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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 01/2011; 05/2020)



Archiv: 01/2011
bisher: BGI/GUV-I 5136


Vorbemerkung

Diese DGUV Information zeigt Maßnahmen zum Schutz der Versicherten auf, insbesondere

und soll die Unternehmerin oder den Unternehmer bei ihrer bzw. seiner Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Holzmasten im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen. Sie zeigt beispielhafte Lösungen für einen sicheren Umgang mit Holzmasten auf.

Diese DGUV Information wurde im Sachgebiet "Energie und Wasser" des Fachbereichs "Energie Textil Elektrotechnik Medienerzeugnisse" (FB ETEM) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet.

1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung auf

Zu den Holzmasten zählen Rundholzmaste und Furnierschichtholzmaste.

Holzmaste dienen zur Aufnahme elektrischer Betriebsmittel oder Systemen zur Informationsübertragung. Zu den elektrischen Betriebsmitteln zählen z.B. Leiterseile, Isolatoren, Transformatoren, Schaltgeräte, Beleuchtungseinrichtungen und messtechnische Einrichtungen. Systeme zur Informationsübertragung sind z.B. Kupferleitungen und Lichtwellenleiter.

Zu Holzmasten siehe auch Norm "Freileitungen über AC 1 kV - Teil 1: Allgemeine Anforderungen - Gemeinsame Festlegungen" (DIN EN 50341-1; VDE 0210-1)

Zu Furnierschichtholzmasten siehe auch Norm "Holzbauwerke - Furnierschichtholz (LVL) - Anforderungen" (E DIN EN 14374). Furnierschichtholzmaste fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Norm "Holzbauwerke - Holzmaste für Freileitungen" (DIN EN 14229).

Diese DGUV Information findet keine Anwendung z.B. auf

Für das Besteigen von und das Arbeiten auf anderen Masttypen wird verwiesen auf die DGUV Information 203-047 "Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" sowie DGUV Information 203-014 "Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Oberleitungsanlagen"

2 Kennzeichnung von Holzmasten

2.1 Herstellerseitige Kennzeichnung des Mastschaftes

Holzmaste sind ab dem Datum der Veröffentlichung dieser DGUV Information im Jahr der Imprägnierung zu kennzeichnen.

Zur Kennzeichnung von Holzmasten siehe auch Norm " Holzbauwerke - Holzmaste für Freileitungen" (EN 14229) und Technischer Hinweis "Imprägnierte Holzmaste" des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN)

Die Kennzeichnung von Holzmasten hat gemäß den Vorgaben der "Bauprodukten" Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und der "Delegierten Verordnung" (EU) Nr. 574/2014 (Regelungen zur Erstellung einer Leistungserklärung für Bauprodukte) zu erfolgen.

Einzelmaste sind durch eine gut sichtbare, lesbare und dauerhafte Plakette zu kennzeichnen.

Die Lesbarkeit ist gegeben, wenn hierzu keine technischen Hilfsmittel erforderlich sind.

Die Plakette ist mit folgenden Angaben auszustatten:

  1. CE-Konformitätskennzeichnung mit den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Kennzeichnung zuerst angebracht wurde
  2. Name und registrierte Anschrift des Herstellers oder dessen Kennzeichen, das eine eindeutige Herstelleridentifizierung ermöglicht
  3. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps
  4. Bezugsnummer der Leistungserklärung
  5. Leistung nach Stufe oder Klasse entsprechend der Leistungserklärung
  6. Fundstelle der einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikation
  7. Kennnummer der notifizierten Stelle
  8. Verwendungszweck gemäß den einschlägigen harmonisierten technischen Spezifikationen

Abb. 2.1.1 Beispiel für eine mögliche Kennzeichnung eines Holzmastes für Freileitungen gemäß Bauproduktenverordnung. Der Kenncode des "Produkttyps Holzmaste" (lfd.- Nr. 3) wird mit dem Verweis auf EN 14229:2010 beschrieben


Abb. 2.1.2 Beispiel einer Plakette zur Kennzeichnung von Rundholzmasten am Mastschaft mit Berücksichtigung der Anforderungen nach EN 14229. Der Kenncode des "Produkttyps Holzmaste" (lfd.- Nr. 3) wird mit dem Verweis auf EN 14229:2010 beschrieben


Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung Angaben im Bildbeispiel
1 CE-Konformitätskennzeichnung mit Angabe des Jahres der ersten Anbringung
2 Name und Kennzeichen des Imprägnierwerks
3, 6, 8 Kenncode des Produkttyps, mitgeltende Europäische Norm und Verwendungszweck
4, 5 DOP-Nummer mit Leistung nach Stufe oder Klasse (DOP: declaration of performance/ Hersteller-Leistungserklärung)
7 Kenn-Nr. der notifizierten FPC-Zertifizierungsstelle(FPC: factory production control)
Ergänzende Kennzeichnung
A Jahr, in dem die Plakette angebracht wurde

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