umwelt-online: ETAG 018_4: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Brandschutzprodukte (3)

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6.6 Bewertung und Beurteilung für Komponenten: Dämmstoffe

6.6.0 Allgemeines

Abschnitt 6.6 der vorliegenden ETA-Leiltlinie enthält Beurteilungs- und Bewertungsmethoden für die Dämmung als eine Komponente des Brandschutzbausatzes. Dämmstoffe, die als eigenständiges Produkt als verformbare und nicht verformbare Brandschutzplatten und als Brandschutzmatten in den Verkehr gebracht werden sollen, sind in Abschnitt 6.2 (siehe auch Abschnitt 2.4) erfasst.

Die Zulassungsstelle muss die Gebrauchstauglichkeit jeder nachgewiesenen Eigenschaft einer Komponente eines Bausatzes bewerten und beurteilen. Jede in der ETa - unter der Verantwortung der Zulassungsstelle - getätigte Aussage repräsentiert eine positive Bewertung der Leistungsmerkmale einer Komponente eines Bausatzes unter Berücksichtigung der jeweiligen Endnutzung.

6.6.2 ER 2: Brandschutz

6.6.2.1 Brandverhalten

Die Dämmstoffe sind nach EN 13501:2002 zu klassifizieren.

6.6.3 ER 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.6.3.1 Abgabe gefährlicher Stoffe

Siehe ETA-Leitlinie Teil 1.

6.6.6 ER 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz

6.6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand

Es ist die gemessene Wärmeleitfähigkeit bei Umgebungstemperatur (λ-Wert) anzugeben.

6.6.6.2 Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl

Es ist der gemessene µ-Wert anzugeben.

6.6.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Identifizierung

6.6.7.1 Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit

6.6.7.1.1 Feuchtigkeitsbeständigkeit

Die, Wasseraufnahmegeschwindigkeit in kg/mz ist in der ETa anzugeben.

6.6.7.1.2 Maßbeständigkeit

Die relativen Änderungen in Länge und Ebenheit sind in der ETa anzugeben.

6.6.7.2 Identifizierung

6.6.7.2.1 Länge, Breite

Länge(n) und Breite(n) sind in der ETa anzugeben.

6.6.7.2.2 Dicke

Die Dicke(n) ist(sind) in der ETa anzugeben.

6.6.7.2.3 Maßtoleranzen

Die Maßtoleranzen sind in der ETa anzugeben.

6.6.7.2.4 Form

Die Form(en) ist(sind) in der ETa anzugeben.

6.6.7.2.5 Dichte

Die (Roh) Dichte ist in der ETa anzugeben.

6.6.7.2.6 Beläge

Alle Beläge sind gemäß Abschnitt 5.6.7.2.5 vollständig zu identifizieren.

6.7 Bewertung und Beurteilung für Komponenten: Profile, Rahmen, Ständerwerke

6.7.0 Allgemeines

Die Zulassungsstelle muss die Gebrauchstauglichkeit jeder nachgewiesenen Eigenschaft einer Komponente eines Bausatzes bewerten und beurteilen. Jede in der ETa - unter der Verantwortung der Zulassungsstelle - getätigte Aussage repräsentiert eine positive Bewertung der Leistungsmerkmale einer Komponente eines Bausatzes unter Berücksichtigung der jeweiligen Endnutzung.

6.7.2 ER 2: Brandschutz

6.7.2.1 Brandverhalten

Die Komponente ist nach EN 13501-1:2002 zu klassifizieren.

6.7.3 ER 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.7.3.1 Abgabe gefährlicher Stoffe

Siehe ETA-Leitlinie Teil 1.

6.7.4 ER 4: Nutzungssicherheit

6.7.4.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

6.7.4.1.1 Allgemeines

Normalerweise lässt sich die Ausführung eines Stützrahmens durch Berechnung, Prüfung oder einer Kombination aus Rechnung und Prüfung bestimmen. Alternativ können angemessene Informationen über die physikalischen Eigenschaften und die Dimensionierung geliefert werden; es ist dann nach Abschnitt 6.7.7.2 zu verfahren.

6.7.4.1.2 Berechnungen, mit oder ohne Unterstützung durch Prüfungen

Die Eigenschaften von lastabtragenden Komponenten sind in der ETa unter Berücksichtigung der Erfüllung nationaler Bestimmungen anzugeben. Dieses sollte durch die folgenden, betroffenen Eigenschaften ausgedrückt werden:

National festgelegte Parameter sind anzugeben.

6.7.4.1.3 Prüfungen

Weiden die Stützrahmen durch Prüfungen oder einer Kombination aus Berechnungen und Prüfungen bemessen, sind die Verfahren der relevanten Eurocodes (Bemessung) für die Bemessung der gesamten Ausführung bezüglich Spannungen und Steifigkeiten anzuwenden. Die statistische Auswertung der Prüfergebnisse zur Bestimmung des charakteristischen Wertes ist nach EN 1990 vorzunehmen.

6.7.6 ER 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz

6.7.6.1 Wärmedurchlasswiderstand

Es ist die gemessene Wärmeleitfähigkeit bei Umgebungstemperatur (λ-Wert) anzugeben.

6.7.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit, Gehrauchstauglichkeit und Identifizierung

6.7.7.1 Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit

Die technischen Unterlagen und die ETa müssen Angaben zu den Materialien der Stützrahmen enthalten und die Verfahren nennen, für die die Dauerhaftigkeit nachgewiesen wurde. Liegen die Nachweise in Form früherer Beurteilungen oder aufgrund von Erfahrungen vor, ist deutlich zu machen, über welchen Zeitraum und unter welchen Bedingungen das Material und/oder sein Korrosionsschutz oder seine Schutzbeschichtung positiv nachgewiesen wurden. Jegliches in Frage kommende Risiko ist anzugeben, insbesondere Bewitterungseinflüsse, z.B. Meeresklima, Industrieregionen. Jegliche Gefährdung, die aus besonderen Beanspruchungsbedingungen, z.B. in Meeresatmosphäre, in Industriebereichen, resultieren kann, ist anzugeben.

6.7.7.2 Identifizierung

Die Zulassungsstelle hat das Folgende gemäß Abschnitt 5.7.7.2 anzugeben:

7 Voraussetzungen und Empfehlungen zur Bewertung der Brauchbarkeit der Produkte

7.0 Allgemeines

Im vorliegenden Kapitel sind die Voraussetzungen und Empfehlungen für die Bemessung, den Einbau und die Ausführung, die Verpackung, den Transport und die Lagerung, die Verwendung, die Instandhaltung und die Reparatur aufgeführt, unter denen die Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck gemäß der ETA-Leitlinie vorgenommen werden kann (dies nur soweit erforderlich und soweit sie einen Einfluss auf die Beurteilung oder auf die Produkte selbst ausüben können).

7.1 Bemessung von Bauwerken

Siehe ETA-Leitlinie Teil 1.

Die Beurteilung der Bausätze aus Brandschutzplatten hat stets unter der Voraussetzung zu erfolgen, dass der Untergrund bzw. die statische Stützkonstruktion keine der wesentlichen Anforderungen (ER) der Bausätze aus Brandschutzplatten, die auf der Baustelle in Form eines Systems montiert sind, beeinträchtigen darf.

Die Zulassungsstelle hat die bestehenden Gefahren zu beurteilen und - falls dies für erforderlich erachtet wird - entsprechende Prüfungen durchzuführen oder Einschränkungen vorzusehen, damit die Bausätze aus Brandschutzplatten für die Anwendung hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks eingesetzt werden können.

7.2 Verpackung, Transport und Lagerung

Siehe ETA-Leitlinie Teil 1.

7.3 Ausführung von Bauwerken

Siehe ETA-Leitlinie Teil 1.

7.4 Instandhaltung und Reparatur

Siehe ETA-Leitlinie Teil 1.

Abschnitt 3
Konformitätsbescheinigung (AoC)

8 Beurteilung und Bescheinigung der Konformität

8.1 Entscheidung der Europäischen Kommission

Die Entscheidung der Europäischen Kommission geht aus Abschnitt 8.1, Teil 1 "Allgemeines" hervor.

8.2 Verantwortlichkeiten

Sofern untenstehend nicht geändert oder ergänzt, gehen die Verantwortlichkeiten aus Abschnitt 8.2, Teil 1 "Allgemeines" hervor.

8.2.1 Aufgaben des Herstellers

8.2.1.1 Werkseigene Produktionskontrolle

Bei Lieferung von Produkten für den Einbau in den Produktionsprozess ist die Konformität mit den Festlegungen in der ETa mit besonderem Augenmerk auf die folgenden Aspekte nachzuweisen:

Dies werkseigene Produktionskontrolle für die Bausätze aus Platten muss in der Regel einschlägige Bemessungsspezifikationen einschließlich geeigneter Zeichnungen und schriftlicher Anweisungen umfassen, zumindest die nachfolgenden Punkte:

8.3 Dokumentation

Die Dokumentation geht aus Abschnitt 8.3, Teil 1 "Allgemeines" hervor. Ergänzende Bestimmungen sind nachstehend aufgeführt:

(4) Prüf- und Überwachungsplan (als Teil der werkseigenen Produktionskontrolle)

Die Gültigkeit der Art und Häufigkeit von Überprüfungen/Versuchen, die während der Herstellung und am Endprodukt durchgeführt wurden, ist zu berücksichtigen. Das umfasst die Überprüfungen, die während der Herstellung hinsichtlich der Eigenschaften, die in einem späteren Stadium nicht mehr überprüft werden können, erfolgt sind, sowie Überprüfungen am Endprodukt.

Die folgende Tabelle enthält Eigenschaften, die überwacht werden sollten, und gibt die Mindesthäufigkeit solcher Überwachungen an. Der Hersteller kann jedoch für den Zweck der werkseigenen Produktionskontrolle alternative Prüfverfahren übernehmen, sofern sie die überwachte Eigenschaft ausreichend sicherstellen.

Die Prüfungen sind gemäß den zitierten Prüfbeschreibungen durchzuführen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Prüfgeräte und Prüfbedingungen den Möglichkeiten des ETA-Antragstellers angepasst werden müssen.

