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Regelwerk; BGG/GUV-G / DGUV-G

BGG/GUV-G 970 / DGUV Grundsatz 313-002 - Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz

(Ausgabe 05/2012; 01/2016aufgehoben)



Archiv: 05/2012

Zur aktuellen Fassung


1 Anwendungsbereich

Dieser Grundsatz findet Anwendung auf die Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Personen zum Freimessen für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen.

Mit dem Freimessen wird die momentane Situation in einem Behälter oder engen Raum hinsichtlich einer Gefahrstoffexposition, Explosionsgefahr oder Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss festgestellt. Es handelt sich dabei nicht um die Ermittlung einer Gefährdung nach TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition", sondern um eine Gefährdungsbeurteilung für eine bestimmte Tätigkeit.

Die Zeiten für die jeweiligen Ausbildungsinhalte stellen empfohlene Richtwerte dar, die je nach Vorkenntnissen, Ausbildungsstand und betrieblicher Situation (Art und Menge der vorhandenen Gefahrstoffe, eingesetzte Messtechnik, Befahrsituation, mögliche Schutzmaßnahmen) angepasst werden können. Sind (insbesondere bei gemischten Lehrgangsgruppen) die Voraussetzungen der teilnehmenden Personen nicht vergleichbar oder nicht hinreichend bekannt, ist der Ausbildungsgrundsatz in vollem Umfange zu vermitteln.

2 Auswahl geeigneter Personen

Gemäß Abschnitt 4.2.5.3 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume: Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" darf der Unternehmer oder die Unternehmerin zum Freimessen nur geeignete Personen beauftragen, die

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben
  2. fachkundig sind, indem sie z.B. nach den Inhalten dieses Grundsatzes ausgebildet und unterwiesen sind
  3. ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer/der Unternehmerin nachgewiesen haben.

Für die Auswahl der Fachkundigen zum Freimessen ergeben sich somit folgende Kriterien:

Die Anforderungen des ersten Anstriches erfüllt auch, wer ohne Berufsabschluss über einen längeren Zeitraum ausreichend Erfahrungen beim Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gesammelt hat.

Bei einzelnen Messverfahren können die Ergebnisse durch unterschiedliche Farbtöne abgelesen werden. Kommen derartige Verfahren zum Einsatz, kann die Eignung durch eine Untersuchung des Farbsinns festgestellt werden, die u. a. im DGUV Grundsatz G37 "Bildschirmarbeitsplätze" enthalten ist.

Von den ausgewählten Personen wird erwartet:

3 Ausbildung

3.1 Theoretische Grundlagen

3.1.1 Rechtliche Grundlagen
(empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)

3.1.2 Grundlagen zu Gefahrstoffen
(empfohlener Umfang: 4 Lehreinheiten)

3.1.3 Gasmesstechnik
(empfohlener Umfang: 3 Lehreinheiten)

3.1.4 Messtaktik
(empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)

3.2 Praktische Übungen
(empfohlener Umfang: 2 Lehreinheiten)

3.3 Nachweis der Fachkunde durch eine Prüfung
(empfohlener Umfang: 1 Lehreinheit)

Die Ausbildung ist mindestens durch eine theoretische Prüfung abzuschließen. Die Prüfung kann auch einen praktischen Teil beinhalten.

Die Abschlussprüfung soll schriftlich erfolgen. Erfolgskontrollen sollten durch Prüfungsfragen, z.B. in Form eines Fragebogens, durchgeführt werden. Bewährt haben sich Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple-Choice-Verfahren).

Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

Über den Nachweis der Fachkunde wird nach erfolgreicher Teilnahme vom Lehrgangsträger/Unternehmen eine Bescheinigung ausgehändigt (Muster siehe Anhang 1). Umfasste die Ausbildung nicht alle Bestandteile dieses Grundsatzes, so muss aus dem Zertifikat hervorgehen, welche Inhalte vermittelt wurden (Anhang 2).

3.4 Unternehmensspezifische Unterweisungsinhalte

4 Beauftragung

Nach erfolgreich bestandener Prüfung und bedarfsgerechter Unterweisung entsprechend Abschnitt 3.4 erfolgt die schriftliche Beauftragung des oder der Fachkundigen (Muster siehe Anhang 3).

5 Fortbildung

Die Fachkundigen zum Freimessen sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und diese Fortbildung nachzuweisen (z.B. Teilnahme an einschlägigen Kursen, Tagungen und Fachveranstaltungen), um sich in allen genannten Bereichen auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Fortbildung kann grundsätzlich auch innerbetrieblich erfolgen.

Dabei sind beispielsweise zu berücksichtigen:

6 Qualifizierung der Ausbildenden

Als Ausbilder oder Ausbilderin für Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der Fachkunde zum Freimessen kann tätig werden, wer


.

Muster einer Bescheinigung Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002
Anhang 1


Bescheinigung
Herr/Frau
geb. am
wohnhaft in
hat vom bis
an einer Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 "Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen" im Sinne der DGUV Regel 113-004 erfolgreich teilgenommen und die zugehörige schriftliche Prüfung bestanden.
 

Ort/ Datum

 

Schulungsstätte/ Lehrgangsträger


.

Muster einer Bescheinigung Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 (Ausbildung umfasste nicht alle Bestandteile des Musterlehrplanes)
Anhang 2


Bescheinigung
Herr/Frau
geb. am
wohnhaft in
hat vom bis
an einer Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 "Auswahl, Ausbildung und Beauftragung von Fachkundigen zum Freimessen" im Sinne der DGUV Regel 113-004 erfolgreich teilgenommen und die zugehörige schriftliche Prüfung bestanden.

Folgende Inhalte des Musterlehrplans wurden vermittelt:

Inhalt Dauer (Lehreinheiten)
[ ] Rechtliche Grundlagen
[ ] Grundlagen zu Gefahrstoffen
Gasmesstechnik:
[ ]
  • Messverfahren allgemein (kontinuierliche und diskontinuierliche Verfahren)
[ ]
  • Funktionsweise von Prüfröhrchen-Mess-Systemen
[ ]
  • tragbare Gaswarngeräte und Sensortypen
[ ]
  • Fehlermöglichkeiten, Verwendung von Sonden und Ansaugschläuchen
[ ]
  • Sichtkontrolle, Anzeigetest
[ ]
  • Messtaktik
[ ]
  • Praktische Übungen
 

Ort/Datum


Schulungsstätte/ Lehrgangsträger


.

Muster einer Beauftragung eines Fachkundigen zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 Anhang 3


Beauftragung als Fachkundiger zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004
Sehr geehrte(r) Frau/Herr,

durch Ihre Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002, Ihre Berufserfahrung, Ihre Zuverlässigkeit und Ihren Kenntnissen der entsprechenden Regelwerke haben Sie sich als Fachkundiger zum Freimessen qualifiziert und werden hiermit dazu ernannt.

Sie dürfen somit die erforderlichen Freimessungen in eigener Verantwortung durchführen.

Fachkundeprüfung am:

Datum

Unternehmensspezifische Unterweisung:
durchgeführt am:

Datum

durch:

Name, Funktion

Örtliche und sachliche Abgrenzung:

Freimessungen in den nachfolgend genannten Bereichen der Firma

Hinsichtlich Ihrer Prüftätigkeit unterliegen Sie keinen Weisungen, die ihren Beurteilungsmaßstab bei der Ausübung Ihrer Prüftätigkeit einschränken.
 

Ort, den

 

Leiterin/Leiter
Organisationseinheit

 

Unterschrift Leiterin/Leiter
Organisationseinheit

Bitte bestätigen Sie die Übertragung der o. a. Pflichten mit Ihrer Unterschrift und senden eine Kopie dieses Schreibens an ... ... ... ... ... ... zurück.
 

Ort, den

 

Name Vorgesetzte/Vorgesetzter

 

Unterschrift fachkundige Person


ENDE

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