umwelt-online: DAfStb-1 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen; Allgemeine Regelungen und Planungsgrundsätze (2)
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6.5.6 Maßnahmen zur Chloridextraktion
(1) Wenn Maßnahmen zur Chloridextraktion ergriffen werden, muss im Einzelfall nachgewiesen werden, dass das Chlorid sicher extrahiert wird und dass Alkalität und Wassergehalt des Betons im Hinblick auf Korrosion langfristig nicht ungünstig verändert werden. Außerdem muss vom sachkundigen Planer überprüft werden, ob die Maßnahmen nicht zu Sekundärschäden am Zementsteingefüge führen.
Bild 6.5: Grundsatzlösung R1-Cl (Schema)
tc,l = maximale Chlorideindringtiefe am Ende der Restnutzungsdauer
Altbetonoberfläche | |
Mindestbetonausbruch | |
Grenzlinie des korrosionsauslösenden Chloridgehalts | |
Altbeton | |
Instandsetzungsbeton bzw. -mörtel |
Bild 6.6: Grundsatzlösung Kathodischer Korrosionsschutz (Schema)
Altbetonoberfläche | |
Mindestbetonausbruch | |
Grenzlinie des korrosionsauslösenden Chloridgehalts | |
Betonabplatzung | |
korrodierte Stahloberfläche | |
Altbeton | |
Instandsetzungsbeton bzw. -mörtel |
(2) Wegen der Gefahr der Verschleppung von Chlorid in größere Tiefen muss nach der Maßnahme ein Chloridverteilungsprofil bis mindestens 50 mm hinter die Bewehrung ermittelt werden.
6.6 Kathodischer Korrosionsschutz
6.6.1 Allgemeine Angaben
(1) Haupteinsatzgebiet des kathodischen Schutzes sind Stahlbetonbauteile, die bis zur ersten Bewehrungslage oder auch in tiefer liegenden Zonen korrosionsauslösende Chloridgehalte enthalten. Der Korrosionsschutz erfolgt durch fremdstrominduzierte Polarisierung mit inerten Anoden.
(2) Die Wirksamkeit des kathodischen Schutzes ist an die Dauerhaftigkeit der Anoden während der Nutzungsdauer des Bauwerkes und die elektrolytische Leitfähigkeit des Betons gebunden. Die verwendeten Anodensysteme müssen über die Nutzungsdauer des Bauwerks den Stromübergang gewährleisten und eine hinreichende bautechnische Robustheit aufweisen. Außerdem dürfen sie sowohl nach dem Aufbringen des Instandsetzungsbetons als auch im Betrieb die Verbundwirkung zwischen Alt- und Neubeton nicht beeinträchtigen.
(3) Die bautechnische Eignung und Dauerhaftigkeit der Anodensysteme sind durch bauaufsichtliche Zulassung nachzuweisen.
6.6.2 Bautechnische Ausführung
(1) Vor der Durchführung einer Instandsetzungsmaßnahme mit kathodischem Schutz müssen von einem für dieses Verfahren sachkundigen Planer detaillierte Angaben zu folgenden Arbeitsschritten gemacht werden:
(2) Der prinzipielle Aufbau ist in Bild 6.6 dargestellt.
7 Arbeitssicherheit und Umweltschutz
(1) Lösemittel, Monomere, Laugen und Säuren in Reinigungsmitteln, Betonen und Mörteln sowie in Beschichtungsstoffen können bei der Verarbeitung gesundheitlich schädigend wirken. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien der gewerblichen Berufsgenossenschaften sind zu beachten. Benachbarte Bauteile, Pflanzen und Böden müssen gegebenenfalls geschützt werden.
(2) Die staatlichen Regelungen zum Schutz der Umwelt unterliegen einer ständigen Verschärfung auch im Bereich der in dieser Richtlinie angesprochenen Materialien. Hieraus können sich in Einzelfällen Anwendungseinschränkungen ergeben, die in dieser Richtlinie nicht aufgeführt sind.
Normen |
DIN 1045 | Beton und Stahlbetonbau; Bemessung und Ausführung (Ausgabe 07.88) |
DIN 1045-1 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 1: Bemessung und Konstruktion (Ausgabe 07.01) |
DIN 1045-2 | Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität (Ausgabe 07.01) |
DIN 4227-1 | Spannbetonbau; Teil 1: Bauteile aus Normalbeton mit beschränkter oder voller Vorspannung |
DIN V 4227-2 | Spannbetonbau; Teil 2: Bauteile mit teilweiser Vorspannung |
DIN 4227-4 | Spannbetonbau; Teil 4: Bauteile aus Spannleichtbeton |
DIN 18551 | Spritzbeton; Herstellung und Güteüberwachung |
DIN 28052-1 | Chemischer Apparatebau; Oberflächenschutz mit nichtmetallischen Werkstoffen für Bauteile aus Beton in verfahrenstechnischen Anlagen - Teil 1: Begriffe, Auswahlkriterien |
(Stand: 28.06.2021)
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