Tabelle 8.1: Eigenschaften und Mindestüberwachungshäufigkeiten 9

Eigenschaft Abschnitt für das jeweilige Prüfverfahren Schwellenwert (sofern gegeben) und Toleranzen Mindesthäufigkeit der Prüfungen 10, 14
Platten und Matten
Bestimmung des organischen Gehalts (Brandverhalten) prEN 13820 Herstellererklärung einmal wöchentlich 11
Bestimmung der Maßhaltigkeit bei hohen Temperaturen (Feuerwiderstand) EN 1094-6 (Probengröße 100 x 100 mm2) einmal wöchentlich
Indirektes Prüfverfahren 12 - nach Bedarf
Wasserdurchlässigkeit Abschnitt 5.2.3.1 einmal alle 3 Jahre
Maßhaltigkeit Abschnitt 5.2.4.2 einmal jährlich
Wärmedurchlasswiderstand Abschnitt 5.2.6.1 einmal alle zwei Jahre
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl Abschnitt 5.2.6.2 einmal alle zwei Jahre
Identifizierung
- Länge, Breite
- Dicke
Abschnitt 5.2.7.2 einmal täglich 13, pro Abmessung
einmal täglich, pro Dicke
- Rohdichte Überwachung S3 wie in ISO 390, 4 % AQL 1 Probe pro n Platten
Biegefestigkeit Abschnitt 5.2.4.1 1 Probe pro n Platten
Mechanische Befestigungselemente
Identifizierung
- Härte
- Abmessungen
- Geometrie
Abschnitt 5.3.7.2 Herstellererklärung einmal täglich
Klebemittel      
Schälfestigkeit Abschnitt 5.4.4.1.1 Herstellererklärung einmal wöchentlich
Scherfestigkeit Abschnitt 5.4.4.1.2
einmal täglich
Identifizierung
- Viskosität
- Dichte
Abschnitt 5.4.7.2
einmal täglich
Dichtungsmaterialien
Zugfestigkeit Abschnitt 5.5.4.1.1 Herstellererklärung einmal wöchentlich
Haftfähigkeit/Kohäsion Abschnitt 5.5.4.1.2 einmal wöchentlich
Identifizierung
- Zugfestigkeit/Viskosität
Abschnitt 5.5.7.2 einmal täglich
Dämmstoffe
Wärmeübergangswiderstand Abschnitt 5.6.6.1 Herstellererklärung in Übereinstimmung mit der einschlägigen technischen Spezifikation
Druckfestigkeit Abschnitt 5.6.7.1.1
Identifizierung Abschnitt 5.6.7.2
Plattenbausätze
Durchzugsfestigkeit Abschnitt 5.1.4.1.1 Herstellererklärung einmal wöchentlich
Scherfestigkeit Abschnitt 5.1.4.1.2 einmal wöchentlich
Festigkeit gegenüber weicher Stoßbelastung Abschnitt 5.1.4.2.1 einmal jährlich
Festigkeit gegenüber harter Stoßbelastung Abschnitt 5.1.4.2.2
Haftfähigkeit Abschnitt 5.1.4.3 einmal wöchentlich
Identifizierung
- Beschaffenheit und Komponentenanzahl
- Abmessungen und Geometrie
Abschnitt 5.1.7.3 einmal täglich

8.4 CE-Kennzeichnung und Informationen

8.4.1 Allgemeines

Für die Informationen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung siehe Teil 1 "Allgemeines" - Abschnitt 8.4. Zusätzliche Bestimmungen sind nachstehend angegeben.

Wenn das Produkt oder der Bausatz aus Brandschutzplatten auch auf Übereinstimmung mit anderen harmonisierten technischen Spezifikationen im Rahmen der BPR beurteilt worden ist, wird die CE-Kennzeichnung nur einmal angebracht, während die die CE-Kennzeichnung begleitenden Informationen die in beiden harmonisierten technischen Spezifikationen vorgesehenen Bestimmungen zusammenbringen (siehe jedoch Abschnitt 8.4.1.2).

8.4.2 Beispiel

8.4.2.1 Beispiel der CE-Kennzeichnung 

"CE"-Kennzeichnung

Kennnummer der notifizierten Stelle

Name und Anschrift des Herstellers oder seines im EWR ansässigen Bevollmächtigten
und des Werks, in dem das Produkt hergestellt wurde

Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung erfolgte

Nummer des EG-Konformitätszertifikats


ETA-Nummer und Bezug auf andere harmonisierte technischen Spezifikationen unter der BPR (sofern zutreffend)

Bezug auf die ETAG

Relevante Leistungsmerkmale und/oder Bezeichnungscode 15

  8.4.2.2 Platzierung der CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist auf den Begleitpapieren anzubringen.

Wenn das Produkt oder der Bausatz aus Brandschutzplatten auch auf Übereinstimmung mit anderen harmonisierten technischen Spezifikationen unter der BPR (ETa oder EN) beurteilt worden ist, sollte die Platzierung der CE-Kennzeichnung in Übereinstimmung mit beiden Dokumenten erfolgen.

Anmerkung: In der Praxis kann das bedeuten, dass es - wenn aufgrund der anderen technischen Spezifikation die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt selbst anzubringen ist - eine CE-Kennzeichnung sowohl auf dem Produkt als auch auf den Begleitpapieren erscheint (die jedoch identisch sind).

Abschnitt 4
Inhalt der ETA

9 Der Inhalt der ETA

9.1 Der Inhalt der ETA

Der Inhalt der ETa geht aus Kapitel 9 von Teil 1 "Allgemeines" hervor. Außerdem enthält sie eine Beschreibung der geprüften Montage und der Produktmerkmale aller Produkte oder Bausatzkomponenten, die für die Installation der Montage in der Feuerwiderstandsprüfung erforderlich waren. Diese Produktmerkmale sind als Mindestproduktanforderungen für die Zuteilung der Feuerwiderstandsklassifizierung anzusehen.

Das gilt für die Brandschutzplatten, aber auch z.B. für den Stützrahmen, das Klebemittel, das Befestigungssystem, das Abdichtungsmaterial usw., die in der geprüften Montage verwendet wurden, auch wenn sie nicht Bestandteil des Bausatzes sind.

