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DGUV Information 250-001 / BGI 585 - Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und nach erstem epileptischen Anfall
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information
(Ausgabe 12/1999; 01/2007; 01/2015; 12/2019)
Diese Schrift, deren Vorversionen den Titel "Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie" (1) (2) (3) (4) trugen, gibt Anhaltspunkte zur sachgerechten Beurteilung der beruflichen Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie und von Personen nach einem ersten epileptischen Anfall, um deren Eingliederungschancen zu verbessern.
Dabei werden nur die Einschränkungen, die sich durch die Anfälle ergeben, berücksichtigt. Darüber hinausgehende Funktionsstörungen, z.B. psychische Beeinträchtigungen oder Lähmungen, bedürfen gesonderter Beurteilung, ggf. in einer Facheinrichtung für Epilepsie oder einer Rehabilitationseinrichtung.
Die Schrift gibt einerseits Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung an konkreten Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung des individuellen Krankheitsbildes, der Tätigkeit und des Arbeitsumfeldes ( Abschnitt 2.2 Beurteilung einzelner Arbeitsplätze, Abschnitt 3. Beurteilung ausgewählter Tätigkeiten). Andererseits werden Hinweise für die Beurteilung der Berufseignung bei der Berufswahl gegeben ( Abschnitt 4. Beurteilung ausgewählter Berufe). Die Empfehlungen zu einzelnen Berufen beziehen sich auf die Gesamtheit der Tätigkeiten in einem Beruf und machen keine Aussagen über konkrete Arbeitsplätze in diesem Beruf. Dies kann bedeuten, dass bei Berufen, die aufgrund der anfallsbedingten Risiken in dieser Schrift als in der Mehrzahl der Arbeitsplätze nicht möglich beurteilt werden, sich im Einzelfall dennoch ein leidensgerechter Arbeitsplatz finden kann. Dies ist besonders in Situationen, in denen eine Epilepsie erst nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung begonnen hat, zu berücksichtigen.
Die Empfehlungen dieser Schrift haben zunehmend Eingang in die Beratungspraxis bei Berufswahlentscheidungen von Menschen mit Epilepsie gefunden und sind auch Richtschnur bei der betrieblichen Eignungsbeurteilung. In einem Urteil aus dem Jahre 2006 hat das Bundessozialgericht zum Stellenwert der DGUV Information 250-001 (damalige Bezeichnung: BGI 585) entschieden: "Nur auf dieser Grundlage werden Feststellungen zur beruflichen Einsetzbarkeit eines Epilepsiekranken nachvollziehbar" (BSG Urteil 12.12.2006 Aktenzeichen: B 13 R 27/06 R).
Die bisherigen Ausgaben dieser Schrift haben sich an den Fahreignungsleitlinien bei der Festlegung akzeptabler beruflicher Risiken orientiert (1) (2) (3) (4). 2009 wurden die Begutachtungsleitlinien für die Kraftfahreignung an die Richtlinie der Europäischen Kommission von 2009 (Richtlinie 2009/112/EG der Kommission vom 25. August 2009 über den Führerschein) angepasst (14). Danach gilt als wesentliche Voraussetzung für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 1 eine anfallsfreie Zeit von 1 Jahr. Die Empfehlungen in den Berufsgenossenschaftlichen Informationen von 2007 (BGI 585) waren noch von einer zweijährigen Anfallsfreiheit als wesentliche Voraussetzung für die Gruppe 1 ausgegangen (4). Insofern wurde eine Überarbeitung notwendig und in differenzierter Weise eine Anpassung an die neuen Regelungen vorgenommen.
Darüber hinaus sind in der betrieblichen Praxis erste epileptische Anfälle ein erhebliches Problem für alle Seiten. Das Risiko weiterer Anfälle ist, abhängig von der Ursache, sehr unterschiedlich. Es kann jedoch so gut abgeschätzt werden, dass differenzierte Regelungen für die Kraftfahrereignung möglich wurden. Die vorliegende Ausgabe enthält daher ein neues Kapitel zum Vorgehen nach einem ersten epileptischen Anfall ( Abschnitt 5).
1 Arbeitsmedizinische Beurteilung der Epilepsien
1.1 Allgemeines
Bei der Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie wird davon ausgegangen, dass es verschiedene Formen von Epilepsie mit individuell unter schiedlichen Auswirkungen gibt und dass Epilepsien wirksam behandelt werden können (5). Fortschritte in Diagnostik und Therapie der verschiedenen Formen von Epilepsie und eine zunehmende Vielfalt von Berufen und Tätigkeiten innerhalb einzelner Berufsfelder machen heute in jedem Einzelfall eine differenzierte Abstimmung zwischen individuellen krankheitsbedingten Einschränkungen und beruflichen Möglichkeiten notwendig. Dabei müssen berücksichtigt werden:
1.2 Beurteilung des Gefährdungspotenzials der Anfälle
Anfälle sollten in ihrem Ablauf genau beschrieben werden, so dass eine individuelle Beurteilung der arbeitsmedizinischen Risiken möglich wird. Besonders zu beachten sind:
(Stand: 19.08.2020)
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