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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

GUV-I 8762 / DGUV-Information 214-068 - Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz bei der Straßenreinigung - Gefährdungs- und Belastungs-Katalog
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 04/2007aufgehoben)




Vorwort

Wozu dient der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog?

Der Katalog unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Durch die Zusammenstellung von tätigkeitstypischen Gefährdungen wird die Ermittlung der Gefährdungen vor Ort im Unternehmen erleichtert.

In der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber eigenverantwortlich Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der verwendeten Arbeitsmittel fest ( BetrSichV). Zur Festlegung kann er die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften heranziehen. Weitere Hinweise befinden sich in den technischen Regeln für Betriebssicherheit, in Regelwerken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und in Herstellerinformationen. Besondere Vorschriften gelten für überwachungsbedürftige Anlagen ( BetrSichV).

Für Tätigkeiten, die nicht in diesem Katalog enthalten sind, kann der Erkennungsleitfaden für Gefährdungen in der Informationsschrift GUV-I 8700 "Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz" verwendet werden. Gegebenenfalls können auch Kataloge artverwandter Betriebsarten benutzt werden.

Wie ist der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog aufgebaut?

Der Katalog ist nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten gegliedert und basiert auf einer Systematik der Gefährdungen. Werden Gefährdungen nicht aufgeführt, so sind sie bei den Tätigkeiten nicht typisch.

Neben der Beschreibung von Gefährdungen gibt der Katalog für die einzelnen Arbeitsbereiche Hinweise auf die jeweiligen Vorschriften.

Die Spalte "Risiko" bietet die Möglichkeit, das Ergebnis Ihrer Risikoeinschätzung zu dokumentieren.

In der Spalte "Handlungsbedarf" können Sie angeben, ob nach der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf besteht.

Weiterhin werden beispielhafte Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen aufgeführt. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind entsprechend der Rangfolge "technisch - organisatorisch - personenbezogen" festzulegen.

Der Anwender kann in der Spalte "Bearbeiter/Berater" dokumentieren, wer für das Umsetzen der festgelegten Maßnahme verantwortlich ist oder zur Beratung hinzugezogen werden soll. In der Spalte "Termin/erledigt" können in Abhängigkeit des identifizierten Risikos die Frist zur Umsetzung der Maßnahme festgelegt und die erfolgte Umsetzung dokumentiert werden.

In der Spalte "wirksam" kann das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle dokumentiert werden.

Der vorliegende Katalog listet exemplarisch Gefährdungen und Belastungen auf. Die Notwendigkeit zur individuellen Überprüfung und Anpassung bleibt für jeden Arbeitgeber für sein Unternehmen bestehen. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz können Sie zusätzlich die Informationsschrift "Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz" (GUV-I 8700) heranziehen.

Prüfen Sie dabei auch, ob psychische Belastungen durch Tätigkeitsanforderungen entstehen können. Eine Hilfestellung hierzu bietet die Informationsschrift "Psychische Belastungen - Checklisten für den Einstieg" (GUV-I 8766).

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

Beispiel:
Arbeitsbereich/Berufsgruppe (z.B. Lager, Instandhalter)
Tätigkeiten (z.B. Ein- und Auslagern)

Auswahl der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten



Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

[ ] Arbeitsbereich

[ ] Berufsgruppe/Person

[ ] Tätigkeiten [ ] [ ]
  [ ] [ ]
  [ ] [ ]


Informationen:



Lfd.
Nr.
G-
Faktor
Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/ Berater
Termin

-

erledigt

wirksam
  Risiko Handl-
bedarf
ja/ nein
  G M K ja/nein
     



                 


Klassifikation der Gefährdungsfaktoren (G-Faktoren)

1. Mechanische Gefährdung 1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen 1.3 bewegte Transport- mittel, bewegte Arbeitsmittel 1.4 unkontrolliert bewegte Teile 1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten 1.6 Absturz      
2. Elektrische Gefährdung 2.1 gefährliche Körperströme 2.2 Lichtbögen              
3. Gefahrstoffe 3.1 Gase 3.2 Dämpfe 3.3 Aerosole 3.4 Flüssigkeiten 3.5 Feststoffe 3.6 durchgehende Reaktionen      
4. Biologische Gefährdung 4.1 Infektionsgefahr durch Mikro-
organismen, Viren oder biologische Arbeitsstoffe
4.2 gentechnisch veränderte Organismen (GVO) 4.3 Allergene und toxische Stoffe von Mikro-
organismen, von Kleinst-
lebewesen u. Ä.
           