Die ETa hat die Nutzungsdauer, die Nutzungskategorien bezogen auf den vorgesehenen Verwendungszweck und die Witterungsbeanspruchungen anzugeben. In der ETa sind die Bewertungen aus Abschnitt 6 anzugeben. Jede in der ETa getätigte Aussage repräsentiert - unter der Verantwortung der Zulassungsstelle - eine positive Bewertung der Leistungsmerkmale einer Komponente unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Endnutzung. Angaben zu Bausätzen, Produkten oder Bausatzkomponenten sind nur zu den in den Abschnitten 5 und 6 dieser ETA-Leitlinie aufgeführten Charakteristiken erforderlich, sofern die Charakteristiken unter Berücksichtigung der beabsichtigten Endnutzung für diese Produkte oder Bausatzkomponenten relevant sind. Charakteristiken, für die die Option "keine Leistung festgestellt" nicht zutrifft, sind immer anzugeben (siehe ETA-Leitlinie Teil 1, Tabelle 6.1). Falls das Produkt durch Installationsprüfungen bewertet wurde, ist (sind) in der ETa die geprüfte(n) Installation(en) anzugeben, sowie (zur Identifizierung) die benutzten Komponenten (z.B. Platten, Stützrahmen, mechanische Befestigungselemente usw. durch entsprechende Verweise in der ETA), ihre Anzahl und Anordnungen und die Prüfbedingungen.

Die von der Zulassungsstelle festgestellten erweiterten Anwendungen (sofern möglich), basierend auf oben genannten Prüfergebnissen, sind von den Prüfergebnissen getrennt darzustellen; es ist die Grundlage zu nennen, die als Basis für die festgestellten erweiterten Anwendungen diente (z.B. Rechenverfahren).

9.2 Zusätzliche Angaben

Die zusätzlichen Angaben gehen aus Kapitel 9 von Teil 1 "Allgemeines" hervor.

9.3 Ausnahmen

Von den in Kapitel 9, Teil 1 "Allgemeines" aufgeführten Informationen hinsichtlich des Inhalts gibt es keine Ausnahmen.

