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Änderungstext
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Landesbauordnung
für Baden-Württemberg
Vom 5. März 2010
(GBl. Nr. 8 vom 25.05.2010 S. 416)
Die Bekanntmachung wird wie folgt berichtigt:
1. Die Ziffernfolge in § 52 Abs. 2 wurde falsch abgedruckt. Richtig muss Absatz 2 lauten:
≫(2) Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Baurechtsbehörde
2. § 75 Abs. 1 Nr. 6 wurde unvollständig abgedruckt. Richtig muss Nummer 6 lauten:
≫6. als Unternehmer entgegen § 44 Abs. 1 nicht für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustellen sorgt oder die erforderlichen Nachweise nicht erbringt oder nicht bereithält,≪
3. § 77 Abs. 1 Satz 3 ist unrichtig abgedruckt. Richtig muss Satz 3 lauten:
≫ § 76 bleibt unberührt.≪
(Stand: 04.07.2022)
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