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DIN 11622-3 - Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit Gärfutterhochsilos und Güllehochbehälter aus Holz
Gärfuttersilos und Güllebehälter
Bek. d. MS v. 5.5.2003 - 53.2-24 012/0-1 -
- VORIS 21072 -
(MBl.Nds. Nr. 18 vom 11.06.2003 S. 362aufgehoben)
1 Anwendungsbereich
(1) Diese Norm gilt für Gärfutterhochsilos und Güllehochbehälter nach DIN 11622 Teil 1, die aus Vollholz hergestellt sind. Für Güllehochbehälter gilt diese Norm nur, wenn sie einen Durchmesser von 20 m nicht überschreiten und höchstens 4 m hoch sind.
(2) Für die Bemessung und Ausführung gelten, soweit in den Abschnitten 2 bis 6 nichts anderes bestimmt ist, DIN 1052 Teil 1 und Teil 2
(3) Erläuterungen zu dieser Norm sind im Beiblatt 1 zu DIN 11622 enthalten.
2 Holzdauben
2.1 Maße
(1) Die gehobelten Holzdauben müssen mindestens 40 mm, bei Gärfuttersilos mit Durchmessern über 4 m oder Höhen über 8 m und bei Güllebehältern über 10 m Durchmesser mindestens 45 mm dick sein.
(2) Bei Gärfutterhochsilos und Güllehochbehältern mit Durchmessern über 4 m oder Höhen von mehr als 12 m sind stets besondere Maßnahmen erforderlich, die ein Verdrehen der Holzdauben und ein Ausweichen aus der Kreisform verhindern (z.B. Aussteifungsringe, Deckenscheiben, dickere Holzdauben).
2.2 Ausbildung du Holzdauben
(1) Die Holzdauben müssen mindestens dreiseitig gehobelt und auf (15 ± 3) % Feuchtegehalt getrocknet sein. Die Sortiermerkmale der Holzdauben müssen mindestens Sortierklasse 5 10 nach DIN 4074 Teil 1 entsprechen. Nicht fest verwachsene Äste sind unter Verwendung eines geeigneten Leimes zu verdübeln. Das Verhältnis von Daubenbreite, ohne Feder gemessen, zur Daubendicke darf 4:1 nicht überschreiten; die Daubenbreite darf jedoch höchstens 180 mm betragen.
(2) Die Längsseiten der Holzdauben sind durch eingefräste keilförmige Nuten und Federn zu verbinden. Die Federn müssen mindestens 7 mm lang und am Federgrund mindestens 8 mm dick sein.
(3) Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Kraftübertragung in den Fugen muß die Neigung der mit Nut und Feder versehenen Längskanten dem Durchmesser des Gärfutterhochsilos oder Güllehochbehälters angepaßt sein.
2.3 Holzschutz
(1) Zum Schutz der Holzteile von Gärfutterhochsilos und Güllehochbehältern vor Erdkontakt, Pflanzenwuchs und Spritzwasser soll das Betonfundament 0,2 m über das Erdreich herausragen. Der Oberstand des Fundaments ist nach außen abzuschrägen.
(2) Alle Holzteile (einschließlich nachträglicher Schnittflächen) sind nach DIN 68800 Teil 3 zu schützen. Bei Gärfuttersilos dürfen nur Holzschutzmittel angewendet werden, die für Lebens- oder Futtermittel unschädlich sind.
3 Stahlreifen
3.1 Ausführung
(1) Für Stahlreifen sind Rundstähle mit einem Durchmesser von mindestens 12 mm oder Flachstähle mit einer Dicke von mindestens 6 mm nach DIN EN 10025 zu verwenden. Alle Stahlteile sind auch im Bereich der Spannschlösser mit einem Korrosionsschutz nach DIN 55928 Teil 5 und Teil 8 zu versehen. Der Spannschloßbereich ist zusätzlich durch einen Bitumenanstrich zu schützen.
(2) Die Stahlreifen müssen nachspannbar sein. Sie sind in ihrer statisch festgelegten Lage zu sichern.
3.2 Bemessung
(1) Für die Bemessung der ,Stahlreifen ist eine Pressung von mindestens 0,5 N/mm2 in den Holzdauben infolge Vorspannens der Stahlreifen in Rechnung zu stellen. Darin ist ein Anteil für Quelldruck berücksichtigt Die Ringkräfte aus Vorspannung und Füllung sind zu überlagern.
(2) Für die Beanspruchbarkeit des Stahls gilt DIN 18800 Teil 1.
(3) Der Anpreßdruck der Umreifung auf den Holzdauben darf die Werte nach DIN 1052 Teil 1 nicht überschreiten. Dabei darf für Rundstähle eine maximale Einpreßtiefe von 2 mm angenommen werden.
3.3 Schweißverbindungen
Für die Berechnung und bauliche Durchbildung sowie für die Herstellung von Schweißverbindungen sind die Bestimmungen von DIN 18800 Teil 1 und Teil 7 maßgebend.
3.4 Spannschlösser
(1) Je Umreifung sind mindestens 2 Spannschlösser erforderlich. Dabei ist die Einzellänge der Stahlreifen auf. 12,0 m zu begrenzen. Die Spannschlösser sind gleichmäßig über den Umfang zu verteilen und der Höhe nach versetzt anzuordnen.
(2) Die Tragfähigkeit der Spannschlösser muß größer sein als die des Stahlquerschnittes der Stahlreifen. Sie ist unter Berücksichtigung der räumlichen Krümmung und Exzentrizität durch das Prüfzeugnis einer amtlichen Stelle nachzuweisen. Die Festigkeitseigenschaften der Spannschlösser sind durch ein Werksprüfzeugnis nach 10 204 zu belegen.
4 Aussteifung
(1) Die Aussteifung des Gärfutterhochsilos oder Güllehochbehälters einschließlich der Schubverbindung zwischen den Holzdauben ist für die Horizontalkräfte aus Wind nachzuweisen. Auch bei einer Aufstellung innerhalb von Gebäuden ist auf die Aussteifung. zu achten.
(2) Bei Gärfutterhochsilos mit Durchmessern bis 6 m und Höhen bis 12 m braucht die Aufnahme der Horizontalkräfte aus Wind nur bei der vertikalen Verankerung im Fundament berücksichtigt werden, wenn folgende oder gleichwertige Maßnahmen getroffen werden:
(3) Bei Güllehochbehältern braucht die Aufnahme der Horizontalkräfte aus Wind nicht nachgewiesen zu werden, wenn folgende oder gleichwertige Maßnahmen getroffen werden:
Der Aussteifungsring ist mindestens mit jeder dritten Holzdaube zu verbinden.
5 Fundamentanschluß
(1) Die Wände von Gärfutterhochsilos und Güllehochbehältern sind im Fundament zu verankern. Der Anschluß der Verankerung an die Holzbohlen ist mit Schrauben aus nichtrostendem Stahl auszuführen. Bei Gärfutterhochsilos ist zusätzlich zur Windbeanspruchung die Entspannungslast von 4 kN/m zu berücksichtigen.
(2) Güllehochbehälter sind - sofern nicht genauer nachgewiesen - alle 2 m zu verankern. Der Stahlquerschnitt der Verankerung muß mindestens 1,5 cm2 betragen. Der Anschluß der Verankerung an das Fundament und an die Güllehochbehälterwand ist für eine abhebende Kraft von 6 kN/m nachzuweisen. Die horizontale Festhaltekraft ist, falls kein genauerer Nachweis erfolgt, mit 10 kN/m anzunehmen.
(3) Für die Fugenabdichtung ist Elastomer zu verwenden.
6 Montage und Betrieb
(1) Die Stahlreifen sind so vorzuspannen, daß in den Holzdauben mindestens eine Pressung von 0,1 N/mm2 entsteht. Zur Aufrechterhaltung der Dichtheit und Standsicherheit kann es erforderlich sein, die Stahlreifen nachzuspannen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß sich das Holz beim Füllen des Güllehochbehälters oder Gärfutterhochsilos durch Quellen ausdehnt
(2) In der Betriebsanleitung ist vom Hersteller anzugeben, wie und wann nachgespannt werden muß und von wem diese Arbeiten durchzuführen sind. Das Nachspannen ist unter fachkundiger Aufsicht durchzuführen. Bei Gärfutterhochsilos mit d< 6 m und h< 12 m sowie bei Güllehochbehältern mit d< 10 m ist es in der Regel ausreichend, wenn in den ersten beiden Jahren vom Hersteller nachgespannt wird. Bei ausreichender Kenntnis und Sorgfalt darf Nachspannen später unter der Beachtung der Betriebsanleitung vom Betreiber durchgeführt werden.
(3) Beim Befüllen des Güllehochbehälters darf eine Steighöhe von 0,2 m je Tag nicht überschritten werden, um ein Dichtwerden zu ermöglichen.
(4) Bei Güllehochbehältern ist eine mindestens 0,2 m hohe Restfüllmenge zu belassen, um ein Austrocknen der Holzdauben am Fußpunkt zu verhindern.
Zitierte Normen und andere Unterlagen
DIN 1052 Teil 1 | Holzbauwerke; Berechnung und Ausführung |
DIN 1052 Teil 2 | Holzbauwerke; Mechanische Verbindungen |
DIN 4074 Teil 1 | Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit; Nadelschnittholz |
DIN 11622 Teil 1 Beiblatt 1 zu | Gärfuttersilos und Güllebehälter; Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit, Allgemeine Anforderungen |
DIN 11 622 | Gärfuttersilos und Güllebehälter; Erläuterungen, Systemskizzen für Fußpunktausbildung |
DIN 18800 Teil 1 | Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion |
DIN 18800 Teil 7 | Stahlbauten; Herstellen, Eignungsnachweise zum Schweißen |
DIN 50049 | Metallische Erzeugnisse; Arten von Prüfbescheinigungen; Deutsche Fassung EN 10 204 :1991 |
DIN 55928 Teil 5 | Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Oberzüge; Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme |
DIN 55928 Teil 8 | Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Oberzüge; Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen |
DIN 68800 Teil 3 | Holzschutz im Hochbau; Vorbeugender chemischer Holzschutz |
DIN EN 10025 | Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen Technische Lieferbedingungen (enthält Änderung Al :1993), Deutsche Fassung EN 10025:1990 |
Frühere Ausgaben
DIN 11621:1249,08.63
DIN 11622 Teil 3:08.73
Änderungen
Gegenüber der Ausgabe August 1973 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Internationale Patentklassifikation
a 01 K001/00
a 01 K 023/00
B 27 K 003/00
B 65 D 088/02
B 65 D 090/02
C 23 P 011/00
E 04 H 007/32
ENDE |
(Stand: 04.07.2022)
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