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Liste der Bezugsdokumente  Anhang A
EN 300:1997 Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen
EN 318:1993 Faserplatten; Bestimmung von Maßänderungen in Verbindung mit Änderungen der relativen Luftfeuchte
EN 319:1993 Spanplatten und Faserplatten; Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
EN 542:1994 Klebstoffe - Bestimmung der Dichte
EN 573-3:2003 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Chemische Zusammensetzung und Form von Halbzeug - Teil 3: Chemische Zusammensetzung
EN 771-1:2003 Festlegungen für Mauersteine - Teil 1: Mauerziegel
EN 771-2:2003 Festlegungen für Mauersteine - Teil 2: Kalksandsteine
EN 771-3:2003 Festlegungen für Mauersteine - Teil 3: Mauersteine aus Beton (mit dichten und porigen Zuschlägen)
EN 771-4:2003 Festlegungen für Mauersteine - Teil 4: Porenbetonsteine
EN 789:1996 Holzbauwerke - Prüfverfahren - Bestimmung der mechanischen Eigenschaften von Holzbauwerkstoffen
EN 822:1994 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite
EN 823:1994 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
EN 824:1994 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit
EN 826:1996 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
EN 923:1998 Klebstoffe - Benennungen und Definitionen
EN 998-1:2003 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1: Putzmörtel
EN 998-2:2003 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 2: Mauermörtel
EN 1015-11:1999 Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk - Teil 11: Bestimmung von Biegezugfestigkeit und Druckfestigkeit von Festmörtel
EN 1015-12:2000 Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk - Teil 12: Bestimmung der Haftfestigkeit von erhärteten Putzmörteln
EN 1094-6:2000 Feuerfeste Erzeugnisse für Isolationszwecke - Teil 6: Bestimmung der bleibenden Längenänderung geformter Erzeugnisse nach Temperatureinwirkung
EN 1239:1998 Klebstoffe - Frost/Tau-Stabilität
EN 1245:1998 Klebstoffe - Bestimmung des pH-Prüfverfahrens
EN 1372:1999 Klebstoffe - Prüfverfahren für Klebstoffe für Boden- und Wandbeläge - Schälversuch
EN 1373:1999 Klebstoffe - Prüfverfahren für Klebstoffe für Boden- und Wandbeläge - Scherversuch
EN 1396:1997 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen
EN 1602:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte
EN 1603:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dimensionsstabilität im Normalklima (23 °C/50 % relative Luftfeuchte)
EN 1604:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dimensionsstabilität bei definierten Temperatur- und Feuchtebedingungen
EN 1607:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
EN 1608:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit in Plattenebene
EN 1609:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Wasseraufnahme bei kurzzeitigem teilweisem Eintauchen
EN 1766:2000 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken - Prüfverfahren - Referenzbetone für Prüfungen
EN 1912:1998 Bauholz für tragende Zwecke - Festigkeitsklassen - Zuordnung von visuellen Sortierklassen und Holzarten
EN 1990:2002 Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung EN 10002-1:1990 Metallische Werkstoffe; Zugversuch; Teil 1: Prüfverfahren
EN 10020:2000 Begriffsbestimmungen für die Einteilung der Stähle
EN 10088:1995 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
EN 10142:2000 Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech aus weichen Stählen zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen
EN 10147:2000 Kontinuierlich feuerverzinktes Band und Blech aus Baustählen - Technische Lieferbedingungen
EN 10152:2003 Elektrolytisch verzinkte kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus Stahl zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen
EN 10169-1:1997 Kontinuierlich organisch beschichtete (bandbeschichtete) Flacherzeugnisse ans Stahl - Teil 1: Allgemeines (Definitionen, Werkstoffe, Grenzabweichungen, Prüfverfahren)
EN 10214:1995 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Stahl mit Zink-Aluminium-Überzügen (ZA) - Technische Lieferbedingungen
EN 10215:1995 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Band und Blech aus Stahl mit Aluminium-Zink-Überzügen (AZ) - Technische Lieferbedingungen
EN 12086:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit
EN 12089:1997 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung
EN 12092:2001 Klebstoffe - Bestimmung der Viskosität
EN 12101-2:2003 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Bestimmungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
EN 12101-3:2002 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 3: Bestimmungen für maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
CR 12101-5:2000 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 5: Bestimmungen zu funktionellen Empfehlungen und Berechnungsverfahren für Rauch- und Wärmeabzugsgeräte
EN 12412-2:2003 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Bestimmung des Wärmedurchgangskoeffizienten mittels des Heizkastenverfahrens - Teil 2: Rahmen
EN 12467:2000 Faserzement-Tafeln - Produktspezifikationen und Prüfverfahren
EN 12524:2000 Baustoffe und -produkte - Wärme- und feuchte-schutztechnische Eigenschaften - Tabellierte Bemessungswerte
EN 12664:2001 Wärmetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten - Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes nach dem Verfahren mit dem Plattengerät und dem Wärmestrommessplatten-Gerät - Trockene und feuchte Produkte mit mittlerem und niedrigem Wärmedurchlasswiderstand
EN 12667:2001 Wärmetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten - Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes nach dem Verfahren mit dem Plattengerät und dem Wärmestrommessplatten-Gerät - Produkte mit hohem und mittlerem Wärmedurchlasswiderstand
EN 12939:2001 Wärmetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten - Bestimmung des Wärmedurchlasswiderstandes nach dem Verfahren mit dem Plattengerät und dem Wärmestrommessplatten-Gerät - Dicke Produkte mit hohem und mittlerem Wärmedurchlasswiderstand
EN 13162:2001 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
EN 13403:2003 Lüftung von Gebäuden - Nichtmetallische Luftleitungen - Luftleitungen aus Dämmplatten
EN 13501-1:2002 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten
EN 13823:2002 Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten - Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen
EN 24624:1993 Lacke und Anstrichstoffe - Abreißversuch zur Beurteilung der Haftfestigkeit
EN ISO 527-1:1996 Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 1: Allgemeine Grundsätze
EN ISO 527-2:1996 Kunststoffe - Bestimmung der Zugeigenschaften - Teil 2: Prüfbedingungen für Form- und Extrusionsmassen
EN ISO 3506-1:1998 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 1: Schrauben
EN ISO 3506-2:1998 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 2: Muttern
EN ISO 3506-3:1998 Mechanische Eigenschaften von Verbindungselementen aus nichtrostenden Stählen - Teil 3: Gewindestifte und ähnliche, nicht auf Zug beanspruchte Schrauben
EN ISO 12572:2001 Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten - Bestimmung der Wasserdampfdurchlässigkeit (ISO/ DIS 12572:1997)
EN ISO 12944-3:1998 Beschichtungsstoffe - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme - Teil 3: Grundregeln zur Gestaltung
EN ISO 13788:2002 Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen - Raumseitige Oberflächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren - Berechnungsverfahren
ISO 390:1993 Faserzement-Erzeugnisse; Probenahme und Prüfung
ISO 5922:1981 Temperguss
ISO 8339:1984 Hochbau; Werkstoffe für Verbindungen; Verfugungskitte; Bestimmung der Zugfestigkeit
ISO 9047:1989 Hochbau - Fugendichtstoffe - Bestimmung des Haft- und Dehnverhaltens von Dichtstoffen bei unterschiedlichen Temperaturen
ISO 10590:1991 Hochbau - Fugendichtstoffe - Bestimmung des Haft-Dehnverhaltens unter Dehnung und nach Wasserlagerung
ISO 11431:1993 Hochbau - Fugendichtstoffe - Bestimmung des Haft- und Dehnverhaltens nach Einwirkung von Wärme, Wasser und künstlichem Licht durch Glas
ISO 11600:1993 Hochbau - Fugendichtstoffe - Einteilung und Anforderungen
prEN 771-5 Festlegungen für Mauersteine - Teil 5: Betonwerksteine
prEN 771-6:2000 rev. Festlegungen für Mauersteine - Teil 6: Natursteine
prEN 1015-20 Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk - Teil 20: Bestimmung der Dauerhaftigkeit von erhärtetem Mauermörtel (Festmörtel) (mit einem Zementanteil an der Gesamtbindemittelmenge von mehr als 50 %)
prEN 1507 Lüftung von Gebäuden - Luftleitungen - Rechteckige Luftleitungen aus Blech; Festigkeit und Dichtheit; Anforderungen und Prüfung
prEN 1993 Serie Eurocode 3 - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauwerken
prEN 1995 Serie Eurocode 5 - Bemessung und Konstruktion von Holzbauwerken
prEN 1999 Serie Eurocode 9 - Bemessung und Konstruktion von Aluminiumbauwerken
prEN 10327 Kontinuierlich schmelztauchveredeltes Blech und Band aus weichen Stählen zum Kaltumformen - Technische Lieferbedingungen
prEN 12101-1 Rauch- und Wärmefreihaltung - Anlagen zur Kontrolle von Rauch- und Wärmeströmungen - Teil 1: Spezifikation für Rauchschürzen; Anforderungen und Prüfverfahren
prEN 12101-10 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 10: Energieversorgung
prEN 12101-4 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 4: Bausätze zur Rauch- und Wärmefreihaltung
prEN 12101-6 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 6: Differenzdrucksysteme; Bausätze
prEN 12101-7 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 7: Entrauchungsleitungen
prEN 12101-8 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 8: Festlegungen für Entrauchungsklappen
prEN 12101-9 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 9: Steuerungstafeln und Notenergieversorgung
prEN 12365-1 Baubeschläge - Dichtungen und Dichtungsprofile für Fenster, Türen und andere Abschlüsse sowie vorgehängte Fassaden - Teil 1: Anforderungen und Klassifizierung
prEN 13501-2 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen
prEN 13501-3 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 3: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen an Lüftungsanlagen
prEN 13501-4 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 4: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen und Entrauchungsanlagen
prEN 13820 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Gehalts an organischen Bestandteilen
prEN 13964 Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren
ISO/DIS 8413 Performance-Normen im Bauwesen; Fassaden aus Bauteilen; Prüfungen der Widerstandsfähigkeit gegenüber hängenden statischen Lasten
prEN ISO 10077-2 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 2: Numerisches Verfahren für Rahmen
prEN ISO 14678 Klebstoffe - Bestimmung des Widerstandes gegen Fließen (Sagging) (ISO/DIS 14678:1995)
EOTa TR001 Determination of impact resistance of panels and panel assemblies

