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Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit mehr als 10 bis zu 50 Beschäftigten | Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4) |
1. Allgemeines
Bei der Anwendung der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert und für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen motiviert. Die alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus Motivations- und Informationsmaßnahmen, Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.
Die Beschäftigten werden über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung informiert und wissen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist.
2. Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
Die Motivations- und Informationsmaßnahmen umfassen die Teilnahme des Unternehmers an einem Motivationsseminar mit einer Dauer von 16 Lehreinheiten und an einer Informationsmaßnahme. Die alternative Betreuung beginnt mit der erfolgreichen Teilnahme am Motivationsseminar.
Die sich anschließende Informationsmaßnahme ist innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.
Im Anschluss daran nimmt der Unternehmer an von der BGN durchgeführten oder anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teil.
Für einen Unternehmer, dessen Unternehmen
Motivationsmaßnahme
Die Motivation der Unternehmer erfolgt durch persönliche Ansprache in Seminaren. Die Themen und Inhalte werden nach anerkannten Methoden der Erwachsenenbildung behandelt und vermittelt. Der Unternehmer ist dabei direkt an den Schritten zur Erreichung der gesteckten Lernziele beteiligt. Persönliche Anwesenheit des Unternehmers für die gesamte Seminardauer ist erforderlich.
Inhalte der Motivation bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung sind insbesondere:
Die Themen und Methoden werden fortlaufend an neue Erkenntnisse und Entwicklungen angepasst. Die Erkenntnisse aus der praktischen Umsetzung werden im Rahmen der Qualitätssicherung eingebracht.
Macht sich ein Unternehmer nach Absolvierung der Meisterausbildung oder gleichwertiger Aus- und Fortbildungsmaßnahmen selbstständig und hat er im Rahmen dieser Ausbildungsmaßnahmen an einer Motivationsmaßnahme nach dieser Vorschriftteilgenommen, so wird die Teilnahmebescheinigung anerkannt, wenn die Teilnahme nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Informationsmaßnahme
Die Information der Unternehmer erfolgt durch speziell dafür konzipierte Medien. Damit ist sichergestellt, dass innerhalb von maximal 3 Jahren nach Besuch des Motivationsseminars beim Unternehmer ein Informationsstand erzielt wird, der in seminaristischer Form vermittelt, mindestens einem Umfang von 1 ½ Wochen oder 48 Lehreinheiten entspricht. Dabei geht es um die Verdeutlichung der Zusammenhänge zwischen Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einerseits und Expositionsbedingungen und Belastungen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz andererseits.
Themen der Informationsmaßnahmen sind:
Hinzu kommen weitere regelmäßige Informationen durch die BGN insbesondere auf Informationsveranstaltungen, wie z.B.
Die Informationsmaßnahme läuft zeitlich unbegrenzt.
Die Medien werden von der BGN herausgegeben. Die BGN stellt sicher, dass die Teilnehmer die Medien direkt nach dem Seminar erhalten. Diese Medien kann der Teilnehmer auch in elektronischer Form erhalten.
Fortbildungsmaßnahme
Ein Unternehmer, dessen Unternehmen
Die Seminarinhalte und -methoden sind insbesondere:
(Stand: 21.08.2023)
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