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Regelwerk

Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 100 Vornorm
DIN V 20000-100 Betonzusatzmittel nach DIN EN 934-2:2002-02

Vom November 2002
(Nds.MBl. Nr. 8 vom 17.03.2004 S. 159aufgehoben)



Veröffentlichung: Nds.MBl. Nr. 8 vom 17.03.2004 S. 159

Eine Vornorm ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird.

Zur vorliegenden Vornorm wurde kein Entwurf veröffentlicht.

Erfahrungen mit dieser Vornorm sind erbeten an den Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V., 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin).

Vorwort

Die Europäische Norm EN 934-2 ist im Juli 2001 als harmonisierte Europäische Norm veröffentlicht und mit Ausgabe 2002-02 als DIN EN 934-2 in das Deutsche Normenwerk übernommen worden.

Die in Übereinstimmung mit dieser Norm hergestellten Produkte werden damit zukünftig eine CE-Kennzeichnung erhalten und dürfen somit im Geltungsbereich der Bauproduktenrichtlinie frei gehandelt werden.

Die Regelung zur Verwendung der Produkte bleibt jedoch in der Zuständigkeit der Mitgliedsländer.

In der Bundesrepublik Deutschland darf die Verwendung der Produkte gemäß Beschluss des NABau-Beirats und in Abstimmung mit der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) durch Anwendungsnormen geregelt werden.

1 Anwendungsbereich

Diese Vornorm enthält Festlegungen für die Anwendung von Betonzusatzmitteln nach DIN EN 934-2:200202, die über diejenigen von DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 hinausgehen.

2 Normative Verweisungen

Diese Vornorm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Vornorm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen).

DIN 1045-2:2001-07, Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Beton - Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität, Anwendungsregeln zu DIN 206-1.

DIN V 18998:2002-11, Beurteilung des Korrosionsverhaltens von Zusatzmitteln nach Normen der Reihe DIN EN 934.

DIN EN 206-1:2001-07, Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität, Deutsche Fassung EN 206-1:2000.

DIN EN 480-1, Zusatzmittel für Beton, Mörtel und Einpressmörtel - Prüfverfahren - Teil 1: Referenzbeton und Referenzmörtel für Prüfungen; Deutsche Fassung EN 480-1:1997.

DIN EN 934-2:2002-02, Zusatzmittel für Beton, Mörtel und Einpressmörtel - Teil 2: Betonzusatzmittel, Definitionen, Anforderungen, Konformität, Kennzeichnung und Beschriftung; Deutsche Fassung EN 934-2:2001.

DIN EN 12350-7, Prüfung von Frischbeton- Teil 7: Luftgehalte - Druckverfahren; Deutsche Fassung EN 12350-7:2000.

3 Begriffe

Für die Anwendung dieser Vornorm gelten die folgenden Begriffe.

3.1 Wirkungsgruppe

Gruppe von Zusatzmitteln, die Eigenschaften des Betons im frischen oder erhärteten Zustand in bestimmter Weise verändern

ANMERKUNG

In DIN EN 934-2:2002-02 wird anstatt "Wirkungsgruppe" der Begriff "Typ eines Zusatzmittels" verwendet.

4 Verwendung von Betonzusatzmitteln

4.1 Pulverförmige Betonzusatzmittel


Pulverförmige Zusatzmittel, die in DIN V 18998:2002-11, 3.1, definiert sind, dürfen nicht im Fahrmischer zugegeben werden.

4.2 Granulatartige Betonzusatzmittel

Granulatartige Zusatzmittel, die in DIN V 18998, 3.2, definiert sind, dürfen nur mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Europäischen Technischen Zulassung verwendet werden.

4.3 Multifunktionale Betonzusatzmittel

Multifunktionale Zusatzmittel nach DIN EN 934-2:2002-02, 3.2.10 und 3.2.12, dürfen in Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 nicht verwendet werden.

4.4 Beton für vorgespannte Tragwerke

Für Beton mit Spanngliedern im sofortigen Verbund dürfen nur Betonzusatzmittel verwendet werden, die den Luftgehalt des Referenzbetons nach DIN EN 480-1 in der Prüfung nach DIN EN 12350-7 um nicht mehr als 2 % (Volumenanteil) erhöhen.

