Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Vom 21. Februar 2006
(BGBl. I Nr. 10 vom 06.03.2006 S. 466)
Die Bekanntmachung der Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 86) ist wie folgt zu berichtigen:
1. In § 23 Abs.1 Satz 2 ist das Wort "Restbetrag" durch das Wort "Restbeitrag" zu ersetzen.
2. In § 23 Abs. 1 ist nach Satz 2 folgender Satz einzufügen:
"Sonstige Beiträge werden spätestens am Fünfzehnten des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind."
3. In § 28f Abs. 4 Satz 4 Nr. 3 ist nach dem Wort "Beiträge" das Wort "zur" einzufügen.
4. In § 49 Abs. 3 Satz 2 ist nach dem Wort "zugrunde" das Wort "zu" einzufügen.
5. In § 51 Abs. 1 Satz 1 ist das Wort "Wahlankündigung" durch das Wort "Wahlausschreibung" zu ersetzen.
6. In § 51 Abs. 4 Satz 1 ist jeweils das Wort "Verbände" durch das Wort "Verbänden" zu ersetzen.
7. In § 77 Abs. 3 ist das Wort "alle" durch das Wort "die" zu ersetzen.
8. In § 83 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b sind die Wörter "Personen oder Gesellschaften" durch die Wörter "Personen und Gesellschaften" zu ersetzen.
9. In § 90 Abs. 3 ist die Angabe "Satz 1 " durch die Angabe "Absatz 1 " zu ersetzen.
10. In § 99 Abs. 2 Satz 1, § 107 Satz 1 und 4 und § 111 Abs. 1 Nr. 7 ist jeweils das Wort "Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes" durch das Wort "Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes" zu ersetzen.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion