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DGUV Information 213-512 - Verfahren zur Bestimmung von Vinylchlorid
Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(bisherige ZH 1/120.12)
(Ausgabe 10/1992; 11/2019)
Nomenklatur bis 2014: BGI 505-12
Archiv: 10/1992
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Carbograph/Carboxen, Gaschromatographie nach Thermodesorption
Vinylchlorid - 03 - Thermodesorption/GCMS
(erstellt: November 2019)
Eingeschränkt geeignete Verfahren (siehe Erläuterungen)
Verfahren 02
eingeschränkt geeignet - Kategorie E1 - November 2018
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Dampfraumgaschromatographie nach Desorption
Vinylchlorid - 02 - DRGC
(erstellt: Oktober 1992)
Zurückgezogene Verfahren (Erläuterungen)
Verfahren 01
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle, Gaschromatographie nach Elution
Vinylchlorid - 01 - GC
(erstellt: Oktober 1992)
Erläuterungen zur Gültigkeit
Einige Messverfahren dieser Reihe entsprechen bezüglich der Validierung, der Bestimmungsgrenze und der Probenahme nicht mehr den Anforderungen an das aktuelle Regelwerk, können aber für spezielle Aufgabenstellungen oder als Grundlage für eine Weiterentwicklung der Verfahren herangezogen werden. Diese sind als eingeschränkt geeignet mit den folgenden Kategorien gekennzeichnet:
E1: | Validierung entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
E2: | Bestimmungsgrenze genügt nicht den aktuellen Anforderungen |
E3: | Die Probenahme entspricht nicht den aktuellen Anforderungen |
Diese Verfahren sind unverändert in der Version der damals voll gültigen Ausgabe im Anhang wiedergegeben.
Als zurückgezogen werden Messverfahren bezeichnet, wenn das Verfahren durch ein neueres anerkanntes Verfahren gleicher Methodik ersetzt oder die angewandte Methode veraltet, nicht mehr nachvollziehbar oder fehlerbehaftet ist.
Teil dieses Verfahrens sind die im "Allgemeinen Teil" (DGUV Information 213-500) beschriebenen Anforderungen und Grundsätze.
Die Verfahren wurden bis 1998 unter der Nummer ZH 1/120.XX und von 1999 bis 2014 unter der Nummer BGI 505-XX bzw. BGI/GUV-I 505-XX veröffentlicht.
Eine Übersicht über die aktuellen und zurückgezogenen Analysenverfahren der Reihe der DGUV Information 213-500 finden Sie unter https://analytik.bgrci.de
Verfahren 03
Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Carbograph/ Carboxen, Gaschromatographie nach Thermodesorption
Erprobtes und von den Unfallversicherungsträgern anerkanntes Messerfahren zur Bestimmung von Vinylchlorid in Arbeitsbereichen.
Es sind personengetragene und ortsfeste Probenahmen für Messungen zur Beurteilung von Arbeitsbereichen möglich.
Für folgenden Stoff ist das Verfahren validiert:
Name | CAS-Nr. | Molmasse |
Vinylchlorid (Chlorethen) | 75-01-4 | 62,5 |
Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration an Vinylchlorid im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt.
Messprinzip: | Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Kohlenstoffruß und Kohlenstoffmolekularsieb gefülltes Adsorptionsröhrchen gesaugt. Zur Abscheidung von störender Luftfeuchte ist ein Trockenröhrchen vorgeschaltet.
Anschließend wird das abgeschiedene Vinylchlorid thermisch desorbiert. Nach gaschromatographischer Trennung und Aufteilung des Eluates mittels Ausgangssplitter kann das Vinylchlorid mit massenspektrometrischem Detektor (MSD) und Flammenionisationsdetektor (FID) bestimmt werden. Dabei ist die Bestimmung mittels MSD dem FID vorzuziehen, da beim MSD eine niedrigere Bestimmungsgrenze und ein weitestgehend störungsfreies Messsignal vorliegen. Die Kalibrierung erfolgt mit Hilfe von Prüfgasen nach der Methode des internen (MSD) Standards. Das Verfahren ist für ein Probeluftvolumen von 1,2 l ausgearbeitet und erfasst dabei Vinylchlorid-Konzentrationen bis 4,4 mg/m3. Beim Vorliegen höherer Vinylchlorid-Konzentrationen kann durch Verringerung des Probeluftvolumens auf 0,3 l eine Vinylchlorid-Konzentration bis 18 mg/m3 erfasst werden. |
Bestimmungsgrenze: | absolut: 0,000275 µg relativ: 0,00023 mg/m3 für 1,2 l Probeluftvolumen |
Messbereich: | Von 0,00023 mg/m3 bis 4,5 mg/m3 für 1,2 l Probeluftvolumen bzw. 0,00091 mg/m3 bis 17,8 mg/m3 für 0,3 l Probeluftvolumen. |
Selektivität: | Hoch durch Einsatz eines Massenspektrometers. |
Vorteile: | Personengetragene und selektive Messungen möglich. |
Nachteile: | Keine Anzeige von Konzentrationsspitzen. |
Apparativer Aufwand: | Pumpe Volumenstrommessgerät Mehrbettröhrchen Typ SVI Thermodesorber, Gaschromatograph mit FID und MSD |
1 Geräte und Chemikalien
1.1 Geräte
Für die Probenahme:
(Stand: 23.08.2023)
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