umwelt-online: DIN 1045-1 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton; Bemessung und Konstruktion (2)
zurück |
3.2.7 Griechische Buchstaben mit Indizes
α1 | Beiwert für die Übergreifungslänge des Betonstahls |
αa | Winkel der Schiefstellung; Wirksamkeit der Verankerung des Betonstahls |
αc | Abminderungsbeiwert für die Betondruckfestigkeit infolge Querzugbeanspruchung |
αe | Verhältnis der Elastizitätsmoduln von Betonstahl und Beton |
αl | Beiwert für die Übertragungslänge eines Spannglieds im sofortigen Verbund |
αn | Abminderungsbeiwert für die Schiefstellung zur Berücksichtigung nebeneinander wirkender Druckglieder |
αp | Verhältnis der Elastizitätsmoduln von Spannstahl und Beton |
γc | Teilsicherheitsbeiwert für Beton |
γc' | zusätzlicher Teilsicherheitsbeiwert für Beton ab Festigkeitsklasse C55/67 bzw. LC55/60 |
γF | Teilsicherheitsbeiwert für die EinwirkungenF |
γG | Teilsicherheitsbeiwert für eine ständige Einwirkung |
γP | Teilsicherheitsbeiwert für die Einwirkung infolge Vorspannung, sofern diese auf der Einwirkungsseite berücksichtigt wird |
γQ | Teilsicherheitsbeiwert für eine veränderliche Einwirkung |
γR | Teilsicherheitsbeiwert für den Systemwiderstand bei nichtlinearen Verfahren der Schnittgrößenermittlung |
γs | Teilsicherheitsbeiwert für Betonstahl und Spannstahl |
εc | Dehnung des Betons |
εcas | Schrumpfdehnung des Betons |
εcc | Kriechdehnung des Betons |
εcds | Trocknungsschwinddehnung des Betons |
εcs | Schwinddehnung des Betons |
εcu | rechnerische Bruchdehnung des Betons |
εlc | Dehnung des Leichtbetons |
εlcu | rechnerische Bruchdehnung des Leichtbetons |
εp | Dehnung des Spannstahls |
εp(0) | Vordehnung des Spannstahls gegenüber dem Beton (Spannbettdehnung) |
εs | Dehnung der Betonstahls |
εsu | rechnerische Bruchdehnung des Betonstahls |
εyd | Bemessungswert der Dehnung des Betonstahls an der Streckgrenze |
θE | vorhandene plastische Rotation |
θpl, d | Bemessungswert der zulässigen plastischen Rotation |
λmax | Grenzwert der Schlankheit, ab dem ein Druckglied als schlank gilt |
λcrit | Grenzwert der Schlankheit, ab dem für ein Druckglied die Einflüsse nach Theorie I. Ordnung zu berücksichtigen sind |
ρl | geometrisches Bewehrungsverhältnis der Längsbewehrungρ |
ρw | geometrisches Bewehrungsverhältnis der Querkraft- und Torsionsbewehrung |
σc | Spannung im Betonσ |
σcg | Spannung im Beton infolge der quasi-ständigen Einwirkungskombination |
σcp0 | Anfangswert der Spannung im Beton infolge Vorspannung |
σp | Spannung im Spannstahl |
σp0 | maximal in den Spannstahl eingetragene Spannung während des Spannens |
σpm0 | Spannung im Spannstahl unmittelbar nach dem Spannen oder der Krafteinleitung in den Beton |
Δσp, c+s+r | Spannkraftverlust infolge Kriechen und Schwinden des Betons und Spannstahlrelaxation |
Δσpr | Spannungsänderung im Spannstahl infolge Relaxation |
σs | Spannung im Betonstahl |
3.3 SI-Einheiten
(1) SI-Einheiten sind in Übereinstimmung mit ISO 1000 anzuwenden.
(2) Für Berechnungen sollten die folgenden Einheiten angewendet werden:
4 Bautechnische Unterlagen
4.1 Umfang der bautechnischen Unterlagen
(1) Zu den bautechnischen Unterlagen gehören die für die Ausführung des Bauwerks notwendigen Zeichnungen, die statische Berechnung und - wenn für die Bauausführung erforderlich - eine ergänzende Projektbeschreibung sowie etwaige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfbescheide.
