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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

DGUV Information 205-038 - Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte - Psychosoziale Notfallversorgung in Einsatzorganisationen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 11/2020)




1 Einleitung

Diese DGUV Information richtet sich vorrangig an Einsatzkräfte von Feuerwehren, Hilfeleistungsorganisationen und des Technischen Hilfswerks. Sie vermittelt Kenntnisse über mögliche Belastungen im Dienst bei einer Einsatzorganisation, psychisch bedingte Reaktionen des menschlichen Körpers auf außergewöhnliche Ereignisse, Hilfsangebote der Psychosozialen Notfallversorgung und den Ablauf einer medizinischen Betreuung nach einer mit dem Einsatzdienst im Zusammenhang stehenden Schädigung der psychischen Gesundheit.

Diese DGUV Information dient Einsatzkräften als Hilfe, Gefährdungen für die Psyche zu erkennen und Angebote zur Reduzierung der Belastung wahrzunehmen sowie diese anzufordern. Sie setzt sich mit dem Erleben und Verarbeiten psychisch belastender Einsätze auseinander und erklärt die möglichen und ganz normalen physischen (körperlichen) und psychischen (seelischen) Reaktionen darauf.

Darüber hinaus enthält diese DGUV Information Hinweise für die verantwortlichen Unternehmerinnen und Unternehmer (z.B. Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land bzw. Bund, Hilfeleistungsorganisationen). Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" bzw. dem Arbeitsschutzgesetz obliegt diesen die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Einsatzkräfte (dazu zählen sowohl Beschäftige als auch ehrenamtlich tätige Personen). Dies beinhaltet auch, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen, die sich aus Einsätzen mit außergewöhnlichen psychischen Belastungsfaktoren ergeben können.

Zu berücksichtigen ist, dass diese Belastungen im Einsatz auf jede Person unterschiedlich wirken. Die physischen und psychischen Reaktionen auf Einsätze mit außergewöhnlichen psychischen Belastungsfaktoren können psychische Störungen nach sich ziehen. Deshalb sind bereits im Vorfeld entsprechende Maßnahmen festzulegen und zu organisieren, um Einsatzkräfte auf psychisch belastende Einsätze vorzubereiten und ihnen bei Bedarf unverzüglich geeignete Hilfe ermöglichen zu können.

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der Gefährdungen, die sich insbesondere auch aus psychischen Belastungsfaktoren ergeben können, die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln.

Begriffsdefinition: "Einsatzorganisation" und "Einsatzkraft":
In dieser DGUV Information werden allgemein Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivil- und Katastrophenschutz als Einsatzorganisation (Feuerwehr, Hilfeleistungsorganisation und das Technische Hilfswerk) bezeichnet. Unter Hilfeleistungsorganisationen werden vorwiegend im Rettungsdienst bzw. mit medizinischsozialem Bezug tätige Einsatzorganisationen, z.B. des Deutschen Roten Kreuz e. V., des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., des Malteser Hilfsdienst e. V., die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. zusammengefasst. Die Angehörigen dieser Einsatzorganisationen werden allgemein als Einsatzkräfte bezeichnet.

2 Allgemeines

Abb. 1 Ein derartiger Verkehrsunfall stellt für Einsatzkräfte ein außergewöhnlich belastendes Ereignis dar.

2.1 Dienst bei einer Einsatzorganisation

Hohe Anforderungen an die Psyche?

Der Dienst in einer Einsatzorganisation kann sehr hohe Anforderungen an die physische und psychische Leistungsfähigkeit stellen. Alle Einsatzkräfte sollten sich darüber im Klaren sein, dass diese Anforderungen weit über die Belastungen des Alltagslebens hinausgehen können. Eine außergewöhnliche psychische Belastung kann auch in Form eines traumatischen Ereignisses, insbesondere im Einsatzdienst, nicht ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich sollte in einer Einsatzorganisation die psychische Belastung im Rahmen von Ausbildung und Übung thematisiert werden. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich auch aus der Fürsorgepflicht der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Hierzu zählt beispielsweise neben der Organisation der psychologischen Erstbetreuung, auch die vollständige Dokumentation einer außergewöhnlichen psychischen Belastung durch die Einsatzorganisation. Aber auch die Einsatzkräfte selbst können einen erheblichen Teil zur Bewältigung einer psychischen Belastung im Dienst beitragen.

Besteht infolge einer außergewöhnlichen psychischen Belastung im Dienst die Vermutung, dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung aufgetreten ist, müssen die näheren Umstände und Zusammenhänge von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung ermittelt werden. Anders als bei einem körperlichen Schaden, der in der Regel unmittelbar sichtbar wird, sind psychische Erkrankungen vielfältig und treten in den seltensten Fällen unmittelbar sicht- bzw. spürbar zu Tage. Psychische Erkrankungen sind auch nicht durch technische Diagnoseverfahren, wie z.B. Röntgen, einfach darstellbar.

Mögliche Folgen einer außergewöhnlichen psychischen Belastung

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(Stand: 01.12.2020)

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