5. Brand- und Explosions-
gefährdung
5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 5.2 explosionsfähige Atmosphäre 5.3 Explosivstoffe 5.4 elektro-
statische Aufladungen
         
6. Thermische Gefährdung 6.1 Kontakt mit heißen Medien 6.2 Kontakt mit kalten Medien              
7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen 7.1 Lärm 7.2 Ultraschall, Infraschall 7.3 Ganzkörper-
schwingungen
7.4 Hand-Arm- Schwin-
gungen
7.5 nichtionisie-
rende Strahlung
7.6 ionisierende Strahlung 7.7 elektro-
mag-
netische Felder
7.8 Arbeiten in Unter- oder Überdruck 7.9 Ertrink-
ungs-
gefahr
8. Gefährdung durch Arbeitsumgebungs- bedingungen 8.1 Klima 8.2 Beleuchtung 8.3 Raumbedarf/ Verkehrswege            
9. Physische Belastung/ Arbeitsschwere 9.1 schwere dynamische Arbeit 9.2 einseitige dynamische Arbeit 9.3 Haltungs-
arbeit/ Haltearbeit
9.4 Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit          
10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit 10.1 Informations-
aufnahme
10.2 Wahrnehmungs-
umfang
10.3 erschwerte Handhab-
barkeit von Arbeitsmitteln
           
11. Sonstige Gefährdungen 11.1 ungeeignete persönliche Schutzaus-
rüstungen (PSA)
11.2 Hautbelastung 11.3 durch Menschen 11.4 durch Tiere 11.5 durch Pflanzen und pflanzliche Produkte        
12. Psychische Belastungen 12.1 Arbeitstätigkeit 12.2 Arbeits-
organisation
12.3 soziale Bedingungen            
13. Organisation 13.1 Arbeitsablauf 13.2 Arbeitszeit 13.3 Qualifikation 13.4 Unterweisung 13.5 Verant-
wortung
13.6 Organisation, allgem.      


Risikoeinschätzung

Vorgehensweise (Beispiel):

Mit der folgenden Methode können Sie das Risiko leicht einschätzen. Beurteilen Sie

1. die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintreten kann (z.B. C) und

2. das mögliche Schadensausmaß (z.B. III ).
Im Schnittpunkt finden Sie eine Zahl (im Beispiel 2). Sie zeigt die Risikogruppe an.

3. Die Risikogruppe bestimmt die Art der Maßnahmen (hier: Maßnahmen mit normaler Schutzwirkung).

Anleitung zur Auswahl von Maßnahmen

  G = Gefahrenquelle
P = Person
Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen

Durch Arbeitsgestaltung, Auswahl geeigneter Technik und Einsatz geeigneter Arbeitsstoffe wird das Entstehen von Gefahrenquellen vermieden.

 
Sicherheitstechnische Maßnahmen

Es werden Maßnahmen ergriffen, damit Gefahrenquellen nicht wirksam werden. Durch sicherheitstechnische Maßnahmen werden vorhandene oder zu erwartende Gefährdungen beherrscht (z.B. räumliche Trennung von Gefahrenquelle und Person durch Schutzeinrichtungen wie Absperrungen und Abschirmungen).

 
Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Durch organisatorische Maßnahmen wird verhindert, dass die Person einer Gefahrenquelle ausgesetzt wird (räumlich oder zeitliche Trennung von Gefahrenquelle und Person). Beispiele sind Änderung der Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote.

 
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) verwenden

PSa (z.B. Schutzhandschuhe, Fußschutz, Gehörschutzmittel) werden zur Verringerung der Verletzungs- und Erkrankungsrisiken eingesetzt.

 
Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen

Die Wirkung von Gefahrenquellen wird durch ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten, einschließlich des Fremdfirmenpersonals, verringert. Voraussetzung sind Unterweisungen (vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig) unter Einbeziehung von Betriebsanweisungen und Betriebsanleitungen.

 


Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

[ ] Arbeitsbereich

[ ] Berufsgruppe/Person

Straßenreinigung
[ ] Tätigkeiten [ ] Alle Arbeitsplätze

[ ]


Informationen:

GefStoffV, LärmVibrationsArbSchV, GUV-V A1, GUV-V A4, GUV-V A8, GUV-V B3, GUV-V C52, GUV-R 194, BGI 527, BGI 704, TRGS 555, LASI-LV5


G-
Faktor
Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/
Berater
Termin
-
erledigt
wirksam
ja/nein
Risiko Handl-
bedarf

ja/nein

G M K
3.3 Aerosole (Nebel, Rauch, Stäube)           [ ] regelmäßige Reinigung von Fahrzeugen, Geräten und Behältern