(2) Zu den bautechnischen Unterlagen gehören auch Angaben über den Zeitpunkt und die Art des Vorspannens, das Herstellungsverfahren sowie das Spannprogramm.
4.2 Zeichnungen
4.2.1 Allgemeine Anforderungen
(1) Die Bauteile, die einzubauende Betonstahlbewehrung und die Spannglieder sowie alle Einbauteile sind auf den Zeichnungen eindeutig und übersichtlich darzustellen und zu bemaßen. Die Darstellungen müssen mit den Angaben in der statischen Berechnung übereinstimmen und alle für die Ausführung der Bauteile und für die Prüfung der Berechnungen erforderlichen Maße enthalten.
(2) Auf zugehörige Zeichnungen ist hinzuweisen. Bei nachträglicher Änderung einer Zeichnung sind alle von der Änderung ebenfalls betroffenen Zeichnungen entsprechend zu berichtigen.
(3) Auf den Bewehrungszeichnungen sind insbesondere anzugeben:
(4) Bei Verwendung von Fertigteilen sind ferner anzugeben:
4.2.2 Verlegezeichnungen für die Fertigteile
Bei Bauwerken mit Fertigteilen sind für die Baustelle Verlegezeichnungen der Fertigteile mit den Positionsnummern der einzelnen Teile und eine Positionsliste anzufertigen. In den Verlegezeichnungen sind auch die für den Zusammenbau erforderlichen Auflagertiefen, die Art und die Abmessungen der Lager und die erforderlichen Abstützungen der Fertigteile anzugeben.
4.2.3 Zeichnungen für die Schalungs- und Traggerüste
Für Schalungs- und Traggerüste, für die eine statische Berechnung erforderlich ist, sind Zeichnungen für die Baustelle anzufertigen; ebenso für Schalungen, die hohen seitlichen Druck des Frischbetons aufnehmen müssen.
4.3 Statische Berechnungen
(1) Das Tragwerk und die Lastabtragung sind zu beschreiben. Die Tragfähigkeit und die Gebrauchstauglichkeit der baulichen Anlage und ihrer Bauteile sind in der statischen Berechnung übersichtlich und leicht prüfbar nachzuweisen. Mit numerischen Methoden erzielte Rechenergebnisse (z.B. Schnittgrößen, Verformungen) sollten grafisch dargestellt werden.
(2) Das Verfahren zur Ermittlung der Schnittgrößen nach Abschnitt 8 ist freigestellt. Die Bemessung ist nach den in dieser Norm angegebenen Grundlagen durchzuführen. Für Regeln, die von den in dieser Norm angegebenen Anwendungsregeln abweichen, und für abweichende außergewöhnliche Gleichungen ist die Fundstelle anzugeben, sofern diese allgemein zugänglich ist, sonst sind die Ableitungen so weit zu entwickeln, dass ihre Richtigkeit geprüft werden kann.
(3) Bei Bauwerken mit Fertigteilen sind auch die Transport- und Montagevorgänge der Fertigteile nachzuweisen.
4.4 Baubeschreibung
(1) Angaben, die für die Bauausführung oder für die Prüfung der Zeichnungen oder der statischen Berechnung notwendig sind, aber aus den Unterlagen nach 4.2 und 4.3 nicht ohne weiteres entnommen werden können, müssen in einer Baubeschreibung enthalten und erläutert sein. Dazu gehören auch die erforderlichen Angaben für Beton mit gestalteten Ansichtsflächen.
(2) Bei Bauwerken mit Fertigteilen sind Angaben über den Montagevorgang einschließlich zeitweiliger Stützungen und Aufhängungen sowie über das Ausrichten und über die während der Montage auftretenden, für die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit wichtigen Zwischenzustände erforderlich. Besondere Anforderungen an die Lagerung der Fertigteile sind in den Zeichnungen und der Montageanleitung anzugeben.
5 Sicherheitskonzept
5.1 Allgemeines
(1) Für die Anwendung dieser Norm gilt das in DIN 1055-100 festgelegte Sicherheitskonzept. In 5.2 bis 5.4 werden zusätzliche bauartspezifische Festlegungen getroffen. Angaben zu den Einwirkungen enthalten die Normen der Reihe DIN 1055.
(2) Zur Sicherstellung einer ausreichenden Zuverlässigkeit ist das Tragwerk in den nach 5.3 und 5.4 definierten Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen und nach den in den Abschnitten 12 und 13 angegebenen konstruktiven Regeln unter Beachtung der Angaben zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit in Abschnitt 6 auszubilden.
(3) Bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit sind sowohl die Lastfälle des Endzustandes als auch die Lastfälle des Bauzustandes zu berücksichtigen, bei Fertigteilen darüber hinaus auch die Lastfälle aus der Lagerung, dem Transport und der Montage.
5.2 Bemessungswert des Tragwiderstands
(1) Die dieser Norm zugrunde liegenden charakteristischen Werte der Baustoffeigenschaften sind in Abschnitt 9 angegeben.
(2) Der Bemessungswert des TragwiderstandsRd ist in Abhängigkeit vom Verfahren der Schnittgrößenermittlung nach Gleichung (1) oder Gleichung (2) zu ermitteln.
(1) |
Dabei ist
fck | die charakteristische Betonfestigkeit |
fyk | der charakteristische Wert der Streckgrenze des Betonstahls |
fp0,1k | der charakteristische Wert der 0,1 %-Dehngrenze des Spannstahls |
fpk | charakteristischer Wert der Zugfestigkeit des Spannstahls |
ftk, cal | charakteristischer Wert der Zugfestigkeit des Betonstahls für die Bemessung |
α | der Abminderungsbeiwert nach 9.1.6 |
γc,γs | der jeweilige Teilsicherheitsbeiwert für den Beton bzw. den Beton- oder Spannstahl nach |
(2) |
Dabei ist
fcR,fyR,fpR,ftR ,fp0,1R | der jeweilige rechnerische Mittelwert der Festigkeiten des Betons, des Betonstahls bzw. des Spannstahls |
γR | der Teilsicherheitsbeiwert für den Systemwiderstand |
(3) Bei nichtlinearen Verfahren der Schnittgrößenermittlung dürfen die FestigkeitswertefcR,fyR,fpR und der Teilsicherheitsbeiwert für den SystemwiderstandγR entsprechend den Angaben in 8.5.1 angenommen werden.
(4) Für den Nachweis bestehender Tragwerke darf der Bemessungswert des Tragwiderstands auch aus Versuchen abgeleitet werden. 3)
5.3 Grenzzustände der Tragfähigkeit
5.3.1 Allgemeines
(1) Grenzzustände der Tragfähigkeit sind diejenigen Zustände, bei deren Überschreitung rechnerisch der Einsturz oder andere Formen des Tragwerksversagens eintreten.
(2) Die Regeln dieser Norm gelten für den Nachweis des Tragwerks gegen Versagen durch Bruch oder Überschreitung der festgelegten Grenzdehnungen in einem Bauteilquerschnitt oder in einer Verbindung oder durch Systemversagen.
(3) Für den Nachweis der Lagesicherheit des Tragwerks (z.B. Abheben, Umkippen, Aufschwimmen) gilt DIN 1055-100.
5.3.2 Sicherstellung eines duktilen Bauteilverhaltens
(1) Ein Versagen des Bauteils bei Erstrissbildung ohne Vorankündigung muss vermieden werden (Duktilitätskriterium).
(2) Für Stahlbeton- und Spannbetonbauteile gilt Absatz (1) als erfüllt, wenn eine Mindestbewehrung nach 13.1.1 eingebaut ist.
(3) Alternativ gilt bei Spannbetonbauteilen in Bauwerken, die einer geregelten Überwachung unterliegen, die Anforderung nach Absatz (1) auch als erfüllt, wenn eine Zugänglichkeit der Spannglieder sichergestellt ist, so dass deren Unversehrtheit mit geeigneten zerstörungsfreien Prüfverfahren oder durch laufende Überwachung (Monitoring) überprüft werden kann.
(4) Für stabförmige unbewehrte Bauteile mit Rechteckquerschnitt gilt Absatz (1) als erfüllt, wenn die Ausmitte der Längskraft in der maßgebenden Einwirkungskombination des Grenzzustandes der Tragfähigkeit aufed/h < 0,4 beschränkt wird.
5.3.3 Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen und den Tragwiderstand im Grenzzustand der Tragfähigkeit
(1) Die in DIN 1055-100 angegebenen Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen bei Hochbauten sind für den Anwendungsbereich dieser Norm erweitert und Tabelle 1 zu entnehmen.
(2) Für den Nachweis gegen Ermüdung nach 10.8 ist für den Teilsicherheitsbeiwert der EinwirkungenγF,fat = 1,0 anzusetzen; der Teilsicherheitsbeiwert für die Modellunsicherheit darf mitγEd, fat = 1,0 angesetzt werden.
(3) Bei linear-elastischer Schnittgrößenermittlung mit den Steifigkeiten der ungerissenen Querschnitte und dem mittleren ElastizitätsmodulEcm darf für Zwang der TeilsicherheitsbeiwertγQ = 1,0 angesetzt werden.
Tabelle 1 - Teilsicherheitsbeiwerte für die Einwirkungen auf Tragwerke im Grenzzustand der Tragfähigkeit
Spalte | 1 | 2 | 3 | |
Zeile | Auswirkungen | Ständige Einwirkungen γG |
Veränderliche Einwirkungen γQ |
Vorspannunga b γP |
1 | günstig | 1,0 | 0 | 1,0 |
2 | ungünstig | 1,35 | 1,5 | 1,0 |
a Sofern die Vorspannung als Einwirkung aus Anker und Umlenkkräften oder als einwirkende Schnittgröße berücksichtigt wird (siehe auch 8.7.1). | ||||
b Bezüglich des Teilsicherheitsbeiwerts für den Spannungszuwachs im Spannstahl bei Spanngliedern ohne Verbund siehe 8.7.5. |
(4) Bei Fertigteilen dürfen für Bauzustände im Grenzzustand der Tragfähigkeit für Biegung und Längskraft die Teilsicherheitsbeiwerte für die ständigen und die veränderlichen Einwirkungen mitγG = 1,15 bzw.γQ = 1,15 angesetzt werden. Einwirkungen aus Krantransport und Schalungshaftung sind dabei zu berücksichtigen.
(5) Bei durchlaufenden Platten und Balken darf für ein und dieselbe unabhängige ständige Einwirkung (z.B. Eigengewicht) entweder der obere oder der untere WertγG in allen Feldern gleich angesetzt werden. Dies gilt nicht für den Nachweis der Lagesicherheit nach DIN 1055-100.
(6) Teilsicherheitsbeiwerte für die Bestimmung des Tragwiderstands sind Tabelle 2 zu entnehmen.
(7) Bei Fertigteilen mit einer werksmäßigen und ständig überwachten Herstellung darf der Teilsicherheitsbeiwert für den Beton aufγc = 1,35 verringert werden, wenn durch eine Überprüfung der Betonfestigkeit am fertigen Bauteil sichergestellt wird, dass Fertigteile mit zu geringer Betonfestigkeit ausgesondert werden. Die in diesem Fall notwendigen Maßnahmen sind durch die zuständigen Überwachungsstellen festzulegen.
(8) Bei unbewehrten Bauteilen ist wegen der geringen Verformungsfähigkeit des unbewehrten Betons für ständige und vorübergehende Bemessungssituationenγc = 1,8 und für außergewöhnliche Bemessungssituationenγc = 1,55 anzusetzen. Diese Werte gelten für Druck- und Zugbeanspruchung.
Tabelle 2 - Teilsicherheitsbeiwerte für die Bestimmung des Tragwiderstands im Grenzzustand der Tragfähigkeit
Zeile | Spalte | 1 | 2 | 3 |
Bemessungssituation | Beton
γca b |
Betonstahl oder Spannstahl
γs;γs, fat |
Systemwiederstand bei nichtlinearen Verfahren der Schnittgrößenermittlung γR |
|
1 | Ständige und vorübergehende Bemessungssituation | 1,5 | 1,15 |
siehe 8.5.1 |
2 | Außergewöhnliche Bemessungssituation | 1,3 | 1,0 | |
3 | Nachweis gegen Ermüdung nach 10.8 | 1,5 | 1,15 | |
a Für Beton ab der Festigkeitsklasse C55/67 und LC55/60 siehe Absatz (9).
b Für unbewehrte Bauteile siehe Absatz (8). |
(9) Bei Beton ab den Festigkeitsklassen C55/67 und LC55/60 ist der Teilsicherheitsbeiwertγc zur Berücksichtigung der größeren Streuungen der Materialeigenschaften stets mit dem Faktorγc' zu vergrößern:
(3) |
Dabei istfck in N/mm2 einzusetzen.
