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¢ Türen und Tore | ||
→ In unmittelbarer Nähe von Toren, die vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, Türen für den Fußgängerverkehr vorsehen | ||
→ Nur Pendeltüren und -tore aus durchsichtigem Material oder mit Sichtfenster einsetzen; Material bzw. Fenster durchsichtig erhalten, ggf. austauschen | ||
→ Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017 | ||
Rechtsgrundlagen und Informationen: | ||
¢ Laderampen | ||
→ Breite mindestens 0,80 m | ||
→ Mindestens ein Abgang von der Rampe; ab 20 m Länge in jedem Endbereich einer | ||
→ Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017 | ||
Rechtsgrundlagen und Informationen:
§ 32 BGV A1; § 21 ArbStättV |
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¢ Treppen | ||
¢ Steigleitern, Steigeisengänge | ||
→ Siehe Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017 | ||
¢ Rettungswege, Notausgänge | ||
→ Fluchtweglänge max. 35 m (Luftlinie), bei besonderer Gefährdung kürzer (Abschnitt 2 ASR 10/1); siehe auch Abbildung 11 | ||
→ Siehe auch Abschnitt 2.2 Merkblatt a 017 | ||
2.3 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten | ||
¢ Stolperstellen | ||
→ Stolperstellen (z.B. Schäden, herumliegende Gegenstände) sofort beseitigen bzw. melden und absperren | ||
→ Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen tritt- und kippsicher sowie bodengleich abdecken (Abschnitt 1.3 ASR 8/1) | ||
→ Bewegungsfläche am Arbeitsplatz nicht unter 1,5 m2 einengen, Mindestbreite von 1 m einhalten | ||
→ Gitterroste gegen Abheben und Verschieben sichern (BGI 588) | ||
→ Siehe auch Abschnitt 2.3 Merkblatt a 017 | ||
Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:
§ 8 Abs. 1 ArbStättV; ASR 8/1; § 20 Abs. 1 BGV A1; Merkblatt T 038 |
W14 Warnung vor Stolpergefahr
¢ Rutschgefahr durch Auslaufen von flüssigen oder pastösen Rohstoffen oder Produkten | ||
→ Nachtropfen vermeiden, Auffangvorrichtungen vorsehen | ||
→ Bei Zuführung des flüssigen Rohproduktes über Schlauchleitung Befestigungsmöglichkeit am Kesselrand vorsehen | ||
→ Überfüllen vermeiden (z.B. durch voreingestellte Mengen) | ||
→ Fußbodenbelag mit ausreichendem Verdrängungsraum und ausreichender Rutschhemmung verwenden (BGR 181; BGI 643) | ||
→ Regelmäßig reinigen, Fußböden trocken und sauber halten (Reinigungsplan erstellen) | ||
→ Verunreinigungen von Fußböden unverzüglich beseitigen | ||
→ Lösemittel nur in Ausnahmefällen und zur Reinigung kleiner Teilabschnitte verwenden; dabei sind in der Regel besondere Schutzmaßnahmen notwendig (z.B. Lüftung und das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen) | ||
Zusätzliche Rechtsgrundlagen und Informationen:
§ 8 Abs. 1 ArbStättV; ASR 8/1; § 20 Abs. 1 BGV A1; Merkblatt T 038 |
W28 Warnung vor Rutschgefahr
2.4 Absturz | ||
¢ Im Fußboden versenkte Beschickungsöffnungen für Behälter | ||
→ Versenkte Beschickungsöffnungen gegen Hineinstürzen sichern (z.B. mit Umwehrungen oder Rosten) (§ 33 Abs. 2 BGV A1; § 12 Abs. 2 ArbStättV; ASR 12/1-3) | ||
→ Siehe auch Abschnitt 2.4 Merkblatt a 017 | ||
2.5 Enge Räume | ||
¢ Arbeiten in Behältern und engen Räumen | ||
→ Schutzmaßnahmen schriftlich in Arbeitserlaubnisschein (Abbildung 3) festlegen (Abschnitt 5.3 BGR 117) | ||
→ Maßnahmen durch Aufsichtführenden kontrollieren lassen | ||
→ Behälter und Räume vor Arbeitsbeginn entleeren und reinigen (Abschnitt 6.1 BGR 117) | ||
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(Stand: 21.08.2023)
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