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3.1.5 Reinigungsarbeiten
Viele Fördergüter, auch die Schüttgüter der Steine und Erden-Industrie neigen dazu, Anbackungen zu bilden, die den normalen Förderbetrieb stören. Ein großer Anteil der Arbeitsunfälle an Bandförderern ereignete sich beim Beseitigen derartiger Anbackungen.
"In einem Schotterwerk wollte der Maschinist Anbackungen an einer Untergurtrolle beseitigen, da diese den Gurt beschädigten. Bei laufendem Band schlug er mit dem Hammer gegen die Rolle. Dabei wurde der Hammer vom Gurt erfasst und eingezogen. Beim reflexartigen Nachfassen geriet auch die Hand und der ganze Arm in die Einzugstelle. Der Versicherte erlitt Quetschungen und Hautverbrennungen und musste von Kollegen befreit werden."
Geeignete Reinigungseinrichtungen erhöhen nicht nur die Arbeitssicherheit, sondern gleichermaßen auch die Betriebssicherheit, indem Störungen vermieden und die Lebensdauer von Gurt, Rollen und Trommeln verlängert werden.
Die verbreitetste und wirkungsvollste Reinigungseinrichtung - der Pflugabstreifer vor der Umlenkrolle - wurde bereits im Abschnitt 3.1.2.2 behandelt, da er gleichzeitig eine optimale Schutzwirkung gegen Eingezogen werden darstellt.
Bei an Gurten haftendem Fördergut haben sich zusätzliche Abstreifer an den Abwurfstellen bewährt (Abb. 24). Federbelastete Elemente, deren Anpressdruck einstellbar ist, werden gegen den Gurt gedrückt und streifen das anhaftende Material so ab, dass es in die Übergabestelle fällt. Hierdurch werden sowohl Anbackungen an den Untergurttragrollen als auch Materialansammlungen unter dem Band vermieden.
Abb. 24: Federbelasteter Lamellenabstreifer an einer Abwurfstelle
Eine Vielzahl ähnlicher und anderer Reinigungseinrichtungen - starre oder rotierende Abstreifer, klopfende oder vibrierende Geräte, Spüleinrichtungen - werden angeboten, so dass für fast alle Einsatzbereiche geeignete Geräte zur Verfügung stehen. Zusätzlich können Trommeln und Rollen mit selbstreinigenden Belägen ausgerüstet werden.
3.1.6 Verfahrbare Förderanlagen / Fahrbare Traggerüste
Eine Sonderbauart von Stetigförderern stellen die fahrbaren Traggerüste dar. Förderer, deren Tragkonstruktion verfahrbar ist, können z.B. zum Beschicken von Siloreihen, Schüttgutboxen oder großen Schüttguthalden eingesetzt werden. Bei fahrbaren Traggerüsten sind besonders zu beachten:
Zur Vermeidung von Quetschgefahren beim Verfahren müssen zwischen den äußeren Teilen schienengebundener, fahrbarer Traggerüste und den Teilen der Umgebung Sicherheitsabstände von mindestens 50 cm eingehalten sein. Diese Freimaße müssen im gesamten Fahrbereich und nach allen Seiten bestehen. Kann die Quetschgefahr nicht durch diesen Sicherheitsabstand vermieden werden, dürfen alternative Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion verwendet werden. Lichtschranken, Schaltleisten oder vergleichbare Einrichtungen müssen dann so installiert und mit dem Fahrantrieb gekoppelt sein, dass ein Erreichen der Gefahrstelle während der gefahrbringenden Bewegung verhindert ist.
Weitere Sicherheitseinrichtungen an fahrbaren Traggerüsten sind:
3.1.7 Sonstige Einrichtungen an Gurtförderern
3.1.7.1 Rücklaufsperren
Insbesondere bei Gurtförderern mit sehr steilem Anstellwinkel besteht die Gefahr, dass die Gurte zurücklaufen, wenn sie voll beladen sind und z.B. die Not-Befehlseinrichtung betätigt wird. Beim Rücklauf können die üblicherweise frei zugänglichen Ablaufstellen des Gurts zu ungesicherten Einzugstellen werden. Dieses Rücklaufen muss verhindert sein, z.B. durch Rücklaufsperren oder selbsthemmende Getriebe.
3.1.7.2 Einrichtungen gegen herabfallendes Fördergut
Unter hochgelegenen Gurtförderern und Übergabestellen können Personen durch herabfallendes Fördergut gefährdet werden, wenn die Förderer über Arbeits- und Verkehrsbereiche führen. Hier ist durch Leit- und Umlenkbleche dafür zu sorgen, dass Stauungen vermieden werden. Bei Ausfall einer abfördernden Einheit muss ferner sichergestellt sein, dass alle zufördernden Bänder zwangsweise abgeschaltet werden, um ein Überfüllen der Übergabestelle zu vermeiden. Gefährdete Bereiche können mit Drehzahl- oder Füllstandswächtern ausgerüstet werden.
Ist trotzdem nicht auszuschließen, dass Fördergut herabfällt, muss der Gefahrbereich unter dem Band abgesperrt werden.
3.1.7.3 Übergabestellen
Bei der Stückgutförderung - z.B. Sackware oder Formteile - werden Förderbänder oft mit anderen Fördereinrichtungen, wie Rollenbahnen oder Rutschen, kombiniert. An den Übergabestellen kann Einzuggefahr für Hände, Arme oder Beine bestehen. Diese Einzugstellen können gesichert werden durch
Einzuggefahr für Finger und Hände besteht nicht, wenn der Sicherheitsabstand mindestens 8 cm beträgt (Abb. 25). Lässt die Art des Förderguts das Einhalten dieses Abstandes nicht zu, kann der Spalt durch ein Füllstück gesichert werden. Hierbei muss der Abstand zwischen Gurt und Füllstück so eng gehalten werden, dass Finger nicht erfasst werden können. Die Spaltbreite darf 5 mm nicht überschreiten (Abb. 26). Dies gilt gleichermaßen für Abnahmerutschen, z.B. für Sackware (Abb. 27).
Abb. 25: Sicherheitsabstand zwischen Gurt und Rollenbahn
Abb. 26: Füllkörper zwischen Gurt und Rollenbahn
(Stand: 16.06.2018)
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