4.5 Beton mit alkaliempfindlicher Gesteinskörnung

Betonzusatzmittel nach DIN EN 934-2 dürfen in Beton mit alkaliempfindlicher Gesteinskörnung nur verwendet werden, wenn die Anforderungen nach 8.1 oder 8.2 erfüllt werden.

5 Obere Grenze des empfohlenen Dosierbereichs

Bei Anwendung der oberen Grenze des empfohlenen Dosierbereichs darf die Zugabemenge in Beton 5 % Massenanteil, bezogen auf Zement, nicht überschreiten.

6 Gleichmäßigkeit

Flüssige Betonzusatzmittel, die bei der Augenscheinprüfung nach A.1 zum Absetzen bzw. Entmischen neigen, dürfen verwendet werden, wenn das Betonzusatzmittel am Verwendungsort vorher durch geeignete Maßnahmen homogenisiert wird.


Pulverförmige Betonzusatzmittel, die bei der Augenscheinprüfung nach A.2 zum Entmischen neigen, dürfen verwendet werden, wenn das Betonzusatzmittel am Verwendungsort vorher durch geeignete Maßnahmen homogenisiert oder durch geeignete Verpackungseinheiten mischungskonform dosiert wird.

Das Ergebnis dieser Prüfungen ist der Herstellererklärung nach DIN EN 934-2:2002-02, Tabelle 1, Zeile 1 und Fußnote a), zu entnehmen.

7 Gesamtchlorgehalt bzw. wasserlöslicher Chloridgehalt

7.1 Betonzusatzmittel der Kategorie mit einem Gehalt von< 0,10 %Massenanteil

Zusatzmittel mit einem Gesamtchlorgehalt von< 0,10 % Massenanteil dürfen ohne besonderen Nachweis verwendet werden.

7.2 Betonzusatzmittel der Kategorie mit deklariertem Chloridgehalt

Zusatzmittel der Kategorie mit deklariertem Chloridgehalt dürfen verwendet werden, wenn der höchstzulässige Chloridgehalt im Beton, bezogen auf die Zementmasse, den Anforderungswert von DIN 1045-2:2001-07, 5.2.7, Tabelle 10, nicht überschreitet.

8 Alkaligehalt (Na2O-Äquivalent)

8.1 Allgemeine Anwendung

Bei der Verwendung von Betonzusatzmitteln in Beton mit alkaliempfindlicher Gesteinskörnung darf die durch das Betonzusatzmittel in den Beton gelangende Alkalimenge, ausgedrückt als Na2O-Äquivalent, bei Anwendung des Höchstwerts der empfohlenen Dosierung 0,02 % Massenanteil, bezogen auf Zement, nicht überschritten werden.

8.2 Anwendung nach der Alkali-Richtlinie

Betonzusatzmittel dürfen in Beton mit alkaliempfindlicher Gesteinskörnung nach der Alkali-Richtlinie:200105, Teil 1, 4.3.2, Absatz (2) oder (3), verwendet werden.

9 Korrosionsverhalten

Für Stahlbeton und Spannbeton sowie für Beton mit eingebettetem Stahl dürfen nur Betonzusatzmittel nach DIN EN 934-2 verwendet werden, die die Anforderungen nach DIN V 18998 erfüllen.

10 Dichtungsmittel

In allen Anwendungsbereichen nach dieser Norm dürfen nur Dichtungsmittel verwendet werden, deren Wirksamkeit nach DIN EN 934-2:2002-02, Tabelle 9, bei gleichem Wasserzementwert nachgewiesen ist.

.

Prüfung der Neigung zum Entmischen von Betonzusatzmitteln  Anhang A
(normativ)

A.1 Flüssige Betonzusatzmittel

Bei flüssigen Betonzusatzmitteln ist eine Probe in einem 1-Liter-Standglas für 3 Monate abgedeckt aufzustellen und während der ersten 5 Tage täglich, während der folgenden 3 Wochen zweimal wöchentlich, während der restlichen Zeit einmal wöchentlich auf eine Neigung zum Entmischen zu beobachten (staubähnliche Ablagerungen am Boden des Zylinders können unbeanstandet bleiben).

A.2 Pulverförmige Betonzusatzmittel

Bei pulverförmigen Betonzusatzmitteln ist bei der Probenahme und bei der Handhabung während der Prüfung darauf zu achten, ob die Bestandteile des Betonzusatzmittels zum Entmischen neigen.

ENDE

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