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WohnlageZVO - Wohnlagezuordnungsverordnung
Verordnung zur Festsetzung der Wohnlagezuordnung nach dem Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin
- Berlin -
Vom 23. November 2020
(GVBl. Nr. 58 vom 09.12.2020 S. 938)
Gl.-Nr.: 233-14-2
Auf Grund des § 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin vom 11. Februar 2020 (GVBl. S. 50) verordnet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung setzt die Zuordnung der zur Bestimmung einer überhöhten Miete nach § 5 Absatz 1 des Gesetzes zu berücksichtigenden Wohnlage fest.
§ 2 Wohnlagezuordnung
Die Zuordnung der Wohnlage zu einer einfachen, mittleren oder guten Wohnlage ergibt sich aus dem nach Straßennamen in alphabetischer Reihenfolge geordneten Straßenverzeichnis in der Anlage zu dieser Verordnung.
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 22. Februar 2025 außer Kraft. § 2 und die Anlage zu dieser Verordnung sind auch nach dem Außerkrafttreten anzuwenden, soweit und solange sie Wirkung für den Geltungszeitraum dieser Verordnung entfalten.
Anlage (zu § 2) |
ENDE |
(Stand: 28.08.2021)
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