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Staubbelastungen im Arbeitsbereich
[ ]
7.1 Lärm           [ ] Einsatz lärmarmer Maschinen, Geräte und Fahrzeuge

[ ] Lärmmessung veranlassen

[ ] ggf. bei Arbeiten in Verkehrsbereichen ausgewählte Gehörschutzmittel tragen

[ ] Unterweisung

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung nach G 20

[ ]

     
[ ] personenbezogene Beurteilungspegel von 80/85 dB(A) erreicht oder überschritten
[ ] Beschäftigte sind schädigendem Lärm ausgesetzt
[ ]
8.1 Klima           [ ] bedarfsgerechte Arbeitsplanung (variable Arbeitszeiten)

[ ] Wetterschutzkleidung, Kopfbedeckung, Kälteschutz bereitstellen und benutzen

[ ] bedarfsgerechte Pausenregelung

[ ] bedarfsgerechte Arbeitsplanung (variable Arbeitszeiten)

[ ]

     
[ ] Arbeiten bei unzuträglichen Klimaeinflüssen, z.B. Hitze, Kälte, Niederschlag
[ ] Arbeiten bei erhöhter Ozonkonzentration
[ ]
12.1 Arbeitstätigkeit           [ ] Arbeitsabläufe unter Mitwirkung der Beschäftigten gestalten, z.B.
  • Reinigungsstrecke
  • zeitlicher Arbeitsablauf
  • Arbeitszeiten (früher Beginn)

[ ] bedarfsgerechte Pausen

[ ]

     
[ ] Beschäftigte unzufrieden auf Grund mangelnder Beteiligung an der Gestaltung der Arbeitsabläufe
[ ]
12.3 soziale Bedingungen           [ ] Arbeitsorganisation und Führungsverhalten überdenken

[ ] Anerkennung/Kritik für geleistete Arbeit

[ ]

     
[ ] Spannungen/Konflikte treten auf
[ ]
13.1 Arbeitsablauf           [ ] betriebliches Vorschlagswesen verbessern

[ ] Mitarbeiterbefragung als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung

[ ] kontinuierliche Verbesserungen

[ ]

     
[ ] Beschäftigte haben keine Möglichkeit Vorschläge zur Arbeitsorganisation und zur Sicherheit einzubringen
[ ]
13.4 Unterweisung           [ ] Einweisung vor Aufnahme der Tätigkeit

[ ] Einweisung bei Bedarf, z.B. in Form von Arbeitssicherheits- Kurzgesprächen

[ ] Unterweisungen wiederholen (mindestens einmal jährlich)

[ ]

     
[ ] Unterweisung in Tätigkeiten unzureichend
[ ] keine regelmäßigen Unterweisungen
[ ]
13.5 Verantwortung           [ ] klare Regelung der Zuständigkeiten treffen

[ ] schriftliche Pflichtenübertragung

[ ] Kontrolle der Umsetzung

[ ]

     
[ ] Verantwortungsbereiche unzureichend geregelt
[ ]


Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

[ ] Arbeitsbereich

[ ] Berufsgruppe/Person

Manuelle Reinigungsarbeiten
[ ] Tätigkeiten [ ] Handreinigungsarbeiten

[ ]


Informationen:

BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV, LasthandhabV, RSA, StVO, GUV-V A1, GUV-V A3, GUV-V A4, GUV-V A8, GUV-V B3, GUV-V C52, GUV-V D29, GUV-R 189, GUV-R 190, GUV-R 191, GUV-R 194, BGI 527, BGI 649, BGI 704, GUV-I 8522, GUV-I 8524, GUV-I 8591, TRBa 500, TRGS 555, TRGS 907, LASI-LV5, LASI- LV9, LASI- LV29, DIN EN 294, DIN EN 349, DIN EN 471, DIN EN ISO 12.100


G-
Faktor
Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/
Berater
Termin
-
erledigt
wirksam
ja/nein
Risiko Handl-
bedarf

ja/nein

G M K
1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile           [ ] Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, wie CE- Zeichen, Konformitätserklärung, ggf. Baumusterprüfbescheinigung und Betriebsanleitung des Herstellers

[ ] Gefahrenstellen sichern

[ ] Schutzeinrichtungen vollständig anbringen

[ ] Sicherheitsabstände einhalten

[ ] Not-Aus-Einrichtungen leicht zugänglich halten

[ ] Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung anbringen

[ ] Maschinen und Einrichtungen entsprechend den Betriebsanleitungen der Hersteller betreiben

[ ]

     
[ ] Quetsch-, Scher- und Einzugstellen an Einrichtungen, z.B. an Presscontainern, Kehrrichttransportern, Umladeeinrichtungen
[ ]
[ ] Fahrzeuge, Maschinen und Geräte, z.B. Presscontainer und Kehrrichtwagen, werden nicht regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand (Mängel, Manipulationen) überprüft [ ] regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung des sicherheitsgerechten Zustandes sowie Überprüfung bei Bedarf

[ ] arbeitstägliche Kontrollen durchführen

[ ]

[ ]
[ ] Erfassen der Kleidung möglich [ ] körperanliegende Kleidung tragen

[ ]

[ ]
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen           [ ] Werkzeuge und Werkzeugstiele auf Beschädigungen kontrollieren

[ ] Vollmaterialbehälter mit Haltegriffen anstelle von Papierkörben und Abfallsäcken einsetzen

[ ] Kanten an neuen Behältern entgraten

[ ] Handtransport von Abfällen in Abfallsäcken vermeiden

[ ] notwendige Abfallsäcke aus reißfestem Material beschaffen

[ ] Griffzangen für die Handsammlung von Abfällen einsetzen

[ ] Abfälle nicht mit Händen aufnehmen

[ ] Abfallsäcke am Bund tragen

[ ] Abfälle nicht mit Händen in Behälter nachdrücken

[ ] PSa bereitstellen und benutzen

[ ]

     
[ ] Kontakt zu scharfkantigen Teilen möglich                
[ ]                
[ ] Verkehrswege, z.B. Zu- und Abgänge zu Umladeplätzen, zu schmal [ ] Sicherheitsabstände einhalten
[ ] Wege von Ästen freischneiden

[ ] Behältergrößen anpassen

[ ]

     
[ ]
[ ] Behälter und Behälterschränke usw. nicht in betriebssicherem Zustand [ ] betriebssicheren Zustand herstellen

[ ] beschädigte Behälter der Einsatzleitung melden

[ ] beschädigte Behälter austauschen

[ ] regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung des sicherheitsgerechten Zustandes

[ ] Unterweisung

[ ]

[ ]
1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel           [ ] bedarfsgerechte Einsatzplanung

[ ] Reinigungsarbeiten auf verkehrsreichen Straßen und Schnellstraßen maschinell ausführen

[ ] verkehrsreiche Straßen an gekennzeichneten Fußgängerwegen überqueren

[ ] auf Schnellstraßen und Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften Arbeitsstellen besonders absichern

[ ] Arbeitsrichtung gegen Verkehrsrichtung

[ ] Arbeiten gegen (mit Blick auf) Verkehr durchführen

[ ] bei starker Sichtbehinderung, z.B. Nebel, keine Arbeitsausführung

[ ] Beladung von Fahrzeugen nicht von der Straßenseite

[ ] Warnkleidung tragen

[ ] Benutzung der Sicherheitsgurte durch Fahrer und Mitfahrer

[ ] Festlegen von Arbeitsbereichen an Bahnsteigen und in Nähe von Bahngleisen

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Gefährdungen durch Fahrzeugverkehr
[ ] Gefährdungen durch Schienenverkehr
[ ]
1.4 unkontrolliert bewegte Teile           [ ] Wartung und regelmäßige Überprüfung von Mulden, Behältern und Beladeinrichtungen

[ ]

     
[ ] Herunterfallen von Behälterdeckeln und Gerätebauteilen
[ ]
[ ] Lasten auf Fahrzeugen unzureichend gesichert [ ] Ladungen gegen Umkippen, Herabfallen usw. sichern

[ ]

[ ]
[ ] Mitarbeiter über Gefahren bei Fehlfunktionen und Manipulationen an Maschinen unzureichend informiert [ ] Unterweisung

[ ]

[ ]
1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten           [ ] Verkehrswege von Verunreinigungen und Glätte freihalten

[ ] geeignetes Schuhwerk tragen

[ ] Abstand zu Böschungen einhalten

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Verkehrswege, Arbeitsplätze und Transportwege nicht trittsicher
[ ]
1.6 Absturz           [ ] keine Arbeitsplätze an Absturzstellen

[ ] Absturzsicherungen anbringen

[ ] bewegliche Absturzsicherungen nach Entladevorgang in Schutzstellung bringen

[ ] Aufsteigen auf Ladeflächen nur über zugelassene Aufstiege

[ ] Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung anbringen

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Ladeflächen und Entladestellen (Kippstellen) unzureichend gegen Absturz von Personen und Fahrzeugen gesichert
[ ]
2.1 gefährliche Körperströme           [ ] elektrische Betriebsmittel arbeitstäglich kontrollieren (Sichtkontrolle)

[ ] Sicherheitsabstand festlegen und einhalten

[ ] elektrische Anlagen nicht mit Wasserstrahl reinigen

[ ]

