umwelt-online: ETAG 033 - Leitlinie für die europäische technische zulassung für Bausätze für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen (2)

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8.2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Herstellern und notifizierten Stellen

Für die Anwendung der relevanten Systeme der Konformitätsbescheinigung auf das zugelassene Produkt hat die Zulassungsstelle die spezifischen Aufgaben des Herstellers und der notifizierten Stelle bei der Bescheinigung der Konformität in Kontrollplänen festzulegen (falls relevant).

Sowohl große als auch kleine Unternehmen stellen diese Produkte her. Es gibt eine große Bandbreite der verwendeten Materialien und Prüfverfahren. Deswegen kann ein präziser Prüfplan nur für den Einzelfall erstellt werden.

Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, Prüfungen an vollständigen Bausätzen oder Systemen durchzuführen. Normalerweise genügen indirekte Verfahren; wie z.B. Kontrolle von Rohstoffen, Herstellungsverfahren und Eigenschaften der Komponenten.

Im Folgenden werden allgemeine Eckpunkte zur Erstellung solcher Kontrollpläne für die durch diese ETAG erfassten Produkte angegeben. Sie müssen dann von der Zulassungsstelle für das zugelassene Produkt unter Berücksichtigung des Herstellungsverfahrens des Herstellers spezifiziert und festgelegt werden.

Es wird angenommen, dass die in den folgenden Kontrollplänen angegebenen Eigenschaften maßgeblich die Funktion der Bausätze bestimmen.

8.2.1 Aufgaben des Herstellers

Tabelle B: Kontrollplan für den Hersteller von Bausätzen für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen

Tabelle B ist ein Beispiel für einen Kontrollplan. Der tatsächliche Kontrollplan für ein Produkt, für das eine ETa erteilt wird, ist zwischen der Zulassungsstelle und dem Hersteller abzustimmen und festzulegen.

Art der Kontrolle Prüf- oder
Kontrollverfahren 1
Mindestumfang/-häufigkeit
der Kontrolle
Element der Konformitätsbescheinigung
(gem. BPR Anhang III.1.)
(für System 2 + der
Konformitätsbescheinigung)
Produkt,
Rohstoff/Materialbestandteil,
Produktkomponente und
Produktmerkmal
   
Werkseigene Produktionskontrolle (einschließlich Prüfungen von Proben nach vorgeschriebenem Prüfplan) Identifizierung eingehender Materialien Je nach Beschaffenheit der Materialien Jede Lieferung
hergestelltes System oder freier Film Härte ISO 48 Einmal jede zehnte Charge (min. 1 x jährlich)
Zugeigenschaften EN ISO 527 Einmal jede zehnte Charge (min. I x jährlich)
Haftzugfestigkeit zum Untergrund 5.1.1.1 Einmal pro Jahr
Dichtungsschicht
(flüssige Komponenten):
   
Viskosität 5.2 Jede Charge
Dichte 5.2 Jede Charge
topfzeit 5.2 Jede Charge
Aushärtungszeit (Zunahme der Härte) 5.2 Jede Charge
Gehalt an flüchtigen Bestandteilen 5.2 Jede Charge
Aschegehalt 5.2 Einmal pro Jahr
Infrarotspektrometrum 5.2 Einmal jede zehnte Charge
(min. 1 x jährlich)
Analyse der funktionellen Gruppe (NCO, OH, Epoxidharze, Amine usw.) 5.2 Jede Charge
Grundierungen/Binderschicht/ Schutzschicht:    
Viskosität 5.2 Jede Charge
Dichte 5.2 Jede Charge
Gehalt an flüchtigen Bestandteilen 5.2 Jede Charge/einmal im Jahr
Aschengehalt 5.2 Einmal jede zehnte Charge
(min. 1 x jährlich)
Infrarotspektrometrie 5.2 Einmal jede zehnte Charge
(min. 1 x jährlich)
Trocknungszeit der Oberfläche/topfzeit 5.2 Jede Charge
Analyse der funktionellen Gruppe (NCO, OH, Epoxidharze, Amine usw.) 5.2 Jede Charge
Bewehrung/Einlage:    
Art/Beschaffenheit 5.2 Jede Lieferung
Zugeigenschaften 5.2 Jede Lieferung
Gewicht/Flächengewicht 5.2 Jede Lieferung
Mineralische Zuschlagstoffe:    
Art/Beschaffenheit 5.2 Jede Lieferung
Korngrößenverteilung 5.2 Jede Lieferung
Feuchtegehalt 5.2 Jede Lieferung
Erstprüfung des Produkts Prüfungen sind nicht erforderlich, wenn die zu einer ETa führenden Prüfungen an Komponenten des Bausatzes vorgenommen wurden, die hierfür aus der laufenden Produktion der Bausätze stammen - -
Identifizierung von Komponenten 5.2 Zu Beginn des Produktionsprozesses oder einer neuen Produktionslinie
Haftzugfestigkeit zum Untergrund 5.1.1.1
Haftzugfestigkeit zur Schutzschicht 5.1.4.1

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