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DGUV Information 209-009 / BGI 552 - Galvanisieren
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 2005; 11/2019)
Archiv: 2005
Diese DGUV Information soll Beschäftigten in Betrieben der elektrolytischen und chemischen Oberflächenbehandlung (Galvanotechnik) Hinweise für das sichere Arbeiten mit galvanotechnischen Prozessen (z.B. Verchromen, Verzinken, Vernickeln usw.) und verwandten Verfahren (z.B. Eloxieren [ Abb. 1]), Brünieren, Phosphatieren, Beizen, Reinigen und Entfetten, Trocknen usw.) geben.
Lager- und innerbetriebliche Transportarbeiten sowie die Abwasserbehandlung werden in dieser Broschüre ebenfalls berücksichtigt.
Aufgrund der Gefährdungen in den galvanotechnischen Bereichen kann es beispielsweise zu Verätzungen, zu Stürzen (Rutschgefahr in Nassbereichen), zu Absturz in galvanische Prozessbehälter, zu Quetschungen durch den Fahrwagen an den Galvanikautomaten und zur dermalen, inhalativen und oralen Aufnahme von Gefahrstoffen kommen.
Abb. 1 Eine moderne Eloxalanlage für Aluminium-Bauteile
Trotz verbesserter technischer Schutzmaßnahmen, besonders Verkleidungen, Verwendung geschlossener Anlagen, Verrohrungen und Dosiereinrichtungen, kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Kontakt.
Deshalb müssen alle Beschäftigten die Gefahren kennen, die notwendigen Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen beachten und die erforderlichen persön lichen Schutzausrüstungen benutzen.
Das gilt nicht nur für die Tätigkeiten am Prozessbehälter, sondern auch für kurzfristige Arbeiten und Nebenarbeiten, die in diesem Punkt häufig unterschätzt werden, zum Beispiel:
Instandhaltungspersonal kann wegen unvermutet austretender Flüssigkeiten besonders gefährdet sein, wenn zum Beispiel Flanschverbindungen gelöst, Armaturen ausgebaut, festkorrodierte Ventile, Hähne und Schieber betätigt oder Schrauben gelöst werden.
1 Gefahrstoffe
1.1 Stoffe und typische Gemische
Die meisten Stoffe und typischen Gemische für die Oberflächenveredelung sind Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung [1].
Beispiele für Prozessflüssigkeiten und Elektrolyte in den galvanotechnischen Prozessen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt; sie können eine oder mehrere der in nachfolgender Übersicht dargestellten gefährlichen Eigenschaften aufweisen.
Tabelle 1: Gefahrenpiktogramme und Gefahrenklassen mit Beispielen für Prozessflüssigkeiten und Elektrolyte in galvanotechnischen Prozessen nach GHS/CLP [2] - vereinfachte Übersicht
Piktogramm | Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie | Beispiele |
GHS01 - explodierende Bombe |
|
Nicht relevant in der Galvanotechnik, aber ggf. in Zusammenhang mit der Wasserstoffentwicklung zu beachten |
GHS02 - Flamme |
|
Kohlenwasserstoff gemische in Reinigern
Isopropanol in Glanzzusätzen Natriumdithionit bei der Abwasserbehandlung |
GHS03 - Flamme über einem Kreis |
Oxidierende Stoffe | Chromtrioxid
Konzentrierte Salpetersäure |
GHS04 - Gasflasche |
Gase unter Druck | Bei der Instandhaltung: Sauerstoff-Gasflasche Acetylen-Gasflasche Flüssiggas-Gasflasche |
GHS05 - Ätzwirkung |
Auf Metalle korrosiv wirkend
Hautätzend |
Konzentrierte Säuren und Laugen: Schwefelsäure Salpetersäure Salzsäure Flusssäure Ätznatron/ Natronlauge |
GHS06 - Totenkopf mit gekreuzten Knochen |
Akute Toxizität (oral, dermal, inhalativ): Kategorien 1,2,3 |
Chromsäure Cyanide Flusssäure |
GHS07 - Ausrufezeichen |
|
Verdünnte Säuren und Laugen Oxalsäure Ameisensäure beim Vergolden |
GHS08 - Gesundheitsgefahr |
|
Chromsäure
Nickelverbindungen Borsäure beim Vernickeln und Verzinken |
GHS09 - Umwelt |
(Stand: 23.08.2023)
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