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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung

Vom 10. März 2006
(GVBl. Nr. 5 vom 15.03.2006 S. 120)


Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Bayerische Bauordnung ( BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (GVBl. S. 433, ber. 1998 S. 270, BayRS 2132-1-II" zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2005 (GVBl. S. 287), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift des Achten Teils erhält folgende Fassung:

"Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch"

b) Art. 93 erhält folgende Fassung:

"Art. 93 Frist zur Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude":

c) Nach Art. 93 wird folgende Überschrift eingefügt:

"Neunter Teil/Übergangs- und Schlussvorschriften

2. Die Überschrift des Achten Teils erhält folgende Fassung:

alt neu
Übergangs- und Schlußvorschriften  "Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch".

3. Es wird der Art. 93 eingefügt.

4. Nach Art. 93 wird der neue Neunte Teil eingefügt.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 2006 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2008 tritt § 1 Nr. 3 (Art. 93 BayBO) außer Kraft.

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(Stand: 04.07.2022)

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