umwelt-online: ETAG 010 - Zulassung für selbsttragende lichtdurchlässige Dachbausysteme (2)
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5.1.1.1.2.2 Versuchsaufbau

Der Entwurf des Versuchsaufbaus und die verwendeten Bauteile müssen der vorgeschlagenen Verwendung entsprechen. Der Versuchsaufbau muss einen Zusammenbau der Einzelteile bei realistischen Anwendungsbedingungen für das zu beurteilende Dachbausystem umfassen.

Zum Nachweis des Tragvermögens und der Gebrauchstauglichkeit gegen Auflasten durch Schnee oder Wind und bei abhebenden Lasten durch Wind sind folgende Versuche als Funktion des statischen Systems erforderlich.

Die statischen Systeme für die verschiedenen Arten von Dachbausystemen sind in 5.1.1.1.1 beschrieben und Anhang B enthält die diesbezüglichen Zeichnungen. Anhang E zeigt die schematische Darstellung (Bild E.1) zur Vorgehensweise des Versuchs (mit besonderem Bezug auf die Platten). Anhang E enthält Einzelheiten zum Versuch, bezogen auf die verschiedenen Arten der Dachbausysteme.

  1. Gebogene Dachbausysteme mit zusätzlichen Tragprofilen parallel zur Haupttragrichtung
    Der Versuchsaufbau für dieses System ist in Bild E.2 für Auflasten und abhebende Lasten schematisch dargestellt. Um die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu ermitteln, können die tragenden Profile für Versuchszwecke verstärkt (abgestützt) werden, z.B. durch Hilfsbauteile, zur Gewährleistung einer angemessenen Standsicherheit bis zur Versagenslast der Platten.
  2. Ebene Dachbausysteme mit zusätzlichen Tragprofilen parallel zur Stützweite
    Für ebene Dachbausysteme ist der Versuchsaufbau schematisch in Bild E.3 dargestellt. Die hier in a) gegebene Information betrifft den Versuchsaufbau für diese Art von Bausatz gleichermaßen.
  3. Gebogene Dachbausysteme ohne zusätzliche Tragprofile (auch für gebogene Dachbausysteme mit zusätzlichen Tragprofilen, aber nicht getrennt berechnet)
    Der Versuchsaufbau zum Nachweis des Tragvermögens und der Gebrauchstauglichkeit ist schematisch in Bild E.4 dargestellt. Zusätzlich zum Versuch der Auflasten und abhebende Last, verteilt über die gesamte Stützweite, muss auch ein Versuch mit halbseitiger Auflast durchgeführt werden.
    Da das Verhältnis Stützweite/Stichhöhe bedeutende Auswirkung auf das Tragvermögen hat, muss die mögliche Auflagerverschiebung berücksichtigt werden.
    Wenn die Auflagerverankerung alleine maßgebend für abhebende Lasten ist, kann sich der Versuch auf diesen Teil des Systems beschränken (siehe Zugversuch in Bild E.4.1).
    Für gebogene Dachbausysteme mit zusätzlichen Tragprofilen, die nicht getrennt berechnet werden, können die Versuche zur Ermittlung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Platten anfänglich mit Abstützen der Tragprofile, wie unter a) beschrieben, durchgeführt werden. Anschließend können die
    Versuche am System ohne Abstützen erfolgen, um den Beitrag der Profile festzustellen. Diese letztgenannten Versuche können den Ersatz einiger oder aller Platten erforderlich machen.
    Bei Nichtanwendung der Zwei-Phasen-Methode, z.B. aus wirtschaftlichen Gründen, wird das berechnete Tragvermögen des Dachbausystems konservativer sein. Es wird unmöglich sein, die Anteile der lichtdurchlässigen Platten und der Tragprofile zu bestimmen. Folglich werden die Faktoren für die Platten (siehe 6.3.1.1) auch für die Profile angesetzt werden.
  4. Ebene Dachbausysteme ohne zusätzliche Tragprofile
    Bei diesen Systemen sind der Versuch des Verhaltens im Feld des Dachbausystems (das Moment, bei dem die Querkraft vernachlässigbar ist), der Versuch an Zwischenauflagern und eine Bewertung der aufnehmbaren Endauflagerkräfte maßgebend. Der Versuch kann im Allgemeinen in Übereinstimmung mit ENV 1993-1-3 (Eurocode 3) erfolgen.
    Der Versuchsaufbau zur Feststellung des Grenzzustandes des Biegemoments ohne Querkraft (Feldmoment) ist schematisch in den Abbildungen E 5.1 und E 5.2 dargestellt. Ist der Querschnitt der Platten nicht symmetrisch, sind Versuche in beiden Richtungen, in positiver und negativer Richtung, erforderlich. Die aufzubringende Last muss einer gleichmäßig verteilten Flächenlast entsprechen, die auch durch ein Minimum von vier Streckenlasten simuliert werden kann, so dass durch deren Anordnung ein ungefähr gleicher Verlauf des Biegemoments in Haupttragrichtung erreicht wird.
    Hilfskonstruktionen, die die horizontale Verschiebung der Elemente quer zur Haupttragrichtung einschränken, dürfen verwendet werden. Diese dürfen die Steifigkeit in Profilrichtung nicht erhöhen.
    Das Verhalten der Dachbausysteme an den Zwischenauflagern, insbesondere die Interaktion zwischen Biegemoment und Auflagerkraft, muss durch Ersatzträgerversuche nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck müssen die Grenzzustände für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit an mindestens drei verschiedenen Kombinationen von Biegemomenten/Auflagerkraft ermittelt werden.
    Der Versuchsaufbau für die Ersatzträgerversuche an den Auflagern für Auflast ist in den Abbildungen E 5.3.1 und E 5.3.2 dargestellt und für abhebende Last in den Abbildungen E 5.4.1 und E 5.4.2.
    Die Zwischenauflager müssen entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck ausgebildet sein, insbesondere deren Breite. Die Endauflager im Versuch sind frei drehbar und horizontal verschieblich. Ausreichender Randüberstand der Elemente muss gewährleistet sein.
    Für die Endauflagerkräfte bei Platten mit Überstand dürfen, unter der Bedingung Io> 50 mm, 60% der ermittelten maximalen Zwischenauflagerkräfte angesetzt werden. Die Endauflagerkräfte können darüber hinaus in zusätzlichen Versuchen nachgewiesen werden.

5.1.1.2 Aussteifende Wirkung (des Daches)

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