5.3.4 Kombination von Einwirkungen, Bemessungssituationen
(1) Die bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit in Betracht zu ziehenden Bemessungssituationen sind in DIN 1055-100 angegeben. Die unabhängigen Einwirkungen auf das Tragwerk sind je nach Bemessungssituation miteinander zu kombinieren. Für die Einwirkungskombinationen gilt DIN 1055-100.
(2) Für die Einwirkungskombination beim Nachweis gegen Ermüdung gilt 10.8.3.
5.4 Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit
5.4.1 Allgemeines
(1) Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit entsprechen Bedingungen, bei deren Überschreitung die festgelegten Nutzungsanforderungen eines Tragwerks oder eines Tragwerksteils nicht mehr erfüllt sind oder eine dauerhafte Tragfähigkeit im Sinne dieser Norm nicht mehr sichergestellt ist.
(2) Die Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit umfassen die
(3) Andere Grenzzustände (z.B. für Erschütterungen, Schwingungen) können bei bestimmten Tragwerken von Bedeutung sein, sind aber in dieser Norm nicht geregelt.
(4) Für das Nachweiskonzept, die Bemessungssituationen und die Einwirkungskombinationen bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit gilt DIN 1055-100.
(5) Für Nachweise im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit darf im AllgemeinenγF = 1,0 angesetzt werden, d. h. der repräsentative Wert einer Einwirkung oder deren Auswirkung (Schnittgröße) wird als unmittelbarer Bemessungswert verwendet.
5.4.2 Anforderungsklassen
(1) Für die Nachweise in den Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit sind für die einzelnen Teile des Tragwerks Anforderungsklassen in Abhängigkeit von den in Tabelle 3 klassifizierten Umgebungsbedingungen der Bauteile durch den Bauherrn oder die zuständige Bauaufsichtsbehörde festzulegen. Die Mindestanforderungsklassen, die sich aus Tabelle 19 ergeben, sind dabei einzuhalten.
(2) Für Bauzustände dürfen gegenüber dem Endzustand abweichende Anforderungsklassen festgelegt werden, sofern die Dauerhaftigkeit des Bauteils dadurch nicht beeinträchtigt wird.
6 Sicherstellung der Dauerhaftigkeit
6.1 Allgemeines
(1) Die Anforderung nach einem angemessen dauerhaften Tragwerk ist erfüllt, wenn dieses während der vorgesehenen Nutzungsdauer seine Funktion hinsichtlich der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit ohne wesentlichen Verlust der Nutzungseigenschaften bei einem angemessenen Instandhaltungsaufwand erfüllt.
(2) Eine angemessene Dauerhaftigkeit des Tragwerks gilt als sichergestellt, wenn neben den Anforderungen aus den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit und den konstruktiven Regeln der Abschnitte 12 und 13 die Anforderungen dieses Abschnittes sowie die Anforderungen an die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Betons nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 und an die Bauausführung nach DIN 1045-3 erfüllt sind.
6.2 Expositionsklassen, Mindestbetonfestigkeit
(1) Die Umgebungsbedingungen im Sinne dieser Norm sind durch chemische und physikalische Einflüsse gekennzeichnet, denen ein Tragwerk als Ganzes, einzelne Bauteile, der Spann- und Betonstahl und der Beton selbst ausgesetzt sind und die bei den Nachweisen in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit nicht direkt berücksichtigt werden.
(2) Jedes Bauteil ist in Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen, denen es direkt ausgesetzt ist, nach Tabelle 3 zu klassifizieren. Ein Bauteil kann mehr als einer der in Tabelle 3 genannten Umgebungsbedingungen ausgesetzt sein. Die Umgebungsbedingungen, denen es ausgesetzt ist, sind dann als Kombination der zugeordneten Expositionsklassen anzugeben.
(3) Jeder Expositionsklasse ist nach Tabelle 3 eine Mindestbetonfestigkeitsklasse zugeordnet. Die jeweils höchste sich in Abhängigkeit von den nach Absatz (2) bestimmten Expositionsklassen ergebende Mindestbetonfestigkeitsklasse ist dem Entwurf und der Bemessung der Bauteile zugrunde zu legen. Für Bauteile mit Vorspannung im nachträglichen Verbund oder ohne Verbund darf jedoch keine kleinere Festigkeitsklasse als C25/30 für Normalbeton und LC25/28 für Leichtbeton, für Bauteile mit Vorspannung im sofortigen Verbund keine kleinere Festigkeitsklasse als C30/37 bzw. LC30/33 verwendet werden.
Zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit sind zusätzliche Anforderungen an die Zusammensetzung und die Eigenschaften des Betons nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 zu berücksichtigen.
(4) Weitere nutzungsbedingte aggressive Einflüsse sind gegebenenfalls durch zusätzliche Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen (siehe DIN EN 206-1 und DIN 1045-2).
Tabelle 3 - Expositionsklassen
1 | 2 | 3 | 4 |
Klasse | Beschreibung der Umgebung | Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen | Mindestbetonfestigkeitsklasse |
1 Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko | |||
X0 | kein Angriffsrisiko | Bauteil ohne Bewehrung in nicht betonangreifender Umgebung, z.B. Fundamente ohne Bewehrung ohne Frost, Innenbauteile ohne Bewehrung | C12/15
LC12/13 |
2 Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Karbonatisierunga | |||
XC1 | Trocken oder ständig nass | Bauteile in Innenräumen mit normaler Luftfeuchte (einschließlich Küche, Bad und Waschküche in Wohngebäuden); Bauteile, die sich ständig unter Wasser befinden | C16/20
LC16/18 |
XC2 | Nass, selten trocken | Teile von Wasserbehältern; Gründungsbauteile | C16/20
LC16/18 |
XC3 | Mäßige Feuchte | Bauteile, zu denen die Außenluft häufig oder ständig Zugang hat, z.B. offene Hallen; Innenräume mit hoher Luftfeuchte, z.B. in gewerblichen Küchen, Bädern, Wäschereien, in Feuchträumen von Hallenbädern und in Viehställen | C20/25
LC20/22 |
XC4 | Wechselnd nass und trocken | Außenbauteile mit direkter Beregnung; Bauteile in Wasserwechselzonen | C25/30
LC25/28 |
3 Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Chloride, ausgenommen Meerwasser | |||
XD1 | Mäßige Feuchte | Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen | C30/37c
LC30/33 |
XD2 | Nass, selten trocken | Schwimmbecken und Solebäder; Bauteile, die chloridhaltigem Industirewässern ausgesetzt sind | C35/45c
LC35/38 |
XD3 | Wechselnd nass und trocken | Bauteile im Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Straßen; direkt befahrene Parkdecksb | C35/45c
LC35/38 |
4 Bewehrungskorrosion, ausgelöst durch Chloride aus Meerwasser | |||
XS1 | Salzhaltige Luft, kein mittelbarer Kontakt mit Meerwasser | Außenbauteile in Küstennähe | C30/37c
LC30/33 |
XS2 | Unter Wasser | Bauteile in Hafenanlagen, die ständig unter Wasser liegen | C35/45c
LC35/38 |
XS3 | Tidebereiche, Spritzwasser- und Sprühnebelbereiche | Kaimauern in Hafenanlagen | C35/45c
LC35/38 |
5 Betonangriff ff durch Frost mit und ohne Taumittel | |||
XF1 | Mäßige Wassersättigung ohne Taumittel | Außenbauteile | C25/30
LC25/28 |
XF2 | Mäßige Wassersättigung mit Taumittel oder Meerwasser | Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen, soweit nicht XF 4; Bauteile im Sprühnebelbereich von Meerwasser | C25/30
LC25/28 |
XF3 | Hohe Wassersättigung ohne Taumittel | Offene Wasserbehälter; Bauteile in der Wasserwechselzone von Süßwasser | C25/30
LC25/28 |
XF4 | Hohe Wassersättigung mit Taumittel oder Meerwasser | Bauteile, die mit Taumitteln behandelt werden; Bauteile im Spritzwasserbereich von taumittelbehandelten Verkehrsflächen mit überwiegend horizontalen Flächen, direkt befahrene Parkdecksb; Bauteile in der Wasserwechselzone von Meerwasser; Räumerlaufbahnen von Kläranlagen | C30/37
LC30/33 |
6 Betonangriff ff durch chemischen Angriff ff der Umgebungd | |||
XA1 | Chemisch schwach angreifende Umgebung | Behälter von Kläranlagen; Güllebehälter | C25/30
LC25/28 |
XA2 | Chemisch mäßig angreifende Umgebung und Meeresbauwerke | Bauteile, die mit Meereswasser in Berührung kommen; Bauteile in betonangreifenden Böden | C35/45c
LC35/38 |
XA3 | Chemisch stark angreifende Umgebung | Industrieabwasseranlagen mit chemisch angreifenden Abwässern; Gärfuttersilos und Futtertische der Landwirtschaft; Kühlräume mit Rauchgasableitung | C35/45c
LC35/38 |
7 Betonangriff durch Verschleißbeanspruchung | |||
XM1 | Mäßige Verschleißbeanspruchung | Bauteile von Industrieanlagen mit Beanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge | C30/37c
LC30/33 |
XM2 | Schwere Verschleißbeanspruchung | Bauteile von Industrieanlagen mit Beanspruchung durch luft- oder vollgummibereifte Gabelstapler | C30/37c
LC30/33 |
Extreme Verschleißbeanspruchung | Bauteile von Industrieanlagen mit Beanspruchung durch Gabelstapler, Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern, z.B. Tosbecken; Bauteile, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden | C35/45c
LC35/38 |
a | Die Feuchteangaben beziehen sich auf den Zustand innerhalb der Betondeckung der Bewehrung. Im Allgemeinen kann angenommen werden, dass die Bedingungen in der Betondeckung den Umgebungsbedingungen des Bauteils entsprechen. Dies braucht nicht der Fall zu sein, wenn sich zwischen dem Beton und seiner Umgebung eine Sperrschicht befindet. |
b | Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z.B. rissüberbrückende Beschichtung) |
c | Eine Betonfestigkeitsklasse niedriger, sofern aufgrund der zusätzlich zutreffenden Expositionsklasse XF Luftporenbeton verwendet wird. |
d | Grenzwerte für die Expositionsklassen bei chemischem Angriff ff siehe DIN 206-1 und DIN 1045-2. |
6.3 Betondeckung
(1) Eine Mindestbetondeckungcmin der Bewehrung muss vorhanden sein, um Folgendes sicherzustellen:
Besondere Anforderungen zur Sicherstellung eines ausreichenden Feuerwiderstands der Bauteile sind den Normen DIN 4102-2 und DIN 4102-4 zu entnehmen.
(2) Bewehrung in ansonsten als unbewehrt anzusehenden Bauteilen und die Oberflächenbewehrung nach 13.2.5 müssen den Anforderungen an die Betondeckung genügen, auch wenn die Bewehrung für die Nachweise in den Grenzzuständen der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit nicht in Anspruch genommen wird.
(3) Die Mindestbetondeckungcmin darf zum Schutz gegen Korrosion in Abhängigkeit von der maßgebenden Expositionsklasse nach Tabelle 3 nicht kleiner als der entsprechende Wert nach Tabelle 4 sein. Für Bauteiloberflächen mit mehreren zutreffenden Umgebungsbedingungen ist die Expositionsklasse mit den höchsten Anforderungen maßgebend.
Tabelle 4 - Mindestbetondeckungcmin zum Schutz gegen Korrosion und Vorhaltemaß Ac in Abhängigkeit von der Expositionsklasse
Zeile | Spalte | 1 | 2 | 3 |
Mindestbetondeckungcmin mma b |
Vorhaltemaß Δc mm | |||
Klasse | Betonstahl | Spannglieder im sofortigen Verbund und im nachträglichen Verbundc | ||
1 | XC1 | 10 | 20 | 10 |
2 | XC2 | 20 | 30 | 15 |
XC3 | 20 | 30 | ||
XC4 | 25 | 35 | ||
3 | XD1 | 40 | 50 | |
XD2 | ||||
XD3d | ||||
4 | XS1 | 40 | 50 | |
XS2 | ||||
XS3 |
a | Die Werte dürfen für Bauteile, deren Betonfestigkeit um 2 Festigkeitsklassen höher liegt, als nach Tabelle 3 mindestens erforderlich ist, um 5 mm vermindert werden. Für Bauteile der Expositionsklasse XC1 ist diese Abminderung nicht zulässig. |
b | Wird Ortbeton kraftschlüssig mit einem Fertigteil verbunden, dürfen die Werte an den der Fuge zugewandten Rändern auf 5 mm im Fertigteil und auf 10 mm im Ortbeton verringert werden. Die Bedingungen zur Sicherstellung des Verbundes nach Absatz (4) müssen jedoch eingehalten werden, sofern die Bewehrung im Bauzustand ausgenutzt wird. |
c | Die Mindestbetondeckung bezieht sich bei Spanngliedern im nachträglichen Verbund auf die Oberfläche des Hüllrohrs. |
d | Im Einzelfall können besondere Maßnahmen zum Korrosionsschutz der Bewehrung nötig sein. |
(4) Zur Sicherstellung des Verbundes darf aber die Mindestbetondeckungcmin nicht kleiner sein als:
(5) Bei Spannbetonbauteilen mit internen Spanngliedern ohne Verbund ist die Mindestbetondeckungcmin in den Verankerungsbereichen und im Bereich der freien Länge des ummantelten Spanngliedes der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu entnehmen.
(6) Bei Bauteilen aus Leichtbeton muss die Mindestbetondeckungcmin außer für die Expositionsklasse XC1 mindestens 5 mm größer sein als der Durchmesser des Größtkorns der leichten Gesteinskörnung. Die Mindestwerte fürcmin zum Schutz gegen Korrosion nach Tabelle 4 und zur Sicherstellung des Verbundes nach Absatz (4) sind einzuhalten.
(7) Bei Verschleißbeanspruchung des Betons sind zusätzliche Anforderungen an die Betonzuschläge nach DIN 1045-2 zu berücksichtigen. Alternativ kann die Verschleißbeanspruchung auch durch eine Vergrößerung der Betondeckung (Opferbeton) berücksichtigt werden. In diesem Fall sollte die Mindestbetondeckungcmin als Richtwert für die Expositionsklasse XM1 um 5 mm, für XM2 um 10 mm und für XM3 um 15 mm erhöht werden.
(8) Zur Berücksichtigung von unplanmäßigen Abweichungen ist die erforderliche Mindestbetondeckungcmin durch Addition eines Vorhaltemaßes Δc zu vergrößern. Daraus ergibt sich das Nennmaß der Betondeckungcnom. Werte für Ac sind in Abhängigkeit von der Expositionsklasse in Tabelle 4 angegeben.
(9) Die Werte für das Vorhaltemaß Δc nach Tabelle 4 dürfen um 5 mm ab gemindert werden, wenn dies durch eine entsprechende Qualitätskontrolle bei Planung, Entwurf, Herstellung und Bauausführung gerechtfertigt werden kann. 4)
(10) Für ein bewehrtes Bauteil, bei dem der Beton gegen unebene Flächen geschüttet wird, sollte das Vorhaltemaß c grundsätzlich erhöht werden. Die Erhöhung sollte generell um das Differenzmaß der Unebenheit erfolgen, mindestens jedoch um 20 mm und bei Herstellung unmittelbar auf den Baugrund um 50 mm. Oberflächen mit architektonischer Gestaltung, wie strukturierte Oberflächen oder grober Waschbeton, erfordern ebenfalls ein erhöhtes Vorhaltemaß.
(11) Das im Bewehrungsplan festzulegende Verlegemaß der Bewehrungcv ergibt sich aus der Bedingung, dass die Nennmaße der Betondeckungcnom für jedes einzelne Bewehrungselement eingehalten sind. Für die Festlegung der statischen Nutzhöhe ist das Verlegemaßcv zu verwenden.
weiter . |
(Stand: 01.03.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion