Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; Bau & Planung

DIN 4102-4/A1: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile; Änderung A1

November 2004
(Nds.MBl. Anlagenband Nr. 44a vom 07.12.2005 S. 1;aufgehoben)



Veröffentlichung: Nds.MBl. Anlagenband Nr. 44a vom 07.12.2005 S. 1

Ersatz für DIN 4102-4
Berichtigung 1:1995 05, DIN 4102 4
Berichtigung 2:1996 04 und DIN 4102 4
Berichtigung 3:1998 09;
Änderung von DIN 4102-4:1994-03

Vorwort

Diese Norm wurde vom Normenausschuss Bauwesen (NABau), Arbeitsausschuss 00.34.04 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Klassifizierung (Katalog)", erarbeitet.

DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen besteht aus:

Die Anhänge A und B sind informativ. Diese Norm enthält Literaturhinweise.

Änderungen

Gegenüber DIN 4102-4 Ber1:1995-05, DIN 4102-4 Ber2:1996-04 und DIN 4102-4 Ber3:1998-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

- Berichtigungen in die vorliegende Norm eingearbeitet.

Einleitung

Diese Änderung A1 war erforderlich, um die Anwendbarkeit von DIN 4102-4:1994-03 für die nächste Zeit sicherzustellen. Sie war insbesondere erforderlich, um zwischenzeitliche Änderungen der nationalen Produktbemessungsnormen nach zulässigen Spannungen bzw. nach dem Traglastverfahren zu berücksichtigen.

Die vorhandenen Berichtigungen 1 bis 3 wurden mit in diese Norm aufgenommen.

Der Anwender wird zukünftig, zumindest während der Übergangsphase, drei mögliche Routen der Bemessung begehen können:

  1. Bemessung bei Umgebungstemperatur ("Kaltbemessung") mit Spannungsnachweis wie bisher (Vergleich mit zulässiger Spannung) und Benutzung von DIN 4102-4:1994-03 einschließlich dieser Norm für eine Bemessung im Brandfall ("Heißbemessung");
  2. Bemessung bei Umgebungstemperatur mit überarbeiteter nationaler Bemessungsnorm auf der Basis von Teilsicherheitsbeiwerten und DIN 4102-4:1994-03 einschließlich DIN 4102-22 im Regelfall zusammen mit dieser Norm für eine Heißbemessung;
  3. Bemessung nach den europäischen Bemessungsnormen (Eurocode) sowohl bei Umgebungstemperatur als auch für den Brandfall.

Anhang A enthält weitere Erläuterungen zur Anwendbarkeit von DIN 4102-4:1994-03.

1 Anwendungsbereich

Diese Norm gilt zusammen mit DIN 4102-4:1994-03. Sie gilt insbesondere für eine Bemessung im Brandfall nach einer Bemessung bei Umgebungstemperatur auf der Basis der Produktbemessungsnormen nach zulässigen Spannungen bzw. nach dem Traglastverfahren. Diese Norm gibt darüber hinaus weitere allgemeine Korrekturen und Berichtigungen zu DIN 4102-4:1994-03.

Anm.: 1 Der brandschutztechnische Nachweis nach den europäischen Bemessungsnormen (Eurocode) setzt eine Bemessung bei Umgebungstemperatur ebenfalls nach Eurocode voraus.

Anm.: 2 Für den brandschutztechnischen Nachweis nach einer Bemessung bei Umgebungstemperatur nach den nationalen Produktbemessungsnormen auf der Basis von Teilsicherheitsbeiwerten sind in DIN 4102-22 weitere Festlegungen angegeben.

2 Normative Verweisungen

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen). 1

DIN V 105-6:2002-06, Mauerziegel - Teil 6: Planziegel.

DIN EN 206-1:2001-07, Beton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206-1:2000.

DIN 4074-5:2003-06, Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit - Teil 5: Laubschnittholz.

DIN V 20000-1:2004-01, Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken - Teil 1: Holzwerkstoffe.

DIN EN 300:1997-06, Platten aus langen, schlanken, ausgerichteten Spänen (OSB) - Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen; Deutsche Fassung EN 300:1997.

3 Änderungen

3.1 Bauteile aus hochfestem Beton

Bei dem im Folgenden in diesem eingerückten Teil angegebenen Abschnitt handelt es sich um einen neuen Abschnitt 9 in DIN 4102-4:1994-03 zu Bauteilen aus hochfestem Beton.

9 Nachweis der Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen aus hochfestem Beton

9.1 Allgemeines

Für den Nachweis der Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen aus hochfestem Beton nach DIN EN 206-1:2001-07, 3.1.10, gelten bezüglich der Mindestquerschnittsmaße und Mindestachsabstände der Bewehrung die Regelungen von DIN 4102-4:1994-03, Abschnitt 3. Für alle anderen brandschutztechnischen Anforderungen gelten die Festlegungen in 9.2 bis 9.5.

9.2 Ermittlung der Knicklänge für den Nachweis der Feuerwiderstandsklasse

Die Knicklänge für den Nachweis der Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-4:1994-03 ist wie bei Raumtemperatur nach DIN 1045:1988-07, 17.4.2, Absätze (1) und (2) zu bestimmen. Sie ist jedoch mindestens so groß wie die Stützenlänge zwischen zwei Außagerpunkten (lichte Geschosshöhe) anzunehmen. Wenn die Stützenenden konstruktiv als Gelenk ausgebildet sind, ist die so ermittelte Knicklänge um 50 % zu erhöhen, oder es ist ein genauerer Nachweis nach Theorie II. Ordnung für die Brandbeanspruchung zu führen.

9.3 Bewehrung von Balken und Plattenbalken

Bei Balken und Plattenbalken ist im Hinblick auf die Standsicherheit im Brandfall auf brandbeanspruchten Seiten eine Schutzbewehrung gemäß DIN 4102-4:1994-03, 3.1.5.2, mit einer Betondeckung nom c = 15 mm einzubauen. Bei Bauteilen in feuchter und/oder chemisch angreifender Umgebung ist nom c um 5 mm zu erhöhen. Die Schutzbewehrung ist nicht erforderlich, wenn zerstörende Betonabplatzungen bei Brandbeanspruchung durch betontechnische Maßnahmen nachweislich verhindert werden.

9.4 Brandschutzbewehrung von Druckgliedern

Bei Druckgliedern mit Querschnittsmaßen d < 400 mm und entweder Schlankheiten λ > 20 (nach 9.2) oder bezogener Lastausmitten e/di≥ 1/6 muss eine Schutzbewehrung gemäß DIN 4102-4:1994-03, 3.1.5.2, mit einer Betondeckung nom c = 15 mm eingebaut werden. Bei Bauteilen in feuchter und/oder chemisch angreifender Umgebung muss nom c um 5 mm erhöht werden. Die Schutzbewehrung ist nicht erforderlich, wenn zerstörende Betonabplatzungen bei Brandbeanspruchung durch betontechnische Maßnahmen nachweislich verhindert werden.

9.5 Brandschutzbewehrung von Wänden

Für die brandbeanspruchte Seite von Wänden gilt 9.4 sinngemäß mit den Grenzwerten d < 300 mm und λ > 45.

3.2 Änderungen zum Mauerwerksbau

Die im Folgenden im eingerückten Teil angegebenen Abschnittsnummern und Verweise beziehen sich auf DIN 4102-4:1994-03, sofern in diesem eingerückten Teil nicht anderweitig festgelegt. Es werden dort lediglich die geänderten bzw. neu aufgenommenen Abschnitte bzw. Unterabschnitte einschließlich etwaiger Tabellen und Bilder vollständig aufgeführt. Bei teilweiser Änderung wird dies dort in kursiver Schrift angegeben. Dort nicht aufgeführte Abschnitte bzw. Unterabschnitte, Tabellen und Bilder, die in DIN 4102-4:1994-03 aufgeführt sind, verbleiben unverändert unter Beachtung der in 3.6 und 3.7 dieser Änderung A1 angegebenen Aussagen. Zu:

2 Klassifizierte Baustoffe

2.2.1 Baustoffe der Klasse A1

Die Absätze c) und d) werden wie folgt ersetzt:

c) Aus Steinen und Mineralien durch Brenn- und/oder hydrothermale Prozesse und oder Blähprozesse gewonnene Baustoffe, wie Zement, Kalk, Gips, Anhydrit, Schlacken-Hüttenbims, Blähton, Blähschiefer sowie Blähperlite und -vermiculite, Schaumglas.

d) Mörtel, Beton, Stahlbeton, Spannbeton, Porenbeton, Leichtbeton, Kalksandsteine, Steine und Bauplatten aus mineralischen Bestandteilen, auch mit üblichen Anteilen von Mörtel- oder Betonzusatzmitteln -siehe DIN 1053-1, DIN 1045 und DIN 18550-2.

4 Klassifizierte Wände

4.1 Grundlagen zur Bemessung von Wänden

4.1.1.5 Nichtraumabschließende, tragende Wände sind tragende Wände, die 2-seitig - im Falle teilweiser oder ganz freistehender Wandscheiben auch 3- oder 4-seitig - vom Brand beansprucht werden, siehe auch DIN 4102-2:1977-09, 5.2.5.

Als Pfeiler oder kurze Wände aus Mauerwerk gelten Querschnitte, die aus einem oder mehreren ungetrennten Steinen oder aus getrennten Steinen mit einem Lochanteil < 35 % bestehen und nicht durch Schlitze oder Aussparungen geschwächt sind oder deren Querschnittsfläche < 0,10 m2 ist. Gemauerte Querschnitte, deren Flächen < 0,04 m2 sind, sind als tragende Teile unzulässig - siehe auch DIN 1053-1:1996-11, 6.9.1.

4.5 Feuerwiderstandsklassen von Wänden aus Mauerwerk und Wandbauplatten einschließlich von Pfeilern und Stürzen

4.5.2.2 Der Ausnutzungsfaktor α2 ist beim vereinfachten Berechnungsverfahren das Verhältnis der vorhandenen Beanspruchung zu der zulässigen Beanspruchung nach DIN 1053-1:1996-11 (vorh σ/zul σ).

Bei der Bemessung nach dem genaueren Berechnungsverfahren ist bei planmäßig ausmittig gedrückten Pfeilern bzw. nichtraumabschließenden Wandabschnitten für die Ermittlung von α2 von einer über die Wandhöhe konstanten Ausmitte nach DIN 1053-1 auszugehen.

In 4.5.2.10 wird der erste Satz wie folgt ersetzt:

4.5.2.10 Als Putze zur Verbesserung der Feuerwiderstandsdauer können Putze der Mörtelgruppe IV nach DIN 18550-2, Wärmedämmputzsysteme nach DIN 18550-3 oder Leichtputze nach DIN 18550-4 verwendet werden.

Tabelle 38 - Mindestdicke d nichttragender, raumabschließender Wände aus Mauerwerk oder Wandbauplatten (1-seitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach 4.5.2.10

In Tabelle 38 werden die Zeilen 1, 3.1 und 4 wie folgt ersetzt und die Fußnoten 7) und 8) werden ergänzt:

  Zeile Konstruktionsmerkmale


Wände mit Mörtel1, 2, 3

 
Mindestdicke d in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Porenbetonsteine nach DIN V 4165 754
(50)
75
(75)
1005
(75)
115
(75)
150
(115)
(Plansteine und Planelemente)
Porenbeton-Bauplatten und
Porenbeton-Planbauplatten nach DIN 4166
3 Mauerziegel nach          
3.1 DIN V 105-1 Voll- und Hochziegel, 115
(70)
115
(70)
115
(100)
140
(115)
175
(140)
DIN V 105-2 Wärmedämmziegel und Hochlochziegel,
DIN 105-3 hochfeste Ziegel und hochfeste Klinker,
DIN 105-4 Keramikklinker
DIN V 105-6 Planziegel
4 Kalksandsteine nach          
DIN V 106-1 Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine, Planelemente, Bauplatten, 70
(50)
1156
(70)
1157
(100)8
115
(115)
175
(140)
DIN V 106-2 Vormauersteine und Verblender
7) Bei Verwendung von Steinen der Rohdichteklasse ≥ 1,8 und Dünnbettmörtel d ≥ 100 mm
8) Bei Verwendung von Steinen der Rohdichteklasse ≥ 1 8 - und Dünnbettmörtel d ≥ 70 mm

Tabelle 39 - Mindestdicke d tragender, raumabschließender Wände aus Mauerwerk oder Wandbauplatten (1-seitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach 4.5.2.10

In Tabelle 39 werden die Zeilen 1, 1.2, 1.3, 2, 3.2, 3.2.1, 3.2.1.1, 3.2.1.2, 3.2.1.3, 4 wie folgt ersetzt und die Fußnoten 5) bis 8) werden ergänzt:

Zeile Konstruktionsmerkmale

 

Wände

Mindestdicke d in mm für die
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Porenbetonsteine nach DIN V 4165 (Plansteine und Planelemente8), Rohdichteklasse > 0,4 unter Verwendung von2




1.2 Ausnutzungsfaktor α2= 0,6 115
(115)
115
(115)
150
(115)
150
(150)
175
(175)
1.3 Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0 115
(115)
150
(115)
175
(150)
175
(175)
200
(200)
2 Hohlblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18151, Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18152
Mauersteine aus Beton nach DIN 18153, Rohdichteklasse ≥ 0,5 unter Verwendung von1, 3





3.2 Mauerziegel nach DIN V 105-2 und DIN V 105-68
Rohdichteklasse ≥ 0,8
unter Verwendung von1, 2, 3
         
3.2.1 Lochung a und B          
3.2.1.1 Ausnutzungsfaktor α2 = 0,2 1755
(115)
1755
(115)
1755
(115)
2406
(115)
-
(140)
3.2.1.2 Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6 1755
(115)
1755
(115)
1755
(115)
2406
(115)
-
(140)
3.2.1.3 Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0 1755, 7
(115)
1755, 7
(115)
1755, 7
(115)
2406, 7
(140)
-
(175)
4 Kalksandsteine nach          
DIN V 106-1 Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine, Planelemente8, Bauplatten
DIN V 106-2 Vormauersteine und Verblender
unter Verwendung von1, 2,
5) Rohdichteklasse > 0,9
6) Rohdichteklasse > 1,0
7) Gilt nicht bei Verwendung von Fußnote 2).
8) Bemessung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

Tabelle 40 - Mindestdicke d tragender, nichtraumabschließender Wände aus Mauerwerk oder Wandbauplatten (mehrseitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach 4.5.2.10

In Tabelle 40 werden die Zeilen 1, 2, 3.2, 3.2.1, 3.2.1.2, 4, 4.2 und 4.3 wie folgt ersetzt und die Fußnoten 5) und 6) werden ergänzt:

Zeile Konstruktionsmerkmale

Wände

Mindestdicke d in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Porenbetonsteine nach DIN V 4165 (Plansteine und Planelemente6), Rohdichteklasse ≥ 0,4 unter Verwendung von2          
2 Hohlblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18151, Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18152
Mauersteine aus Beton nach DIN 18153, Rohdichteklasse ≥ 0,5 unter Verwendung von1, 3
         
3.2 Mauerziegel nach DIN V 105-2 und DIN V 105-66 Rohdichteklasse ≥ 0,8 unter Verwendung von1, 2, 3          
3.2.1 Lochung a und B          
3.2.1.2 Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6 (zusätzlich auch unter Verwendung von2) (115) (115) (115) (115) (200)
4 Kalksandsteine nach




DIN V 106-1 Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine, Planelemente6, Bauplatten
DIN V 106-2 Vormauersteine und Verblender
4.2 Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6 115
(115)
115
(115)
1405
(115)
150
(115)
200
(175)
4.3 Ausnutzungsfaktor α2 = 1,04 115
(115)
115
(115)
1405
(115)
200
(175)
240
(190)
5) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel ist d mindestens 115 mm.
6) Bemessung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

Tabelle 41 - Mindestdicke d und Mindestbreite b tragender Pfeiler bzw. nichtraumabschließender Wandabschnitte aus Mauerwerk (mehrseitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Pfeiler mit allseitigem Putz nach 4.5.2.10.

Der Putz kann 1- oder mehrseitig durch eine Verblendung ersetzt werden.

In Tabelle 41 werden die Zeilen 1, 1.1.5, 1.2.3, 2, 3.2, 3.2.1, 3.3, 3.3.1.1, 3.3.2.1, 3.3.2.2, 4 und 4.2.1.1 wie folgt ersetzt und die Fußnote 10) und die Zeile 4.1.1.1 werden ergänzt:

Zeile Konstruktionsmerkmale

 

Wände

Mindest-
dicke d
Mindestbreite b in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
mm F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Porenbetonsteine nach DIN V 4165 (Plansteine und Planelemente10),
Rohdichteklasse ≥ 0,4
unter Verwendung von2
           
           
           
1.1.5 Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6 365 175 175 240 240 365
1.2.3 Ausnutzungsfaktor α2= 1,0 240 300 365 615 730 730
2 Hohlblöcke aus Leichtbeton nach DIN V 18151, Vollsteine und Vollblöcke aus
Leichtbeton nach DIN V 18152
Mauersteine aus Beton nach DIN 18153,
Rohdichteklasse ≥ 0,5
unter Verwendung von1, 3






