umwelt-online: DIN 4028 Baugrund; Stahlbetondielen aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge (2)

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9.3 Schubspannungsnachweis

(1) Der Ermittlung der Schubspannungen ist die größte Querkraft am Auflagerrand zugrunde zu legen.

(2) Der Grundwert der Schubspannung ist ausfolgender Gleichung zu berechnen:

τ0=Q /b0 *z (1)

Hierin bedeuten:

Q Querkraft
b0 kleinste Querschnittsbreite (vergleiche Abschnitt 7.1), jedoch bei Einzelstabbewehrung nicht größer als 40 cm je m Breite
z Hebelarm der inneren Kräfte

(3) Der Grundwert der Schubspannung darf Gebrauchszustand bei Dach- und Deckenplatten einen Wert von τ01 = 0,035βWN, bei ausfachenden Wandtafeln 0,1 MN/m2, nicht überschreiten.

9.4 Nachweis der Verankerung der Bewehrung

Ist die Verankerungslänge kleiner als 5 cm, so darf der Grundwert τ 0 der Schubspannung folgenden Höchstwert nicht überschreiten:

τ 0 ≤ τ01 (lv / 2,5 -lv2 / 25) (2)

Hierin bedeutet:

lv vorhandene Verankerungslänge der Haken hinter der Auflagervorderkante in cm (siehe Bild 3).

9.5 Beschränkung der Rissbreite unter Gebrauchslast Ein Nachweis der Rissbreite ist nicht erforderlich.

9.6 Beschränkung der Durchbiegung unter Gebrauchslast

Die Schlankheitl/h der Dielen darf bei Verwendung als Deckenplatten nicht größer als 32 und bei Verwendung als Dachplatten nicht größer als 40 sein. Bei Deckenplatten, die Trennwände tragen, soll die Schlankheitl/h ≤ 135/1 (l undh in m) sein, sofern störende Risse in den Trennwänden nicht durch andere Maßnahmen vermieden werden.

10 Nachweis der Güte

10.1 Allgemeines

Für die Durchführung und Auswertung der in diesem Abschnitt vorgeschriebenen Prüfungen ist der technische Werkleiter des Herstellwerks verantwortlich.

10.2 Betondruckfestigkeit

10.2.1 Durchführung der Prüfung

(1) Die Betondruckfestigkeit ist an einer Serie von 3 Würfeln mit 20 cm Kantenlänge zu prüfen. Für jeden Würfel ist der Beton aus einer anderen Mischerfüllung zufällig und etwa gleichmäßig über die Betonierzeit verteilt zu entnehmen.

(2) Für die Herstellung und Lagerung der Würfel sowie die Prüfung der Betondruckfestigkeit gilt DIN 1048 Teil 1, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitte 4.1 und 4.2.

10.2.2 Anforderungen

(1) Die Festigkeitsanforderungen sind erfüllt, wenn die mittlere Druckfestigkeit jeder Würfelserie mindestens den WertβWS nach Tabelle 1 Spalte 3 und die Druckfestigkeit jedes einzelnen Würfels mindestens die NennfestigkeitβWN nach Spalte 2 erreichen.

(2) Jeweils einer von 9 aufeinanderfolgenden Würfeln darf jedoch die NennfestigkeitβWN um höchstens 20 % unterschreiten; dabei muss jeder mögliche Mittelwert von 3 aufeinanderfolgenden Würfeln mindestens die SerienfestigkeitβWS erreichen.

(3) Bei statistischer Auswertung der Prüfergebnisse siehe DIN 1084 Teil 1.

10.3 Dielentragfähigkeit

(1) Für die Prüfung werden die Dielen in einem Abstand von 2 cm von den beiden Enden frei drehbar gelagert und durch zwei über die gesamte Breite reichende Streifenlasten in den Viertelspunkten oder durch eine Streifenlast in der Mitte bis zum Versagen belastet.

(2) Das im Grenzzustand der Tragfähigkeit vorhandene MomentMu muss bei jeder einzelnen Diele mindestens dem 2,1 fachen zulässigen Moment entsprechen.

10.4 Rohdichte

10.4.1 Beton-Trockenrohdichte

(1) Die Beton-Trockenrohdichte ist an den auf Druckfestigkeit geprüften Würfeln zu ermitteln.

