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Änderungstext
Erste Verordnung zur Änderung der Bautechnischen Prüfungsverordnung
Vom 23. August 2010
(GVBl. Nr. 22 vom 16.09.2010 S. 422)
Auf Grund des § 84 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. 5. 495), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2010 (GVBl. S. 396) geändert worden ist, wird verordnet:
Die Bautechnische Prüfungsverordnung vom 12. Februar 2010 (GVBl. S. 62) wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis werden nach der Angabe "Anlage 4" die folgenden Angaben angefügt:
"Anlage 5
Anlage 6"
2. § 12 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender neuer Absatz 4 angefügt:
"(4) Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens sind in der Anlage 5 geregelt."
3. § 18 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender neuer Absatz 3 angefügt:
"(3) Die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens sind in der Anlage 6 geregelt."
4. Es werden die Anlagen 5 und 6 werden angefügt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
ENDE
(Stand: 04.07.2022)
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