umwelt-online: DIN 18516-3 Naturwerkstein Anforderungen, Bemessung (2)
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Tabelle 3: Fristen für die Belastbarkeit des Ankermörtels nach DIN 1053-1
Temperatur |
Neigung des aufwärts gebohrten Ankerlochs gegen die Horizontale | ||||
< 30° | > 30° | ||||
Verankerungsgrund | |||||
Mauer- werk |
B 15 | B 25 bis B 55 |
B 15 | B 25 bis B 55 |
|
Tage | |||||
über 10 ° C | 1 | 1 | 2 | 3 | 3 |
5 °C bis 10 °C | 3 | 3 | 10 | 14 | 14 |
6.5.2 Überkopf
Aufwärts gebohrte Ankerlöcher bis zu einer Neigung von 30° bis 90° zur Horizontalen müssen konisch mit mindestens 5 mm einseitiger Hinterschneidung hergestellt werden. Der Durchmesser des Bohrloches darf an der Untersichtsfläche höchstens um 10 mm größer sein als die Ankerbreite. Die Ankereinbindetiefe muß hier mindestens das 2,3fache dieses äußeren Durchmessers erreichen. Das Bohrloch ist mit einem Meßschieber stichprobenartig zu kontrollieren (siehe Bild 10).
Bild 10: Überkopf-Bohrloch
Maße in Millimeter | 1 Anker gewellt
h Einseitiger Hinterschnitt bt Bohrlochtiefe t0 Ankereinbindetiefe ba Ankerbreite bä äußerer Bohrlochdurchmesser |
6.6 Bemessen der Ankerstege
Die Bemessung der Ankerstege darf vereinfachend für den Schnitt an der Außenkante des Verankerungsgrundes erfolgen. Hierbei sind Schrägstellungen von k/20 der Ankerauskragung bzw. mindestens 15 mm bei bewehrten Bauteilen mit einzurechnen.
Für den Nachweis der Auflagerspannungen dürfen vereinfachend rechteckige Spannungsbilder verwendet werden (siehe Bild 9).
Die zulässige Druckspannung an der Außenkante des Verankerungsgrundes darf bei Stahlbeton nach 17.3.3 von DIN 1045 :1988-07 eingesetzt werden, wobei für A/A1 = 3 einzusetzen ist.
Bei Mauerwerk sind die 1,5fachen Werte nach den Tabellen 4 bis 6 einzusetzen.
Tabelle 4: Grundwerte σo der zulässigen Druckspannungen für Mauerwerk mit Normalmörtel
Steinfestigkeitsklasse | Grundwerte σo für Normalmörtel
Mörtelgruppe |
||||
I MN/m2 |
II MN/m2 |
IIa MN/m2 |
III MN/m2 |
IIIa MN/m2 |
|
2 | 0,3 | 0,5 | 0,5 1 | - | - |
4 | 0,4 | 0,7 | 0,8 | 0,9 | - |
6 | 0,5 | 0,9 | 1,0 | 1,2 | - |
8 | 0,6 | 1,0 | 1,2 | 1,4 | |
12 | 0,8 | 1,2 | 1,6 | 1,8 | 1,9 |
20 | 1,0 | 1,6 | 1,9 | 2,4 | 3,0 |
28 | - | 1,8 | 2,3 | 3,0 | 3,5 |
36 | - | - | - | 3,5 | 4,0 |
48 | - | - | - | 4,0 | 4,5 |
60 | - | - | - | 4,5 | 5,0 |
1) σo = 0,6 MN/m2 bei Außenwänden mit Dicken> 300 mm. Diese Erhöhung gilt jedoch nicht für den Nachweis der Auflagerpressung nach DIN 1053-1. |
Tabelle 5: Grundwerte σo der zulässigen Druckspannungen für Mauerwerk mit Dünnbett- und Leichtmörtel
Steinfestigkeitsklasse |
Grundwerte σo für | ||
Dünnbettmörtel1 MN/m2 |
Leichtmörtel LM 21 nach DIN 1053-1 MN/m2 |
Leichtmörtel LM 36 nach DIN 1053-1 MN/m2 |
|
2 | 0,6 | 0,52 | 0,52,3 |
1,1 | 074 | 0,85 | |
6 | 1,5 | 0,7 | 0,9 |
8 | 2,0 | 0,8 | 1,0 |
12 | 2,2 | 0,9 | 1,1 |
20 | 3,2 | 0,9 | 1,1 |
28 | 3,7 | 0,9 | 1,1 |
1) Anwendung nur bei Porenbeton-Plansteinen nach DIN 4165 und bei Kalksand-Plansteinen: Die Werte gelten für Vollsteine. Für Kalksand-Lochsteine und Kalksand-Hohlblocksteine nach DIN 106-1 gelten die entsprechenden Werte nach Tabelle 4 bei Mörtelgruppe III bis Steinfestigkeitsklasse 20.
2) Für Mauerwerk mit Mauerziegeln nach DIN 105-1 bis DIN 105-4 gilt σo = 0,4 MN/m2. 3) σo = 0,6 MN/m2 bei Außenwänden mit Dicken > 300 mm. Diese Erhöhung gilt jedoch nicht für den Fall der Fußnote 2) und nicht für den Nachweis der Auflagerpressung. 4) Für Kalksandsteine nach DIN 106-1 der Rohdichteklasse> 0,9 und für Mauerziegel nach DIN 105-1 bis DIN 105-4 gilt σo =.05 MN/m2. 5) Für Mauerwerk mit den in Fußnote 4) genannten Mauersteinen gilt er, = 0,7 MN/m2. |
Tabelle 6: Grundwerte σo der zulässigen Druckspannungen für Mauerwerk nach Eignungsprüfung (EM), siehe DIN 1053-1
Nennfestigkeit βM1 N/mm2 | 1,0 bis 9,0 | 11,0 und 13,0 | 16,0 bis 25,0 |
σo MN/m2 2 | 0,35 βM | 0,32 βM | 0,30 βM |
1) βMnach DIN 1053-1 2) σo ist auf 0,01 MN/m2 abzurunden. |
7 Fugenausbildung
7.1 Fugenbreite
Bei der Festlegung der Fugenbreite sind neben der Ankerstegdicke das Grenzabmaß vom Werkmaß der Platte (siehe DIN 18332) und eine zusätzliche Bewegungstoleranz von 2 mm zu berücksichtigen. Die Normal-, fugenbreite sollte etwa 8 mm betragen (siehe Bild 1, Spaltbreite auf der Gleithülsenseite 2 mm bis 10 mm).
7.2 Offene Fugen
Für den Schlagregenschutz gilt DIN 4108-3.
7.3 Mit Fugendichtstoff geschlossene Fugen
Der Schlagregenschutz kann für alle in DIN 4108-3 enthaltenen Beanspruchungsgruppen auch durch Verfüllung der Fugen mit Fugendichtstoff erreicht werden. Bei Festlegung der Fugenbreite gilt 7.1. Die Fugendichtstoffe müssen weichelastisch sein und bleiben und eine praxisbezogene Bewegungsaufnahme von 20 % bis 25 %, bezogen auf die Fugenbreite; besitzen.
Die Produkte müssen den Anforderungen nach DIN 18540 entsprechen. Die Spannung bei 100% Dehnung darf jedoch 0,20 N/mm2 nicht überschreiten. Extreme Längenänderungen der Bauteile erfordern eine Abdichtung mit geeigneten Fugenbändern.
7.4 Anschlußfugen
Anschlußfugen sind erforderlich, wenn Naturwerksteinplatten an andere Baustoffe und Bauteile anschließen, wie z.B. an Holz, Glas, Stahl und Beleuchtungs-, Reklame- und Gerüstanker.
Anschlußfugen sind auch dort vorzusehen, wo Platten an tragende Bauteile, z.B. an vorkragende Gesimse oder Deckenstreifen, anstoßen.
Anschlußfugen sollten mindestens 10 mm breit sein. Die Ausbildung kann nach 7.2 oder nach 7.3 erfolgen.
Ergänzende Festlegungen | Anhang a (normativ) |
Zu Abschnitt 4.1
Das 5 %-Quantil bei einem Vertrauensniveau von 75 % für mindestens 10 Versuche wird in Abhängigkeit von der Anzahl n der Versuche mit dem Quantilenfaktor ks (0 unbekannt) ermittelt.
n = 10, ks = 2,1
n = 15, ks = 1,99
n = 20, ks = 1,93
n =. 30, ks s = 1,87
n = 40, ks = 1,83
n = 50, ks = 1,81
Zu Abschnitt 5.1
Die Befestigung darf mit Hinterschnittdübeln erfolgen. Hierfür ist eine Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall notwendig.
Für die Befestigungen mit Hinterschnittdübeln werden vom Deutschen Institut für Bautechnik Zulassungen erteilt.
Fensterrahmen, Türrahmen, Zargen und Anschlagschienen sowie andere Anschluß-Bauteile müssen vor dem Versetzen der Bekleidung wind-, regen- und luftdicht sowie schall- und wärmedämmend an den Rohbau angeschlossen sein.
Nichttragende Wände müssen DIN 1053-1 genügen. Sie müssen zusätzlich durch eine druckfeste, oberste Fuge gegen darüberliegende Konstruktionsteile, z.B. Massivdecken, Skelettriegel, Ringbalken, gegen Abheben gesichert werden.
Freistehende Brüstungen und gering belastete Mauerwerkswände müssen zur Aufnahme der Lasten aus der Bekleidung standsicher ausgeführt sein.
Bei stark bewehrten und hochbeanspruchten Tragwerkskonstruktionen, z.B. Stahlbetonstützen, sind die Verankerungsart und -läge mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
Für andere Mauerwerksarten als die in 6.4.3 genannten sind die zulässigen Verankerungslasten durch Labor- oder Baustellenversuche gesondert zu ermitteln.
1. Laborversuche
als Winkel der Kraftrichtung zur Wandebene vorzusehen.
2. Baustellenversuche
Ausziehversuche am Anker auf der Baustelle können am Rohbau oder bei Sanierung am Altbau durchgeführt werden.
Mauerwerk mit nicht bekannter Festigkeit ist zusätzlich mit quer wirkender Kraft zu prüfen. Dabei sind
als Winkel der Kraftrichtung zur Wandebene vorzusehen.
Für Meßwerte beim ersten Anriß kann die zulässige Kraftaufnahme im Verankerungsgrund mit 3facher Sicherheit gegen die untere Toleranzgrenze F1u für das 5 %-Quantil bei einem Vertrauensniveau von 75 % erreicht werden:
zul F = 0,33 F1u
Wenn die gemessenen Bruchkräfte FB der statistischen Auswertung zugrunde gelegt werden, beträgt die zulässige Kraft bei 5facher Sicherheit gegen den unteren Toleranzwert des 5 %-Quantils mit einem Vertrauensniveau von 75 %:
zul F = 0,2 FBu
Ergibt sich die gemessene Höchstkraft vor dem ersten Anriß, z.B. durch Versagen des Ankerstahls oder Begrenzung der. Prüfkraft, so ist die, zulässige Verankerungslast mangels anderer Kenntnisse mit 3facher Sicherheit gegen das 5.%-Quantil bei einem Vertrauensniveau von 75 % zu errechnen:
zul F = 0,33 Fu
3. Versuchsbericht
Im Versuchsbericht sind folgende Angaben aufzunehmen:
Zu Abschnitt 6.4.3.2
Bei Ankern in Beton sind auch geringere Achsabstände der Anker a bzw. geringere Achsabstände der Anker zu den Bauteilrändern ar als nach 6.4.3.2 möglich, wenn die zulässigen Kräfte nach dem sogenanntenx
(Stand: 16.06.2018)
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