     
[ ] Verwendung ungeeigneter/schadhafter elektrischer Betriebsmittel
[ ]
3.3 Aerosole (Nebel, Rauch, Stäube)           [ ] Arbeitsposition in Windrichtung      
[ ] Staubbelastungen im Arbeitsbereich [ ] Asbestzementmaterialien nicht beschädigen
[ ] Freiwerden von Asbeststaub [ ] Asbestmaterial der Einsatzleitung melden
[ ] Abgasemissionen verursacht durch Fahrzeuge und Maschinen [ ] regelmäßige Reinigung von Fahrzeugen und Behältern

[ ] bei starker Staubbelastung Atemschutz benutzen

[ ] [ ] PSa bereitstellen und benutzen

[ ] Unterweisung

[ ]

4.1 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen           [ ] Abfälle nicht mit Händen aufnehmen

[ ] Behältnisse nicht öffnen

[ ] Spezialgeräte für das Einsammeln von Hundekot einsetzen

[ ] geeignete Abfallbehälter aus Vollmaterial mit Handgriffen einsetzen

[ ] regelmäßige Reinigung von Fahrzeugen und Behältern

[ ] regelmäßiger Wechsel der Schutz- und Arbeitskleidung sowie Wechsel bei Bedarf

[ ] Hineingreifen und Nachdrücken in Behälter unterlassen

[ ] Hygieneplan anwenden

[ ] Unterweisung zu Maßnahmen der persönlichen Hygiene

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung nach G 42

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Hautkontakt mit Abfällen
[ ] offene Wunden
[ ]
4.3 Allergene, sensibilisierende und toxische Stoffe von Organismen           [ ] geeignete Abfallbehälter aus Vollmaterial mit Handgriffen einsetzen

[ ] Abfälle nicht mit Händen aufnehmen

[ ] regelmäßige Reinigung von Fahrzeugen und Arbeitsgeräten (nach Reinigungsplan)

[ ] Hineingreifen und Nachdrücken in Behälter unterlassen

[ ] regelmäßiger Wechsel der Arbeits- und Schutzkleidung sowie Wechsel bei Bedarf

[ ] Hygieneplan anwenden

[ ] Unterweisung zu Maßnahmen der persönlichen Hygiene

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung nach G 42

[ ]

     
[ ] Beschäftigte vor Mikroorganismen unzureichend geschützt
[ ]
8.1 Klima           [ ] bedarfsgerechte Arbeitsplanung (variable Arbeitszeiten)

[ ] Wetterschutzkleidung, Kopfbedeckung bereitstellen und benutzen

[ ] Wechselmöglichkeiten für durchnässte Arbeitskleidung anbieten

[ ] bedarfsgerechte Pausenregelung

[ ]

     
[ ] Arbeiten bei unzuträglichen Klimaeinflüssen, z.B. Hitze, Kälte, Niederschlag
[ ] Arbeiten bei erhöhter Ozonkonzentration
[ ]
8.2 Beleuchtung           [ ] Arbeitsausführung nicht an unbeleuchteten Stellen sowie bei Dämmerlicht, Nebel oder Dunkelheit

[ ] Arbeitseinrichtungen an Fahrzeugen mit Beleuchtung ausstatten

[ ]

     
[ ] Arbeitsplätze oder Verkehrswege unzureichend beleuchtet
[ ]
9.1 schwere dynamische Arbeit           [ ] Einsatz von Kehrrichtfahrzeugen

[ ] normgerechte Behälter

[ ] Beladeeinrichtungen

[ ] manuelle Entleerung von Behältern über 25 l Volumen durch 2 Beschäftigte

[ ] Maßnahmen der Gesundheitsförderung, z.B. zu rückengerechtem Verhalten

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] häufiges Heben und Tragen von Lasten
[ ]
13.1 Arbeitsablauf           [ ] Arbeitsabläufe analysieren

[ ]

     
[ ] Arbeitsabläufe so geregelt oder Arbeitsplätze so angeordnet, dass Arbeiten während der Hauptverkehrszeiten erforderlich sind
[ ]


Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

[ ] Arbeitsbereich

[ ] Berufsgruppe/Person

Maschinelle Reinigungsarbeiten
[ ] Tätigkeiten [ ] Maschinelle Reinigung

[ ]


Informationen:

BetrSichV, BioStoffV, GefStoffV, LasthandhabV, StVZO, RSA, GUV-V A1, GUV-V A4, GUV-V A8, GUV-V B3, GUV-V C27, GUV-V C52, GUV-V D29, GUV-V D36, GUV-R 190, GUV-R 191, GUV-R 192, GUV-R 194, GUV-R 195, BGI 527, BGI 704, GUV-I 561, GUV-I 8522, GUV-I 8591, TRBa 500, TRGS 555, TRGS 907, LASI-LV5, DIN EN 294, DIN EN 349, DIN EN 471, DIN EN 12100, DIN 30710


G-
Faktor
Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/
Berater
Termin
-
erledigt
wirksam
ja/nein
Risiko Handl-
bedarf

ja/nein

G M K
1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile           [ ] Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, wie CE-Zeichen, Konformitätserklärung, ggf. Baumusterprüfbescheinigung und Betriebsanleitung des Herstellers

[ ] Gefahrenstellen sichern

[ ] Schutzeinrichtungen vollständig anbringen

[ ] Sicherheitsabstände einhalten

[ ] Not-Aus-Einrichtungen leicht zugänglich halten

[ ] Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung anbringen

[ ] Maschinen und Einrichtungen entsprechend den Betriebsanleitungen der Hersteller betreiben

[ ] arbeitstägliche Kontrollen durchführen

[ ]

     
[ ] Quetsch-, Scher- und Einzugstellen an Einrichtungen, z.B. an Presscontainern, Kehrrichttransportern, Umladeeinrichtungen                
[ ]                
[ ] maschinelle Einrichtungen und Anbaugeräte werden nicht regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand (Mängel, Manipulationen) überprüft [ ] regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung des sicherheitsgerechten Zustandes

[ ] arbeitstägliche Kontrollen durchführen

[ ]

[ ]
[ ] Erfassen von Körperteilen oder der Kleidung möglich [ ] nicht mit Händen in die Höhe beweglicher Teile kommen

[ ] Öffnen von Gehäuseteilen erst nach Stillstand des Antriebes

[ ] körperanliegende Kleidung tragen

[ ]

[ ]
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen           [ ] arbeitstägliche Kontrollen durchführen

[ ] regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung des sicherheitsgerechten Zustandes

[ ] PSa bereitstellen und benutzen

[ ]

     
[ ] Kontakt zu scharfkantigen Teilen möglich
[ ]
[ ] Verkehrswege, z.B. Zu- und Abgänge zu Umladeplätzen, zu schmal [ ] Sicherheitsabstände einhalten

[ ] Wege von Ästen freischneiden

[ ]

[ ]
1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel           [ ] Ausrüstung der Maschinen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten (rotorange Farbgebung, Sicherheitskennzeichnung, gelbe Rundum-Leuchten)

[ ] Ausrüstung mit Kameraanlagen

[ ] Rückwärtsfahren durch Tourenplanung vermeiden

[ ] Bereitstellung und Benutzen von Warnkleidung

     
[ ] Gefährdungen durch Fahrzeugverkehr
[ ]
[ ] Gefährdungen durch Schienenverkehr [ ] Festlegen der Arbeitsbereiche an Bahnsteigen und in Nähe von Gleisen

[ ] Betriebsanleitung

[ ] Unterweisung

[ ]

[ ]
1.4 unkontrolliert bewegte Teile           [ ] Wartung und regelmäßige Überprüfung der maschinellen Ausrüstung und der Behälter/ Mulden

[ ] kein Aufenthalt unter angehobenen Fahrzeug- oder Maschinenteilen

[ ] Fahrzeuge in waagerechter Stellung entleeren

[ ]

     
[ ] Herunterfallen von Fahrzeugteilen und Behältern (z.B. Klappen) möglich
[ ] Kippgefahren an Fahrzeugen und Aufbauteilen
[ ]
[ ] Ladungen auf Fahrzeugen können kippen, wegrollen oder herunterfallen [ ] Ladungssicherungsmittel bereitstellen und Ladungen auf Fahrzeugen sichern

[ ] Unterweisung

[ ]

[ ]
1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten           [ ] Verkehrswege, Fahrzeugeinstiege und Geräteaufstiege von Verunreinigungen und Glätte freihalten

[ ] geeignetes Schuhwerk tragen

[ ] Abstand zu Böschungen einhalten

[ ] bei Ein- und Ausstiegen Trittstufen und Handgriffe benutzen

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Verkehrswege, Arbeitsplätze und Transportwege nicht trittsicher
[ ]
1.6 Absturz           [ ] Absturzsicherungen anbringen      
[ ] hochgelegene Arbeitsplätze oder Bedienplätze [ ] sichere Aufstiege bereitstellen
[ ] Aufstiege (Fahrzeug, Behälter, Umladestationen) [ ] Unterweisung
[ ] [ ]
3.3 Aerosole (Nebel, Rauch, Stäube)           [ ] regelmäßige Reinigung von Fahrzeugen, Geräten und Behältern (nach Reinigungsplan)

[ ] Filtermasken FFP1 benutzen

[ ] Gesichtsschutz nach M08 benutzen

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Aerosol-Belastungen bei Reinigungsarbeiten
[ ] Staubbelastungen im Arbeitsbereich
[ ]
4.1 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen           [ ] Handgeräte zum Entfernen von anhaftenden Stoffen einsetzen

[ ] Hineingreifen in Maschinenteile unterlassen

[ ] regelmäßige Reinigung von Fahrzeugen und Geräten

[ ] regelmäßiger Wechsel der Schutz- und Arbeitskleidung sowie Wechsel bei Bedarf

[ ] Körper- und Gesichtsschutz verwenden

[ ] Hygieneplan anwenden

[ ] Unterweisung zu Maßnahmen der persönlichen Hygiene

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung nach G 42

[ ]

     
[ ] Hautkontakt mit Abfällen
[ ] offene Wunden
[ ]
4.3 Allergene, sensibilisierende und toxische Stoffe von Organismen           [ ] Handgeräte zum Entfernen von anhaftenden Stoffen einsetzen

[ ] regelmäßige Reinigung von Fahrzeugen und Geräten

[ ] Hineingreifen in Maschinenteile unterlassen

[ ] regelmäßiger Wechsel der Schutz- und Arbeitskleidung sowie Wechsel bei Bedarf

[ ] Körper- und Gesichtsschutz verwenden

[ ] Hygieneplan anwenden

[ ] Unterweisung zu Maßnahmen der persönlichen Hygiene

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung nach G 42

[ ]

     
[ ] Beschäftigte vor Mikroorganismen unzureichend geschützt
[ ]
8.2 Beleuchtung           [ ] Fahrzeug mit Arbeitsgerätbeleuchtung ausstatten ggf. zusätzlich beleuchten

[ ]

     
[ ] Arbeitsplätze oder Verkehrswege unzureichend beleuchtet
[ ]
9.1 schwere dynamische Arbeit           [ ] Einsatz von Maschinen mit Fahrantrieben

[ ] Bereitstellen von Schachtdeckelhebeeinrichtungen

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] häufiges Heben und Tragen von Lasten
[ ]
13.1 Arbeitsablauf           [ ] Arbeitsabläufe analysieren

[ ]

     
[ ] Arbeitsabläufe so geregelt oder Arbeitsplätze so angeordnet, dass Rückwärtsfahren oder kreuzende Verkehrsabläufe erforderlich sind
[ ]


Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

[ ] Arbeitsbereich

[ ] Berufsgruppe/Person

Winterdienstarbeiten
[ ] Tätigkeiten [ ] Manuelle Räumung und Reinigung

[ ]


Informationen:

BetrSichV, GefStoffV, LasthandhabV, RSA, StVZO, GUV-V A1, GUV-V A4, GUV-V A8, GUV-V B3, GUV-V C52, GUV-V D29, GUV-R 191, GUV-R 192, GUV-R 194, GUV-R 195, BGI 527, BGI 704, GUV-I 8591, TRGS 555, LASI-LV5, DIN EN 294, DIN EN 342, DIN EN 343, DIN EN 349, DIN EN 471, DIN EN 12100, DIN 30710


G-
Faktor
Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/
Berater
Termin
-
erledigt
wirksam
ja/nein
Risiko Handl-
bedarf

ja/nein

G M K
1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile           [ ] Einhaltung der Sicherheitsanforderungen wie CE-Zeichen, Konformitätserklärung, ggf. Baumusterprüfbescheinigung und Betriebsanleitung des Herstellers

[ ] Gefahrenstellen sichern

[ ] Schutzeinrichtungen vollständig anbringen

[ ] Sicherheitsabstände einhalten

[ ] Not-Aus-Einrichtungen leicht zugänglich halten

[ ] Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung anbringen

[ ] Maschinen und Einrichtungen entsprechend den Betriebsanleitungen der Hersteller betreiben

[ ]

     
[ ] Quetsch-, Scher- und Einzugstellen an Fahrzeugaufbauten
[ ]
[ ] Einrichtungen und Anbaugeräte werden nicht regelmäßig auf ihren arbeitssicheren Zustand (Mängel, Manipulationen) überprüft [ ] regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung des sicherheitsgerechten Zustandes

[ ] arbeitstägliche Kontrollen

[ ]

[ ]
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen           [ ] Abdeckungen anbringen

[ ] PSa bereitstellen und benutzen

[ ]

