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FBBAU-001 - Sachgebiet Hochbau Horizontale temporäre Lifeline-Systeme als Absturzsicherung für Montagearbeiten
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Fachbereich AKTUELL
Stand: 28.02.2020
Vom 20.03.2020
(Quelle: DGUV e.V.)
Einführung
Wenn technische Maßnahmen, wie Seitenschutz oder Auffangsysteme, begründbar nicht anwendbar sind, können entsprechend der Maßnahmenhierarchie nach ArbSchG, ArbStättV und BetrSichV auch persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz zur Anwendung kommen, um Absturzgefahren zu begegnen.
Ein Verfahren zur temporären Sicherung mit PSa gegen Absturz sind Lifeline-Systeme, welche oberhalb der zu sichernden Person befestigt werden. Die Person trägt einen Auffanggurt und sichert sich mit einem Höhensicherungsgerät an der vorgespannten Lifeline. Die Gebrauchsanleitungen des jeweiligen Lifeline-Systems beschreiben deren Systemkomponenten sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes. In Abhängigkeit der Spannweiten ist die jeweilige Freiraumhöhe festgelegt. Diese muss mindestens 5 m betragen.
1 Anwendungsbereich
In diesem Dokument wird die Anwendung von temporären horizontalen Lifeline-Systemen zum Auffangen und zum Retten von Personen für den Einsatz bei hochgelegenen Arbeitsplätzen beschrieben. Diese Lifeline-Systeme können beispielsweise bei Anschlageinrichtungen an Gerüsten, an Holzsparren und -pfetten, Stahlträgern oder Betonkonstruktionen befestigt werden. Durch einen Auffangvorgang ist mit einer Lasteinleitung von maximal 6 kN zu rechnen.
Dieses Dokument beschreibt keine dauerhaft installierten Seilsicherungssysteme, oder temporäre Lifeline-Systeme, deren Verankerungspunkte mehr als 6 kN Belastung aufnehmen müssen.
2 Anwendung
Für die Verwendung der Lifeline-Systeme ist mindestens folgendes notwendig:
Das Lifeline-System besteht aus einem horizontal gespannten Seil mit energieabsorbierenden Komponenten und einem Spannelement. Der Benutzer oder die Benutzerin trägt einen Auffanggurt und sichert sich mit dem Höhensicherungsgerät an der Lifeline. Er bzw. sie bewegt sich unterhalb der Lifeline, d. h. die Position der Auffangöse befindet sich nicht höher als die Lifeline, siehe Bild 2. Im Falle eines Sturzes wird der Benutzer oder die Benutzerin aufgefangen und kann mithilfe der systemintegrierten Abseilvorrichtung gerettet werden.
Das Lifeline-System darf nur an einer ausreichend tragfähigen Konstruktion (z.B. mit geeigneter Anschlageinrichtung) oder an einem den Anforderungen nach Kapitel 3 entsprechenden Gerüst befestigt werden.
Prüfung der Kompatibilität
Die Hersteller müssen die Lifeline und das HSG vor der Verwendung auf Kompatibilität prüfen lassen. Dazu werden die Systemkomponenten von einer akkreditierten Prüfstelle auf ihre fehlerfreie gemeinsame Verwendung bei Fallversuchen mit anschließenden Funktionstests geprüft. Der Prüfgrundsatz GS-PS-11 der Prüf- und Zertifizierungsstelle im DGUV Test beschreibt die Prüfung. Die Gebrauchsanleitung vom Hersteller des Lifeline-Systems enthält entsprechende Angaben zur Kompatibilität.
Auffanggurte
Ein Auffanggurt nach DIN EN 361 in Verbindung mit einem HSG fängt bei bestimmungsgemäßer Benutzung die stürzende Person auf, überträgt die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile und hält den Körper in einer aufrechten Lage. Der Auffanggurt stellt damit sicher, dass eine Person nach dem Auffangen in einer Lage gehalten wird, in der sie gegebenenfalls die Rettung abwarten kann.
Die Auswahl des Auffanggurtes sollte folgendes berücksichtigen:
Je nach der Häufigkeit der Nutzung bietet es sich an, dass jeder und jede Beschäftigte einen nur von ihm bzw. ihr verwendeten Auffanggurt zur Verfügung gestellt bekommt.
Weitere Hinweise zur Auswahl können der DGUV Regel 112-198 entnommen werden.
Helm
Empfehlenswert sind Schutzhelme nach DIN EN 12492 (Bergsport) mit einem fertig montierten 4-Punkt-Kinnriemen, welche ebenfalls die Anforderungen nach DIN EN 397 (Industrie-Schutzhelme) erfüllen. Der Kinnriemen verhindert den Verlust des Helmes im Falle eines Sturzes und kann den Verunfallten so vor schweren Kopfverletzungen schützen.
Bild 1: Industrieschutzhelm mit 4-Punkt-Kinnriemen.
Hinweis für Mitgliedsunternehmen der BG BAU:
Die Anschaffung von Industrieschutzhelmen wird im Rahmen der Arbeitsschutzprämien gefördert. Siehe: www.bgbau.de/praemien
3 Montage der Lifeline
Für die Montage des Lifeline-Systems sind die Angaben der Gebrauchsanleitung zu beachten. Das Lifeline-System darf grundsätzlich nur an Konstruktionen befestigt und gespannt werden, die für die auftretenden Kräfte vorgesehen und geprüft sind.
(Stand: 06.09.2024)
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