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Änderungstext
Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung
Vom 10. März 2006
(GVBl. Nr. 5 vom 15.03.2006 S. 120)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Die Bayerische Bauordnung ( BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (GVBl. S. 433, ber. 1998 S. 270, BayRS 2132-1-II" zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2005 (GVBl. S. 287), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift des Achten Teils erhält folgende Fassung:
"Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch"
b) Art. 93 erhält folgende Fassung:
"Art. 93 Frist zur Nutzungsänderung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude":
c) Nach Art. 93 wird folgende Überschrift eingefügt:
"Neunter Teil/Übergangs- und Schlussvorschriften
2. Die Überschrift des Achten Teils erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Übergangs- und Schlußvorschriften | "Ausführungsbestimmungen zum Baugesetzbuch". |
3. Es wird der Art. 93 eingefügt.
4. Nach Art. 93 wird der neue Neunte Teil eingefügt.
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 2006 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2008 tritt § 1 Nr. 3 (Art. 93 BayBO) außer Kraft.
(Stand: 04.07.2022)
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