     
[ ] Kontakt zu scharfkantigen Teilen möglich
[ ]
[ ] Verkehrswege oder Verkehrsbereiche zu schmal [ ] angepasste Tourenplanung

[ ] Sicherheitsabstände einhalten

[ ] regelmäßige (mindestens jährliche) Überprüfung des sicherheitsgerechten Zustandes

[ ]

[ ]
1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel           [ ] Ausrüstung der Maschinen und Geräte für die Inanspruchnahme von Sonderrechten (rotorange Farbgebung, Sicherheitskennzeichnung, gelbe Rundum-Leuchten)

[ ] Ausrüstung mit Rückraum-Kameraanlagen

[ ] Rückwärtsfahren durch Tourenplanung vermeiden

[ ] Bereitstellung und Benutzen von Warnkleidung

[ ]

     
[ ] Gefährdungen durch Fahrzeugverkehr
[ ]
[ ] Gefährdungen durch Schienenverkehr [ ] Festlegung von Arbeitsbereichen an Bahnsteigen und in Nähe von Bahngleisen

[ ] Unterweisung

[ ]

[ ]
1.4 unkontrolliert bewegte Teile           [ ] Wartung und regelmäßige Überprüfung der maschinellen Ausrüstung

[ ] kein Aufenthalt unter angehobenen Fahrzeug oder Maschinenteilen

[ ] Fahrzeuge in waagerechter Stellung entleeren

[ ] Ladungen auf Fahrzeugen sichern

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Herunterfallen von Fahrzeugteilen (z.B. Klappen) möglich
[ ] Kippgefahren an Fahrzeugen und Aufbauteilen
[ ] Ladungen auf Fahrzeugen können kippen, wegrollen oder herunterfallen
[ ]
1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten           [ ] Verkehrswege, Fahrzeugeinstiege und Geräteaufstiege von Verunreinigungen und Glätte freihalten

[ ] geeignetes Schuhwerk tragen

[ ] Abstand zu Böschungen einhalten

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Verkehrswege, Arbeitsplätze und Transportwege nicht trittsicher
[ ]
3.3 Aerosole (Nebel, Rauch, Stäube)           [ ] regelmäßige Reinigung von Fahrzeugen, Geräten und Behältern

[ ] Gesichtsschutz

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Staubbelastungen im Arbeitsbereich
[ ]
3.5 Feststoffe (Auftausalz)           [ ] Streumittelverteilgeräte einsetzen

[ ] Körperkontakt vermeiden, bei Handstreuung Windrichtung beachten

[ ] PSA, z.B. in Form von flüssigkeits- und salzbeständigen Handschuhen, bereitstellen und benutzen

[ ]

     
[ ] Verätzung bei Kontakt mit Augen und Schleimhäuten
[ ]
8.2 Beleuchtung           [ ] Arbeitsausführung nicht an unbeleuchteten Stellen sowie bei Dämmerlicht, Nebel oder Dunkelheit

[ ] Ladestellen ausreichend beleuchten

[ ]

     
[ ] Arbeitsplätze oder Verkehrswege unzureichend beleuchtet
[ ]
9.1 schwere dynamische Arbeit           [ ] Einsatz von Geräten, wie Fräsen und Hilfsmitteln, z.B. Schneeschieber

[ ] Vorgaben der Rückenschule für rückengerechtes Arbeiten beachten

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Belastungen beim Schaufeln von Schnee, insbesondere Nassschnee
[ ]
9.4 Transport schwerer und schwer handhabbarer Lasten           [ ] Salz in Form von Schüttgut verwenden, Beschickung mit Ladegeräten

[ ] Salzsäcke in Gebinden< 20 kg beschaffen

[ ] Hebe- und Transporthilfen einsetzen

[ ] Transport durch 2 Personen

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] Transport von Salzsäcken
[ ]
11.2 Hautbelastung           [ ] geeignete PSa (z.B. geeignete Handschuhe bzgl. der eingesetzten Stoffe) bereitstellen und benutzen

[ ] Auswahl geeigneter Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel; Hautschutzplan

[ ] arbeitsmedizinische Beratung

[ ] Unterweisung zum Hautschutzplan

[ ]

     
[ ] durch Auftausalz
[ ] kein Hautschutzplan
[ ] Mitarbeiter mit Hauterscheinungen
[ ]
13.1 Arbeitsablauf           [ ] Arbeitsabläufe analysieren

[ ]

     
[ ] Arbeitsabläufe so geregelt oder Arbeitsplätze so angeordnet, dass Rückwärtsfahren oder kreuzende Verkehrsabläufe erforderlich sind
[ ]



ENDE

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