Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
ETAG 009 - Leitlinie für nicht nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung
Ausgabe Juni 2002
Vom 24. März 2003
(BAnz. Nr. 104a vom 06.06.03)
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812), der durch Artikel 63 Nr. 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassung EOTa bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des Bauproduktengesetzes für nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton erteilt werden. Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin.
Berlin, den 24. März 2003
BS 21 -8304 02- 3.1.1
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Im Auftrag
Günther
Vorwort
Hintergrundinformation zur ETA-Leitlinie
Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe WG 03.05/05 - Nicht lasttragende verlorene Schalungsbausätze/-systeme, bestehend aus Schalungs-/Mantelsteinen oder -elementen aus Wärmedämmstoffen und - mitunter - aus Beton - erarbeitet.
Die Arbeitsgruppe bestand aus Mitgliedern aus neun EU-Ländern (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Osterreich, Portugal und Schweden).
Die Leitlinie legt die Leistungsanforderungen, die Nachweisverfahren zu den einzelnen Leistungsaspekten und die Beurteilungskriterien zur Bewertung der Leistungsfähigkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck fest. Sie berücksichtigt ETAG 003 "Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände" und ETAG 004 "Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht".
Das grundsätzliche Beurteilungskonzept der Leitlinie basiert auf dem aktuellen Stand des Wissens und Prüferfahrungen.
So wie die meisten Mitgliedstaaten und das Grundlagendokument für den Brandschutz verwendet auch diese Leitlinie zur Festlegung des Feuerwiderstandes und Brandverhaltens Klassen. Ansonsten werden in der Leitlinie keine Klassen verwendet. Alle Kennwerte der Produkte werden im Allgemeinen als numerische Werte ausgedrückt. Dieses Konzept steht mit dem Grundsatz der BPR im Einklang, dass die wesentlichen Anforderungen für das Bauwerk gelten und dass eine ETa eine positive technische Beurteilung eines Bauprodukts für seinen vorgesehenen Verwendungszweck ist, d.h. für die Verwendung im eingebauten Zustand. Die ETa behandelt nur das Produkt und gibt Klassen oder Kenndaten des Produkts an, die in weiterer Folge vom Planer des Bauwerks zu verwenden sind.
Bezugsdokumente
Auf Bezugsdokumente wird im Text der ETAG (Leitlinie für die europäische technische Zulassung) verwiesen; sie unterliegen den in der vorliegenden Leitlinie aufgeführten besonderen Bedingungen.
Die Liste der Bezugsdokumente (mit Angabe des Ausgabejahres) für die vorliegende ETAG geht aus Anhang D hervor. Werden später zusätzliche Teile zur vorliegenden ETAG erstellt, so können sie Änderungen hinsichtlich der Liste der Bezugsdokumente beinhalten, die für den betreffenden Teil gelten.
Bedingungen für die Aktualisierung
Bei der in der Liste genannten Ausgabe eines Bezugsdokuments handelt es sich um die von der EOTa für ihre spezifische Verwendung verabschiedete Ausgabe.
Erscheint eine neue Ausgabe, ersetzt sie die in der Liste angeführte Ausgabe nur dann, wenn die EOTa ihre Verträglichkeit mit der Leitlinie überprüft oder neu festgestellt hat (möglicherweise mit entsprechender Verknüpfung).
Technische Berichte der EOTa gehen in einigen Aspekten ins Detail, sind aber selbst nicht Teil der ETAG, sondern bringen den gemeinsamen Standpunkt der EOTA-Stellen hinsichtlich momentan vorliegenden Wissens und Erfahrung zum Ausdruck. Wenn sich Wissen und Erfahrung weiterentwickeln, insbesondere durch Zulassungsarbeit, können diese Berichte geändert und ergänzt werden.
Alle zweckdienlichen Informationen zur Aktualisierung der Bezugsdokumente und zum allgemeinen Verständnis der vorliegenden ETAG. die sich im Einvernehmen mit den EOTA-Mitgliedern bei der Erteilung von ETAs entwickeln, werden laufend in die Zusatzdokumente der EOTa übernommen. Leser und Anwender der vorliegenden ETAG werden darauf hingewiesen, den aktuellen Stand dieser Dokumente mit einem EOTA-Mitglied zu überprüfen.
Die EOTa muss möglicherweise während der Geltungsdauer der ETAG Änderungen/Korrekturen vornehmen. Diese Änderungen werden in die offizielle Fassung auf der EOTA-Website www.eota.be übernommen und in einer dazugehörigen Chronologie datiert und katalogisiert.
Lesern und Anwendern der vorliegenden ETAG wird empfohlen. den aktuellen Status des Inhalts dieses Dokuments mit jenem auf der EOTA-Website zu vergleichen. Aus dem Deckblatt geht hervor, ob und wann Änderungen erfolgt sind.
Abschnitt 1:
Einleitung
1 Vorbemerkungen
1.1 Rechtsgrundlage
Diese ETA-Leitlinie (ETAG) wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Richtlinie des Rates 89/106/EWG (BPR) und unter Beachtung folgender Schritte erstellt:
- Erteilung des endgültigen Mandats durch die EG: | 25.06.1997 |
- Erteilung des endgültigen Mandats durch die EFTA: |
(Stand: 27.01.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion