umwelt-online: ETAG 033 - Leitlinie für die europäische technische zulassung für Bausätze für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen (2)
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8.2 Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Herstellern und notifizierten Stellen
Für die Anwendung der relevanten Systeme der Konformitätsbescheinigung auf das zugelassene Produkt hat die Zulassungsstelle die spezifischen Aufgaben des Herstellers und der notifizierten Stelle bei der Bescheinigung der Konformität in Kontrollplänen festzulegen (falls relevant).
Sowohl große als auch kleine Unternehmen stellen diese Produkte her. Es gibt eine große Bandbreite der verwendeten Materialien und Prüfverfahren. Deswegen kann ein präziser Prüfplan nur für den Einzelfall erstellt werden.
Im Allgemeinen ist es nicht erforderlich, Prüfungen an vollständigen Bausätzen oder Systemen durchzuführen. Normalerweise genügen indirekte Verfahren; wie z.B. Kontrolle von Rohstoffen, Herstellungsverfahren und Eigenschaften der Komponenten.
Im Folgenden werden allgemeine Eckpunkte zur Erstellung solcher Kontrollpläne für die durch diese ETAG erfassten Produkte angegeben. Sie müssen dann von der Zulassungsstelle für das zugelassene Produkt unter Berücksichtigung des Herstellungsverfahrens des Herstellers spezifiziert und festgelegt werden.
Es wird angenommen, dass die in den folgenden Kontrollplänen angegebenen Eigenschaften maßgeblich die Funktion der Bausätze bestimmen.
8.2.1 Aufgaben des Herstellers
Tabelle B: Kontrollplan für den Hersteller von Bausätzen für flüssig aufzubringende Brückenabdichtungen
Tabelle B ist ein Beispiel für einen Kontrollplan. Der tatsächliche Kontrollplan für ein Produkt, für das eine ETa erteilt wird, ist zwischen der Zulassungsstelle und dem Hersteller abzustimmen und festzulegen.
Art der Kontrolle | Prüf- oder Kontrollverfahren 1 |
Mindestumfang/-häufigkeit der Kontrolle |
|
Element der Konformitätsbescheinigung (gem. BPR Anhang III.1.) (für System 2 + der Konformitätsbescheinigung) |
Produkt, Rohstoff/Materialbestandteil, Produktkomponente und Produktmerkmal |
||
Werkseigene Produktionskontrolle (einschließlich Prüfungen von Proben nach vorgeschriebenem Prüfplan) | Identifizierung eingehender Materialien | Je nach Beschaffenheit der Materialien | Jede Lieferung |
hergestelltes System oder freier Film Härte | ISO 48 | Einmal jede zehnte Charge (min. 1 x jährlich) | |
Zugeigenschaften | EN ISO 527 | Einmal jede zehnte Charge (min. I x jährlich) | |
Haftzugfestigkeit zum Untergrund | 5.1.1.1 | Einmal pro Jahr | |
Dichtungsschicht (flüssige Komponenten): |
|||
Viskosität | 5.2 | Jede Charge | |
Dichte | 5.2 | Jede Charge | |
topfzeit | 5.2 | Jede Charge | |
Aushärtungszeit (Zunahme der Härte) | 5.2 | Jede Charge | |
Gehalt an flüchtigen Bestandteilen | 5.2 | Jede Charge | |
Aschegehalt | 5.2 | Einmal pro Jahr | |
Infrarotspektrometrum | 5.2 | Einmal jede zehnte Charge (min. 1 x jährlich) |
|
Analyse der funktionellen Gruppe (NCO, OH, Epoxidharze, Amine usw.) | 5.2 | Jede Charge | |
Grundierungen/Binderschicht/ Schutzschicht: | |||
Viskosität | 5.2 | Jede Charge | |
Dichte | 5.2 | Jede Charge | |
Gehalt an flüchtigen Bestandteilen | 5.2 | Jede Charge/einmal im Jahr | |
Aschengehalt | 5.2 | Einmal jede zehnte Charge (min. 1 x jährlich) |
|
Infrarotspektrometrie | 5.2 | Einmal jede zehnte Charge (min. 1 x jährlich) |
|
Trocknungszeit der Oberfläche/topfzeit | 5.2 | Jede Charge | |
Analyse der funktionellen Gruppe (NCO, OH, Epoxidharze, Amine usw.) | 5.2 | Jede Charge | |
Bewehrung/Einlage: | |||
Art/Beschaffenheit | 5.2 | Jede Lieferung | |
Zugeigenschaften | 5.2 | Jede Lieferung | |
Gewicht/Flächengewicht | 5.2 | Jede Lieferung | |
Mineralische Zuschlagstoffe: | |||
Art/Beschaffenheit | 5.2 | Jede Lieferung | |
Korngrößenverteilung | 5.2 | Jede Lieferung | |
Feuchtegehalt | 5.2 | Jede Lieferung | |
Erstprüfung des Produkts | Prüfungen sind nicht erforderlich, wenn die zu einer ETa führenden Prüfungen an Komponenten des Bausatzes vorgenommen wurden, die hierfür aus der laufenden Produktion der Bausätze stammen | - | - |
Identifizierung von Komponenten | 5.2 | Zu Beginn des Produktionsprozesses oder einer neuen Produktionslinie | |
Haftzugfestigkeit zum Untergrund | 5.1.1.1 | ||
Haftzugfestigkeit zur Schutzschicht | 5.1.4.1 |
(Stand: 25.07.2018)
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