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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

GUV-I 8759 / DGUV-Information 214-067 - Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in der Abfallwirtschaft - Gefährdungs- und Belastungskatalog
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 10/2007)




Vorwort

Wozu dient der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog?

Der Katalog unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Durch die Zusammenstellung von tätigkeitstypischen Gefährdungen wird die Ermittlung der Gefährdungen vor Ort im Unternehmen erleichtert.

In der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber eigenverantwortlich Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der verwendeten Arbeitsmittel fest ( BetrSichV). Zur Festlegung kann er die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften heranziehen. Weitere Hinweise befinden sich in den technischen Regeln für Betriebssicherheit, in Regelwerken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und in Herstellerinformationen. Besondere Vorschriften gelten für überwachungsbedürftige Anlagen ( BetrSichV).

Für Tätigkeiten, die nicht in diesem Katalog enthalten sind, kann der Erkennungsleitfaden für Gefährdungen in der Informationsschrift GUV-I 8700 "Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz" verwendet werden. Gegebenenfalls können auch Kataloge artverwandter Betriebsarten benutzt werden.

Wie ist der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog aufgebaut?

Der Katalog ist nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten gegliedert und basiert auf einer Systematik der Gefährdungen. Werden Gefährdungen nicht aufgeführt, so sind sie bei den Tätigkeiten nicht typisch.

Neben der Beschreibung von Gefährdungen gibt der Katalog für die einzelnen Arbeitsbereiche Hinweise auf die jeweiligen Vorschriften.

Die Spalte "Risiko" bietet die Möglichkeit, das Ergebnis Ihrer Risikoeinschätzung zu dokumentieren.
In der Spalte "Handlungsbedarf" können Sie angeben, ob nach der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf besteht.

Weiterhin werden beispielhafte Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen aufgeführt. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind entsprechend der Rangfolge "technisch - organisatorisch - personenbezogen" festzulegen.

Der Anwender kann in der Spalte "Bearbeiter/Berater" dokumentieren, wer für das Umsetzen der festgelegten Maßnahme verantwortlich ist oder zur Beratung hinzugezogen werden soll. In der Spalte "Termin/erledigt" können in Abhängigkeit des identifizierten Risikos die Frist zur Umsetzung der Maßnahme festgelegt und die erfolgte Umsetzung dokumentiert werden.
In der Spalte "wirksam" kann das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle dokumentiert werden.

Der vorliegende Katalog listet exemplarisch Gefährdungen und Belastungen auf. Die Notwendigkeit zur individuellen Überprüfung und Anpassung bleibt für jeden Arbeitgeber für sein Unternehmen bestehen. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz können Sie zusätzlich die Informationsschrift "Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz" (GUV-I 8700) heranziehen.

Prüfen Sie dabei auch, ob psychische Belastungen durch Tätigkeitsanforderungen entstehen können. Eine Hilfestellung hierzu bietet die Informationsschrift "Psychische Belastungen - Checklisten für den Einstieg" (GUV-I 8766).

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

Beispiel:
Arbeitsbereich/Berufsgruppe (z.B. Lager, Instandhalter)
Tätigkeiten (z.B. Ein- und Auslagern)

Auswahl der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

[ ] Arbeitsbereich

[ ] Berufsgruppe/Person

[ ] Tätigkeiten [ ] [ ]
  [ ] [ ]
  [ ] [ ]


Informationen:



Lfd.
Nr.
G-
Faktor
Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/ Berater
Termin

-

erledigt

wirksam
  Risiko Handl-
bedarf
ja/ nein
  G M K ja/nein
     



                 


Klassifikation der Gefährdungsfaktoren (G-Faktoren)

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(Stand: 21.08.2023)

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