(2) Dabei sind die Würfel als Ganzes oder von jedem Würfel mehrere Bruchstücke aus dem Kern und aus den Randbereichen bei 105 °C bis zur Gewichtskonstanz zu trocknen.

(3) Es ist nachzuweisen, dass die Beton-Trockenrohdichte der Würfel mit der der Dielen übereinstimmt.

(4) Die mittlere Beton-Trockenrohdichte jeder Würfel-Serie muss innerhalb der in Tabelle 2 für die betreffende Beton-Rohdichteklasse angegebenen Grenzen liegen. Einzelwerte dürfen die Grenzen um maximal 0,05 kg/dm3 entweder unter- oder überschreiten.

10.4.2 Platten-Rohdichte (nur bei Hohldielen)

(1) Die Platten-Rohdichte ist der Quotient aus der Trockenmasse (Trockengewicht) und dem Volumen der Platte. Das Volumen wird als Produkt Länge x Breite x Dicke aus den Nennmaßen errechnet.

(2) Zur Bestimmung des Feuchtegehalts werden Abschnitte oder Bruchstücke bei 105°C bis zur Gewichtskonstanz getrocknet und mit Hilfe des ermittelten Feuchtegehalts die Trockenmasse der Platte berechnet.

(3) Die im Versuch festgestellte Platten-Rohdichte muss innerhalb der in Tabelle 3 für die betreffende Platten-Rohdichteklasse angegebenen Grenzen liegen. Einzelwerte dürfen die Grenzen um maximal 0,05 kg/dm3 unter- oder überschreiten.

10.5 Korrosionsschutzüberzüge auf Zementbasis

10.5.1 Allgemeines

Wird der Korrosionsschutz nach Abschnitt 7.2.4.3 durch Überzüge auf Zementbasis bewirkt, so ist die Eignung des Korrosionsschutzüberzugs nach den Abschnitten 10.5.2 und 10.5.3 zu überprüfen. Kurzzeitprüfung und Langzeitprüfung müssen bestanden werden.

10.5.2 Verfahren für die Kurzzeitprüfung

10.5.2.1 Probenvorbereitung

(1) Für die durchzuführenden Versuche sind 2 mindestens 2,5 m lange Dielen aus der laufenden Produktion zunächst durch 2 über die ganze Dielenbreite reichende Schneidenlasten in den Viertelspunkten so zu belasten, dass im mittleren Bereich mindestens 5 Minuten lang ein Biegemoment in Höhe der 1,35fachen Gebrauchslast wirkt. Jede dieser Dielen muss mindestens 4 Längsstäbe enthalten. Die Belastung soll frühestens im Alter von 28 Tagen erfolgen.

(2) Nach der Entlastung werden aus dem mittleren Bereich zwischen den beiden Schneidenlasten je 4 in Richtung der Hauptbewehrung mindestens 30cm lange Dielenabschnitte herausgesägt. Bei diesen sind die geschnittenen Betonflächen durch eine wasserdichte Beschichtung (z.B. durch Abgleichen mit Zementmörtel und einen Anstrich) gegen Feuchtigkeit zu sperren. Bei Hohldielen bleiben die Längskanäle jedoch offen.

10.5.2.2 Korrosionsschutzprüfung

(1) Aus jeder Diele werden 2 derart vorbehandelte Abschnitte insgesamt 30mal abwechselnd 24 Stunden lang in Leitungswasser (Trinkwasser) von 18 bis 23 °C gelagert und danach 24 Stunden lang bei 40°C getrocknet (1 Wechsel). Dabei muss der Trocknungsraum mindestens 20mal so groß sein wie das Probenvolumen und die Luft mindestens 2mal in der Stunde erneuert werden.

(2) An arbeitsfreien Tagen sind die Abschnitte an der Luft bei Raumtemperatur ohne Einhalten einer bestimmten Luftfeuchte zu lagern.

(3) Die zum Vergleich dienenden restlichen 4 Dielenabschnitte werden ständig bei Raumtemperatur an der Luft gelagert.

(4) Nach 30 Wechseln werden der Beton und der Korrosionsschutzüberzug von der Bewehrung entfernt und der Rostbefall der Stäbe festgestellt. Dabei bleibt ein gegebenenfalls vorhandener Rostbefall im Endbereich der nachträglich geschnittenen Stirnseiten bis zu einem Abstand von 50 mm von den Stabenden unberücksichtigt.