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EN 13823: Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten -
Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegenstand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen Vorschriften zu Montage und Befestigung 
Anhang B

B.1 Begriffe

Erweiterte Anwendung:

Das Ergebnis eines Prozesses (unter Anwendung definierter Regeln, wozu auch Berechnungsverfahren gehören können), das für eine Variante einer Produkteigenschaft und/oder einer oder mehrerer vorgesehener Endanwendungen eines Produktes ein Prüfergebnis auf der Grundlage eines oder mehrerer Prüfergebnisse gemäß derselben Prüfnorm vorhersagt.

B.2 Montage und Befestigung gemäß EN 13823

B.2.1 Abmessung des Prüfstands

Der Prüfstand ist als Ecke mit einer langen (1,0 m) und einer kurzen Seite (0,5 m) ausgeformt. Die lange Seite besteht aus zwei Platten, die über eine waagerechte und eine senkrechte Plattenfuge miteinander verbunden sind. Alle Platten sind in senkrechter Position zu prüfen. Die Proben müssen folgende Ahmessungen aufweisen,

  Abmessungen der Baueinheit
(mm - Nennwert)
Länge Höhe
Kurze Seite 500 1500
Lange Seite 200 + t 1500
800 1500
Hierbei ist t = Dicke der Platte

B.2.2 Prüfkörper

Brandschutzplatten sind gemäß EN 13823 und entsprechend nachstehender Vorgaben zu montieren und zu befestigen.

Die in der Baueinheit für die Prüfung verwendeten Platten müssen alle Deckschichten und/oder Beschichtungen aufweisen, mit denen das Produkt in Verkehr gebracht wird. Für jede Art von Deckschicht bzw. Beschichtung ist eine eigene Prüfung erforderlich.

Die Ergebnisse der an Platten mit maximaler Deckschicht- oder Beschichtungsdicke durchgeführten Prüfungen sind auch für dünnere Beschichtungen gültig.

Der Einfluss von unterschiedlichen Deckschicht- oder Beschichtungsfarben kann bestimmt werden, indem vereinfachte SBI-Prüfungen an einer hellen und einer dunklen Farbe durchgeführt werden. Wenn es keinen Unterschied bei den Prüfungsergebnissen gibt, braucht die vollständige SBI-Prüfung nur bei einer Farbe durchgeführt zu werden.

Die Ausgestaltung der Ecke und der Baueinheit muss mit den Bedingungen in der Endnutzung entsprechend den Angaben des ETA-Antragstellers übereinstimmen.

Hinweis: Auf Grund der in der Prüfnorm enthaltenen spezifischen Anforderungen ist es unter Umständen nicht möglich, die Platten entsprechend den Angaben des ETA-Antragstellers zu montieren. In diesem Fall muss sich die Montageanordnung so nah wie möglich an die Anweisungen anlehnen und zwischen ETA-Antragsteller und Zulassungsstelle abgestimmt werden.

Im Prüfbericht sind die Art und Abmessungen der verwendeten Materialien und Produkte, die Abmessungen und Platzierung des mechanischen Befestigungselements usw. festzuhalten.

B.2.3 Einbau und Befestigung des Prüfaufbaus

B.2.3.1 Baueinheiten mit Rahmen/Ständern (siehe Abb. B.1 bis B.5)

Die Platten werden auf einem (tragenden) Rahmen unter Verwendung des Befestigungselements und, sofern relevant, des Fugenmaterials, der Profile usw. entsprechend den Anweisungen des ETA-Antragstellers befestigt, wobei der in der Endnutzung übliche enge Fugenschluss erreicht wird (siehe Abb. B.1 bis B.5).

Der Mindestabstand zwischen den Stützplatten und den Brandschutzplattenproben soll gemäß EN 13823 40 mm betragen, wobei oben und unten Abstandsleisten zu verwenden sind. Der Rahmen zwischen Stützplatte und Probenstück muss an allen Seiten offen sein, um die Be- und Entlüftung des Zwischenraums zu ermöglichen.

Hinweis: Die Baueinheit kann außerhalb der Prüfkammer vorbereitet und montiert werden. Die zusammengebaute Baueinheit kann dann in die Kammer transportiert werden.

Die Platten werden auf einem aus Holz gefertigten Rahmen montiert, dessen senkrechte Streben (40 ± 1) mm mal (40 ± 1) mm und dessen waagerechte Streben (20 ± 1) mm mal (40 ± 1) mm messen. Die Prüfungsergebnisse für Holzrahmen gelten auch für Metallrahmen. Macht der ETA-Antragsteller eine bessere Leistung bei Verwendung von Metallständern geltend oder verwendet der ETA-Antragsteller keinen Holzrahmen, kann die Prüfung auch mit einem Metallrahmen durchgeführt werden, wobei die (hinsichtlich der Abmessungen und der Dicke der Profile) schwierigste Art von Metallrahmen zu verwenden ist. Werden größere Dicken von Füllmaterial verwendet (siehe unten), müssen die Abmessungen für die Ständer entsprechend größer ausfallen.

