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Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Landesbauordnung
für Baden-Württemberg

Vom 5. März 2010
(GBl. Nr. 8 vom 25.05.2010 S. 416)


Die Bekanntmachung wird wie folgt berichtigt:

1. Die Ziffernfolge in § 52 Abs. 2 wurde falsch abgedruckt. Richtig muss Absatz 2 lauten:

≫(2) Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Baurechtsbehörde

  1. die Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Zulässigkeit der baulichen Anlagen nach den §§ 29 bis 38 BauGB,
  2. die Übereinstimmung mit den §§ 5 bis 7,
  3. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften,
    1. soweit in diesen Anforderungen an eine Baugenehmigung gestellt werden oder
    2. soweit es sich um Vorhaben im Außenbereich handelt, im Umfang des § 58 Abs. 1 Satz 2.≪

2. § 75 Abs. 1 Nr. 6 wurde unvollständig abgedruckt. Richtig muss Nummer 6 lauten:

≫6. als Unternehmer entgegen § 44 Abs. 1 nicht für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustellen sorgt oder die erforderlichen Nachweise nicht erbringt oder nicht bereithält,≪

3. § 77 Abs. 1 Satz 3 ist unrichtig abgedruckt. Richtig muss Satz 3 lauten:

≫ § 76 bleibt unberührt.≪

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