(5) Wird bei den der Wechsellagerung ausgesetzt gewesenen Plattenabschnitten ein deutlich stärkerer Rostbefall festgestellt als bei den unbehandelten Vergleichsproben, so ist das angewendete Korrosionsschutzverfahren unzureichend.

10.5.3 Verfahren für die Langzeitprüfung

(1) Die Probenvorbereitung erfolgt wie bei der Kurzzeitprüfung nach Abschnitt 10.5.2.1.

(2) Aus jeder Diele sind 2 derart vorbehandelte Abschnitte mindestens 1 Jahr lang in feuchtigkeitsgesättigter Luft (relative Luftfeuchte etwa 95 %) bei ungefähr 20°C Raumtemperatur zu lagern. Die zum Vergleich dienenden restlichen 4 Dielenabschnitte werden ständig in einem trockenen Innenraum an der Luft gelagert.

(3) Nach Ablauf der Auslagerungszeit ist die Bewehrung freizulegen. Wird bei den der Langzeit-Feuchtlagerung ausgesetzt gewesenen Dielenabschnitten ein deutlich stärkerer Rostbefall festgestellt als bei den unbehandelten Vergleichsproben, so ist das angewendete Korrosionsschutzverfahren unzureichend.

10.6 Maße

(1) Die Dielenlänge ist an 3, die Dielenbreite an 5 und die Dielendicke an 10 Stellen, die etwa gleichmäßig über die Dielenfläche verteilt sein sollen, auf 1 mm genau zu messen. Bei Hohldielen sind zusätzlich an den beiden Dielenenden die nach Abzug der Hohlräume verbleibende kleinste Querschnittsbreiteb0 und die beiden Maßed1 undd2 nach Abschnitt 7.1 festzustellen.

(2) Die Betondeckung der Bewehrung ist an allen Bewehrungsstäben in Dielenmitte festzustellen. Diese Prüfung kann entweder an der frischen oder an der erhärteten Diele durchgeführt werden.

(3) Die zulässigen Abweichungen von den Sollmaßen betragen:

Dielendicked: + 5 mm
- 2 mm
Alle übrigen Maße: ± 5 mm

(mit Ausnahme der Mindestmaie der Betondeckung).

11 Überwachung (Güteüberwachung)

11.1 Allgemeines

Das Einhalten der in den Abschnitten 6 bis 8 genannten Anforderungen ist durch eine Überwachung (Güteüberwachung), bestehend aus Eigen- und Fremdüberwachung, zu prüfen. Hierfür gilt DIN 1084 Teil 2, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitte 2 und 3, soweit in den Abschnitten 11.2 und 11.3 nichts anderes bestimmt ist.

11.2 Eigenüberwachung

(1) Die in DIN 1084 Teil 1, Ausgabe Dezember 1978, Tabelle 1 Zeilen 14 bis 16 und 33 genannten Prüfungen brauchen nicht durchgeführt zu werden.

(2) Abweichend von DIN 1084 Teil 2, Ausgabe Dezember 1978, Tabelle 1 Zeile 25 ist die Betondruckfestigkeit nach Abschnitt 10.2 wöchentlich je Festigkeitsklasse zu prüfen.

(3) Außer den vorgenannten Anforderungen sind zu überwachen:

11.3 Fremdüberwachung

Abweichend von DIN 1084 Teil 2, Ausgabe Dezember 1978, Abschnitte 3.2 und 3.3 sind von der fremdüberwachenden Stelle stets folgende Prüfungen durchzuführen:

12 Herstellung, Lagerung und Transport

Es gilt DIN 1045 sinngemäß.

13 Einbau der Dielen

13.1 Nachträgliche Bearbeitung

Die Dielen dürfen nur in den Maßen, mit denen sie das Werk verlassen, eingebaut werden. Eine Kürzung der Dielen ist wegen Beeinträchtigung der Endverankerung der Bewehrungsstäbe unzulässig. An den Dielen dürfen keine Stemmarbeiten vorgenommen werden. Das Fräsen ist zulässig, wenn die Standsicherheit nicht beeinträchtigt wird. Dielen mit Beschädigungen, die die Tragfähigkeit oder den Korrosionsschutz der Bewehrung beeinträchtigen können, dürfen nicht eingebaut werden.

13.2 Maßnahmen beim Verlegen

(1) Die Dielen sind so zu verlegen, dass sie vom Zeitpunkt des Absetzens an - auch bei Erschütterungen - sicher in ihrer Lage gehalten werden.

(2) Die Dielen dürfen vor dem Vermörteln der Fugen und vor ausreichendem Erhärten des Fugenmörtels nur auf Laufbohlen betreten oder befahren werden. Auf Laufbohlen darf verzichtet werden, wenn die Auflagertiefe bis zu einer Dachneigung von 20° wenigstens 7 cm beträgt oder jede Diele unmittelbar nach dem Absetzen durch Klammern entsprechend Bild 6 oder durch gleichwertige Maßnahmen in ihrer Lage gesichert wird. Sind die auftretenden Einzellasten größer als 1,0 kN, so sind immer Laufbohlen vorzusehen. Für die Aufnahme solcher Lasten ist die Tragfähigkeit der Dielen und der zur Lastverteilung herangezogenen Laufbohlen statisch nachzuweisen.

(3) Bei den Verlegearbeiten sind die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die BGV C22 "Bauarbeiten" , zu beachten.

13.3 Auflagerung

(1) Folgende Auflagerpressungen sind zulässig:

(2) Die Auflagertiefe muss mindestens betragen:1/80 der Stützweite oder bei Auflagerung auf

a) Mauerwerk, Ortbeton oder Vollholz: 7 cm
b) Stahlbetonfertigteilen, Stahl oder Brettschichtholz: 5 cm
c) Trägern aus Stahl, wenn die Stützweite der Platten nicht größer als 2,5 m ist, die Träger beiderseitig
etwa gleichmäßig belastet werden und weder seitlich ausweichen noch sich verdrehen können:
3 cm

Der größere Wert ist maßgebend.

(3) Werden die Dielen auf Mauerwerk verlegt, so sind bei Verkehrslasten ≥ 2,75 kN/m2 stets Ringanker anzuordnen.

(4) Greifen Hohldielen in tragende Wände ein, so sind die Hohlräume im Bereich der Wand satt mit Mörtel oder Beton mindestens der gleichen Festigkeitsklasse auszufüllen.

Bild 6: Beispiel einer Verlegesicherung

Maße in mm


1 Stahlbetonhohldiele als Dachplatte
2 Rundstahlstabds = 6 mm, mind. 30 cm lang
3 Befestigungsklammer UQSt37-2 nach DIN 17100, ≥ 2 mm
4 Stahlpfette

13.4 Auflagerausbildung

(1) Die Dielen sind auf Mörtel der Gruppe III nach DIN 1053 Teil 1 zu verlegen. Hierauf darf bei Dachplatten und ausfachenden Wandtafeln verzichtet werden, wenn die Auflagerung vollflächig auf Stahlträgern oder ebenen Auflagerflächen von Stahlbetonfertigteilen oder Holzkonstruktionen erfolgt.

(2) Anstelle von Mörtel dürfen andere geeignete ausgleichende Zwischenlagen verwendet werden, wenn nachteilige Folgen für Standsicherheit (z.B. Aufnahme der Querzugspannungen), Verformung und Schallschutz ausgeschlossen sind.

13.5 Verankerung und gegenseitige Verbindung der Dielen

(1) Alle Bauteile sind mit ihren Unterstützungen und untereinander so zu verbinden, dass sie nicht seitlich verschoben und abgehoben werden können.

(2) Sind Verankerungs- und Verbindungsmittel erforderlich, so müssen sie ausreichend gegen Korrosion geschützt sein. Dieser Korrosionsschutz kann bei Stahl z.B. durch

Einbetten in Beton mindestens der Festigkeitsklasse B 15 nach DIN 1045 oder in Zementmörtel der Gruppe III nach DIN 1053 Teil 1 erreicht werden. Eine gleichmäßige Überdeckung muss durch Abstandhalter sichergestellt sein.

(3) Verankerungs- und Verbindungsmittel, die nicht in Beton oder Mörtel liegen, müssen aus nichtrostendem Stahl X 10CrNiMoTi 1810 (Werkstoffnummer 1.4571) nach DIN 17440 hergestellt werden oder einen Korrosionsschutz I nach DIN 4115 aufweisen.

13.6 Vermörtelung der Fugen

(1) Längs- und Stoßfugen sind mit Mörtel der Gruppe IIa nach DIN 1053 Teil 1 satt zu verfüllen bei bewehrten Fugen ist aus Gründen des Korrosionsschutzes Zementmörtel der Gruppe III nach DIN 1053 Teil 1 zu verwenden.

(2) Nach dem Vermörteln der Fugen dürfen die Platten so lange nicht betreten oder befahren werden, bis der Mörtel ausreichend erhärtet ist, mindestens aber 3 Tage lang nicht.

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Zitierte Normen


DIN 488 Teil 1 Betonstahl; Begriffe, Eigenschaften, Werkkennzeichen
DIN 1045 Beton und Stahlbeton; Bemessung und Ausführung
DIN 1048 Teil 1 Prüfverfahren für Beton; Frischbeton, Festbeton gesondert hergestellter Probekörper
DIN 1053 Teil 1 Mauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 1055 Teil 3 Lastannahmen für Bauten; Verkehrslasten
DIN 1084 Teil 1 Überwachung (Güteüberwachung) im Beton- und Stahlbetonbau; Beton B II auf Baustellen
DIN 1084 Teil 2 Überwachung (Güteüberwachung) im Beton- und Stahlbetonbau; Fertigteile
DIN 1164 Teil 1 Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement; Begriffe, Bestandteile, Anforderungen, Lieferung
DIN 4115 Stahlleichtbau und Stahlrohrbau im Hochbau; Richtlinien für die Zulassung, Ausführung, Bemessung
DIN 4226 Teil 1 Zuschlag für Beton; Zuschlag mit dichtem Gefüge, Begriffe, Bezeichnung, Anforderungen und Überwachung
DIN 4226 Teil 2 Zuschlag für Beton; Zuschlag mit porigem Gefüge (Leichtzuschlag); Begriffe, Bezeichnung, Anforderungen und Überwachung
DIN 17 100 Allgemeine Baustähle; Gütenorm
DIN 17440 Nichtrostende Stähle; Gütevorschriften
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Weitere Normen
DIN 1050 Stahl im Hochbau; Berechnung und bauliche Durchbildung
DIN 4100 Geschweißte Stahlbauten mit vorwiegend ruhender Belastung; Berechnung und bauliche Durchbildung
DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile
DIN 4108 Teil 1 Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten
DIN 4108 Teil 2 Wärmeschutz im Hochbau; Wärmedämmung und Wärmespeicherung, Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung
DIN 4108 Teil 3 Wärmeschutz im Hochbau; Klimabedingter Feuchteschutz, Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung
DIN 4108 Teil 4 Wärmeschutz im Hochbau; Wärme- und feuchteschutztechnische Kennwerte
DIN 4108 Teil 5 Wärmeschutz im Hochbau; Berechnungsverfahren
DIN 4109 Teil 1*) Schallschutz im Hochbau; Einführung und Begriffe
DIN 4109 Teil 2*) Schallschutz im Hochbau; Luft- und Trittschalldämmung in Gebäuden, Anforderungen und Nachweise, Hinweise für Planung und Ausführung
DIN 4109 Teil 3*) Schallschutz im Hochbau; Luft- und Trittschalldämmung in Gebäuden, Ausführungsbeispiele für Massivbauarten
DIN 4109 Teil 5*) Schallschutz im Hochbau; Schallschutz gegenüber Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und Betrieben, Anforderungen und Nachweise, Hinweise für Planung und Ausführung
DIN 4109 Teil 6 (z. Z. Entwurf) Schallschutz im Hochbau; Bauliche Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm
DIN 4117 Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit; Richtlinien für die Ausführung
DIN 18 195 Teil 4 (z. Z. Entwurf) Bauwerksabdichtungen; Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit, Ausführung und Bemessung
DIN 18800 Teil 1 Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion
DIN 18800 Teil 7 (z. Z. Entwurf) Stahlbauten; Herstellen, Eignungsnachweise
DIN 18801 (z. Z. Entwurf) Stahlhochbau; Bemessung, Konstruktion, Herstellung
DIN 55928 Teil 1 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge; Allgemeines
DIN 55928 Teil 5 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge; Beschichtungsstoffe und Schutzsysteme
DIN 55928 Teil 8 Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge; Korrosionsschutz von tragenden dünnwandigen Bauteilen (Stahlleichtbau)

*) Entwurf Februar 1979

Frühere Ausgaben

DIN 4028: 10.38

ENDE

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