3.2 Mauerziegel nach DIN V 105-2 und DIN V 105-68, Lochung a und B,
Rohdichteklasse ≥ 0,8
unter Verwendung von1, 3






3.2.1 Ausnutzungsfaktor 0L2 = 0,6 (zusätzlich auch unter Verwendung von2





3.3 Mauerziegel nach DIN V 105-2 Leichthochlochziegel W
Rohdichteklasse ≥ 0,8
unter Verwendung von1, 3






3.3.1.1 Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6 240 (240) (240) (240) (240) (365)
3.3.2.1 Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0 240 (240) (240) (300) (365) (365)
3.3.2.2 Ausnutzungsfaktor α2 = 1,0 300 (240) (240) (240) (240) (300)
4 Kalksandsteine nach            
DIN V 106-1 Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock- und Plansteine, Planelemente10,
Bauplatten
           
DIN V 106-2 Vormauersteine und Verblender





unter Verwendung von1, 2            
4.1.1.1 Ausnutzungsfaktor α2 = 0,6 150 300 300 300 365 898
4.2.1.1 Ausnutzungsfaktor α2 = 1,04 150 300 300 300 490 -8
10) Bemessung nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.

Tabelle 42 - Mindestdicke d und Mindesthöhe h von vorgefertigten Flachstürzen, ausbetonierten U-Schalen und Porenbetonstürzen nach 4.5.3.5

Die ()-Werte gelten für Stürze mit 3-seitigem Putz nach 4.5.2.10.

Auf den Putz an der Sturzunterseite kann bei Anforderungen von Stahl- oder Holz-Umfassungszargen verzichtet werden.

In Tabelle 42 werden die Zeilen 1.2, und 2.1 wie folgt ersetzt und Zeile 1.4 wie folgt ergänzt:

Zeile Konstruktionsmerkmale Mindest-  
betondeckung
mm
höhe h
mm
Mindestbreite b in mm für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Vorgefertigte Flachstürze              
1.2 Kalksandsteine nach   DIN V 106-1 - 71 115 115 175
(115)
-
(175)
-
- 113 115 115 115 (175) -
1.4 Flachstürze und Kombistürze aus Porenbeton - 124 175
(115)
175
(115)
240
(175)
- -
2 Ausbetonierte U-Schalen aus              
2.1 Porenbeton - 199 175 175 175 - -

Tabelle 45 - Zulässige Schlankheit, Mindestwanddicke und Mindestachsabstand von 1- und 2-schaligen Brandwänden (1-seitige Brandbeanspruchung)

Die ()-Werte gelten für Wände mit beidseitigem Putz nach 4.5.2.10

Die Tabelle 45 wird wie folgt ersetzt:

Zeile Schema-Skizze für bewehrte Wände Schema-Skizze für Wände aus Mauerwerk
  unverputzt

verputzt

1 Querbewehrung Zulässige Schlankheit Mindestdicke d in mm bei Mindestachsabstand u
1-schaliger 2-schaliger9
Wandart hs/d Ausführung mm
1 Wände aus Normalbeton nach DIN 1045 Bemessung nach DIN 1045 200 2 x 180 nach DIN 1045
1.1 Unbewehrter Beton
1.2 Bewehrter Beton Bemessung nach DIN 1045 120 2 x 100 nach DIN 1045
1.2.1 Nichttragend
1.2.2 Tragend 25 140 2 x 1201 25
2 Wände aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge nach
DIN 4232 der Rohdichteklasse
Bemessung nach DIN 4232     entfällt
2.1   ≥ 1,4 250 2 x 200
2.2   ≥ 0,8 300 2 x 200
3 Wände aus bewehrtem Porenbeton nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung 175 2 x 175 20
3.1 Nichttragende Wandplatten der Festigkeitsklasse
4,4, Rohdichteklasse ≥ 0,55
3.2 Nichttragende Wandplatten der Festigkeitsklasse
3,3, Rohdichteklasse ≥ 0,55
200 2 x 200 30
3.3 Tragende, stehend angeordnete, bewehrte Wandtafeln der Festigkeitsklasse 4,4,
Rohdichteklasse ≥ 0,65
2002 2 x 2002 202
4 Wände aus Ziegelfertigbauteilen nach DIN 1053-4 25 165 2 x 165 nach DIN 1053-4
4.1 Hochlochtafeln mit Ziegeln für vollvermörtelte Stoßfugen
4.2 Verbundtafeln mit zwei Ziegelschichten 25 240 2 x 165
5 Wände aus Mauerwerk8 nach DIN 1053-1 unter Verwendung von Normalmörtel der Mörtelgruppe II, IIa oder III, IIIa Bemessung nach DIN 1053-13      
5.1 Mauerziegel nach DIN V 105-1 ≥ 1,4 240
(175)
  entfällt
5.1.1 der Rohdichteklasse - 2 x 175
5.1.2   ≥ 1,2 300
(175)
2 x 200
(2 x 150)11
  Mauerziegel nach DIN V 105-2        
5.1.3 Lochung a und B der Rohdichteklasse ≥ 0,9 Bemessung nach3 DIN 1053-1 (175) (2 x 150)11) entfällt
5.1.4   ≥ 0,8 3656
(240)
2 x 240
(2 x 175)
5.1.5 Leichthochlochziegel W der Rohdichteklasse - ≥ 0,8 (240) (2 x 175)
5.1.6 Mauerziegel nach DIN V 105-65 der Rohdichteklasse ≥ 0,9 nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung 24012
(240)13
(2 x 175)
5.2 Kalksandsteine nach DIN V 106-14 sowie DIN V 106-2 Bemessung nach DIN 1053-13

entfällt
5.2.1 Voll-, Loch, Block- und Plansteine der Rohdichteklasse    
5.2.1.1 ≥ 1,8 1755 2 x 1505
5.2.1.2 ≥ 1,4 240 2 x175
5.2.1.3 ≥ 0,9 300
(300)
2 x 200
(2 x 175)
5.2.1.4 = 0,8 300 2 x 240
(2 x 175)
5.2.2 Planelemente der Rohdichteklasse nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung     entfällt
5.2.2.1 ≥ 1,8 17511
200
2 x 15011
2 x 175
5.3 Porenbetonsteine nach DIN V 41655 der Rohdichteklasse Bemessung nach DIN 1053-13     entfällt
5.3.1 Plansteine der Rohdichteklasse    
5.3.1.1 ≥ 0,55 300 2 x 240
5.3.1.2 ≥ 0,557 240 2 x 175
5.3.1.3 Plansteine der Rohdichteklasse
fortgesetzt
≥ 0,4010 Bemessung nach DIN 1053-13 300 2 x 240 entfällt
5.3.1.4   ≥ 0,4011, 14 240 2 x 175
5.3.2 Planelemente der Rohdichteklasse   nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung     entfällt
5.3.2.1   ≥ 0,55 24011, 15 2 x 17511, 15
5.3.2.2   ≥ 0,45 300 2 x 240
5.4 Steine nach DIN V 18151, DIN V 18152, DIN 18153   Bemessung nach DIN 1053-13     entfällt
5.4.1 der Rohdichteklasse ≥ 0,8 240
(175)
2 x 175
(2 x 175)
5.4.2   ≥ 0,6 300
(240)
2 x 240
(2 x 175)
ANMERKUNG Weitere Angaben siehe auch [ 2].
1) Sofern infolge hohen Ausnutzungsfaktors nach Tabelle 35 keine größeren Werte gefordert werden.
2) Sofern infolge hohen Ausnutzungsfaktors nach Tabelle 44 keine größeren Werte gefordert werden.
3) Exzentrizität e ≤ d/3.
4) Auch mit Dünnbettmörtel.
5) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen.
6) Bei Verwendung von Leichtmauermörtel; Ausnutzungsfaktor α2 ≤ 0,6.
7) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen mit Vermörtelung der Stoß- und Lagerfugen.
8) Weitere Angaben siehe z.B. [ 1].
9) Hinsichtlich des Abstandes der beiden Schalen bestehen keine Anforderungen.
10) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen ohne Stoßfugenvermörtelung.
11) Mit außiegender Geschossdecke mit mindestens F 90 als konstruktive obere Halterung.
12) Ausnutzungsfaktor α2 ≤ 0,6.
13) Bei Ausnutzungsfaktor α2 ≤ 0,6 gilt: (175).
14) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen mit glatter, vermörtelter Stoßfuge.
15) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Planelementen mit Vermörtelung der Stoß- und Lagerfugen.
weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 03.04.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion