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3.5 Informationsaufnahme
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Monitore, Displays | |
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Ist die Lage von Monitoren an die jeweilige Arbeitsaufgabe gegebenenfalls anpassbar (Drehbarkeit, Verschiebbarkeit)? | |
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Ist der Monitor im normalen Blickfeld (Sehhöhe)? | |
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Optische Signale (Anzeigen) | |
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Akustische Signale | |
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Sind laute Signalgeber so angebracht, dass die Signale keine unnötig hohe Lärmbelastung des Bedienpersonals verursachen, z.B. nicht direkt in Ohrhöhe? | |
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Gefahrensignale Hinweis: Warnsignale, z.B. vor dem Anlaufen großer Maschinen, sind in DIN EN 981 "System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale" genormt |
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Sicherheitskennzeichen | |
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Handzeichen | |
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Siehe auch Abschnitt 3.5 der BGI 571 |
3.6 Wahrnehmungsumfang
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Informationsdichte | |
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Ist die Informationsdichte, z.B. an Überwachungsmonitoren, weder zu hoch noch zu gering? | |
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Ermüdung oder verringerte Aufmerksamkeit durch Monotonie | |
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Ausnahmesituationen | |
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Siehe auch Abschnitt 3.6 der BGI 571 |
3.7 Erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln
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Bedienelemente (Stellteile) | |
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Lassen sich Stellteile leicht bedienen (geringe Stellkräfte, kurze Stellwege, kurze Stellwinkel)? | |
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Sind Stellteile leicht zu erreichen und günstig angeordnet (nach Wichtigkeit und übersichtlich anordnen, Greif- und Fußraum beachten)? | |
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Ist die Bewegungsrichtung von Stellteilen den Bewegungen von Maschinenteilen sowie der Anzeige zugeordnet? | |
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Sind die Stellteile griffig, z.B. durch geriffelte Oberflächen? | |
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Sind die Stellteile gegen unbeabsichtigtes Betätigen gesichert, z.B. durch Drucktaster mit Kragen? | |
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Sind die Stellteile ausreichend gekennzeichnet, vorzugsweise mit Piktogrammen? | |
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Handgeführte Werkzeuge, Handwerkzeuge | |
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Schneiden bei sich bewegenden Produkten | |
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Werden für Schneidarbeiten die jeweils dem Arbeitsverfahren angepassten Messer verwendet (z.B. Messer mit innenliegender Klinge beim Abschneiden von Folien, Messer mit vorne abgerundeten Spitzen) soweit das betriebstechnisch möglich ist? | |
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Werden Messer mit sicherem Griff verwendet (angepasster, ergonomisch gestalteter Griff mit "Nase", die das Abrutschen der Hand zur Schneide verhindert)? | |
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Erfolgt das Ausschneiden der Mischungen auf der Walze eines Walzwerkes mit dem Handmesser unter der Mitte der Walze vom Körper weg? | |
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Siehe auch Abschnitt 3.7 der BGI 571. |
3.8 Steharbeitsplätze
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Belastung von Wirbelsäule und Beinen | |
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Arbeitshöhe | |
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Kopfhaltung | |
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Greifraum | |
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Siehe Abschnitt 3.8 der BGI 571. |
3.9 Bildschirmarbeitsplätze
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Bildschirm/Blendung | ![]() |
Kabelführung | |
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Tastatur | ![]() |
Arbeitsfläche | |
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Elektrische Anschlüsse | ![]() |
Arbeitsstuhl/Sitzhaltung | |
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Siehe Abschnitt 3.9 der BGI 571. |
4 Mechanische Gefährdung
4.1 Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Gefahrstellen sind z.B.
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Quetschstellen | ![]() |
Stichstellen |
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Scherstellen | ![]() |
Einzugstellen |
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Stoßstellen | ![]() |
Fangstellen |
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Schneidstellen |
Gefährdungen entstehen, wenn Gefahrstellen nicht ausreichend gesichert sind.
Hinweise:
(Stand: 23.07.2018)
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