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BGV A2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution
(Ausgabe 01/2009)
aufgehoben, nur zur Information
Die Gültigkeit der Anlage 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) wurde mit dem Inkrafttreten des 1. Nachtrags zur BGV A2 zum 1.1.2009 um zwei Jahre bis zum 31.12.2010 verlängert.
weiterführende Informationen:
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Unternehmer und Versicherte der Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW).
§ 2 Pflichten des Unternehmers
Die Unfallverhütungsvorschriften "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) in der Fassung der ehemaligen Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft vom 01. April 2005 sowie der ehemaligen Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel vom 01. Juli 2005 gelten jeweils für die Unternehmen, die ihnen bis zum 31. Dezember 2007 zuzuordnen waren oder nach dem 31. Dezember 2007 zuzuordnen wären, unverändert weiter:
§ 7 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) in der Fassung der ehemaligen Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft vom 01. April 2005 wird wie folgt neu gefasst:
(2) § 2 Abs. 3 i. V. m. Anlagen 2, 5 und 6 sind bis zum 31.12.2010 gültig.
§ 7 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A2) in der Fassung der ehemaligen Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel vom 01. Juli 2005 wird wie folgt neu gefasst:
(2) § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 ist bis zum 31.12.2010 gültig.
§ 3 In-Kraft-Treten/ Außer-Kraft-Treten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. Januar 2008 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.
ENDE
(Stand: 31.03.2021)
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