Wenn der Bausatz Füllmaterial zum Anbringen hinter der Brandschutzplatte umfasst, etwa Mineralwolle, so muss der Spalt zwischen Stützplatte und Probenstück vollständig vom Material ausgefüllt sein, um den Kontakt zwischen der Dämmung und der Brandschutzplatte zu gewährleisten.

Die Art des Füllmaterials muss den Angaben des ETA-Antragstellers entsprechen; als typisches Füllmaterial kann jedoch eine (50 ± 5) mm dicke Mineralwollmatte mit einer Dichte von (35 ± 10 kg/m3) und einer Einstufung als Euroklasse A2 (organisches Bindemittel < 5 %, Schmelzpunkt < 1000 °C) verwendet werden. Die Mineralwolle wird am Untergrund gemäß den Angaben des ETA-Antragstellers befestigt.

Die Prüfungsergebnisse für Baueinheiten mit Füllmaterial können, je nach Art der Brandschutzplatte, auch für Baueinheiten ohne Füllmaterial gelten.

Zur Beurteilung des Einflusses des Füllmaterials kann es erforderlich sein, Prüfungen mit der kleinsten und größten Materialdicke und der kleinsten und größten Materialdichte (die zwischen 20 kg/ m3 und 190 kg/m3 liegen kann) durchzuführen.

Bei Verwendung eines anderen Füllmaterials ist dieses zu berücksichtigen und zu prüfen.

Die Schnittkante der Platte auf der kurzen Seite ist dergestalt gegen die zusammengebaute lange Seite u platzieren, dass sich eine Innenecke bildet. Auf der langen Seite befinden sich 200 mm von der Innenecke entfernt eine senkrechte Fuge und 500 mm von der unteren Kante entfernt eine waagerechte Fuge...

Diese Fugen sind wie in der Baustellenpraxis üblich zu konstruieren (in der Regel handelt sich um Stoßfugen), wobei sie normalerweise nicht größer als 3 mm sind (Maß x in den Abbildungen B.1 bis B.5). Das Prüfungsergebnis gilt nur für Fugen, die nicht breiter sind als die bei der Prüfung verwendeten Fugen. In Übereinstimmung mit den Angaben des ETA-Antragstellers zur Endnutzung können die Fugen gefüllt sein und/oder es können Fugendichtstreifen am Rahmen vorgesehen sein.

Die beiden Seiten sind dann in einem Winkel von 90° zueinander zu befestigen, wobei die den jeweiligen Endnutzungsbedingungen entsprechenden Winkelprodukte (Fugenmaterial, Profile usw.) gemäß den Angaben des ETA-Antragstellers zu verwenden sind.

Wenn der ETA-Antragsteller normalerweise kein bestimmtes mechanisches Befestigungselement verwendet, sollten Nieten, Klammern oder Schrauben als Befestigungsmittel verwendet werden, welche den Mindestanforderungen des ETA-Antragstellers entsprechen. In diesem Fall sollte die Art der für die Prüfungen zu verwendenden Befestigungen zwischen ETA-Antragsteller und der Zulassungsstelle abgestimmt werden.

In allen anderen Fällen ist das Befestigungselement des ETA-Antragstellers zu verwenden.

Anordnung und Anzahl der zu verwendenden mechanischen Befestigungsmittel sind Abbildungen B.3 und B.4 zu entnehmen.

B.2.3.2 Baueinheiten ohne Rahmen (siehe Abb. B.3 bis B.5)

Diese Prüfungen sind bei Platten zu verwenden, die mechanisch, ohne Verwendung von Ständern oder eines Rahmens, am Untergrund befestigt oder aufgeklebt werden.

In diesem Fall müssen die Platten mit einem Klebstoff aufgeklebt werden, der den Spezifikationen des ETA-Antragstellers gemäß der Darstellung in den Abbildungen B.3 bis B.5 entspricht. In Abbildung B.5 werden die Platten und Ständer nicht gezeigt. Es können Standarduntergründe gemäß EN 13823 verwendet werden.

Wenn der ETA-Antragsteller normalerweise kein bestimmtes mechanisches Befestigungsmittel verwendet, sollten Nieten, Klammern oder Schrauben als Befestigungsmittel verwendet werden, welche den Mindestanforderungen des ETA-Antragstellers entsprechen. In diesem Fall sollte die Art der für die Prüfungen zu verwendenden Befestigungen zwischen ETA-Antragsteller und der Zulassungsstelle abgestimmt werden.

In allen anderen Fällen ist das Befestigungselement des ETA-Antragstellers zu verwenden.

Anordnung und Anzahl der zu verwendenden Befestigungsmittel sind den Abbildungen B.3 und B.4 zu entnehmen.

B.3 Regeln für die erweiterte Anwendung (EXAP)

Zu verändernder Gegenstand Erforderlicher zusätzlicher Nachweis Regel zur Durchführung der erweiterten Anwendung Beschränkungen und Bemerkungen
Vergrößern des Ständerabschnitts Vollständige Prüfung der Brandschutzwand mit Ständer, auf dem die erweiterte Anwendung beruht Die Abmessungen eines Ständerabschnitts (senkrechter Pfosten) können ohne Beschränkung vergrößert werden. Vergrößern automatisch erlaubt
Dickere Platte / Deckschichten Vollständige Prüfung der Brandschutzwand mit Platte, auf dem die erweiterte Anwendung beruht Die Dicke der Deckschichten einer Brandschutzwand mit nichtmetallischer Deckschicht kann um 50 % vergrößert werden, sofern die Länge der mechanischen Befestigungen im gleichen Verhältnis vergrößert wird. Die Höhe der Wand ist auf maximal 3 m beschränkt. Metallische Deckschichten sind von dieser Regel ausgeschlossen. Vorhandene nationale Prüfdaten können verwendet werden, um Vergrößerungen der Dicke zu rechtfertigen, die über den oben genannten Werten liegen. Die Fähigkeit des Wandrahmens, die durch die dickeren Platten verursachte zusätzliche Last zu tragen, muss. ggf. in Betracht gezogen werden; daher die Beschränkung auf um 50 % dickere Platten und 3 m Höhe. Deckschichten aus Metall sind wegen ihrer größeren Anfälligkeit zur Wölbung ausgeschlossen. Vorhandene nationale Prüfdaten müssen zeigen, dass die Änderungen keine schädlichen Auswirkungen haben.

B.4 Abbildungen

Die Maßtoleranz der Darstellungen in Abbildungen B.1 bis B.5 liegt bei ± 1 mm.

Abbildung B.1: Rahmen für kurze Seite gemäß EN 13823 (Abmessungen in mm)

Legende

1 Rahmenpfosten Abmessungen in mm

2 Längsbalken des Rahmens

x Fugenbreite

Abbildung B.2: Rahmen für lange Seite gemäß EN 13823 (Abmessungen in mm)

Legende

1 Rahmenpfosten

2 Längsbalken des Rahmens

x Fugenbreite

Abbildung B.3: Befestigung von Platten und Matten für kurze Seite gemäß EN 13823 (Abmessungen in mm)

Legende

1 Befestigungsmittel

Abbildung B.4: Befestigung von Platten und Matten für lange Seite gemäß EN 13823 (Abmessungen in mm)

Legende

1 Befestigungsmittel

x Fugenbreite

Abbildung B.5: Montage- und Befestigungsschema gemäß EN 13823 (Abmessungen in mm)

Legende

1 Stützplatte

2 Dämmmaterial

3 Pfosten

4 Platte

5 Fugenmaterial

x Fugenbreite

.

Beurteilung von Verbundplatten  Anhang C

C.1 Allgemeines

Zur Beurteilung und Bewertung der Brauchbarkeit von Platten, die aus zwei oder mehr Materialschichten bestehen, ist eine zusätzliche Beurteilung erforderlich, die als Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit betrachtet werden kann und die von der Art der verwendeten Materialien und der zum Verbinden der Schichten verwendeten Verfahren abhängt. Die Beurteilung ist nachfolgend aufgeführt. In Abhängigkeit von der Art der beteiligten Materialien und des Verbindungsverfahrens kann die Zulassungsstelle weitere Beurteilungen für erforderlich halten.

C.2 Reaktive Schichten

Wenn die Platte reaktive Schichten oder Oberflächen enthält, sind diese reaktiven Materialien gemäß der ETA-Leitlinie "Brandhemmende und brandversiegelnde Produkte - Teil 4: Reaktive Produkte" zu beurteilen und zu bewerten.

C.3 Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenoberfläche

Die Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenoberfläche ist gemäß EN 1607 zu bestimmen und anzugeben.

C.4 Verträglichkeit

Die Verträglichkeit der verwendeten Materialien ist unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verwendungszwecks zu beurteilen. Die Zulassungsstelle gibt an, welche Beurteilung stattgefunden hat und welche Beschränkungen gegebenenfalls hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks gelten.

C.5 Beurteilung und Bewertung

Die Zulassungsstelle beurteilt und bewertet die Brauchbarkeit des Produkts oder des Bausatzteils für jede nachgewiesene Eigenschaft. Jede Erklärung in der ETa stellt eine unter der Verantwortung der Zulassungsstelle abgegebene positive Beurteilung der Bauteilleistung unter Berücksichtigung des vorgesehenen Verwendungszwecks dar.

_____________

1) Diese Verwendungen gelten für Innenraumfeuchtigkeit Klasse 5 gemäß EN ISO 13788.

2) Derzeit befinden sich die Normen EN 13501-3 und -4 im Entwurfsstadium. Sie können erst nach ihrer Veröffentlichung und nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen Entscheidungen der Kommission verwendet werden.

Auch als Notinfizierte Stelle bekannt.

3) Das an erster Stelle der Liste aufgeführte Identifizierungsverfahren ist zu bevorzugen.

4) Die von der an erster Stelle der Liste aufgeführten Organisation erarbeiteten Prüfverfahren sind zu bevorzugen.

5) Das an erster Stelle der Liste aufgeführte Identifizierungsverfahren ist zu bevorzugen.

6) Die von der an erster Stelle der Liste aufgeführten Organisation erarbeiteten Prüfverfahren sind zu bevorzugen.

7) Es sollten in erster Linie die Prüfverfahren gewählt werden, die zu Beginn der Aufzählung stehen.

8) Da prEN 13501-3 und -4 noch in Bearbeitung sind, ist noch keine Klassifizierung in Übereinstimmung mit dieser Norm möglich.

9) Anmerkungen:

10) Wenn der ETA-Inhaber für bestimmte Eigenschaften "Keine Leistung festgelegt" erklärt hat, dann sollten die entsprechenden Teile des Prüfplans nicht in die ETa übernommen werden.

11) Eine Woche stellt 5 Herstellungstage dar.

12) Die Produktion sollte (mindestens) einer zusätzlichen WPK-Prüfung unterzogen werden, die sich auf die Feuerwiderstandseigenschaften bezieht und die insbesondere für das betreffende Produkt relevant ist. Der ETA-Inhaber und die notifizierte Stelle legen eine angemessene Häufigkeit fest.

13) Ein Tag stellt einen Zeitraum von 24 Stunden dar, in dem die Produktion als "normal" angesehen wird.

14) Wenn der ETA-Inhaber für bestimmte Eigenschaften "Keine Leistung festgelegt" erklärt hat, dann sollten die entsprechenden Teile des Prüfplans nicht in die ETa übernommen werden.

15) Anmerkungen:

ENDE

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