemanschlüssen verwendet werden, wenn sie mittels eines Atemschlauches angeschlossen werden und eine eigene entlastende Tragevorrichtung besitzen.
Bild 16: Vollmaske mit Partikelfilter
weiter . |
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