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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 867 / DGUV Information 203-032 - Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 05/2005; 05/2016; 01/2018)



Archiv: 05/2005; 05/2016

Vorbemerkung

Die vorliegende DGUV Information stellt die Anforderungen für Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen, die in verschiedenen Vorschriften, Regeln und Normen festgelegt sind, übersichtlich zusammen und gibt Erläuterungen für den Anwender oder die Anwenderin. Sie ersetzt nicht die erforderliche Betriebsanweisung vor Ort, bietet aber Unterstützung bei deren Erstellung. Ein Beispiel für eine Betriebsanweisung zeigt Anhang 8.

Bau- und Montagestellen werden in den meisten Fällen aus dem öffentlichen Netz mit elektrischer Energie versorgt. Wo dies nicht möglich ist, werden mobile Stromerzeuger eingesetzt. Diese können zur Versorgung einzelner Geräte oder einer ganzen Baustelle oder - bei Ausfall des öffentlichen Netzes - zur Einspeisung in das vorhandene Baustellennetz eingesetzt werden.

Unabhängig davon, wie Stromerzeuger und dazugehörige Anlagen betrieben werden, müssen sie immer den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen, z.B. DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen".

Die in dieser DGUV Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese DGUV Information findet Anwendung auf Auswahl und Betrieb (Bereitstellung und Benutzung nach §§ 1 und 5 der BetrSichV) von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen.

1.2 Diese DGUV Information kann auch Anwendung finden bei Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern unter vergleichbaren Einsatzbedingungen, z.B. Garten- und Landschaftsbau, Veranstaltungstechnik, Film- und TV-Produktionen.

1.3 Diese DGUV Information findet keine Anwendung beim Einsatz von Netzersatzanlagen im Bereich der öffentlichen Stromversorgung.

2 Begriffe

Im Sinne dieser DGUV Information ist bzw. sind

2.1 Übergabepunkt

ein Punkt, an dem elektrische Energie in die elektrische Anlage der Bau- oder Montagestelle eingespeist wird.

2.2 Anschlusspunkt

ein Punkt, an dem elektrische Energie zum Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Bau- oder Montagestellen entnommen wird.

2.3 Stromerzeuger

Niederspannungsstromerzeugungsanlagen, die die elektrische Energieversorgung von Teilnetzen, Verbraucheranlagen oder einzelnen Verbrauchsmitteln nach Ausfall oder Abschaltung der regulären Stromversorgung oder bei Nichtvorhandensein einer solchen übernehmen. Sie setzen sich zusammen aus:

2.4 Zusätzlicher Schutz gegen elektrischen Schlag im Fehlerfall

das Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem BemessungsdifferenzstromIΔn nicht größer als 30 mA. Diese Maßnahme hat sich beim Versagen von Vorkehrungen für den Basisschutz, für den Fehlerschutz oder bei Sorglosigkeit durch Benutzer oder Benutzerinnen bewährt.

2.5 Schutzpotentialausgleich

ein Potentialausgleich zum Zweck der Sicherheit ("Schutzpotentialausgleich" aus VDE 0100-200), abgekürzt PB (engl.: potential bonding).

2.6 Erdung

die Erdung eines Punktes oder mehrerer Punkte eines Netzes, einer Anlage oder eines Betriebsmittels zum Zwecke der elektrischen Sicherheit ("Schutzerdung" aus VDE 0100-200), abgekürzt PE (engl.: protective earth).

2.7 Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

ein Schaltgerät, das dazu vorgesehen ist, Ströme unter üblichen Betriebsbedingungen einzuschalten, zu führen und auszuschalten und die Öffnung der Kontakte zu veranlassen, wenn der Fehlerstrom einen vorgegebenen Wert erreicht (nach VDE 0664-10 Beiblatt 1). Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen werden u. a. charakterisiert durch ihren BemessungsstromIn und ihren BemessungsdifferenzstromIΔn.

Im Folgenden werden Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen RCDs (Residual Current protective Device) genannt. Zur Auswahl des geeigneten Typs (A, F, B oder B+) siehe DGUV Information 203-006.

2.8 PRCD (Portable Residual Current protective Device)

eine ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zur Schutzpegelerhöhung.

2.9 Isolationsüberwachungseinrichtung (IMD)

ein Gerät, das den Isolationswiderstand RF zwischen den aktiven Leitern und dem Bezugspotential überwacht. Im ungeerdeten System ist das Bezugspotential der Potentialausgleich (PB), im IT-System der Schutzleiter (PE).

Unterschreitet der Isolationswiderstand RF den eingestellten Ansprechwert Ra, wird eine Meldung oder ein Schaltbefehl ausgelöst. Isolationsüberwachungseinrichtungen müssen den Anforderungen von DIN EN 61557-8 (VDE 0413-8) entsprechen.

3 Allgemeine Anforderungen

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