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DGUV Regel 113-015 - Hydraulik-Schlauchleitungen - Regeln für den sicheren Einsatz (BGR 237)
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR)
(Ausgabe 02/2008)
BGHM 09/2017: wird in Kürze ersetzt durch die DGUV R 113-020
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus
BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in BG-Regeln enthaltenen Empfehlungen davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
1 Anwendungsbereich
Diese BG-Regel findet Anwendung auf Arbeitsmittel, in denen Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zum Antrieb in Maschinen, mobilen Arbeitsmitteln, Anlagen, Fahrzeugen sowie Schiffen und Offshore-Anlagen zum Einsatz kommen.
Dem Unternehmer (Arbeitgeber) und Verwender von Hydraulik-Schlauchleitungen soll eine konkrete Hilfe für die Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen an die Hand gegeben werden.
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:
1. Hydraulikschläuche sind flexible, rohrförmige Halbzeuge, die aus einer oder mehreren Schichten und Einlagen (Textil- oder Stahldrahteinlagen) aufgebaut sind.
Abbildung 1: Hydraulikschlauch
Als Werkstoffe für Innen- und Außenschicht werden in der Regel Elastomere oder Thermoplaste verwendet, für Einlagen in der Regel Stahldraht oder Faser. Daneben gibt es auch gewellte metallische Hydraulik-Schlauchleitungen.
2. Schlauchleitungen sind Schläuche, die funktionsfähig mit Schlaucharmaturen verbunden sind.
3. Schlaucharmaturen sind Anschluss- oder Verbindungselemente von Schläuchen.
Abbildung 2: Schnittbild Schlaucharmatur
4. Hydraulikanlagen sind Anordnungen miteinander verbundener Bauteile (z.B. Motor, Pumpe, Zylinder, Schlauchleitung, Verschraubung, Rohr, Ventil, Filter) zur Übertragung und Steuerung hydraulischer Energie.
5. Hydraulikflüssigkeiten sind Druckflüssigkeiten zur Übertragung von Energie oder Signalen.
Hydraulikflüssigkeiten können Mineralöle (Hydrauliköle), synthetische, organische oder wasserhaltige Flüssigkeiten oder Mischungen dieser Substanzen sein.
6. Betriebsdruck (nach DIN EN ISO 8330 "Gummi- und Kunststoffschläuche und -schlauchleitungen; Vokabular") ist der höchste Druck, für den der Schlauch ausgelegt ist, einschließlich zu erwartender kurzzeitiger Spitzen während des Betriebes.
7. Druckspitze (nach DIN 24312 "Fluidtechnik; Druck; Werte, Begriffe") ist ein Druckimpuls, der über den Druck, für den Geräte oder Anlagen unter definierten Bedingungen zur Erzielung der Funktionsfähigkeit berechnet sind, hinausgehen kann.
3 Gefährdungen beim Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen - Ursachen und Maßnahmen
Der Unternehmer, der seinen Beschäftigten Arbeitsmittel bereitstellt, hat infolge seiner Pflichten aus verschiedenen Rechtsvorschriften, wie
eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Diese Gefährdungsbeurteilung beinhaltet
Dabei sind die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung der
Arbeitsmittel selbst verbunden sind, aber auch Gefährdungen, die durch Wechselwirkungen und Einflüsse von Arbeitsmitteln untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
Für den Einsatz von Hydraulik-Schlauchleitungen in Hydraulikanlagen sind hierzu die folgenden denkbaren Gefährdungen für Beschäftigte, die Anlagen oder Maschinen bedienen, instand halten oder umrüsten, in die Überlegungen einzubeziehen.
Bedeutung der Symbole:
Gefährdung/ Belastungen | |
Beispiele für Schutzmaßnahmen |
(Stand: 21.08.2023)
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